Kölner Verkehrs-Betriebe AG Geschäftsbericht 2022
04

Die Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft (KVB) hat ihren Sitz in Köln. Sie ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 2130 in das Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 17. Juli 2015 wurde bei der Aufstellung beachtet.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Ferner wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden über ihre Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Abschreibung erworbener Software erfolgt hierbei über einen Zeitraum von vier beziehungsweise zehn Jahren.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung.

Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abgesetzt, sobald diese fertiggestellt sind.

Die planmäßigen Abschreibungen im Sachanlagevermögen erfolgen im Wesentlichen linear. Die in den Jahren 1996 bis einschließlich 2007 in Betrieb genommenen Stadtbahnwagen werden degressiv abgeschrieben. Sofern hier die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen führt, wird ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. 

Zugänge bei den geringwertigen Vermögensgegenständen werden in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die AfA-Tabellen für Personen- und Güterbeförderung im Straßen- und Schienenverkehr sowie die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde, wie sie in Anlehnung an die AfA-Tabellen betriebsindividuell festgelegt werden.

Nutzungsdauer der Sachanlagen

in Jahren

   
U-Bahn-Bauwerke 75
Betriebsgebäude 50
Gleisanlagen 25
Weichen 20
Fahrdraht 20
Zugsicherungs- und Signalanlagen 20
Bahnsteige und Rampen 25
Speise- und Rückleiterkabel 20
Unterwerke 20
Stadtbahnwagen 15 – 30
Busse 7 – 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 23

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt; sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden diese mit dem Barwert auf der Grundlage eines marktkonformen Zinsfußes bilanziert. Liegt die Bewertung der Finanzanlagen über dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, wird dem bei dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle sowie Kostenminderungen (Skonti und andere) werden entsprechend berücksichtigt. Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wurden berücksichtigt.

Bei den zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen Leistungen wird das Material ebenfalls mit durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. In den Wertansatz werden darüber hinaus der Lohn, die Material- und die Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung einbezogen.

Waren sind zu Anschaffungskosten auf Einzelkostenbasis bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertminderungen in begründeten Einzelfällen angesetzt.

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bilanziert.

Die noch nicht mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten verrechneten Investitionszuschüsse werden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses als Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Durchschnittszinssatzes sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerungen ermittelt. Der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Altersvorsorge-/Pensionsrückstellungen entspricht zehn Jahren.

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen werden abgezinst, die langfristigen sonstigen Rückstellungen für Erneuerungsaufwendungen, Jubiläumsverpflichtungen und für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Beihilfen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung von Gehalts- beziehungsweise Kostensteigerungen und eines Durchschnittszinssatzes berechnet.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Derartige Geschäfte wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

Die KVB ist Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Köln GmbH, Köln (SWK). Latente Steuern werden beim Organträger ausgewiesen.

1 Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten ist der Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2022 zu entnehmen, welche dem Anhang beigefügt ist.

Anteilsbesitz

  Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis
Name und Sitz % Tsd. € Jahr Tsd. €
Kölner Seilbahn-Gesellschaft mbH, Köln (KSG) 100,0 1.700 2022
Westigo GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmen, Köln (Westigo) 100,0 200 2022
KSV – Kölner Schulbusverkehr GmbH, Köln (KSV) 51,0 727 2021 627
Schilling Omnibusverkehr GmbH, Hürth (SOV) 51,0 5.743 2021 2.430
Dienstleistungsgesellschaft für Kommunikationsanlagen des Stadt- und Regionalverkehrs mbH, Köln (DKS) 25,5 2.626 2021/22
(30.9.)
1.680
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG, Köln, Kommanditanteil 10,1 5.265 2021 623

Eine Beteiligung von nominal 1 Tsd. € besteht außerdem an der beka GmbH, Köln. Mit der KSG und der Westigo bestehen Organverträge mit Ergebnisausschlussvereinbarung.

2 Vorräte
  31.12.2022
Tsd. €
31.12.2021
Tsd. €
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 29.521 29.505
Unfertige Leistungen 1.509 660
Waren 7 36
Gesamt 31.037 30.201
3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  31.12.2022
Tsd. €
31.12.2021
Tsd. €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25.825 19.518
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 41.877 32.691
Sonstige Vermögensgegenstände 15.052 55.874
Gesamt 82.754 108.083

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €) gegen die Stadt Köln.

Im Geschäftsjahr lagen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt 41,9 Mio. € vor. 41,4 Mio. € (Vorjahr 32,7 Mio. €) betreffen den laufenden Verrechnungsverkehr (Cash-Pooling) und Verlustausgleichsforderungen mit der SWK. Weitere 0,5 Mio. € entfallen auf die Ergebnisübernahme der KSG.

In den sonstigen Vermögensgegenständen des Vorjahres waren noch ausstehende Zahlungen aus dem Corona-Rettungsschirm in Höhe von 28,1 Mio. € enthalten, die im Geschäftsjahr weggefallen sind.

Insgesamt enthalten die sonstigen Vermögensgegenstände Forderungen gegen die Stadt Köln von 3,1 Mio. € (Vorjahr 16,2 Mio. €).

Alle Forderungen in Höhe von 82,8 Mio. € (Vorjahr 108,1 Mio. €) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4 Flüssige Mittel

Hier sind Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfasst.

5 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter diesem Posten werden Vorauszahlungen auf Versicherungen ausgewiesen.  

6 Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 78,3 Mio. € (unverändert zum Vorjahr) ist voll eingezahlt und in 156.600 Namensaktien zum Nennbetrag von je 500 € eingeteilt.

7 Kapitalrücklage

Die Stadt Köln stellte zur Finanzierung der Infrastruktur im Geschäftsjahr einen Betrag in Höhe von 20,0 Mio. € (Vorjahr 18,7 Mio. €) in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) ein. 

8 Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse

Dem Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse wurden 31,9 Mio. € (Vorjahr 30,4 Mio. €) zugeführt. 45,7 Mio. € (Vorjahr 56,5 Mio. €) wurden mit dem Anlagevermögen verrechnet.

9 Rückstellungen

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag enthält Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 87,0 Mio. € (Vorjahr 83,8 Mio. €) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 95,1 Mio. € (Vorjahr 66,3 Mio. €).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

  31.12.2022
Tsd. €
31.12.2021
Tsd. €
Versorgungsverpflichtungen 55.248 54.234
Sachleistungsverpflichtungen 31.768 29.565
Gesamt 87.016 83.799

Sämtliche Pensionsrückstellungen sind wie im Vorjahr langfristig.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Grundsätze nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck berechnet. Zudem wurden ein Zinssatz von 1,79 % (Vorjahr 1,87 %) sowie Gehalts- und Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % zugrunde gelegt. Der Zinssatz entspricht dem für den 31. Dezember 2022 prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Ausgehend von einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,45 %; Vorjahr 1,35 %) ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Differenzbetrag in Höhe von 4,4 Mio. € (Vorjahr 6,6 Mio. €).

Die Rückstellungen für Sachbezüge wurden wie im Vorjahr mit einer Kostensteigerungsrate von 2,0 % berechnet. 

Der Fehlbetrag aus den nicht vollständig abgesicherten Versorgungsverpflichtungen der mittelbaren nicht passivierten Pensionsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) für aktive und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausübung des Wahlrechts gemäß Art. 28 EGHGB beträgt unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 1,79 % (Vorjahr 1,87 %) und eines Rententrends von unverändert 1,0 % zum Ende des Berichtsjahres 234,0 Mio. € (Vorjahr 232,5 Mio. €).

Sonstige Rückstellungen

  31.12.2022
Tsd. €
31.12.2021
Tsd. €
  • für Erneuerungsverpflichtungen
  • 35.650 13.600
  • für den Personal- und Sozialbereich
  • 28.211 26.030
  • Corona-Rettungsschirm
  • 10.069 0
  • für drohende Verluste
  • 5.500 5.200
  • für Instandhaltung
  • 2.910 4.114
  • für Haftpflichtleistungen
  • 1.545 1.514
  • für ausstehende Rechnungen
  • 625 6.563
    Übrige 10.565 9.287
    Gesamt 95.075 66.308

    Unter den Rückstellungen für drohende Verluste wurde eine Rückstellung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Integrationspool der KVB erfasst.

    Von den sonstigen Rückstellungen haben 63,2 Mio. € (Vorjahr 36,5 Mio. €) langfristigen Charakter.

    Die Rückstellungen für Jubiläen, Beihilfen und Altersteilzeit wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Verfahren berechnet. Neben den Richttafeln 2018 G wurde ein für den 31. Dezember 2022 prognostizierter Zinssatz von 1,45 % (Vorjahr 1,35 %) angewendet. Zudem wurden Gehaltssteigerungen von 2,5 % sowie bei den Beihilfeverpflichtungen Kostensteigerungen von 2,0 % berücksichtigt.

    10 Verbindlichkeiten

    Verbindlichkeitenspiegel 31.12.2022

    (31.12.2021)

      Restlaufzeit Gesamt
      bis 1 Jahr


    Tsd. €
    größer
    1 Jahr

    Tsd. €
    davon
    größer
    5 Jahre
    Tsd. €



    Tsd. €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 34.635 260.380 163.773 295.015
    (Vorjahr) (39.064) (285.061) (174.529) (324.125)
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34.730 0 0 34.730
    (Vorjahr) (28.792) (0) (0) (28.792)
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.368 0 0 3.368
    (Vorjahr) (1.572) (0) (0) (1.572)
    davon        
  • aus Lieferungen und Leistungen
  • (3.352) (0) (0) (3.352)
  • (Vorjahr)
  • ((1.435)) ((0)) ((0)) ((1.435))
    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2 0 0 2
    (Vorjahr) (7) (0) (0) (7)
    davon        
  • aus Lieferungen und Leistungen
  • (2) (0) (0) (2)
  • (Vorjahr)
  • ((0)) ((0)) ((0)) ((0))
    Sonstige Verbindlichkeiten 15.856 33.748 23.753 49.604
    (Vorjahr) (15.718) (43.386) (31.161) (59.104)
    davon        
  • aus Steuern
  • (1.865) (0) (0) (1.865)
  • (Vorjahr)
  • ((1.999)) ((0)) ((0)) ((1.999))
  • im Rahmen der sozialen Sicherheit
  • (0) (0) (0) (0)
  • (Vorjahr)
  • ((0)) ((0)) ((0)) ((0))
    Gesamt 88.591 294.128 187.526 382.719
    (Vorjahr) (85.153) (328.447) (205.690) (413.600)

    Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber der RheinEnergie. Weiterhin ist hier die Verlustübernahme der Westigo ausgewiesen (Vorjahr Westigo und KSG).

    Arbeitnehmerdarlehen auf der Grundlage des 5. Vermögensbildungsgesetzes stellen 6,3 Mio. € (Vorjahr 6,7 Mio. €) der sonstigen Verbindlichkeiten dar.

    11 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

    Unter diesem Posten sind Ansprüche aus der Abrechnung der Vorfinanzierungskosten im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn periodisiert sowie Mietvorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen.

    Haftungsverhältnisse

    Am 22. Juni 2011 hat die KVB eine Freistellungserklärung gegenüber der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg GmbH i.L. in Höhe von 3,7 Mio. € und am 21. Juli 2014 eine weitere Freistellungserklärung über 1,5 Mio. € abgegeben. Für den ergebniswirksamen Teil besteht im Jahresabschluss 2022 analog zum Vorjahr eine Rückstellung in Höhe von 4,1 Mio. €. Der nichtergebniswirksame Teil würde bei Zuschussrückzahlungen zu Anschaffungskosten führen; diese werden erst bei konkreter Inanspruchnahme durch die SRS bilanziert.

    Sonstige finanzielle Verpflichtungen

    Das Bestellobligo umfasst 690,5 Mio. €, davon 522,2 Mio. € für Investitionsaufträge, die überwiegend aus Investitionszuschüssen finanziert werden.

    Für eine Streckenmitbenutzung bestehen gegenüber einem verbundenen Unternehmen jährliche Zahlungsverpflichtungen, die im Berichtsjahr 15,8 Mio. € betrugen.

    Aus Leasingverträgen für 13 Dienstwagen ergeben sich bis zum jeweiligen Vertragsende Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 232,1 Tsd. €.

    Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 706,5 Mio. €.

    12 Umsatzerlöse
      2022
    Tsd. €
    2021
    Tsd. €
    Verkaufserlöse  193.793  213.265
    VRS-Ausgleich und sonstige Verkehrserlöse  8.148  6.335
    Verkehrserlöse der Periode  201.941  219.600
    Periodenfremde Verkehrserlöse -53 6.424
    Verkehrserlöse gesamt 201.888 226.024
    Sonstige Umsatzerlöse 25.020 25.003
    Umsatzerlöse Gesamt 226.908 251.027

    Die niedrigeren Umsatzerlöse stehen nicht in Verbindung mit geringeren Fahrgastzahlen, sondern sind eine unmittelbare Folge der Einnahmeausfälle aus dem sogenannten 9-Euro-Ticket (-9,6 %). Die Erstattung der Einnahmeausfälle (im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms) wurde unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Hinsichtlich der weiteren Aufteilung der Verkehrserlöse verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht.

    In den sonstigen Umsatzerlösen sind insbesondere Erlöse aus Leistungen für Dritte, aus Werbeeinnahmen, Erstattungen der Betriebs- und Unterhaltskosten für U-Bahn-Haltestellen durch die Stadt Köln sowie Grundstücks- und Lagervermietung enthalten.

    13 Andere aktivierte Eigenleistungen

    Die aktivierten Eigenleistungen betreffen vor allem aktivierte Personalkosten.

    14 Sonstige betriebliche Erträge

    Insgesamt erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr von 111,7 Mio. € um 34,1 Mio. € auf 145,8 Mio. €.

    In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außergewöhnliche Erträge in Höhe von 103,4 Mio. € (Vorjahr 58,3 Mio. €) enthalten. Sie sind begründet durch die für das Geschäftsjahr erhaltenen Zuwendungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm zum Ausgleich der coronabedingten Einnahmeausfälle in Höhe von 54,5 Mio. € und aus dem Ausgleich für den Ausfall der Fahrgelderlöse in Höhe von 38,4 Mio. € durch die zeitweise Begrenzung aller Abonnements sowie Job- und Großkundentickets auf 9 €.

    Ansonsten beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus weiteren Zuschüssen und Ausgleichszahlungen für interlokale Verkehre.

    Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 23,8 Mio. € (Vorjahr 8,0 Mio. €) periodenfremd und betreffen im Wesentlichen Erträge aus dem Corona-Rettungsschirm sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

    15 Materialaufwand
      2022
    Tsd. €
    2021
    Tsd. €
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren  49.691  51.337
    Bezogene Leistungen  134.246  115.278
    Gesamt 183.937 166.615

    Der Anstieg der bezogenen Leistungen resultiert aus höheren Kosten für die Instandhaltung der Fahrzeuge und Anlagen. 

    16 Personalaufwand
      2022
    Tsd. €
    2021
    Tsd. €
    Löhne und Gehälter einschließlich sonstiger Personalaufwendungen  196.084  197.832
    Soziale Abgaben  39.463  38.301
    Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung  18.886  17.595
       – davon für Altersversorgung (17.513) (16.285)
    Gesamt 254.433 253.728

    Im Jahresdurchschnitt betrug die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Vorstand) 3.876 (davon 41 leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Vorjahr insgesamt: 3.869, davon 41 leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Von diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern waren 732 weiblich und 3.144 männlich (Vorjahr 724 weiblich und 3.145 männlich). Einschließlich der 178 (Vorjahr 174) Auszubildenden belief sich die durchschnittliche Gesamtzahl im Berichtsjahr auf 4.054 (ohne Vorstand; Vorjahr 4.043) und 4.058 (inklusive Vorstand; Vorjahr 4.047).

    17 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
    des Anlagevermögens und Sachanlagen

    Von den handelsrechtlichen Abschreibungen in Höhe von 46.525 Tsd. € (Vorjahr 51.419 Tsd. €) entfallen 44.614 Tsd. € (Vorjahr 49.256 Tsd. €) auf Sachanlagen und 1.911 Tsd. € (Vorjahr 2.163 Tsd. €) auf immaterielle Vermögensgegenstände. Die Abschreibungen auf Sachanlagen sinken nach Sondereffekten des Vorjahres – Reduzierung der Nutzungsdauer der Stadtbahnen der Serie K4000er (5,4 Mio. €) und außerplanmäßigen Abschreibungen (6,7 Mio. €) – wieder auf ihr planmäßiges Niveau.

    18 Sonstige betriebliche Aufwendungen

    Neben Vertriebs- und Verwaltungskosten sind hier vor allem Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit ausgewiesen. Im Übrigen sind hier unter anderem Aufwendungen für Mieten und Pachten, für Versicherungen, externe Ausbildung und Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Umlagen der Konzernunternehmen sowie Rechts- und Beratungskosten enthalten.

    19 Beteiligungsergebnis
      2022
    Tsd. €
    2021
    Tsd. €
    Erträge aus Beteiligungen  2.258  1.557
      – davon aus verbundenen Unternehmen (2.258) (1.557)
    Erträge aus Gewinnabführung 510 0
    Aufwendungen aus Verlustübernahme -14 -138
    Gesamt 2.754 1.419

    Ausgewiesen sind hier die Erträge aus den verbundenen Unternehmen SOV in Höhe von 1.239 Tsd. € (Vorjahr 953 Tsd. €), DKS in Höhe von 699 Tsd. € (Vorjahr 402 Tsd. €) und KSV in Höhe von 320 Tsd. € (Vorjahr 202 Tsd. €) sowie Erträge aus organschaftlicher Gewinnübernahme der KSG in Höhe von 510 Tsd. € (Vorjahr: Verlust 123 Tsd. €) und Aufwendungen aus der organschaftlichen Verlustübernahme der Westigo in Höhe von 14 Tsd. € (Vorjahr 15 Tsd. €).

    20 Zinsergebnis
      2022
    Tsd. €
    2021
    Tsd. €
    Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens  15  17
      – davon aus verbundenen Unternehmen (0) (0)
    Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  34  51
    Zinsen und ähnliche Aufwendungen  -7.686  -12.044
      – davon an verbundene Unternehmen (-431) (-122)
      – davon Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen (-2.462) (-6.848)
    Gesamt -7.637 -11.976

    Der Rückgang bei den Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus den verminderten Aufwendungen für die Aufzinsung von Rückstellungen.

    21 Abschreibungen auf Finanzanlagen

    Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich wie im Vorjahr um die Abzinsung unverzinslicher Arbeitgeberdarlehen auf den Barwert, die als periodenfremd gelten.

    22 Sonstige Steuern

    Die sonstigen Steuern enthalten vor allem Grund- und Kraftfahrzeugsteuer.

    Honorar des Abschlussprüfers

    Das Honorar des Abschlussprüfers, WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, betrug im Geschäftsjahr insgesamt 169,9 Tsd. €. Davon entfielen 114,0 Tsd. € auf die Jahresabschlussprüfung und 55,9 Tsd. € auf sonstige Leistungen.

    Mutterunternehmen

    Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Sitz in Köln. Die SWK hält 90 % der Aktien der KVB. Der nach § 291 HGB befreiende Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, die von der Stadtwerke Köln GmbH sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis aufgestellt werden, werden im Unternehmensregister bekannt gemacht.

    Aufgrund eines Organschaftsvertrages mit Ergebnisausschlussvereinbarung ist die SWK verpflichtet, den Verlust der KVB auszugleichen.

    Angaben zu § 6b EnWG

    Die KVB verkauft in geringem Umfang bezogenen Strom an Dritte weiter. In Verbindung mit dem oben genannten Organschaftsverhältnis ist die KVB deswegen als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen anzusehen und muss die Vorschriften des § 6b EnWG beachten.

    Die Weiterveräußerung des Stroms ist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG als andere Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors zu qualifizieren, für die grundsätzlich getrennte Konten teilweise unter Verwendung sachgerechter Schlüsselungen geführt werden.

    Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) betreffen den organschaftlichen Verlustausgleich durch die SWK.

    Mitglieder und Bezüge des Aufsichtsrates

    Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Kölner Verkehrs-Betriebe AG einschließlich der Veränderungen nach dem Bilanzstichtag sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschusses.

    Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. November 2021 erhalten mit Wirkung ab 1. Januar 2022

    • der Vorsitzende 500,00 € je Sitzung,
    • der stellvertretende Vorsitzende 375,00 € je Sitzung und
    • die übrigen Mitglieder 250,00 € je Sitzung.

    Zudem wird eine jährliche pauschale Vergütung an die Aufsichtsratsmitglieder ausgezahlt, und zwar erhalten

    • der Vorsitzende 1.500,00 €,
    • der stellvertretende Vorsitzende 1.500,00 € und
    • die übrigen Mitglieder 1.500,00 €.

    Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf 95,3 Tsd. € (Vorjahr 52,5 Tsd. €). Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder der KVB AG:

        Gesamtbezüge
    Lino Hammer Vorsitzender, MdR, Fraktionsgeschäftsführer,
    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln
    10.000
    Marco Steinborn * Stellvertretender Vorsitzender, Betriebsratsvorsitzender 7.875
    Andrea Blome
    (bis 17. März 2022)
    Stadtdirektorin der Stadt Köln, Dezernentin Allgemeine Verwaltung und Ordnung 375
    Christian Burk *
    (seit 1. Mai 2022)
    Bauingenieur, Bereichsleiter „Fahrweg“ 3.250
    Paul Cichos *
    (von 1. Juni bis 15. Juni 2022)
    Verkehrsmeister 875
    Oliver Czernik *
    (seit 24. Februar 2022)
    Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender 2.875
    Teresa Elisa De Bellis-Olinger MdR, Dolmetscherin und Übersetzerin, selbständig
    Mitarbeiterin bei MdB D. Seif
    4.250
    Ascan Egerer
    (seit 17. März 2022)
    Beigeordneter der Stadt Köln, Dezernent für Mobilität 3.500
    Mustafa Ekit *
    (seit 15. Juni 2022)
    KOM-Fahrer 2.125
    Ralf Finkensieper *
    (bis 31. Mai 2022)
    Rentner 1.375
    Detlef Friesenhahn *
    (bis 30. April 2022)
    Passive Altersteilzeitphase 1.000
    Markus Fürst-Reichelt * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 4.250
    Eric Haeming MdR, Corporate Business Development Manager, Prokurist, DACHSER SE 4.250
    Mike Homann MdR, Rechtsanwalt, selbständig, Geschäftsführer,
    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
    5.500
    Christiane Jäger MdR, Verwaltungsangestellte Stadt Leverkusen 4.250
    Daniel Kolle * Bezirksgeschäftsführer, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen 4.250
    Ralf Lion
    (seit 15. Juni 2022)
    Verkehrs-/Stellwerkmeister 2.125
    Dr. David Lutz
    (bis 1. Dezember 2022)
    MdR, Specialist Lead, Deloitte Consulting GmbH 3.750
    Frank Michael Munkler * Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen 5.750
    Michael Nettesheim *
    (bis 23. Februar 2022)
    Passive Altersteilzeitphase 250
    Thomas Oberwinter * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 4.250
    Monique Steeger *
    (seit 1. Januar 2022)
    Landesfachbereichsleiterin, ver.di Landesbezirk NRW 3.750
    Ralph Sterck MdR, Referatsleiter, Ministerium für Wirtschaft, Innovation,
    Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
    4.250
    Güldane Tokyürek MdR, Volljuristin, Jobcenter Mönchengladbach 4.250
    Lars Wahlen
    (seit 1. Dezember 2022)
    Student 375
    Stefan Weyers *
    (bis 15. Juni 2022)
    Mitarbeiter Fahrgastsicherheit/-service 2.250
    Andreas Wolter MdR, Bürgermeister der Stadt Köln; Controller,
    BRUNATA-METRONA GmbH
    4.250

    * Arbeitnehmervertreter/-in, MdR = Mitglied des Rates der Stadt Köln

    Für Aufsichtsratsmitglieder bestanden zum 31. Dezember 2022 keine unverzinslichen Darlehen.

    Mitglieder und Bezüge des Vorstandes

    Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen, in zwei Fällen einer Übergangsgeldzusage sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen.

    Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 vereinbart.

    Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 1.457,7 Tsd. € (Vorjahr 1.391,6 Tsd. €), die sich wie folgt zusammensetzt:

      Festvergütung


    Tsd. €
    Tantieme


    Tsd. €
    Sach- und
    sonstige
    Bezüge*
    Tsd. €
    Insgesamt


    Tsd. €
    Stefanie Haaks
    Vorstandsvorsitzende
    284,7 65,1 8,9 358,7
    Jörn Schwarze
    Technischer Vorstand
    287,5 65,1 25,9 378,5
    Dr. Thomas Schaffer
    Kaufmännischer Vorstand
    258,8 65,1 7,7 331,6
    Peter Densborn
    Personalvorstand und Arbeitsdirektor
    287,5 65,1 36,3 388,9
    Vorstand gesamt 1.118,5 260,4 78,8 1.457,7

    * erfolgsunabhängige Bezüge

    Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen der Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.

    Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Leistungen für den Versorgungsfall.

    Bei Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages besteht in zwei Fällen ein Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes, wenn die Beendigung oder Nichtverlängerung von der Gesellschaft ausgeht und hierfür kein wichtiger Grund in der Person des Vorstandsmitgliedes vorliegt. In Abhängigkeit vom erreichten Alter bei Beendigung wird das Übergangsgeld für mindestens sechs beziehungsweise zwölf Monate, höchstens jedoch für 18 Monate in Höhe der letzten monatlichen Festvergütung gewährt. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres – beziehungsweise in einem Fall des 61. Lebensjahres – wird das Übergangsgeld in Höhe der erreichten Versorgung und bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.

    Die Versorgungsleistungen sind in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt (unmittelbare Versorgungszusage). Dieser Prozentsatz steigt beginnend mit 40 % jährlich um zwei Prozentpunkte bis zum Höchstprozentsatz von 60 % bzw. 65 %. Auf die Versorgung werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren Anstellungsverhältnissen sowie für die Anrechnung von Einkünften bis zum 65. Lebensjahr.

    Die Pensionsverpflichtungen im Einzelnen:




    Vorstandsmitglied
    Erreichter
    Vers.-%-Satz
    Erreichbarer
    Vers.-%-Satz
    Zuführung
    zur Pensions-
    rückstellung
    Tsd. €
    Barwert per
    31.12.2022*

    Tsd. €
    Stefanie Haaks 46 % 60 % 271,1 1.062,7
    Jörn Schwarze 64 % 65 % 291,3 3.601,6
    Dr. Thomas Schaffer 44 % 60 % 282,4 716,0
    Peter Densborn 58 % 65 % 279,0 2.745,6
    * nachrichtlich

    Die nachrichtlich angegebenen Werte ergeben sich aus der versicherungsmathematischen Berechnung zum 31. Dezember 2022.

    Während des Geschäftsjahres wurden keine Änderungen der Zusagen vereinbart.

    Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich vor allem auf Aufsichtsrats- und Beiratsmandate bei Konzerngesellschaften und städtischen Beteiligungsunternehmen. Sie teilen sich wie folgt auf:

    Vorstandsmitglied Tsd. €
    Stefanie Haaks, Vorsitzende 11,6
    Jörn Schwarze 1,0
    Dr. Thomas Schaffer 0,0
    Peter Densborn 0,0

    Diese Vergütungen beinhalten ausschließlich erfolgsunabhängige Bestandteile.

    Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden für Pensionen 1.721,5 Tsd. € aufgewendet. Für diesen Personenkreis existieren Pensionsrückstellungen in Höhe von 33.776.264 €.

    Die Zahl der Fahrgäste der KVB nach VRS-Tarif ist im Januar und Februar 2023 aufgrund des Wegfalls aller pandemiebedingten Einschränkungen im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum um 8,7 Mio. gestiegen.

    Wegen des Fahrgastzuwachses und der Tariferhöhung von durchschnittlich 3,5 % zum 1. Januar 2023 liegen die Verkehrserlöse mit rund 41,0 Mio. € im Januar und Februar 2023 4,0 Mio. € über dem Vorjahresniveau, jedoch 4,8 Mio. € unter den ursprünglichen Planwerten.

    Der weitere Verlauf der Fahrgastentwicklung und der Fahrgelderlöse lässt sich aufgrund der zum 1. Mai 2023 geplanten Einführung des DeutschlandTickets zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht absehen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Konflikts und der Einführung der DeutschlandTickets auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KVB im Geschäftsjahr 2023 verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht (Risiken- und Chancenbericht sowie Prognosebericht).

    Köln, den 31. März 2023
    Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft

    Der Vorstand

    Stefanie Haaks      Jörn Schwarze       Dr. Thomas Schaffer       Peter Densborn