14 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von 2,3 Mio. €, die ausschließlich auf ein verbundenes Unternehmen entfallen. Aufgrund der geschäftlichen Situation ist mit einer Inanspruchnahme aus derzeitiger Sicht nicht zu rechnen.
Zudem besteht eine finanzielle Verpflichtung gegenüber verbundenen Unternehmen aus einem Andienungsrecht zum 28. Februar 2030 in Höhe von 78,8 Mio. €.
15 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Anteilseigner Westenergie, der sogenannten Rheinlandkooperation, hat die RheinEnergie die Möglichkeit, ihre Kompetenzen in einem größeren regionalen Raum einzusetzen. Die Rheinlandkooperation sieht vor, dass Westenergie und RheinEnergie Stadtwerkebeteiligungen im Rheinland künftig beim Kölner Energieversorgungsunternehmen rhenag AG bündeln. Dies geschieht in Abstimmung und im Einvernehmen mit den kommunalen Mitgesellschaftern und Geschäftsleitungen der einbezogenen Stadtwerke. An der rhenag AG wird die RheinEnergie zukünftig 54,42 % der Anteile halten. Im Jahr 2022 wurden sämtliche Verhandlungen über die künftige Gesellschafterstruktur beendet.
Es ist beabsichtigt, nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 die Vereinbarungen zur Rheinlandkooperation mit Ablauf des ersten Quartals 2023 rechtlich wirksam in Kraft zu setzen. In diesem Zusammenhang werden ländliche Beteiligungen der RheinEnergie und der Westenergie in die rhenag AG eingebracht. Des Weiteren ist vorgesehen, dass Westenergie über Kapitalmaßnahmen und Einbringungen in die RheinEnergie ihre Anteilsquote von 20,00 % auf 24,22 % erhöht. Folglich wird die GEW Köln AG nach Vollzug somit noch mehrheitlich 75,78 % der Anteile an der RheinEnergie halten.
16 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die GEW Köln AG hat mit den Tochterunternehmen RheinEnergie AG, BRUNATA-METRONA GmbH, METRONA GmbH und NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen.
Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH (kleinster und größter Konsolidierungskreis) aufgestellt, dem Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.
17 Nahestehende Unternehmen und Personen
Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2022 nicht stattgefunden.
18 Veröffentlichung
Der Jahresabschluss der GEW Köln AG wird dem Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.
19 Honorar des Abschlussprüfers
Das Honorar des Abschlussprüfers WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, beträgt 26 T€. Es handelt sich ausschließlich um Leistungen für die Abschlussprüfung.
20 Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes
Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind auf der Seite Aufsichtsrat und Vorstand angegeben.
21 Gesamtbezüge des Aufsichtsrates
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. November 2000 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates der GEW Köln AG für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses.
Für Mitglieder des Aufsichtsrates betrug die Vergütung je teilgenommene Sitzung 255,65 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den doppelten, sein Stellvertreter den anderthalbfachen Betrag erhält.
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden insgesamt 72,8 T€ vergütet. Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder haben folgende Bezüge erhalten:
22 Gesamtbezüge des Vorstandes
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem nicht ruhegehaltfähigen Jahresfestgehalt.
Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden nicht vereinbart.
Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 67,3 T€ (Vorjahr 70,7 T€), die sich wie folgt zusammensetzt:
Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.
Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten sowie für den Fall der regulären Beendigung bestehen keine Ansprüche auf Leistungen.
Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich ausschließlich auf Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften und teilen sich wie folgt auf:
Köln, den 28. März 2023
Der Vorstand
Andreas Feicht Susanne Fabry Birgit Lichtenstein