Sehr geehrte Damen und Herren,
der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzernes sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten.
Die Aufsichtsratsvorsitzende stand mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht im Stadtwerke Köln Konzern zur Kenntnis genommen. Die Berichte enthalten grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum 2021 wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.
Anne Lütkes,
Vorsitzende des Aufsichtsrates
der Stadtwerke Köln GmbH
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Gesellschafterversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte bekannt.
Im Berichtsjahr 2021 wurde eine seitens der Stadt Köln organisierte Grundlagenschulung für die seitens des Rates der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder durchgeführt.
Beratungsschwerpunkte
Im Geschäftsjahr 2021 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 18. März, 28. Juni, 9. September und 2. Dezember sowie acht außerordentliche Sitzungen am 3. Februar, 4. Mai, 28. Mai, 9. Juni, 10. Juni, 15. Juni, 22. Juni und 16. November stattgefunden.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat waren regelmäßig die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf den Stadtwerke Köln Konzern und die Belegschaft sowie auf den Daseinsvorsorgeauftrag an den Stadtwerke Köln Konzern für die Stadt Köln. Zudem wurden die energiewirtschaftlichen Herausforderungen vor dem Hintergrund des Klimawandels einschließlich des erfolgreichen Abschlusses der Mediation zum eingeleiteten Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Klimawende Köln im Aufsichtsrat erörtert.
Am 3. Februar erfolgten eine einführende Darstellung der Stadtwerke Köln GmbH im Gefüge ihres rechtlichen Rahmens und der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen sowie eine Information über strategische Kernbotschaften des Stadtwerke Köln Konzernes vor dem Hintergrund der Entsendung der kommunalen Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat durch die Stadt Köln in der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020.
In den Sitzungen des Aufsichtsrates am 3. Februar, 4. Mai und 9. Juni befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Managementstruktur der Stadtwerke Köln GmbH.
Am 28. Mai, 15. Juni und 22. Juni erörterte der Aufsichtsrat jeweils gemeinsam mit den Aufsichtsräten der GEW Köln AG und der RheinEnergie AG die Rheinlandkooperation der RheinEnergie AG, GEW Köln AG und der Westenergie AG im Energiebereich.
In den Sitzungen am 10. Juni und 16. November wurde jeweils gemeinsam mit dem Aufsichtsrat der Häfen und Güterverkehr Köln AG die Rheinlandkooperation im Bereich Häfen/Logistik unter Einbeziehung der Häfen und Güterverkehr Köln AG beraten.
Die Befassungen mit dem Check der Strategie des Stadtwerke Köln Konzernes erfolgte in den Sitzungen des Aufsichtsrates am 18. März und 9. Juni. In diesem Zusammenhang wurden die Strategiechecks der Beteiligungen der Stadtwerke Köln GmbH zur Kenntnis genommen und bestätigt.
Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren gemäß den rechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Vorgaben im Berichtszeitraum zudem folgende weitere Themen:
- die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und des Konzernes,
- das Projekt Klärschlammverbrennung in Köln (KLAR) am Kraftwerksstandort der RheinEnergie AG in Köln-Merkenich sowie die Gründung der KLAR GmbH,
- die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Köln GmbH,
- Geschäftsführungsangelegenheiten, insbesondere Wiederbestellungen von Geschäftsführungsmitgliedern,
- die Änderung der Satzungen der GEW Köln AG, der RheinEnergie AG und der Häfen und Güterverkehr Köln AG,
- die Auswirkungen der Starkregenereignisse im Juli 2021 auf die Konzerngesellschaften und die Einsatzbereitschaft der Beschäftigten zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorgeleistungen des Konzernes,
- die Tätigkeitsabschlüsse der Stadtwerke Köln GmbH gemäß § 6b EnWG,
- die Beschlussfassungen nach § 32 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG),
- der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der GEW Köln AG und der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH,
- die aktuellen Vorgänge bei den Beteiligungen der Stadtwerke Köln GmbH,
- die Beteiligungsberichte 2020 der Stadtwerke Köln GmbH und der Organgesellschaften,
- die Insolvenz der Greensill Bank AG und Einlagensicherung durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V.,
- das bundespolitische Positionspapier des Stadtwerke Köln Konzernes,
- die Selbstverpflichtung des Aufsichtsrates auf den novellierten PCGK Köln und diesbezügliche Anwendungshinweise,
- Anpassung der finanziellen Entschädigung für die Tätigkeit in den Aufsichtsgremien,
- die Wahl von Mitgliedern in den Finanzausschuss des Aufsichtsrates sowie die Wahl des Vorsitzenden des Finanzausschusses,
- die Wertschöpfungs-, Beschäftigungs- und Einkommenseffekte des öffentlichen Verkehres als Wirtschaftsfaktor und
- die wesentlichen Grundstücksangelegenheiten der Organgesellschaften.
Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung laufend über alle wichtigen Geschäfte und die wirtschaftliche Entwicklung informiert.
In der Sitzung am 28. Juni 2021 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2020 ausführlich beraten und gebilligt. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat – gemeinsam mit der Geschäftsführung – zudem für das Geschäftsjahr 2020 eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln in der im Jahr 2012 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung abgegeben.
Den Wirtschaftsplan 2022, bestehend aus dem Erfolgs- und Finanzplan, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 ausführlich beraten und gebilligt.
Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, informiert.
Im Berichtsjahr 2021 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Zur Anwendung der Regeln des PCGK Köln, zu Abweichungen von diesen und Begründungen für diese Abweichungen wird auf die von Geschäftsführung und Aufsichtsrat gemeinschaftlich abzugebende Erklärung über die Corporate Governance des Unternehmens in der Anlage zum Jahresabschluss verwiesen.
Ausschüsse des Aufsichtsrates
Der am 20. September 2019 gebildete Präsidialausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 16-mal getagt.
Die Mitglieder des Präsidialausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet und haben sich mit Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsangelegenheiten sowie mit der Managementstruktur der Stadtwerke Köln GmbH befasst. Der Ausschuss hat die Rheinlandkooperation im Energiebereich gemeinsam mit dem Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates der GEW Köln AG und dem Ständigen Ausschuss der RheinEnergie AG sowie die Rheinlandkooperation im Bereich Häfen/Logistik gemeinsam mit dem Finanzausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH und dem Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates der Häfen und Güterverkehr Köln AG erörtert.
Der am 20. September 2019 gebildete Finanzausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 viermal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden insbesondere über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit Investitions- und Finanzangelegenheiten und der Arbeit der Konzernrevision und des Compliance-Beauftragten befasst, haben den Jahresabschluss 2020 sowie den Wirtschaftsplan 2022 vorberaten und Prüfungsschwerpunkte für den Jahresabschluss 2021 festgelegt.
Der Aufsichtsrat wurde über die Arbeit in den vorgenannten Ausschüssen durch die Ausschussvorsitzenden regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrates in Kenntnis gesetzt.
Der auf die mitbestimmungsrechtlichen Aufgaben nach § 27 Abs. 3 MitbestG ausgerichtete Ausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 nicht getagt.
Mitglieder der Geschäftsführung nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil, sofern sie nicht selbst betroffen waren.
Jahresabschlussprüfung
Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 sind von dem von der Gesellschafterversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie den Lagebericht und Konzernlagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch die Aufsichtsratsvorsitzende ausgehändigt worden. Die Berichte wurden in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen.
Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2021 am 13. Juni 2022 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.
Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.
Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft und des Konzernes, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht und Konzernlagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinnes an.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Sein Mandat im Aufsichtsrat legte Herr Matthias Stoller gegenüber der Gesellschaft mit Wirkung des Ablaufes des 30. September 2021 nieder. Als Ersatzmitglied von Herrn Matthias Stoller trat Herr Detlef Friesenhahn das Aufsichtsratsmandat am 1. Oktober 2021 an. Am 30. April 2022 ist Herr Detlef Friesenhahn aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei dem ausgeschiedenen Mitglied für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und seine Leistungen im Gremium zum Wohle des Unternehmens.
Für die im Geschäftsjahr 2021 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Köln GmbH sowie den Konzerngesellschaften seinen Dank aus.
Köln, im Juni 2022
Die Vorsitzende des Aufsichtsrates
Anne Lütkes