AWB Köln GmbH Geschäftsbericht 2022
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SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten.

Christiane Martin, Vorsitzende des Aufsichtsrates
Christiane Martin

Die Aufsichtsratsvorsitzende, ihre Stellvertreterin und ihr Stellvertreter sowie nach der Neuwahl ihre Nachfolgerin im Aufsichtsratsvorsitz standen mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum 2022 wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Der Aufsichtsrat berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Gesellschafterversammlung. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates haben die jährliche Erklärung nach Ziffer 2.9.3 des PCGK Köln darüber abgegeben, ob Interessenkonflikte bestehen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte bekannt.

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2022 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 23. März, 24. Mai, 23. August und am 24. November stattgefunden sowie zwei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates. Die außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrates am 15. Februar und am 30. Juni befassten sich mit Geschäftsführungsangelegenheiten. 

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens,
  • die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine,
  • die Entwicklung des Altpapiermarktes,
  • die Grundstücksentwicklung Robert-Perthel-Straße und Immendorf/
    Am Goldschmidtshof,
  • der Compliance-Bericht 2021, 
  • der Datenschutzbericht 2021,
  • die Mobilitätsstrategie bis zum Jahr 2035,
  • die Änderung des Gesellschaftsvertrages der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH,
  • die Festlegung von Zielgrößen für Frauen und Männer in Führungspositionen,
  • Geschäftsführungsangelegenheiten, insbesondere die Bestellung eines Geschäftsführers sowie eines Sprechers der Geschäftsführung ab 1. März 2023, Änderung des Geschäftsverteilungsplanes und 
  • die Wahlen der Aufsichtsratsvorsitzenden sowie des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung laufend über alle wichtigen Geschäfte und die wirtschaftliche Entwicklung informiert.

In der Sitzung am 24. Mai 2022 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021 ausführlich beraten und gebilligt. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat – gemeinsam mit der Geschäftsführung – zudem für das Geschäftsjahr 2021 erstmalig die Entsprechenserklärung im Zusammenhang mit der Erklärung der Geschäftsführung über die Corporate Governance des Unternehmens gemäß dem PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung abgegeben.

Den Wirtschaftsplan 2023, bestehend aus dem Erfolgs- und Finanzplan, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. November 2022 ausführlich beraten und gebilligt.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Energiekrise, informiert.

Im Berichtsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion die Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung berücksichtigt, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Zur Anwendung der Regeln des PCGK Köln, zu Abweichungen von diesen und Begründungen für diese Abweichungen wird auf die von Geschäftsführung und Aufsichtsrat gemeinschaftlich abgegebene Entsprechenserklärung in der Anlage zum Jahresabschluss verwiesen.

Jahresabschlussprüfung

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind von dem vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen und von der Gesellschafterversammlung bestellten Abschlussprüfer, der Dipl.-Kfm. Hans M. Klein + Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch die Aufsichtsratsvorsitzende ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2022 am 25. Mai 2023 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns an.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Nach der Wahl der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH im Jahr 2022 begann die Amtszeit der neu gewählten bzw. wiedergewählten Personen im Aufsichtsrat mit Wirkung ab Beendigung der Gesellschafterversammlung am 24. Mai 2022.

Am 30. Juni 2022 wurde Herr Gaetano Magliarisi als weiterer Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. 

Mit Ablauf des 30. Juni 2022 ist Frau Sandra Schneeloch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 wurde Frau Christiane Martin als Nachfolgerin in den Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH entsandt.

Zum Ende des 31. Juli 2022 ist Herr Dr. Dieter Steinkamp aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Ab dem 1. August 2022 wurde Herr Andreas Feicht als Nachfolger in den Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH entsandt.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens.

Für die im Geschäftsjahr 2022 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH seinen Dank aus.

Köln, im Mai 2023

Die Vorsitzende des Aufsichtsrates
Christiane Martin