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SEHR GEEHRTE LESERINNEN,
SEHR GEEHRTE LESER,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat den Vorstand entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum 2022 wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Christian Joisten, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Christian Joisten

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Hauptversammlung. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates haben die jährliche Erklärung nach Ziffer 2.9.3 des PCGK Köln darüber abgegeben, ob Interessenkonflikte bestehen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte bekannt.

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2022 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 1. April, am 9. Juni, am 30. August und am 6. Dezember sowie zwei außerordentliche Sitzungen am 2. Mai und am 15. Juni stattgefunden.

In der außerordentlichen Sitzung am 2. Mai wählte der Aufsichtsrat aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Amtsinhabers mit Ablauf des 30. April einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates und befasste sich mit Vorstandsangelegenheiten. Die Aufsichtsratssitzung am 15. Juni beinhaltete die infolge der Neuwahl der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat notwendig gewordenen Wahlen.
 
Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum darüber hinaus vor allem folgende weitere Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens,
  • die wirtschaftlichen Entwicklungen und aktuelle Vorgänge bei den Beteiligungen der GEW Köln AG,
  • die Beschlussfassungen nach § 32 Mitbestimmungsgesetz, 
  • die Empfehlung an die Hauptversammlung zur Erteilung des Prüfauftrages für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2022,
  • Vorstandsangelegenheiten,
  • die Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Energiemärkte und -preise infolge des Krieges in der Ukraine,
  • der Sachstand zur Umsetzung der 2021 beschlossenen Rheinlandkooperation sowie die Anpassung des Konsortialvertrages der beteiligten Partner,
  • die Festlegung von Zielgrößen für Frauen und Männer in Führungspositionen,
  • die Fortsetzung des Klimaschutzprogrammes „Energie & Klima 2030“ durch die RheinEnergie,
  • der Sachstand zum Glasfaserausbau durch die NetCologne,
  • die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben,
  • die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

In der Sitzung am 9. Juni 2022 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021 ausführlich beraten und gebilligt. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat – gemeinsam mit dem Vorstand – zudem für das Geschäftsjahr 2021 erstmalig die Entsprechenserklärung im Zusammenhang mit der Erklärung der Geschäftsführung über die Corporate Governance des Unternehmens gemäß dem PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung abgegeben.

Den Wirtschaftsplan 2023 mit den wesentlichen Daten für die Ergebnis-, Finanz- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2022 nach ausführlicher Beratung beschlossen.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Energiekrise, informiert. 

Im Berichtsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion die Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung berücksichtigt, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Zur Anwendung der Regeln des PCGK Köln, zu Abweichungen von diesen und Begründungen für diese Abweichungen wird auf die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinschaftlich abgegebene Entsprechenserklärung in der Anlage zum Jahresabschluss verwiesen.

Ausschuss des Aufsichtsrates

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der GEW Köln AG hat im Geschäftsjahr 2022 fünfmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit Vorstandsangelegenheiten befasst und die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten.

Mitglieder des Vorstandes nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil, sofern sie nicht selbst betroffen waren.

Der Aufsichtsrat wurde über die Arbeit im Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrates in Kenntnis gesetzt.

Jahresabschlussprüfung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind von dem von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2022 am 5. Juni 2023 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die der Vorstand im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Vorstand dessen Feststellung durch die Hauptversammlung.

Der Gewinn ist gemäß § 4 des Organschaftsvertrages an die Stadtwerke Köln GmbH abzuführen.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat der GEW Köln AG gab es folgende Veränderungen.

Zum 30. April 2022 hat Herr Wolfgang Nolden sein Mandat im Aufsichtsrat niedergelegt. Nachgefolgt ist als Ersatzmitglied am 1. Mai 2022 Herr Andreas Mathes.

Nach der Wahl der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der GEW Köln AG gemäß § 13 Abs. 2 der 3. WO MitbestG im Jahr 2022 begann die Amtszeit der neu gewählten bzw. wiedergewählten Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Juni 2022.

Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 hat Herr Wolfgang Herde sein Mandat im Aufsichtsrat niedergelegt. Als Ersatzmitglied ist Herr Harald Otto seit dem 1. Januar 2023 Mitglied des Aufsichtsrates.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei allen ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrates für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und deren Leistungen im Gremium zum Wohle des Unternehmens.

Für die im Geschäftsjahr 2022 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beteiligungsgesellschaften seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2023

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Christian Joisten