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Anhang

Der Sitz der GEW Köln AG ist Köln. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 2114 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Der Jahresabschluss wird nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die GEW Köln AG ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH mit Sitz in Köln. Die Stadtwerke Köln GmbH hält 90 % der Aktien und die Stadt Köln die übrigen 10 %. Zwischen der Stadtwerke Köln GmbH und der GEW Köln AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Zwischen der GEW Köln AG und der Stadtwerke Köln GmbH als Organträgerin besteht eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft. 

Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung hinzugefügt oder zusammengefasst. Zusammengefasste Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und „Davon-Vermerke“ werden ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Vom Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB wird insofern abgewichen, als es zur Hervorhebung des Holdingcharakters der GEW Köln AG erforderlich ist.

Der Jahresabschluss wird in vollen Euro aufgestellt; die Beträge im Anhang werden überwiegend in Tausend Euro (T€) angegeben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Soweit erforderlich werden bei einer dauerhaften Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Von dem Wahlrecht von Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde in Vorjahren Gebrauch gemacht. Dabei wurden steuerliche Rücklagenübertragungen auf das Finanzanlagevermögen beibehalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert beziehungsweise mit dem Barwert bewertet. Alle erkennbaren Risiken werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

1 Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Finanzanlagenpositionen und ihre Entwicklung im Jahr 2022 ergeben sich aus dem nachstehenden Anlagenspiegel:

Anschaffungskosten
1.1.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022
T€ T€ T€ T€
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 801.142 801.142
Beteiligungen 176.731 176.731
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.495 31.495
Summe 1.009.368 1.009.368
  Abschreibungen
  1.1.2022 Zuschreibungen 31.12.2022
  T€ T€ T€
Finanzanlagen      
Anteile an verbundenen Unternehmen 122.366 122.366
Beteiligungen 21.728 21.728
Wertpapiere des Anlagevermögens
Summe 144.094 144.094
  Buchwerte
  31.12.2022 31.12.2021
  T€ T€
Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 678.776 678.776
Beteiligungen 155.003 155.003
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.495 31.495
Summe 865.274 865.274

Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2022 – soweit nicht von untergeordneter Bedeutung – ist nachstehend aufgeführt:

Anteil
am Kapital
%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
RheinEnergie AG, Köln 80 934.418 158.457(1)
BRUNATA-METRONA GmbH, Hürth 100 16.927 24.514(2)
NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Köln 100 106.904 17.631(3)
Stadtwerke Düsseldorf AG, Düsseldorf 20 558.030(4) 71.442(4)
RWE AG, Essen 0,22(5) 8.359.000(5) 1.108.098(3)
(1) Jahresüberschuss 2022 vor Ausgleichszahlung und Gewinnabführung
(2) Jahresüberschuss 2022 vor Gewinnabführung
(3) Ergebnis 2022
(4) Vorjahreswerte
(5) Wertpapiere des Anlagevermögens / Wert auf T€ gerundet
2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Diese bestehen gegen die RheinEnergie AG, die BRUNATA-METRONA GmbH, die METRONA GmbH und die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH aus Gewinnabführungen sowie im Vorjahr gegen die Stadtwerke Köln GmbH aus dem laufenden Verrechnungsverkehr.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

3Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt unverändert 255.700 T€ und ist in 511.400 Namensaktien zum Nennbetrag von je 500 € eingeteilt.

4 Kapitalrücklage

In der Kapitalrücklage sind das Aufgeld gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 8.582 T€ und Zuzahlungen der Gesellschafter im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 130.845 T€ (Vorjahr: 110.845 T€) enthalten. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus einer Einlage gemäß Gesellschafterbeschluss in Höhe von 20.000 T€.

5 Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage in Höhe von 17.577 T€ und die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 396.885 T€ sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

6 Rückstellungen

Dieser Posten in Höhe von 256 T€ (Vorjahr 254 T€) beinhaltet eine Rückstellung für rechtliche Risiken in Höhe von 229 T€ (Vorjahr 229 T€) und für Jahresabschlusskosten in Höhe von 27 T€ (Vorjahr 25 T€).

7 Verbindlichkeiten
Gesamt Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
31.12.2022 bis 1 Jahr über
1 Jahr
davon über
5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
8.000 0 8.000 0
(Vorjahr) (28.000) (20.000) (8.000) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23 23 0 0
(Vorjahr) (237) (237) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
201.245 201.245 0 0
(Vorjahr) (201.163) (201.163) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 28.030 9.030 19.000 0
(Vorjahr) (34.234) (15.234) (19.000) (0)
Gesamt 237.298 210.298 27.000 0
(Vorjahr) (263.634) (236.634) (27.000) (0)

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Gesellschafterin Stadtwerke Köln GmbH aus der Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 190.098 T€ (Vorjahr 201.163 T€) sowie aus dem Cash-Pool.

8 Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltene Gewinne

Die aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltenen Gewinne beinhalten die Gewinnabführung der RheinEnergie AG, der BRUNATA-METRONA GmbH, der METRONA GmbH und der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH.

9 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Vergütung für ein gewährtes Andienungsrecht.

10 Personalaufwand

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die RheinEnergie AG fungiert als Dienstleister und übernimmt alle notwendigen Aktivitäten.

Die ausgewiesenen Beträge betreffen ausschließlich Löhne und Gehälter. Es handelt sich um die Bezüge für den Vorstand.

11 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter anderem Verwaltungskostenbeiträge der RheinEnergie AG, Beratungskosten, Aufwendungen für den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung sowie Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung.

12 Übriges Finanzergebnis
2022
T€
2021
T€
Erträge aus Beteiligungen 13.883 12.635
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.316 1.242
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6 6
Zuschreibungen auf Finanzanlagen 0 20.000
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.046 -1.097
Gesamt 14.159 32.786

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen die Ausschüttung der Stadtwerke Düsseldorf AG für das Jahr 2021.

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens resultieren aus der Dividendenzahlung für Aktien der RWE AG.

In den folgenden Posten sind Erträge und Aufwendungen von verbundenen Unternehmen ausgewiesen:

2022
T€
2021
T€
Erträge aus Beteiligungen 0 4.048
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6 6
Zuschreibungen auf Finanzanlagen 0 20.000
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 246 92
Gesamt 240 24.146
13 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 4.674 T€ (Vorjahr 5.051 T€) enthalten aufgrund der steuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Köln GmbH Umlagen für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer.

14 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von 2,3 Mio. €, die ausschließlich auf ein verbundenes Unternehmen entfallen. Aufgrund der geschäftlichen Situation ist mit einer Inanspruchnahme aus derzeitiger Sicht nicht zu rechnen.

Zudem besteht eine finanzielle Verpflichtung gegenüber verbundenen Unternehmen aus einem Andienungsrecht zum 28. Februar 2030 in Höhe von 78,8 Mio. €.

15 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Anteilseigner Westenergie, der sogenannten Rheinlandkooperation, hat die RheinEnergie die Möglichkeit, ihre Kompetenzen in einem größeren regionalen Raum einzusetzen. Die Rheinlandkooperation sieht vor, dass Westenergie und RheinEnergie Stadtwerkebeteiligungen im Rheinland künftig beim Kölner Energieversorgungsunternehmen rhenag AG bündeln. Dies geschieht in Abstimmung und im Einvernehmen mit den kommunalen Mitgesellschaftern und Geschäftsleitungen der einbezogenen Stadtwerke. An der rhenag AG wird die RheinEnergie zukünftig 54,42 % der Anteile halten. Im Jahr 2022 wurden sämtliche Verhandlungen über die künftige Gesellschafterstruktur beendet.

Es ist beabsichtigt, nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 die Vereinbarungen zur Rheinlandkooperation mit Ablauf des ersten Quartals 2023 rechtlich wirksam in Kraft zu setzen. In diesem Zusammenhang werden ländliche Beteiligungen der RheinEnergie und der Westenergie in die rhenag AG eingebracht. Des Weiteren ist vorgesehen, dass Westenergie über Kapitalmaßnahmen und Einbringungen in die RheinEnergie ihre Anteilsquote von 20,00 % auf 24,22 % erhöht. Folglich wird die GEW Köln AG nach Vollzug somit noch mehrheitlich 75,78 % der Anteile an der RheinEnergie halten.

16 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die GEW Köln AG hat mit den Tochterunternehmen RheinEnergie AG, BRUNATA-METRONA GmbH, METRONA GmbH und NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen.

Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH (kleinster und größter Konsolidierungskreis) aufgestellt, dem Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

17 Nahestehende Unternehmen und Personen

Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2022 nicht stattgefunden.

18 Veröffentlichung

Der Jahresabschluss der GEW Köln AG wird dem Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

19 Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, beträgt 26 T€. Es handelt sich ausschließlich um Leistungen für die Abschlussprüfung.

20 Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind auf der Seite Aufsichtsrat und Vorstand angegeben.

21 Gesamtbezüge des Aufsichtsrates

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. November 2000 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates der GEW Köln AG für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses.

Für Mitglieder des Aufsichtsrates betrug die Vergütung je teilgenommene Sitzung 255,65 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den doppelten, sein Stellvertreter den anderthalbfachen Betrag erhält.

An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden insgesamt 72,8 T€ vergütet. Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder haben folgende Bezüge erhalten:

Mitglied des Aufsichtsrates Gesamtbezüge
T€ (1)
Christian Joisten, Vorsitzender 7,5
Andreas Mathes, stellv. Vorsitzender 4,4
Wolfgang Nolden, stellv. Vorsitzender 1,3
Frauke Bendokat 1,6
Barbara Bethke 3,3
Berit Blümel 3,3
Karl-Heinz Böhle 1,8
Florian Braun 3,3
Ulrich Breite 3,3
Nadine Daniel-Groß 3,3
Prof. Dr. Dörte Diemert 3,3
Georg Abraham Gampe 3,5
Martin Hanz 1,4
Wolfgang Herde 3,3
Niklas Kienitz 2,8
Ralf Klemm 3,3
Heiner Kockerbeck 2,8
Stefanie Mägdefrau 3,3
Christiane Martin 4,5
Stefan Plag 3,3
Dr. Frank Schaefer 2,5
Ursula Schlömer 3,0
Sonja Schnürpel 1,3
Ingo Schönfuß 1,4
(1) Die Angabe der Beträge erfolgt ohne Umsatzsteuer.
22 Gesamtbezüge des Vorstandes

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem nicht ruhegehaltfähigen Jahresfestgehalt. 

Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden nicht vereinbart.

Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 67,3 T€ (Vorjahr 70,7 T€), die sich wie folgt zusammensetzt:

  Gesamtbezüge
  2022
T€
2021
T€
Dr. Dieter Steinkamp
(Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender RheinEnergie AG bis 31. Juli 2022)
15,5 26,7
Andreas Feicht
(Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender RheinEnergie AG seit 1. August 2022)
10,0 0,0
Susanne Fabry
(Personalvorständin und Arbeitsdirektorin GEW Köln AG)
20,9 10,4
Birgit Lichtenstein
(Kaufmännische Vorständin GEW Köln AG)
20,9 10,4

Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.  

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten sowie für den Fall der regulären Beendigung bestehen keine Ansprüche auf Leistungen.

Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich ausschließlich auf Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften und teilen sich wie folgt auf:

  T€
Andreas Feicht 1,5*
Dr. Dieter Steinkamp 7,5
Susanne Fabry 1,0*
Birgit Lichtenstein 2,2*
* die Bezüge werden auf die Tantieme angerechnet

Köln, den 28. März 2023

Der Vorstand

Andreas Feicht      Susanne Fabry      Birgit Lichtenstein