RheinEnergie AG Geschäftsbericht 2022
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Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat den Vorstand entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle oder Ad-hoc-Risikomeldungen eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie Informationen zu etwaigen Compliance-Vorfällen. Im Berichtszeitraum 2022 wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat mögliche Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Hauptversammlung. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates haben die jährliche Erklärung nach Ziffer 2.9.3 des PCGK Köln darüber abgegeben, ob Interessenkonflikte bestehen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte bekannt.

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2022 fanden vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 30. März, 25. Mai, 29. August und 29. November sowie vier außerordentliche Sitzungen am 17. März, 2. Mai, 15. Juni und am 5. Juli statt.

Am 17. März erfolgte aus aktuellem Anlass eine Information zur Energieversorgungslage infolge des Krieges in der Ukraine. In der außerordentlichen Sitzung am 2. Mai wählte der Aufsichtsrat aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Amtsinhabers mit Ablauf des 30. April einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Die Aufsichtsratssitzung am 15. Juni beinhaltete die infolge der Neuwahl der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat notwendig gewordenen Wahlen. Am 5. Juli beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit Vorstandsangelegenheiten.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende weitere Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens,
  • die Beratung und vertiefende Betrachtung der Unternehmensstrategie,
  • die Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Energiemärkte und -preise infolge des Krieges in der Ukraine,
  • die Stimmrechtsausübungen in Gesellschafterversammlungen gemäß der Anlage zu § 6 der Geschäftsordnung für den Vorstand,
  • die Empfehlung an die Hauptversammlung zur Erteilung des Prüfauftrages für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2022, 
  • Vorstandsangelegenheiten,
  • Personalangelegenheiten,
  • der Sachstand zur Umsetzung der 2021 beschlossenen Rheinlandkooperation sowie die Anpassung des Konsortialvertrages der beteiligten Partner,
  • der Ankauf eines Grundstückes Osterrather Straße 32 / Ecke Julio-Goslar-Straße,
  • der Ankauf eines Grundstückes mit Gebäude für ein Umspannwerk in Köln-Porz, Kaiserstraße,
  • die Ausgliederung der Stromvertriebskunden in Sankt Augustin auf die Stadtwerke Sankt Augustin GmbH,
  • der Bericht 2022 über die Umsetzung der mit der Bürgerinitiative Klimawende Köln und der Stadt Köln vereinbarten Maßnahmen,
  • die Festlegung von Zielgrößen für Frauen und Männer in Führungspositionen,
  • die Fortsetzung des Klimaschutzprogrammes „Energie & Klima 2030“,
  • das Projekt NETFOX zur Neuordnung des Marktbereiches Netze,
  • der Sachstand zu EDL- und EE-Projekten der RheinEnergie,
  • die Installation von PV-Aufdach-Anlagen am Betriebsstandort Parkgürtel,
  • die Eröffnung des „Treffpunkt Solar“ am Parkgürtel,
  • die Gründung einer Gesellschaft für Wasserstofferzeugung im Rahmen der Weiterentwicklung des Kraftwerksstandortes Rostock,
  • die Modernisierung des Heizkraftwerkes Merkenich,
  • die Wirkung der Dekarbonisierung bei RheinEnergie und im Stadtwerke Köln Konzern,
  • der Sachstand zum Thema Berufsausbildung bei der RheinEnergie,
  • die Sponsoringaktivitäten der RheinEnergie im Rahmen ihrer Corporate Social Responsibility (CSR),
  • die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben,
  • die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Der Vorstand informierte darüber hinaus regelmäßig über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes „Energie & Klima 2030“.

In der Sitzung am 25. Mai 2022 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021 ausführlich beraten und gebilligt. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat – gemeinsam mit dem Vorstand – zudem für das Geschäftsjahr 2021 erstmalig die Entsprechenserklärung im Zusammenhang mit der Erklärung der Geschäftsführung über die Corporate Governance des Unternehmens gemäß dem PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung abgegeben.

Den Wirtschaftsplan 2023 mit den wesentlichen Daten für die Ergebnis-, Finanz- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29. November 2022 nach ausführlicher Beratung beschlossen.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Energiekrise, informiert.

Im Berichtsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion die Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung berücksichtigt, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Zur Anwendung der Regeln des PCGK Köln, zu Abweichungen von diesen und Begründungen für diese Abweichungen wird auf die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinschaftlich abgegebene Entsprechenserklärung in der Anlage zum Jahresabschluss verwiesen.

Ausschüsse des Aufsichtsrates

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der RheinEnergie AG hat im Geschäftsjahr 2022 zehnmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit Vorstandsangelegenheiten befasst und die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten. 

Der mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 14. September 2005 eingerichtete Beteiligungsausschuss des Aufsichtsrates der RheinEnergie AG, dessen Einrichtung mit Beschluss des Aufsichtsrates am 18. September 2014 bestätigt wurde, hat im Geschäftsjahr 2022 viermal getagt. Der Beteiligungsausschuss wurde regelmäßig über den Sachstand der Beteiligungspolitik des Unternehmens unterrichtet, hat die Beteiligungsstrategie beraten und Entscheidungen des Aufsichtsrates bei Beteiligungsvorhaben vorberaten.

Mitglieder des Vorstandes nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil, sofern sie nicht selbst betroffen waren.

Der Aufsichtsrat wurde über die Arbeit in den Ausschüssen durch die jeweiligen Vorsitzenden regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrates in Kenntnis gesetzt.

Jahresabschlussprüfung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind von dem von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2022 am 1. Juni 2023 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die der Vorstand im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Vorstand dessen Feststellung durch die Hauptversammlung.

Vom Ergebnis nach Steuern ist eine Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG an den außenstehenden Gesellschafter Westenergie AG, entsprechend § 3 des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der GEW Köln AG und der RheinEnergie AG, zu leisten. Der nach einer Zuführung zu den Gewinnrücklagen verbleibende Gewinn ist gemäß § 1 des Ergebnisabführungsvertrages an die GEW Köln AG abzuführen.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat der RheinEnergie AG gab es folgende Veränderungen:

Zum 30. April 2022 hat Herr Wolfgang Nolden sein Mandat im Aufsichtsrat niedergelegt. Nachgefolgt ist als Ersatzmitglied am 1. Mai 2022 Herr Peter Zaun.

Nach der Wahl der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der RheinEnergie AG gemäß § 13 Abs. 2 der 3. WO MitbestG im Jahr 2022 begann die Amtszeit der neu gewählten bzw. wiedergewählten Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Juni 2022.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens.

Für die im Geschäftsjahr 2022 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2023

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Bernd Petelkau