Die Gesellschafterversammlung hat im Jahr 2017 eine Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat von jeweils 30 % beschlossen. Die Zielgrößen sollen spätestens am 30. Juni 2022 erreicht sein. Die gleiche Quote hat die Geschäftsführung seinerzeit für die ihr direkt unterstehenden zwei Führungsebenen festgelegt, die ebenfalls zu diesem Datum erreicht werden soll.
Zum Stichtag 31. Dezember 2021 ergibt sich folgender Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in den ersten und zweiten Führungsebenen:
Auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat die Gesellschaft nur bedingt Einfluss, denn der Aufsichtsrat wird bei nicht-mitbestimmten Gesellschaften im Wesentlichen vom Rat der Stadt Köln und bei mitbestimmten Gesellschaften zusätzlich von den Arbeitnehmern des Unternehmens besetzt. Zur Beteiligung der Arbeitnehmer wird ein Wahlverfahren gemäß Mitbestimmungsgesetz oder dem Drittelbeteiligungsgesetz angewendet.
Durch Personalveränderungen ist die Frauenquote in der ersten Führungsebene im Berichtsjahr auf 27 % gestiegen (Vorjahr 25 %). Auch in der zweiten Führungsebene ist die Frauenquote gestiegen, und zwar auf 39 % (Vorjahr 35 %).