RheinEnergie AG Geschäftsbericht 2019
03

Anhang

(1) Angaben zur Form und Darstellung

Der Sitz der RheinEnergie AG (RheinEnergie) ist Köln. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 37306 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Die RheinEnergie ist ein Tochterunternehmen der GEW Köln AG mit Sitz in Köln. Die GEW Köln AG hält 80 % der Aktien und die innogy SE, Essen, die restlichen 20 %. Zwischen der RheinEnergie und der GEW Köln AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die GEW Köln AG hat mit Schreiben vom 20. Mai 2003 gemäß § 20 AktG der Gesellschaft mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der RheinEnergie gehört.

Zwischen der RheinEnergie und der GEW Köln AG als Organträgerin besteht eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft. Umsatzsteuerlich besteht über die GEW Köln AG mit der Stadtwerke Köln GmbH als Organträgerin eine Organschaft.

Der Jahresabschluss wird nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 7. Juli 2005 aufgestellt.

Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG stellt die RheinEnergie mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung auf.

Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung hinzugefügt oder zusammengefasst. Zusammengefasste Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und „Davon - Vermerke“ werden ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Die im Vorjahr als gesonderter Posten ausgewiesenen sonstigen Wertpapiere werden aus Gründen der Übersichtlichkeit in die sonstigen Vermögensgegenstände umgegliedert; der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden in Euro aufgestellt; die Beträge im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. 

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Investitionsförderungen mindern unmittelbar die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bis zum 31. Dezember 2007 erfolgten, soweit steuerlich zulässig, die Abschreibungen nach der degressiven Methode mit Übergang zur linearen Abschreibung, sobald diese zu höheren Abschreibungen führen. Ab dem 1. Januar 2008 werden Zugänge grundsätzlich nur noch linear abgeschrieben.

Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich im Wesentlichen nach den allgemeinen sowie für die Energiewirtschaft anzuwendenden amtlichen Abschreibungstabellen.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 € werden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst und voll abgeschrieben. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250 € bis 1.000 € wird der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 % p.a. in dem Jahr, für dessen Zugänge der Sammelposten gebildet wurde, und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. 

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie zum Barwert ausgewiesen.

Vorräte werden zu den durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Die unentgeltlich zugeteilten CO2-Zertifikate der Periode 2013 bis 2020 werden abweichend von diesem Grundsatz zum jeweiligen Bilanzstichtag mit 0 € bewertet. Die entgeltlich erworbenen CO2-Zertifikate werden seit dem Berichtsjahr nach dem LiFo-Verbrauchsfolgeverfahren bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem Barwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen sind erhaltene Netto-Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch verrechnet.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt und unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; sie werden mit dem Nennwert bilanziert. 

Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse werden bis zum 31. Dezember 2002 als Empfangene Ertragszuschüsse im Sonderposten ausgewiesen und ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Ab dem 01. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2015 (für Strom und Gas bis 31. Dezember 2006) werden diese als Investitionszuwendungen aktivisch abgesetzt und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. Ab dem 01. Januar 2016 werden die Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse für Wasser, Wärme und öffentliche Beleuchtung als Investitionszuschüsse im Sonderposten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst.

Ab 2016 erfolgt die Behandlung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskostenbeiträge für die eigenen Strom- und Gasnetze für den Zeitraum ab 1. Januar 2007 nach einem Treuhandmodell. Im Außenverhältnis erfolgt die Vereinnahmung durch den Netzbetreiber bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede sowie einen Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme mit der Rheinische NETZGesellschaft mbH wird klargestellt, dass die Einziehung auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die RheinEnergie weitergeleitet wird. Die weitergeleiteten Baukostenzuschüsse sowie Hausanschlusskostenbeiträge werden somit als Investitionszuschuss im Sonderposten bilanziert und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2019 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB), wurde auf den Dezember interpoliert. Der Zinssatz beträgt 2,70 % und wurde zur Abzinsung verwendet. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 2,5 % angesetzt. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 %, Rentensteigerungen von 2,5 % und Preissteigerungen von 2,0 % berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Absatz 6 HGB beträgt 22,2 Mio. € (Vorjahr 24,4 Mio. €). 

Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Beihilfeverpflichtungen und Jubiläumsrückstellungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2019 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB) beträgt 1,97 % und wurde zur Abzinsung verwendet. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 2,5 % angesetzt. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 %, Rentensteigerungen von 2,5 % und Preissteigerungen von 2,0 % berücksichtigt.

Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vom Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme auf den Bilanzstichtag abgezinst. Außerdem beinhaltet dieser Posten Aufwandsrückstellungen in Höhe von 6,8 Mio. €, die gem. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) fortgeführt werden können.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung erfasst. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten werden Verluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag ergebniswirksam berücksichtigt.

Es wurde eine Bewirtschaftungsstrategie festgelegt, dass im Bereich Sondervertragskunden nur zeitgleich geschlossene Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge mit gleichem Mengenvolumen mit einem Mindestdeckungsbeitrag zulässig sind. Im Bereich der Privat- und Gewerbekunden wird die Energie überwiegend tranchiert beschafft, so dass die Bewertung von schwebenden Geschäften für Bezugsverträge der tranchierten Beschaffung unter Berücksichtigung der Absatzverträge für Privat- und Gewerbekunden auf Portfolioebene erfolgt. Die Bewertung der übrigen Energiebeschaffungsverträge erfolgt auf Basis der einzelnen wirtschaftlich zusammenhängenden Bezugs- und Absatzverträge.

Als Organgesellschaft weist die Gesellschaft keine aktiven oder passiven latenten Steuern aus.

(3) Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahr 2019 ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.

Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2019 - soweit nicht von untergeordneter Bedeutung - ist nachstehend aufgeführt:

Anteil
am Kapital
%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH, Köln 1 100 85.000 3
RheinEnergie HKW Rostock GmbH, Köln 1 100 55.025 –53.418
RheinEnergie Windkraft GmbH, Köln 1 100 59.315 3.458
Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln 1 100 27.334 –19.944
RheinEnergie Trading GmbH, Köln 1 100 10.000 150
RheinEnergie Solar GmbH, Köln 1 100 2.525 456
RheinEnergie Biokraft Randkanal Nord GmbH & Co. KG, Köln 100 597 –1.053
GT-HKW Niehl GmbH, Köln 1 100 25 52
ENERGOTEC Energietechnik GmbH, Köln 1 100 307 –3
cowelio GmbH, Köln 2 100 154 –624
RheinEnergie Biokraft Verwaltungs GmbH 100 25 1
RheinEnergie Industrielösungen GmbH, Ludwigshafen 1 100 25 –148
ENTALO GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 100 8 0
RheinEnergie Express GmbH, Köln 1 87,8 2.695 1.702
TankE GmbH, Köln 4 80 30  
AggerEnergie GmbH, Gummersbach 2 62,7 69.645 10.820
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Hürth 2 56,6 47.982 9.135
BELKAW GmbH, Bergisch Gladbach 1 50,1 54.927 10.161
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), Leverkusen 2 50 74.565 9.911
RheinWerke GmbH, Düsseldorf 2 50 4.366 –371
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Leverkusen 2 50 60 2
AS 3 Beteiligungs GmbH, Essen 2 49 36.819 5.740
evd energieversorgung dormagen GmbH, Dormagen 1,2 49 18.803 5.094
Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG, Lohmar 2 49 11.562 1.315
Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG, Bornheim 2 49 6.845 184
Stadtwerke Leichlingen GmbH, Leichlingen 1,2 49 7.526 1.810
Stromkontor Rostock Port GmbH, Rostock 2 49 3.902 138
Stadtwerke Pulheim GmbH, Pulheim 2 49 2.100 –64
Stadtwerke Lohmar Verwaltungs-GmbH, Lohmar 2 49 26 1
Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Sankt Augustin 2 45 12.320 120
Stadtwerke Troisdorf GmbH, Troisdorf 1,2 40 39.538 7.506
rhenag Rheinische Energie AG, Köln 33,3 148.389 34.333
COLONIA-CLUJ-NAPOCA-Energie S.R.L., Cluj-Napoca 33,3 2.689 7
chargecloud GmbH, Köln 2 33,3 875 –617
GWAdriga GmbH & Co. KG, Berlin 2 31 2.968 –3.520
GWAdriga Verwaltungs GmbH, Berlin 2 31 26 1
MVV Energie AG, Mannheim 3 16,3 1.319.716 45.983
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn 1,2 13,7 159.698 49.135
8KU GmbH, Berlin 2 12,5 260 –8
ASEW Energie und Umwelt Service GmbH & Co. KG, Köln 2 6,7 923 43

1 Ergebnis vor Abführung und ggf. Ausgleichszahlungen
2 Vorjahreswerte
3 Basis Konzernabschluss nach IFRS zum 30. September 2019 (nach Fremdanteilen)
4 in 2019 gegründet

(4) Vorräte

  31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

9.696

9.270

Emissionsberechtigungen

34.923

16.072

Unfertige Leistungen

14.463

9.380

Geleistete Anzahlungen 41
Gesamt 59.123 34.722

(5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 238.117 252.326
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 34.777 79.821
Sonstige Vermögensgegenstände 70.211 58.148
Gesamt 343.105 390.295

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag mit 510.727 T€ (Vorjahr 524.605 T€) enthalten. Die erhaltenen Netto-Abschlagszahlungen in Höhe von 406.693 T€ (Vorjahr 407.459 T€) wurden saldiert.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen 465 T€ (Vorjahr 257 T€) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und 4.855 T€ (Vorjahr 3.139 T€) Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 1.705 T€ (Vorjahr 543 T€).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegenüber der Stadtwerke Köln GmbH aus dem laufenden Verrechnungsverkehr und aus dem Cash-Pooling.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 6.217 T€ (Vorjahr 4.309 T€) enthalten und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, von 10.484 T€ (Vorjahr 10.948 T€).

(6) Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen geleistete Pachtvorauszahlungen für fremde Strom- und Gasnetze.

(7) Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital von 400.000 T€ ist eingeteilt in 80.000.000 Stückaktien zum Nennbetrag von je 5 €, die auf den Namen lauten. Es ergeben sich zum 31. Dezember 2019 folgende Beteiligungsverhältnisse: GEW Köln AG mit 320.000 T€ (80 %) und innogy SE mit 80.000 T€ (20 %).

(8) Kapitalrücklagen

In den Kapitalrücklagen sind Aufgelder gemäß § 272 Abs. 2 HGB in Höhe von 149.729 T€ und Zuzahlungen der Gesellschafter im Sinne des § 272 Abs. 2 HGB in Höhe von 125.010 T€ enthalten.

(9) Gewinnrücklagen

Die Rücklagen beinhalten Zuführungen aus dem Umstellungs- und Anpassungsbedarf im Übergang auf BilMoG von 112.873 T€ sowie andere Gewinnthesaurierungen von 119.306 T€.

(10) Sonderposten

  31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Investitionszuwendungen 67.559

64.617

Empfangene Ertragszuschüsse 1.985 3.866
Gesamt 69.544 68.483

(11) Rückstellungen

  31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 245.750 224.341
Steuerrückstellungen

2.700

2.700
Sonstige Rückstellungen 256.475 248.066
Gesamt 504.925 475.107

In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Pensions-, Versorgungs- und Deputatverpflichtungen enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Altersteilzeit, ausstehenden Eingangsrechnungen, Rückgabe von CO2-Rechten, Erlösschmälerungen, Beihilfen, variable Vergütungen, Urlaubstage und Gleitzeitguthaben, Abrechnungsleistungen sowie Kraftwerksrevisionen und Drohverluste.

(12) Verbindlichkeiten

Übersicht über die Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019:

  Gesamt
31.12.2019

T€
bis 1 Jahr


T€
über
1 Jahr

T€
davon über
5 Jahre

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 73.000 35.636 37.364 12.455
(Vorjahr) 62.000 15.000 47.000 0
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.498 1.498 0 0
(Vorjahr) 1.391 1.391 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 66.446 66.446 0 0
(Vorjahr) 88.074 88.074 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 123.623 123.623 0 0
(Vorjahr) 126.624 126.624 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 206.272 142.056 64.216 0
(Vorjahr) 246.895 182.972 63.923 50.000
davon aus Steuern 9.984 9.984 0 0
(Vorjahr) 4.676 4.676 0 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.887 1.887 0 0
(Vorjahr) 2.154 2.154 0 0
Gesamt 470.839 369.259 101.580 12.455
(Vorjahr) 524.984 414.061 110.923 50.000

Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind 11.659 T€ (Vorjahr 11.937 T€) durch Bürgschaften eines Kreditinstitutes gesichert. 

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 122.619 T€ (Vorjahr 122.614 T€) die Ergebnisabführung gegenüber dem Gesellschafter GEW Köln AG.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Beträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 76.842 T€ (Vorjahr 29.740 T€) betreffen im Wesentlichen Verlustübernahmen. Außerdem ist die Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von 25.435 T€ (Vorjahr 27.832 T€) gegenüber der innogy SE enthalten.

(13) Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen erhaltene Pachtvorauszahlungen für fremde Strom- und Gasnetze.

(14) Umsatzerlöse ohne Strom- und Energiesteuer

  2019
T€
2018
T€
Strom einschließlich Stromsteuer 1.541.816 1.501.548
Stromsteuer –83.998 –93.650
Strom ohne Stromsteuer 1.457.818 1.407.898
Erdgas einschließlich Energiesteuer 261.114 245.604
Energiesteuer –25.927 –26.913
Erdgas ohne Energiesteuer 235.187 218.691
Fernwärme 91.068 84.145
Nahwärme 73.280 69.334
Dampf 19.322 18.985
Wärme und Dampf 183.670 172.464
Trinkwasser 135.403 132.657
Betriebswasser 1.496 1.597
Wasser 136.899 134.254
Verkaufserlöse nach Sparten 2.013.574 1.933.307
Sonstige Umsatzerlöse 492.933 439.770
Empfangene Ertragszuschüsse 8.091 8.236
Umsatzerlöse ohne Energiesteuer 2.514.598 2.381.313

Die Verkaufserlöse nach Sparten beinhalten ausschließlich Erlöse des laufenden Geschäftsjahres. 

Die Position sonstige Umsatzerlöse enthält unter anderem Pacht-, Betriebsführungs- und Dienstleistungserlöse. Außerdem sind periodenfremde negative Umsatzerlöse in Höhe von -9.815 T€ (Vorjahr -8.900 T€) sowie periodenfremde Strom- und Energiesteuer in Höhe von 638 T€ (Vorjahr 544 T€) enthalten. 

(15) Sonstige betriebliche Erträge

  2019
T€
2018
T€
Konzessionsabgabe 49.119 50.182
Auflösung von Rückstellungen 20.089 27.028
Optimierungsbonus 14.862 13.136
Abgang Vermögensgegenstände und Zuschreibungen 7.051 2.692
Investitionszuwendungen 4.189 2.157
Schadenersatzleistungen 2.327 2.993
Mahn-, Inkasso- und Sperrgebühren 2.081 2.527
Jahresboni, Nachlässe 204 324
Übrige Erträge 7.550 4.557
Gesamt 107.472 105.596

Die Erträge aus Konzessionsabgabe betreffen die Weiterberechnung an den Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas.

Der Optimierungsbonus beinhaltet Erträge, die die RheinEnergie Trading GmbH aus der gemeinsamen Bewirtschaftung und Strukturierung aller Beschaffungsportfolien (Strom und Gas) für ihre Partner am Markt erzielt.

Neben der Auflösung von Rückstellungen enthält der Posten weitere periodenfremde Erträge in Höhe von 1.412 T€ (Vorjahr 442 T€).

(16) Materialaufwand

  2019
T€
2018
T€
Aufwendungen:    
für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.261.542 1.200.914
für bezogene Leistungen 657.920 625.750
Gesamt 1.919.462 1.826.664

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen die Strombezüge, die Gasbezüge, den Energieeinsatz in den Kraftwerken sowie die Kosten aus dem sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffverbrauch. 

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Netzentgelte und Fremdleistungen. 

Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwandsentlastungen in Höhe von –19.967 T€ (Vorjahr –3.199 T€) enthalten.

(17) Personalaufwand

  2019
T€
2018
T€
Entgelte an Mitarbeiter 194.654 193.119
Soziale Abgaben 34.967 33.445
Aufwendungen für Altersversorgung 37.735 33.554
Aufwendungen für Unterstützung 2.303 2.968
Gesamt 269.659 263.086

Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten ohne Vorstände und Auszubildende stellt sich wie folgt dar:

  2019
 
2018
 
Frauen

880

891

Männer 2.040 2.081
Gesamt 2.920 2.972

(18) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Es sind planmäßige Abschreibungen für den Jahressammelposten in Höhe von 1.410 T€ (Vorjahr 1.795 T€) enthalten.

Außerdem wurden vereinnahmte Investitionszuwendungen (Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse) in Höhe von 2.651 T€ (Vorjahr 2.717 T€) mit den planmäßigen Abschreibungen verrechnet.

(19) Sonstige betriebliche Aufwendungen

  2019
T€
2018
T€

Konzessionsabgaben

70.677 71.372

Fremdleistungen

21.281 17.114
Mieten und Pachten 19.587 19.185
Werbung und Inserate 16.407 12.576
Aufwendungen der Altersteilzeit 12.472 24.794
Verwaltungskostenbeiträge 9.959 9.607
Forderungsausfälle/Wertberichtigungen 7.808 16.050
Sonstige Steuern 6.739 7.384
Rechts- und Beratungskosten 6.491 8.477
Öffentliche Abgaben 5.617 5.840
Versicherungen 4.086 4.475
Porto 2.581 2.201
Telekommunikationsgebühren 2.012 2.008
Übrige Aufwendungen 19.206 17.762
Gesamt 204.923 218.845

Die ausgewiesenen Konzessionsabgaben entsprechen den vertraglichen Regelungen mit den Gebietskörperschaften.

Die Fremdleistungen beinhalten Leistungen für den Vertriebs- und Verwaltungsbereich.

Der Posten „Übrige Aufwendungen“ beinhaltet im Wesentlichen die Kosten für Wartung und Pflege von Software sowie Aus- und Weiterbildungskosten, Spenden, Beiträge zu Berufsverbänden, Bewirtungen, Reisekosten, Büromaterial und den Wareneinsatz in Kantinen.

(20) Finanzergebnis

  2019
T€
2018
T€
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltene Gewinne 5.819 3.928
Erträge aus Beteiligungen 52.599 59.032
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.422 1.495
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 347 5.317
Zuschreibungen auf Finanzanlagen 6.484
Abschreibungen auf Finanzanlagen –2.844 –3.805
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen übernommene Verluste –73.514 –14.716
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –15.845 –22.215
Gesamt 32.016 35.520

Die aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltenen Gewinne betreffen im Wesentlichen die RheinEnergie Windkraft GmbH, die RheinEnergie Express GmbH sowie die RheinEnergie Solar GmbH.

Die Erträge aus Beteiligungen resultieren größtenteils aus den verschiedenen Stadtwerke-Gesellschaften.

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind keine Zinserträge (Vorjahr 2.373 T€) aus der Abzinsung und in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen 8.516 T€ (Vorjahr 7.280 T€) aus der Aufzinsung gemäß § 277 Abs. 5 HGB enthalten. Darüber hinaus beinhalten die Positionen saldiert einen Zinsaufwand aus Steuern in Höhe von 165 T€ (Vorjahr –469 T€).

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen die GWAdriga GmbH & Co. KG, die RheinEnergie Biokraft Randkanal-Nord GmbH & Co. KG sowie die cowelio GmbH.

Die Verluste aus den Ergebnisabführungsverträgen beinhalten im Wesentlichen die Verlustübernahmen von der RheinEnergie HKW Rostock GmbH und von der Rheinische NETZGesellschaft mbH. 

In den folgenden Posten sind Erträge und Aufwendungen von verbundenen Unternehmen im aufgeführten Umfang ausgewiesen:

  2019
T€
2018
T€
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltene Gewinne 5.819 3.928
Erträge aus Beteiligungen 17.918 16.853
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 470 488
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 94 120
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen übernommene Verluste –73.514 –14.716
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –52 –84
Gesamt –49.265 6.589

(21) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten aufgrund der steuerlichen Organschaft Umlagen des SWK-Konzerns für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag. Diese Belastungen betragen für das Jahr 2019 für Gewerbesteuer 4.482 T€ (Vorjahr 0 €) und für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag 1.236 T€ (Vorjahr 0 €). Zusätzlich enthält die Position Gewerbesteuer für Vorjahre in Höhe von 657 T€ (Vorjahr 1.743 T€) sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für Vorjahre von insgesamt –1.388 T€ (Vorjahr 2.041 T€). Daneben werden die für die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG von der RheinEnergie abzuführende Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag von insgesamt 4.735 T€ (Vorjahr 5.182 T€) ausgewiesen.

(22) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Es bestehen Verpflichtungen aus Lieferrahmenverträgen mit der RheinEnergie Trading GmbH sowie Bezugsverträge für Wirbelschichtbraunkohle. Hieraus hat die RheinEnergie finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 962 Mio. € für den Zeitraum 2020 bis 2024.

Das Bestellobligo aus erteilten Aufträgen beträgt 139 Mio. €.

Die RheinEnergie hat gegenüber einem Handelspartner der RheinEnergie Trading GmbH eine Patronatserklärung abgegeben. Mit einer Inanspruchnahme ist aus derzeitiger Sicht nicht zu rechnen.

Seit 2016 erfolgt die Behandlung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskostenbeiträge für die verpachteten Strom- und Gasnetze nach einem Treuhandmodell. Im Außenverhältnis erfolgt die Vereinnahmung durch die Rheinische NETZGesellschaft mbH bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede sowie Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme zwischen der Rheinische NETZGesellschaft mbH und der RheinEnergie wird klargestellt, dass die Vereinnahmung auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die RheinEnergie weitergeleitet wird. Aufgrund der Schuldbeitritte im Zusammenhang mit der Übernahme der Verpflichtungen aus den Netzanschlussverhältnissen besteht eine Haftung der RheinEnergie in Höhe von 94 Mio. €.

Auf der Grundlage einer Schätzung bei einem Rechnungszinssatz von 2,70 % und unter Berücksichtigung der gem. Satzung anzuwendenden Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck besteht auf der Basis der fiktiven Zurechnung des anteiligen Kassenvermögens ein nicht bilanzierter Fehlbetrag aus den Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Rheinischen Zusatzversorgungskasse gegenüber den Versicherten und ehemaligen Mitarbeitern von 198,4 Mio. €. Da die ZVK durch die jährliche Finanzierung aus Umlage und Zusatzbeitrag kontinuierlich Deckungskapital aufbaut, ist aus derzeitiger Sicht eine Inanspruchnahme nicht zu erwarten.

(23) Vorgänge von besonderer Bedeutung

Im Geschäftsjahr 2019 wurde zusammen mit der EnBW AG ein Verkaufsprozess für die jeweiligen Anteile an der MVV Energie AG begonnen, der im Jahr 2020 fortgeführt wird. Vor dem Hintergrund der vor dem Aufstellungsstichtag fortgeschrittenen Verhandlungen liegt ein Kaufangebot für die MVV Aktien, die von der RheinEnergie gehalten werden, vor. Vorbehaltlich weiterer Bedingungen und bestehender Gremienvorbehalte ist bei dem Verkauf von einer Gewinnrealisierung auszugehen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird.

Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RheinEnergie wegen der Ausbreitung des Corona-Virus sind derzeit nicht abzuschätzen. Auf Basis der uns vorliegenden Erkenntnisse ist von nennenswerten negativen Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis vor Steuern auszugehen.

(24) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Zwischen der RheinEnergie und der RheinEnergie Trading GmbH, der RheinEnergie HKW Rostock GmbH und der RheinEnergie Solar GmbH bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Mit der RheinEnergie einerseits und der Rheinische NETZGesellschaft mbH, der ENERGOTEC Energietechnik GmbH, der GT-HKW Niehl GmbH, der RheinEnergie Express GmbH, der RheinEnergie Windkraft GmbH und der RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH andererseits bestehen Ergebnisabführungsverträge.

Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH (kleinster und größter Konsolidierungskreis) aufgestellt, an den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

(25) Veröffentlichung

Der Jahresabschluss der RheinEnergie wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

(26) Honorare des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar für Leistungen der Abschlussprüfung beträgt im Geschäftsjahr 166 T€. Darüber hinaus sind Honorare für sonstige Leistungen in Höhe von 3 T€ angefallen.

(27) Nahestehende Unternehmen und Personen

Wesentliche Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2019 nicht stattgefunden.

(28) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Geschäfte größeren Umfangs im Sinne der vorstehenden gesetzlichen Regelung wurden mit der Rheinische NETZGesellschaft mbH getätigt. Die RheinEnergie hat ihre eigenen und fremden Strom- und Gasnetze an die Rheinische NETZGesellschaft mbH verpachtet, die hierfür die Netzbetreiberfunktion übernommen hat. Weiterhin erbringt die RheinEnergie im Wesentlichen technische und kaufmännische Dienstleistungen gegenüber der Rheinische NETZGesellschaft mbH, BELKAW GmbH, RheinEnergie HKW Rostock GmbH, RheinEnergie Express GmbH, RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH und der GT-HKW Niehl GmbH. Neben den Pachtaufwendungen für fremde Strom- und Gasnetze erhält die RheinEnergie kaufmännische und technische Dienstleistungen von der AggerEnergie GmbH, der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft und der evd energieversorgung dormagen GmbH. Die Beträge hierzu sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Vertragsart Betrag
T€
Ertrag:  
technische Betriebsführung 204.233
kaufmännische Dienstleistung 96.915
Verpachtung Gasnetze 46.500
Verpachtung Stromnetze 58.309
Aufwand:  
Pacht Gasnetze –33.672
technische Dienstleistung –53.196
Pacht Stromnetze –36.320
kaufmännische Dienstleistung –10.375
Betriebsführung 110 kV –5.976

(29) Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind auf der Seite Organe der Gesellschaft angegeben.

(30) Gesamtbezüge des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der RheinEnergie erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommener Sitzung des Aufsichtsrates gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Dezember 2002. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses, für den Beteiligungsausschuss sowie die Hauptversammlung.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrug diese Vergütung je teilgenommener Sitzung 500 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den zweifachen, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag erhielt.

Auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder verteilen sich die Gesamtbezüge wie folgt:

Mitglieder des Aufsichtsrates Gesamtbezüge
in T€
Bernd Petelkau, Vorsitzender 36,0
Wolfgang Nolden, stellv. Vorsitzender 27,8
Frauke Bendokat, seit 21.01.2020  
Walter Berndgen 6,0
Bernd Böddeling 3,5
Martin Börschel 17,5
Ulrich Breite 5,5
Jürgen Brenig 6,0
Gerhard Brust 4,0
Clivia Conrad, seit 19.06.2019 1,5
Prof. Dr. Dörte Diemert, seit 14.10.2019 0,5
Dr. Ralph Elster 5,0
Dr. Karsten Klemp 4,5
Claudia Kowalak 7,5
Dr. Stefan Küppers 3,0
Stefanie Mägdefrau 6,0
Andreas Mathes 5,5
Achim Meerkamp, bis 19.06.2019 3,0
Henriette Reker, bis 30.09.2019 2,0
Dr. Frank Schaefer 6,0
Gernot Schubert 5,5
Markus Sterzl, bis 31.12.2019 14,5
Rafael Struwe 6,0

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer erfolgsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen, Versicherungsbeiträge und in einem Fall ein Deputat.

Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 3.108 T€ (Vorjahr: 3.311 T€), die sich wie folgt zusammensetzt:

  *Festvergütung


Gezahlte Tantieme

*Sach- und sonstige Bezüge
Insgesamt


Dr. Dieter Steinkamp 480.000,00
(473,3)
222.355,65
(282,5)
27.798,50
(27,9)
730.154,15
(783,8)
Dr. Andreas Cerbe 399.999,96
(394,4)
185.296,38
(235,5)
21.486,36
(21,5)
606.782,70
(651,3)
Norbert Graefrath 379.999,98
(355,0)
185.296,38
(235,5)
28.510,20
(28,5)
593.806,56
(618,9)
Dieter Hassel 399.999,96
(394,4)
185.296,38
(235,5)
25.843,20
(25,8)
611.139,54
(655,7)
Achim Südmeier 360.000,00
(355,0)
185.296,38
(224,5)
20.596,99
(21,3)
565.893,37
(600,8)

* erfolgsunabhängige Bezüge

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit und im Falle einer Beendigung der Verträge vor Erreichung der Altersgrenze Ansprüche auf Leistungen. Diese Leistungen sind aufgrund unterschiedlicher Vertragsregelungen in den Anstellungsverträgen differenziert:

Für die Herren Dr. Steinkamp und Hassel besteht nach Ablauf ihrer Anstellungsverträge Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes in Höhe ihres bis dahin erreichten Versorgungsprozentsatzes. Die Versorgungsleistungen sind in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt.

Herr Dr. Cerbe kann mit Ablauf der zweiten Bestellperiode ein Ruhegehalt in der Höhe der bis dahin erworbenen Ansprüche beanspruchen.

Herr Südmeier und Herr Graefrath haben bei Nichtverlängerung ihrer Anstellungsverträge auf Veranlassung der Gesellschaft und ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Vorstandsmitglieds, im Versorgungsfall Anspruch auf ein Ruhegehalt bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres.

Für die Herren Dr. Steinkamp, Hassel und Südmeier steigt der Prozentsatz beginnend mit 40 % jährlich um 2 %-Punkte bis zum Höchstsatz von 65 %. Für Herrn Dr. Cerbe steigt der Prozentsatz des Ruhegehalts ab 01.10.2016 von 44 % mit jedem vollendeten Jahr der Vorstandstätigkeit um 2 % Punkte bis zu einem Höchstsatz von 60 %. Für Herrn Graefrath beträgt das Ruhegehalt ab der zweiten Bestellperiode 40 % und steigt mit jedem vollendeten Jahr der Vorstandstätigkeit um 2 %-Punkte bis zum Höchstsatz von 50 %. Für die Herren Dr. Steinkamp, Hassel und Südmeier werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus für alle Vorstandsmitglieder Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren Anstellungsverhältnissen und bezüglich der Herren Dr. Steinkamp und Hassel für die Anrechnung von Einkünften bis zum 65. Lebensjahr. Für das Geschäftsjahr wurden keine Änderungen der Zusagen vereinbart.

Die Pensionsverpflichtung im Einzelnen:

  Erreichter
Ver.-%-Satz

Erreichbarer
Ver.-%-Satz

Zuführung zur
Pensionsrückstellung
(Stand Rückstellung Vorjahr)
T€
Barwert Pensions-
rückstellung per
31.12.2019
T€
Dr. Dieter Steinkamp 64,0 65,0 1.397,8 (7.268,6) 8.666,4
Dr. Andreas Cerbe 50,0 60,0 986,9 (4.013,3) 5.000,1
Norbert Graefrath 40,0 50,0 517,9 (3.810,7) 4.328,6
Dieter Hassel 65,0 65,0 939,6 (6.168,2) 7.107,8
Achim Südmeier 48,0 62,0 1.549,6 (2.935,1) 4.484,7

Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich nahezu ausschließlich auf Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und Beteiligungsgesellschaften. Sie beinhalten pauschale Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgelder) sowie ergebnisabhängige und/ oder - unabhängige Bestandteile und teilen sich wie folgt auf:

  Beträge
T€
Dr. Dieter Steinkamp 37,3
Dr. Andreas Cerbe 37,1
Norbert Graefrath 30,8
Dieter Hassel 41,0
Achim Südmeier 33,1

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden an Pensionen 2.265,3 T€ (Vorjahr 2.204,8 T€) aufgewendet; hierfür bestehen Pensionsrückstellungen.

Köln, den 30. März 2020

Der Vorstand

Dr. Steinkamp        Dr. Cerbe         Graefrath       Hassel        Südmeier

  Anschaffungs- und Herstellungskosten
  1.1.2019



Zugänge



Umbuchungen



Abgänge



Immaterielle Vermögens-
gegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 61.483.265,35 2.022.293,52 40.600,00 968.669,99
Geleistete Anzahlungen 714.184,34 1.534.602,79 –40.600,00 0,00
  62.197.449,69 3.556.896,31 0,00 968.669,99
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 268.726.783,00 375.654,42 121.500,00 222.920,74
Technische Anlagen und Maschinen
2.613.071.238,05 38.047.658,18 17.830.283,65 40.228.944,85
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
304.612.301,14 23.689.983,58 3.789.628,90 6.743.238,14
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 43.272.955,83 42.127.646,74 –21.741.412,55 16.052,69
  3.229.683.278,02 104.240.942,92 0,00 47.211.156,42
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
315.424.875,31 5.068.910,00 492.250,00 10.000.000,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
15.000.000,00 0,00 0,00 500.000,00
Beteiligungen
734.570.662,63 8.272.322,55 –492.250,00 738.278,53
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
25.396.948,50 637.000,00 0,00 1.662.538,48
Sonstige Ausleihungen 8.158.199,52 450.325,00 0,00 1.020.674,42
  1.098.550.685,96 14.428.557,55 0,00 13.921.491,43
  4.390.431.413,67 122.226.396,78 0,00 62.101.317,84
  Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
  Investitions-
förderung


31.12.2019



Kumulierte
Investitions-
zuwendungen

1.1.2019



Immaterielle Vermögens-
gegenstände
       
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 62.577.488,88 0,00 51.610.204,35
Geleistete Anzahlungen 0,00 2.208.187,13 0,00 0,00
  0,00 64.785.676,01 0,00 51.610.204,35
Sachanlagen        
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 41.698,00 268.959.318,68 0,00 203.663.982,88
Technische Anlagen und Maschinen 12.560.360,69 2.616.159.874,34 85.813.701,30 2.206.412.117,75
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
2.302,90 325.346.372,58 0,00 227.642.331,14
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 63.643.137,33 0,00 0,00
  12.604.361,59 3.274.108.702,93 85.813.701,30 2.637.718.431,77
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 310.986.035,31 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 14.500.000,00 0,00 0,00
Beteiligungen 0,00 741.612.456,65 0,00 163.467.434,32
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
0,00 24.371.410,02 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 0,00 7.587.850,10 0,00 3.046.971,03
  0,00 1.099.057.752,08 0,00 166.514.405,35
12.604.361,59 4.437.952.131,02 85.813.701,30 2.855.843.041,47
  Abschreibungen
  Abschrei-
bungen des
laufenden Jahres
Um-
buchungen

Zuschrei-
bungen

 
Immaterielle Vermögens-
gegenstände
     
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3.532.765,52 0,00 0,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00
  3.532.765,52 0,00 0,00
Sachanlagen      
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.231.375,85 0,00 0,00
Technische Anlagen und Maschinen
28.473.511,49 3.734,05 0,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
15.641.988,20 –3.734,05 0,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
  45.346.875,54 0,00 0,00
Finanzanlagen      
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.720.000,00 492.250,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
0,00 0,00 0,00
Beteiligungen
1.023.000,00 –492.250,00 0,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
0,00 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 100.984,16 0,00 418.230,60
  2.843.984,16 0,00 418.230,60
51.723.625,22 0,00 418.230,60
  Anschaffungs- und Herstellungskosten Buchwerte
  Abgänge


31.12.2019
31.12.2019

31.12.2018
 
Immaterielle Vermögens-
gegenstände
       
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 968.669,99 54.174.299,88 8.403.189,00 9.873.061,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 2.208.187,13 714.184,34
  968.669,99 54.174.299,88 10.611.376,13 10.587.245,34
Sachanlagen        
Grundstücke, grundstücks-
gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
178.939,92 204.716.418,81 64.242.899,87 65.062.800,12
Technische Anlagen und Maschinen 36.296.953,15 2.198.584.942,04 331.761.231,00 320.845.419,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
6.619.097,81 236.668.955,58 88.677.417,00 76.969.970,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 63.643.137,33 43.272.955,83
  43.094.990,88 2.639.970.316,43 548.324.685,20 506.151.144,95
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 2.212.250,00 308.773.785,31 315.424.875,31
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 14.500.000,00 15.000.000,00
Beteiligungen 0,00 163.998.184,32 577.614.272,33 571.103.228,31
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
0,00 0,00 24.371.410,02 25.396.948,50
Sonstige Ausleihungen 0,00 2.729.724,59 4.858.125,51 5.111.228,49
  0,00 168.940.158,91 930.117.593,17 932.036.280,61
 
44.063.660,87 2.863.084.775,22 1.489.053.654,50 1.448.774.670,90