Stadtwerke Köln GmbH Geschäftsbericht 2022
01

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzernes sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle oder Ad-hoc-Risikomeldungen eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten. 

Die Aufsichtsratsvorsitzende stand mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie aktueller Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht für den Stadtwerke Köln Konzern zur Kenntnis genommen. Die Berichte enthalten grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum 2022 wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Anne Lütkes, Vorsitzende des Aufsichtsrates
der Stadtwerke Köln GmbH
Anne Lütkes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Gesellschafterversammlung. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates haben die jährliche Erklärung nach Ziffer 2.9.3 des PCGK Köln darüber abgegeben, ob Interessenkonflikte bestehen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte bekannt. 

Für einen Geschäftsvorgang, der für das Unternehmen eilbedürftig war, wurde in einem begründeten Ausnahmefall der erforderliche Beschluss nach § 32 Mitbestimmungsgesetz im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung des Aufsichtsrates gefasst.

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2022 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 1. April, 13. Juni, 7. September und 7. Dezember sowie fünf außerordentliche Sitzungen am 28. März, 2. Mai, 15. Juni, 21. Juni und 4. November stattgefunden.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat waren regelmäßig die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Energiemärkte und -preise infolge des Krieges in der Ukraine. 

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 28. März befasste sich der Aufsichtsrat im Anschluss an die Erörterungen im Aufsichtsrat im Jahr 2021 eingehend mit der Managementstruktur der Stadtwerke Köln GmbH und hat auf Grundlage der Erörterungen im Aufsichtsrat und der vorgelegten Unterlagen den Grundsatzbeschluss gefasst, die Geschäftsführung strukturell um ein viertes, hauptamtlich tätiges Geschäftsführungsmitglied zu erweitern.

Die abschließenden Befassungen mit dem Strategiecheck 2021 des Stadtwerke Köln Konzernes erfolgten in den Sitzungen des Aufsichtsrates am 13. Juni, 21. Juni sowie 7. September 2022. 

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren gemäß den rechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Vorgaben im Berichtszeitraum zudem folgende weitere Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und des Konzernes,
  • der Sachstand und der Dialog zu den mit der Bürgerinitiative Klimawende Köln und der Stadt Köln vereinbarten Maßnahmen,
  • die Wirkung der Dekarbonisierung im Stadtwerke Köln Konzern,
  • das Projekt Klärschlammverbrennung in Köln (KLAR) am Kraftwerksstandort der RheinEnergie AG in Köln-Merkenich sowie die Gründung der KLAR GmbH,
  • Geschäftsführungsangelegenheiten, insbesondere Bestellungen von Geschäftsführungsmitgliedern,
  • die Beschlussfassungen nach § 32 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG),
  • die Änderung des Gesellschaftsvertrages der KölnBäder GmbH,
  • der Änderung des Beherrschungsvertrages zwischen der Stadtwerke Köln GmbH und der KölnBäder GmbH,
  • die aktuellen Vorgänge bei den Beteiligungen der Stadtwerke Köln GmbH,
  • die Beteiligungsberichte 2021 der Stadtwerke Köln GmbH und der Organgesellschaften,
  • die Gründung einer Projektgesellschaft durch die Häfen und Güterverkehr Köln AG zur Entwicklung des Industrieparks Köln-Nord,
  • der Sachstand der Umsetzung der im Jahr 2021 beschlossenen Rheinlandkooperation der RheinEnergie AG, GEW Köln AG und der Westenergie AG im Energiebereich sowie die Anpassung des Konsortialvertrages der beteiligten Partner,
  • ein Gesellschafterdarlehen an die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH,
  • die Aufgaben der Stadtwerke Köln GmbH als von der Stadt Köln beauftragter Entwicklungsträgerin des Deutzer Hafens, 
  • die Cyber-Security, einschließlich des Rechenzentrums Checks, im Stadtwerke Köln Konzern,
  • die Altersstruktur der Belegschaften im Stadtwerke Köln Konzern, 
  • die Nachwahl von Mitgliedern in die Ausschüsse des Aufsichtsrates, einschließlich der Wahl des Vorsitzenden des Finanzausschusses,
  • die Festlegung von Zielgrößen für Frauen und Männer in Führungspositionen,
  • die Fortführung der D&O-Versicherung für die Stadtwerke Köln GmbH sowie die Konzerngesellschaften,
  • Personalangelegenheiten und
  • die wesentlichen Grundstücksangelegenheiten der Organgesellschaften.

Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung laufend über alle wichtigen Geschäfte und die wirtschaftliche Entwicklung informiert.

In der Sitzung am 13. Juni 2022 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021 ausführlich beraten und gebilligt. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat – gemeinsam mit der Geschäftsführung – zudem für das Geschäftsjahr 2021 erstmalig die Entsprechenserklärung im Zusammenhang mit der Erklärung der Geschäftsführung über die Corporate Governance des Unternehmens gemäß dem PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung abgegeben.

Den Wirtschaftsplan 2023, bestehend aus dem Erfolgs- und Finanzplan, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2022 ausführlich beraten und gebilligt.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Energiekrise, informiert.

Im Berichtsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion die Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung berücksichtigt, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Zur Anwendung der Regeln des PCGK Köln, zu Abweichungen von diesen und Begründungen für diese Abweichungen wird auf die von Geschäftsführung und Aufsichtsrat gemeinschaftlich abgegebene Entsprechenserklärung in der Anlage zum Jahresabschluss verwiesen.

Ausschüsse des Aufsichtsrates

Der am 20. September 2019 gebildete Präsidialausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH hat im Geschäftsjahr 2022 18-mal getagt. 

Die Mitglieder des Präsidialausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet und haben sich mit Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsangelegenheiten sowie mit der Managementstruktur der Stadtwerke Köln GmbH befasst sowie Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat erarbeitet. 

Der am 20. September 2019 gebildete Finanzausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH hat im Geschäftsjahr 2022 zweimal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden insbesondere über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit Investitions- und Finanzangelegenheiten, dem Liquiditätsmanagement der Stadtwerke Köln GmbH im Zuge der Energiekrise sowie der Arbeit der Konzernrevision und des Compliance-Beauftragten befasst und haben den Jahresabschluss 2021 sowie den Wirtschaftsplan 2023 vorberaten. Der Finanzausschuss des Aufsichtsrates hat darüber hinaus Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 festgelegt, den Prüfauftrag an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 erteilt sowie die Honorarvereinbarung mit diesem vereinbart. 

In seiner Sitzung am 2. Mai 2022 hat der Aufsichtsrat eine Findungskommission des Aufsichtsrates eingerichtet, der vorbereitende Maßnahmen zur Suche eines Kandidaten/einer Kandidatin für die neugeschaffene Position eines hauptamtlich tätigen Geschäftsführungsmitgliedes übertragen wurden. Die Findungskommission des Aufsichtsrates tagte im Jahr 2022 14-mal und unterbreitete dem Aufsichtsrat abschließend einen Vorschlag zur Besetzung der im Jahr 2022 ausgeschriebenen Position. 

Der Aufsichtsrat wurde über die Arbeit in den vorgenannten Ausschüssen durch die Ausschussvorsitzenden regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrates in Kenntnis gesetzt.

Der auf die mitbestimmungsrechtlichen Aufgaben nach § 27 Abs. 3 MitbestG ausgerichtete Ausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH hat im Geschäftsjahr 2022 nicht getagt.

Mitglieder der Geschäftsführung nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil, sofern sie nicht selbst betroffen waren.

Jahresabschlussprüfung

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind von dem von der Gesellschafterversammlung gewählten und vom Finanzausschuss des Aufsichtsrates beauftragten Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie den Lagebericht und Konzernlagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch die Aufsichtsratsvorsitzende ausgehändigt worden. Die Berichte wurden in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen.

Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2022 am 13. Juni 2023 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden. 

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft und des Konzernes, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht und Konzernlagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinnes an.

Veränderungen im Aufsichtsrat 

Im Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH gab es mehrere Veränderungen.

Nach der Wahl der Arbeitnehmervertreter/-innen in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH gemäß § 13 Abs. 2 der 3. WO MitbestG im Jahr 2022 begann die Amtszeit der neu gewählten bzw. wiedergewählten Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat mit Wirkung ab Beendigung der Gesellschafterversammlung am 13. Juni 2022.

Am 30. April 2022 ist Herr Detlef Friesenhahn aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit Wirkung zum 1. Mai 2022 wurde Herr Wolfgang Paul in den Aufsichtsrat gerichtlich bestellt.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und ihre Leistungen im Gremium zum Wohle des Unternehmens.

Für die im Geschäftsjahr 2022 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit in dem von Krisen geprägten und für alle Beschäftigten sehr herausfordernden Jahr spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Köln GmbH sowie den Konzerngesellschaften seinen besonderen Dank aus.

Köln, im Juni 2023

Die Vorsitzende des Aufsichtsrates

Anne Lütkes