Häfen und Güterverkehr Köln AG Geschäftsbericht 2021
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Compliance

Die HGK ist im Jahr 2015 dem Compliance-Leitfaden des Stadtwerke Köln Konzerns beigetreten. Der Leitfaden beschreibt die Grundgedanken sowie die wesentlichen Ziele, Prinzipien und Strukturen des konzernweiten Compliance-Management-Systems (CMS) einschließlich der erfassten Risikobereiche. Der Leitfaden legt darüber hinaus Anforderungen fest, die bei der Umsetzung des Compliance-Programms vom Unternehmen zu beachten sind. Seit dem 1. März 2021 gilt in der HGK der neu gefasste Compliance-Leitfaden.

In der HGK gelten folgende Compliance-Regelwerke:

  • Compliance-Leitfaden für den Stadtwerke Köln Konzern,
  • Richtlinie zum Umgang mit Geschäftspartnern,
  • Richtlinie über das Compliance-Berichtswesen, 
  • Compliance-Richtlinie „Spenden und Sponsoring“,
  • Geschäftsordnung zum Compliance-Komitee,
  • Regelung zur Sicherstellung der Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften,
  • Richtlinie zur Datenschutz-Organisation,
  • Datenschutz-Schulungskonzept,
  • Konzernsteuerrichtlinie,
  • Richtlinie zum Internen Kontrollsystem der Häfen und Güterverkehr Köln AG.

Die HGK hat die Richtlinien im Unternehmen kommuniziert, die Mitarbeitenden geschult und die Einhaltung überwacht. Verstöße gegen das CMS wurden nicht festgestellt. Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Compliance-Beauftragte einen umfassenden Bericht für den Aufsichtsrat und den Vorstand erstellt. Dieser beinhaltet als Anlage auch einen separaten Jahresbericht zum Datenschutz.