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Chancen- und Risikobericht

Unternehmerisches Handeln ist stets mit Chancen und Risiken verbunden. Aufgabe des Risikomanagements ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung beziehungsweise Minimierung zu ergreifen. 

Im Rahmen dieser Aufgabe hat der Vorstand für die risikobezogenen Aktivitäten und Maßnahmen ein Risikomanagementsystem implementiert, das Zuständigkeiten, Analyse- und Bewertungsverfahren sowie Risikokennziffern regelt. Alle diesbezüglichen Prozesse sind in einer Risikoleitlinie festgehalten. Auf dieser Basis wird unter Berücksichtigung von bestimmten Schwellenwerten regelmäßig über Veränderungen von Risiken berichtet. Bei erstmaligem Eintritt eines monetär bedeutsamen Risikos erfolgt der Bericht unmittelbar. 

In das Risikomanagement wurden auch – entsprechend ihrer Beteiligungsquote und Wesentlichkeit – ausgewählte Beteiligungsunternehmen einbezogen.

Die Einstufung der Risiken erfolgt in einer Risikomatrix nach dem Verhältnis zwischen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Es ergeben sich Risiken, die überwacht werden müssen.

Risikomatrix

Bei der GEW Köln AG existieren derzeit zehn Risiken (Vorjahr 14) mit einem niedrigen, neun Risiken (Vorjahr acht) mit einem mittleren sowie ein Risiko (Vorjahr null) mit einem hohen Nettoschadenswert.

Bei den Risiken in den Bereichen Produktion, Beschaffung, Netzausfall und Tele-kommunikation handelt es sich um die Risiken mit einem niedrigen Nettoschadenswert. Die Erlös- und Preisrisiken aus gesetzlichen Grundlagen sowie vertraglichen Vereinbarungen, Risiken aus dem Geschäftsprozess, Forderungsausfallrisiken sowie Vertriebsrisiken sind mit einem mittleren Nettoschadenswert verbunden. Kreditrisiken aus dem Energiehandel fallen in den Bereich mit einem hohen Nettoschadenswert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Berichtszeitraum keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestanden haben und aus heutiger Sicht auch für die absehbare Zukunft nicht erkennbar sind.

Die Chancen und Risiken der GEW Köln AG sind fast ausschließlich mit denen der Beteiligungen verbunden. Dazu gehören insbesondere rechtliche und regulatorische Entwicklungen sowie die Marktrisiken in den einzelnen Branchen. Entsprechende Risikovorsorgen werden auf Ebene der Beteiligungen getroffen. Durch das implementierte Berichtssystem ist sichergestellt, dass die GEW Köln AG frühzeitig über deren wirtschaftliche Entwicklung Kenntnis erlangt. Die Werthaltigkeit von Beteiligungen wird regelmäßig überprüft.

Energieversorger sind in erheblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundesnetzagentur oder der Landesregulierungsbehörden, ausgesetzt. Absenkungen der Erlösobergrenzen aufgrund von Kostenerhebungen und des gesunkenen Zinsniveaus können zu Erlöseinbußen führen. Bei allen genannten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass es bei den Erträgen aus dem Netzgeschäft im Saldo zu weiteren Minderungen kommt. Insoweit sind die Netzbetreiber und Dienstleister für die Netzbereiche aufgefordert, diesen negativen Auswirkungen auf die Wertschöpfung im Rahmen der Strom- und Gasnetze entsprechende Kosteneinsparungen und/oder Effizienzsteigerungen entgegenzusetzen. 

Die Entwicklung zum Energiesystem der Zukunft wird von vielen energiepolitischen Vorgaben bestimmt, die für die betroffenen Unternehmen aus heutiger Sicht ein hohes Maß an Planungsunsicherheit bedeuten. Investitionen von Energieversorgern, insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Verteilung, sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Daher bedarf es für die investierenden Unternehmen in hohem Maße verlässlicher gesetzlicher energiepolitischer sowie regulatorischer Rahmenbedingungen. Diese hängen sehr stark vom energiepolitischen Kurs auf europäischer und nationaler Ebene ab. Sowohl auf Ebene der Europäischen Union als auch auf Ebene des Bundes stehen nach wie vor in der Zukunft erhebliche energiepolitische Weichenstellungen an, die substanzielle Auswirkungen auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung von Energieversorgern haben können. Für die verbleibenden energieerzeugenden Einheiten ergeben sich einerseits erhebliche Risiken aus einer gegenüber der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer frühzeitigen Abschaltung und einem weiteren Anstieg des Anteils der erneuerbaren Energien, andererseits Chancen, dass die derzeitige Wirtschaftlichkeit der Kraftwerke aufgrund der Energiepreisschwankungen verbessert werden kann.

Grundlage für die Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Energieversorgungsunternehmens sind technologisch anspruchsvolle und komplexe Anlagen. Trotz umfangreicher Vorsorge durch entsprechende Kontrollen, Wartungen, Betriebsführungskonzepte etc. können sich Risiken durch den Ausfall dieser Einheiten aus den unterschiedlichsten Gründen, beispielsweise Alter, Witterung etc., sowie bedingt durch die Corona-Pandemie ergeben. Die Abwicklung vieler Prozesse erfolgt durch moderne und sehr komplexe IT-Systeme. Trotz hoher Sicherheits- und Wartungsstandards können sich insbesondere vor dem Hintergrund steigender Risiken durch Angriffe Dritter aus unterschiedlichen Umständen Einschränkungen der Nutzbarkeit und Verfügbarkeit dieser Systeme ergeben. Zusätzlich sind die hohen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Auch aus diesem Aspekt ist die RheinEnergie regulatorischen Risiken ausgesetzt.

Im Hinblick auf das Risiko der Verbreitung des Coronavirus hat die RheinEnergie Maßnahmen vorgesehen, die die Betriebsführung und Daseinsfürsorge für die Kunden in der Region gewährleisten. Auch in puncto Mitarbeitergesundheit, Forderungsausfälle, Absatzminderungen und eingeschränkter Anlagenbetrieb werden Risiken durch die Auswirkungen der Pandemie überwacht und gesteuert.

Insbesondere die derzeit anhaltend volatilen Verhältnisse auf den Strom- und Gasmärkten haben erhebliche Auswirkungen auf die Ertragskraft. Die entscheidenden Parameter wie Öl-, Kohle-, CO2-, Strom- und Gaspreise unterliegen erheblichen Schwankungen. Große Auswirkungen ergeben sich durch diese Preisentwicklung insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugungsanlagen. Bei einer negativen Entwicklung der Differenz zwischen den Verkaufserlösen für Strom und den dafür anfallenden wesentlichen Erzeugungskosten besteht das Risiko, dass sich die Wertschöpfung in zukünftigen Jahren verringert. Umgekehrt können ein Anstieg der Strompreise beziehungsweise der Margen und/oder die Einführung von entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Verbesserung der Wertschöpfung aus der Erzeugung führen.

Aus derzeitiger Sicht sind weitere negative Auswirkungen durch die Ukraine-Krise auf den Geschäftsverlauf im Handel nicht auszuschließen. Je nach weiterer Entwicklung können sich gravierende Risiken zum Beispiel im Rahmen der Energiebeschaffung ergeben.

Das Geschäft der BRUNATA-METRONA wird nachhaltig sowohl über die langfristige Vermietung von messtechnischen Ausrüstungen als auch über zunehmend langfristige Dienstleistungsverträge mit Großkunden über Abrechnungsdienstleistungen und Wartungsleistungen für Rauchmelder gesichert. Unverändert fortgeschrieben wird ein bereits 2015 identifiziertes Risiko als Folge einer durch das Bundeskartellamt durchgeführten Sektoruntersuchung für den Bereich Submetering. Im Ergebnis hat das Bundeskartellamt Empfehlungen an den Gesetzgeber gegeben, die auf eine Stärkung des Wettbewerbs abzielen. Eine Umsetzung dieser Empfehlungen könnte zu erhöhtem Preisdruck am Markt führen. Als weiteres unverändert fortbestehendes Risiko wurde im Jahr 2018 ein zwischen den drei BRUNATA-Gesellschaften in München, Hamburg sowie Hürth und der Minol-Zenner Gruppe in Leinfelden-Echterdingen geführter Markenrechtsstreit über die Nutzung der Marke „Brunata“ identifiziert. Neu aufgenommen wurde im Jahr 2020 ein Risiko aus der Verbreitung des Covid-19-Virus und den daraus resultierenden restriktiven Maßnahmen zu dessen Eindämmung. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Jahr 2021 waren gering. Auch für 2022 geht die Geschäftsführung von keinen wesentlichen Auswirkungen aus. Als allgemeines Risiko ist der durch Wettbewerbstätigkeit bedingte, anhaltend hohe Preisdruck, insbesondere im Großkundenbereich, zu sehen. Darüber hinaus werden Markttendenzen zur Selbstabrechnung insbesondere bei größeren Gewerbekunden weiterhin intensiv beobachtet.

Für die NetCologne bietet der Telekommunikationsmarkt mittelfristig Wachstumspotenzial. Die wachsende digitale Vernetzung, die Anwendung moderner Kommunikationsformen sowie die starke Bedeutung immer datenintensiverer, komplexerer und integrierter Multimedia-Anwendungen erfordern gemeinschaftlich hohe Bandbreiten. Diese Bedeutung wurde durch die Covid-19-Pandemie nochmals verstärkt und deutlich gemacht. Des Weiteren bieten die existierende und weiter auszubauende Glasfaserinfrastruktur, die Anbindung aller Schulen in Köln mit FTTB/FTTH sowie die Ausweitung des öffentlichen WLAN-Netzes Potenzial für die Neukundengewinnung im eigenen Hochleistungsnetz und die Sicherung des Kundenbestandes. Aus Themen wie Smart City und Smart Metering ergeben sich neue Geschäftsfelder wie zum Beispiel die Errichtung und der Betrieb von 5G-Campusnetzen und der Aufbau von Funknetzen mit der 450-MHz-Technologie für die kritische Infrastruktur. Zudem eröffnen sich neue Chancen, am Markt zum Ausbau der fünften Mobilfunk-Generation (5G) zu partizipieren. Wesentliche Risiken werden im starken Wettbewerb und in der hohen Wechselbereitschaft der Kunden identifiziert. Dies kann zum Verlust von Umsatzerlösen, Marktanteilen sowie zum Margendruck bei einigen Produkten führen und zwingt NetCologne zu hohen Aufwendungen für die Kundenakquisition und Kundenbindung. Aus dem Ende 2021 in Kraft getretenen Gesetz für faire Verbraucherverträge und dem aktuellen Beschluss des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes ergeben sich die Risiken, dass es bei erhöhter Wechselbereitschaft der Kunden zu größeren Kundenverlusten kommen kann und die insbesondere im Bereich der Wohnungswirtschaft für den Ausbau eingesetzten Aufwendungen bei kürzeren Vertragslaufzeiten nicht mehr angemessen zurückverdient werden können. Ferner besteht auch das Risiko der Substitution der klassischen Festnetztelefonie durch Telefonie über Mobilfunk, Social-Media-Plattformen oder über Fernsehkabel.