AWB Köln GmbH Geschäftsbericht 2019
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Chancen- und Risikobericht

Nach wie vor ist die AWB in ihrem Kerngeschäft keinen nennenswerten geschäftsgefährdenden Risiken aus dem laufenden Geschäft ausgesetzt.

Durch die Verlängerung der Leistungsverträge mit der Stadt Köln für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2019 für weitere 15 Jahre konnte die AWB Planungssicherheit für den wesentlichen Teil der Umsätze erzielen. Allerdings muss die AWB bei nahezu gleich bleibenden Entgelten umfangreichere Leistungen gegenüber der Stadt Köln sowohl im gebühren- wie auch im haushaltsfinanzierten Bereich erbringen. Hier sind komplett neue Leistungen, wie zum Beispiel die Intensiv- und Zwischenreinigung in der satzungsgemäßen Straßenreinigung, zu nennen. Außerdem wurden bestehende Aufgaben erweitert, zum Beispiel im Littering oder beim Servicelevel auf den Wertstoff-Centern. Diese Mehrleistungen ziehen Kostensteigerungen nach sich, die bei nahezu gleichen Erlösen zu einer angespannteren Ergebnissituation führen.

Die Verwertungserlöse stellen auch zukünftig einen wesentlichen Ergebnisbeitrag der AWB dar. Die zu erwartende Entwicklung der entsprechenden Preise für die einzelnen Wertstofffraktionen hat einen erheblichen Einfluss auf das Unternehmensergebnis. Wir haben versucht, den aktuell sehr volatilen Markt für alle Wertstofffraktionen in der Planung angemessen und realistisch zu planen. Der Blick auf die relevanten Wertstoffmärkte, allen voran Altpapier und Altkleider, zeigt derzeit jedoch extreme Preisausschläge, überwiegend mit einer Tendenz nach unten. Daraus leitet sich ein nicht unerhebliches Ergebnisrisiko ab.

Daneben bestehen aber auch Risiken in der Mengen- und der Qualitätsentwicklung, insbesondere beim Altpapier. Steigende Anteile an Verpackungsmengen sowie sinkende Mengen an Druckerzeugnissen wirken sich ebenso nachteilig auf die Altpapiererlöse aus wie rückläufige Sammelmengen.

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie der Eintritt neuer Akteure in den Markt der dualen Systeme bergen sowohl Risiken als auch Chancen, deren Auswirkungen sich noch nicht abschließend abschätzen lassen. Das gilt auch in Bezug auf die Mitbenutzung des Sammelsystems für PPK (Papier, Pappe, Kartonagen) durch die dualen Systeme.

Außerdem kann das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23. Februar 2018 Auswirkungen für die AWB haben. Mit dem Urteil hat das BVerwG eine Überlassungspflicht von Sperrmüll an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verneint und die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll für zulässig erklärt. Auch offene Rechtsfragen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Nachsortiergebühren beinhalten zugleich Chancen und Risiken für die AWB, die aktuell noch nicht bewertet werden können.

Um unsere Wertstoffstrategie („Aktiv für Köln“) mit Fokus auf Abfalltrennung und -recycling sowie die Wertstoffstrategie im Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln weiterzuentwickeln, ist ein weiterer Ausbau der getrennten Sammlungen in den folgenden Jahren geplant.

Neue Möglichkeiten und steigende Ansprüche der Kunden durch die Digitalisierung in der Abfallwirtschaft und der Stadtreinigung erfordern zusätzliche Investitionen zur Zukunftssicherung, um die Marktposition der AWB in Köln dauerhaft zu festigen. Soweit diese Investitionen für den aktuellen Planungszeitraum absehbar sind, sind sie bereits in der Planung enthalten.

Das anhaltende Absinken des Zinsniveaus in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass die betrieblichen Versorgungszusagen mit immer geringeren Zinssätzen abgezinst werden müssen. Dies führt zu einem stark gestiegenen Zuführungsbedarf bei den langfristigen Pensionsrückstellungen und sonstigen Personalrückstellungen. Wenn das gesetzlich zu berücksichtigende Zinsniveau stärker absinkt als in der Planung bereits berücksichtigt, wird dies zu einem Anstieg der Personalkosten über die geplanten Werte hinaus führen. Dieser Anstieg kann sich deutlich auf das Ergebnis auswirken.

Die aktuellen Überlegungen zur weiteren städtebaulichen Entwicklung in Köln, insbesondere im Zusammenhang mit der Erneuerung der Fachhochschule in Deutz, haben dazu geführt, dass der Betriebshof Gießener Straße in Köln-Deutz im Jahr 2016 an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW veräußert wurde; der Besitzübergang steht noch aus. Als Ersatzstandort hat die AWB ebenfalls im Jahr 2016 ein Grundstück an der Christian-Sünner-Straße von der Stadt Köln erworben. Bis zum Jahr 2020 errichtet die AWB auf dem Grundstück einen Ersatz für den veräußerten Standort. Der derzeit absehbare Fremdkapitalbedarf ist durch Darlehensaufnahme im Jahr 2018 abgedeckt. 

Die weiteren Investitionen außer in den Betriebshof Christian-Sünner-Straße werden aus dem laufenden Cashflow finanziert.

Zur systematischen Erkennung und Steuerung der Risiken aus der Geschäftstätigkeit der AWB existiert ein Risikomanagementsystem, über das weiter oben bereits berichtet wurde.

Umweltrisiken aus dem Geschäftsbetrieb der AWB, also Gefahren für die Umwelt durch den Betrieb riskanter Anlagen oder den Umgang mit Gefahrgütern, bestehen aktuell in keinem nennenswerten Umfang. Das Unternehmen hält alle vorgesehenen Vorrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren einschließlich der Beschäftigung entsprechender Sicherheitsbeauftragter strikt ein. Dies wird auch durch die regelmäßigen Audits im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb geprüft. Insgesamt bestehen somit keine besonderen Umweltrisiken. Die geschäftsüblichen Risiken sind im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Mögliche Risiken aus der weltweiten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) lassen sich aktuell nicht final abschätzen. Erste Überlegungen lassen jedoch die begründete Vermutung zu, dass die AWB dadurch keinen geschäftsgefährdenden Risiken ausgesetzt ist.