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Anhang

Der Sitz der GEW Köln AG ist Köln. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 2114 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Der Jahresabschluss wird nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die GEW Köln AG ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH mit Sitz in Köln. Die Stadtwerke Köln GmbH hält 90 % der Aktien und die Stadt Köln die restlichen 10 %. Zwischen der Stadtwerke Köln GmbH und der GEW Köln AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Zwischen der GEW Köln AG und der Stadtwerke Köln GmbH als Organträgerin besteht eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft. 

Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung hinzugefügt oder zusammengefasst. Zusammengefasste Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und „Davon - Vermerke“ werden ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Vom Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB wird insofern abgewichen, als es zur Hervorhebung des Holdingcharakters der GEW Köln AG erforderlich ist.

Der Jahresabschluss wird in vollen Euro aufgestellt; die Beträge im Anhang werden überwiegend in Tausend Euro (T€) angegeben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Soweit erforderlich werden bei einer dauerhaften Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert beziehungsweise mit dem Barwert bewertet. Alle erkennbaren Risiken werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vom Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

1 Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Finanzanlagenpositionen und ihre Entwicklung im Jahr 2019 ergeben sich aus dem nachstehenden Anlagenspiegel:

Anschaffungskosten
1.1.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
T€ T€ T€ T€
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 792.392 792.392
Beteiligungen 208.231 31.495 176.736
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.495 31.495
Summe 1.000.623 31.495 31.495 1.000.623
  Abschreibungen
  1.1.2019 Zuschreibungen Umbuchung 31.12.2019
  T€ T€ T€ T€
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 142.366 142.366
Beteiligungen 28.378 -6.650 21.728
Wertpapiere des Anlagevermögens 6.650 6.650
Summe 170.744 6.650 0 164.094
  Buchwerte
  31.12.2019 31.12.2018
  T€ T€
Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 650.026 650.026
Beteiligungen 155.008 179.853
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.495
Summe 836.529 829.879

Im Rahmen der Liquidation der RW Beteiligungs GmbH i.L., Düsseldorf, erfolgte die Übertragung von Aktien an der RWE AG, Essen, an die GEW Köln AG. Da die Rückgewähr der Anteile als Einlagenrückzahlung anzusehen ist, ergibt sich neben dem Abgang bei den Beteiligungen ein Zugang in entsprechender Höhe unter den Wertpapieren des Anlagevermögens. Im Berichtsjahr wurde eine Zuschreibung auf die Wertpapiere des Anlagevermögens vorgenommen. Diese werden nun zu ihren historischen Anschaffungskosten bilanziert.

Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2019 – soweit nicht von untergeordneter Bedeutung – ist nachstehend aufgeführt:

Anteil
am Kapital
%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
RheinEnergie AG, Köln 80 906.918 148.054(1)
BRUNATA-METRONA GmbH, Hürth 100 16.927 23.245(2)
NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Köln 100 98.024 7.273(3)
Stadtwerke Düsseldorf AG, Düsseldorf 20 563.434(4) 76.845(4)
RW Beteiligungs GmbH i.L., Düsseldorf 21,4 130.866(4) 51.029(4)
RWE AG, Essen 0,24(5) 5.738.000(5) 513.498(3)
(1) Jahresüberschuss 2019 vor Ausgleichszahlung und Gewinnabführung
(2) Jahresüberschuss 2019 vor Gewinnabführung
(3) Ergebnis 2019
(4) Vorjahreswerte
(5) Wertpapiere des Anlagevermögens / Wert auf T€ gerundet
2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Diese bestehen in Höhe von 199.398 T€ (Vorjahr 201.913 T€) gegen die RheinEnergie AG, die BRUNATA-METRONA GmbH und die METRONA GmbH aus Gewinnabführungen sowie gegen die Stadtwerke Köln GmbH aus dem laufenden Verrechnungsverkehr.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

3Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt unverändert 255.700 T€ und ist in 511.400 Namensaktien zum Nennbetrag von je 500 € eingeteilt.

4 Kapitalrücklage

In der Kapitalrücklage sind das Aufgeld gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 8.582 T€ (Vorjahr 8.582 T€) und Zuzahlungen der Gesellschafter im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 110.845 T€ (Vorjahr 110.845 T€) enthalten.

5 Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage in Höhe von 17.577 T€ und die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 396.885 T€ sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

6 Rückstellungen

Dieser Posten in Höhe von 244 T€ (Vorjahr 241 T€) beinhaltet eine Rückstellung für rechtliche Risiken in Höhe von 229 T€ (Vorjahr 229 T€) und eine Rückstellung für Jahresabschlusskosten in Höhe von 15 T€ (Vorjahr 12 T€).

7 Verbindlichkeiten
Gesamt Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
31.12.2019 bis 1 Jahr über
1 Jahr
davon über
5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
54.500 26.500 28.000 8.000
(Vorjahr) (54.500) (0) (54.500) (8.000)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0
(Vorjahr) (9) (9) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
165.462 165.462 0 0
(Vorjahr) (161.311) (161.311) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 26.142 1.142 25.000 19.000
(Vorjahr) (26.152) (652) (25.500) (19.000)
Gesamt 246.104 193.104 53.000 27.000
(Vorjahr) (241.972) (161.972) (80.000) (27.000)

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Gesellschafterin Stadtwerke Köln GmbH mit der Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 165.462 T€ (Vorjahr 161.311 T€).

8 Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltene Gewinne

Die aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltenen Gewinne beinhalten die Gewinnabführung der RheinEnergie AG, der BRUNATA-METRONA GmbH und der METRONA GmbH.

9 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Vergütung für ein gewährtes Andienungsrecht.  

10 Personalaufwand

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die RheinEnergie AG fungiert als Dienstleister und übernimmt alle notwendigen Aktivitäten.

Die ausgewiesenen Beträge betreffen ausschließlich Löhne und Gehälter. Es handelt sich um die Bezüge für den Vorstand.

11 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter anderem Verwaltungskostenbeiträge der RheinEnergie AG, Beratungskosten, Aufwendungen für den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung sowie Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung.

12 Übriges Finanzergebnis
2019
T€
2018
T€
Erträge aus Beteiligungen 15.030 13.917
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0 112
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 23 23
Zuschreibungen auf Finanzanlagen 6.650 2.924
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.230 -1.331
Gesamt 19.473 15.645

Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten für das Berichtsjahr 2019 die Ausschüttung der Stadtwerke Düsseldorf AG.

Die Zuschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die Aktien an der RWE AG (Vorjahr RW Beteiligungs GmbH).

In dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 516 T€ periodenfremde Zinsen aus Steuern enthalten (Vorjahr 0 T€).

In den folgenden Posten sind Erträge und Aufwendungen von verbundenen Unternehmen ausgewiesen:

2019
T€
2018
T€
Erträge aus Beteiligungen 0 3.752
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 23 23
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 899 0
Gesamt 922 3.775
13 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 4.778 T€ (Vorjahr 4.843 T€) enthalten aufgrund der steuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Köln GmbH Umlagen für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer.

14 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von 2,6 Mio. €, die ausschließlich auf ein verbundenes Unternehmen entfallen. Die eingegangenen Verpflichtungen der Bürgschaften sind nicht zu passivieren, da die zugrundeliegenden Verpflichtungen voraussichtlich erfüllt werden können.

Zudem besteht eine finanzielle Verpflichtung gegenüber verbundenen Unternehmen aus einem Andienungsrecht zum 28. Februar 2030 in Höhe von 66,0 Mio. €. 

15 Vorgänge von besonderer Bedeutung

Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEW Köln AG wegen der Ausbreitung des Corona-Virus sind derzeit nicht abzuschätzen. Auf Basis der uns vorliegenden Erkenntnissen ist von nennenswerten negativen Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern auszugehen.

16 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die GEW Köln AG hat mit den Tochterunternehmen RheinEnergie AG, BRUNATA-METRONA GmbH und METRONA GmbH Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen.

Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH aufgestellt, dem Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

17 Nahestehende Unternehmen und Personen

Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2019 nicht stattgefunden.

18 Veröffentlichung

Der Jahresabschluss der GEW Köln AG wird dem Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

19 Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, beträgt 23 T€. Es handelt sich ausschließlich um Leistungen für die Abschlussprüfung.

20 Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind auf der Seite Aufsichtsrat und Vorstand angegeben.

21 Gesamtbezüge des Aufsichtsrates

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. November 2000 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates der GEW Köln AG für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses.

Für Mitglieder des Aufsichtsrates betrug die Vergütung je teilgenommene Sitzung 255,65 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den doppelten, sein Stellvertreter den anderthalbfachen Betrag erhält.

An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden insgesamt 60,5 T€ vergütet. Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder haben folgende Bezüge erhalten: 

Mitglied des Aufsichtsrates Gesamtbezüge
(1)
Martin Börschel, Vorsitzender 10.737
Wolfgang Nolden, stellv. Vorsitzender 4.985
Susanne Bercher-Hiss 1.789
Barbara Bethke 2.557
Karl-Heinz Böhle 2.557
Jürgen Brenig 1.790
Dr. Ralph Elster 1.790
Jörg Frank 3.835
Stefan Götz 2.301
Inge Halberstadt-Kausch 2.301
Thomas Hegenbarth 2.557
Norbert Kasten 2.301
Dr. Stephan Keller 2.557
Jakob Klein 2.557
Gerrit Krupp 2.301
Stefanie Mägdefrau 1.790
Jan Orbach 2.045
Dr. Frank Schaefer 3.579
Sonja Schnürpel 1.534
Brigitta von Bülow 2.301
(1) Die Angabe der Beträge erfolgt ohne Umsatzsteuer.
22 Gesamtbezüge des Vorstandes

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem nicht ruhegehaltfähigen Jahresfestgehalt. 

Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden nicht vereinbart.

Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 70,1 T€ (Vorjahr 67,8 T€), die sich wie folgt zusammensetzt:

  Gesamtbezüge
  2019
T€
2018
T€
Dr. Dieter Steinkamp (Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender RheinEnergie AG) 26,0 25,6
Norbert Graefrath (Personalvorstand und Arbeitsdirektor RheinEnergie AG) 21,5 20,0
Dieter Hassel (Kaufmännischer Vorstand RheinEnergie AG) 22,6 22,2

Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.  

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten sowie für den Fall der regulären Beendigung bestehen keine Ansprüche auf Leistungen.

Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich ausschließlich auf Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften und teilen sich wie folgt auf:

  T€
Dr. Dieter Steinkamp 5,6
Norbert Graefrath 2,3
Dieter Hassel 1,5

Köln, 30. März 2020

Der Vorstand

Dr. Dieter Steinkamp      Norbert Graefrath      Dieter Hassel