AWB Köln GmbH Geschäftsbericht 2019
01

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten.

Gerhard Brust, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Gerhard Brust

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum wurde ein Verstoß gegen Compliance-Vorschriften festgestellt. Die Erkenntnisse aus den Sachverhaltsermittlungen führten zu diversen Maßnahmen der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe GmbH.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Der Aufsichtsrat berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Gesellschafterversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Interessenkonflikte nicht bekannt.

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2019 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 6. März, 3. Juni, 5. September und 21. November sowie eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrates am 19. Februar stattgefunden.

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 6. März hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Strategiecheck befasst und diesen zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat in diesem Zusammenhang die aktualisierte Fortschreibung der strategischen Ausrichtung zur Umsetzung der Strategie bestätigt. Darüber hinaus zeichneten sich im Rahmen des Strategiechecks Synergiefelder ab, die als konzernübergreifende Themen des Stadtwerke Köln Konzerns identifiziert wurden. Die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und branchenübergreifende Zusammenarbeit wurden erkannt und validiert.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:

  •  die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  •  die Investitionsstrategie des Unternehmens
  •  die Baumaßnahme Christian-Sünner-Straße
  •  die Änderung der Organisation / Geschäftsverteilungsplan
  •  der Ankauf der Grundstücke Robert-Perthel-Straße 18 / Longericher Straße 199
  •  der Statusbericht des Programms „AWB 2018“
  •  die Erteilung des Prüfauftrags für das Geschäftsjahr 2019
  •  das Risikomanagement
  •  die Darstellung der Revisionsprüfung
  •  die Wahl eines Aufsichtsratsvorsitzenden
  •  die Wahl einer stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
  •  Geschäftsführungsangelegenheiten
  •  weitere Personalangelegenheiten.

Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung laufend über alle wichtigen Geschäfte und die wirtschaftliche Entwicklung informiert. Im Mittelpunkt der Arbeit des Aufsichtsrates standen der Neubau Christian-Sünner-Straße sowie der Grundstücksankauf Robert-Perthel-Straße 18 / Longericher Straße 199. 

In der Sitzung am 3. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2018 ausführlich beraten und gebilligt.

Den Wirtschaftsplan 2020 mit den wesentlichen Daten für die Erfolgs-, Investitions- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. November 2019 ausführlich beraten und gebilligt.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft informiert.

Auch im Berichtsjahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat am 3. Juni 2019 – gemeinsam mit der Geschäftsführung – für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgegeben.

Jahresabschlussprüfung

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind von dem vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen und von der Gesellschafterversammlung bestellten Abschlussprüfer, der Dipl.-Kfm. Hans M. Klein + Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2019 am 28. Mai 2020 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns an.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH gab es folgende Veränderungen: 

Als Nachfolger von Herrn Jürgen Fenske hat Herr Dirk Kolkmann dem Gremium vom 19. März 2019 bis zum 7. Oktober 2019 angehört. Die Nachfolge von Herrn Kolkmann hat Herr Timo von Lepel angetreten. Herr Peter Sterzl ist zum 31. Dezember 2019 aus dem Gremium ausgeschieden.

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH endete mit Ablauf der Gesellschafterversammlung am 3. Juni 2019 die Amtszeit der zehn durch die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH auf Vorschlag des Rates der Stadt Köln entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates beziehungsweise der Nachfolger in diesen Mandaten. Die Stadtwerke Köln GmbH hat diese Mitglieder erneut entsandt.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens.

Für die im Geschäftsjahr 2019 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2020

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Gerhard Brust