Kölner Verkehrs-Betriebe AG Geschäftsbericht 2019
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Die Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft (KVB) hat ihren Sitz in Köln. Sie ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 2130 in das Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 17. Juli 2015 wurde bei der Aufstellung beachtet.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Ferner wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden über ihre Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Abschreibung erworbener Software erfolgt hierbei über einen Zeitraum von vier beziehungsweise zehn Jahren.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung.

Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abgesetzt, sobald diese fertiggestellt sind.

Die planmäßigen Abschreibungen im Sachanlagevermögen erfolgen im Wesentlichen linear. Die in den Jahren 1996 bis einschließlich 2007 in Betrieb genommenen Stadtbahnwagen werden degressiv abgeschrieben. Sofern hier die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen führt, wird ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. 

Zugänge bei den geringwertigen Vermögensgegenständen werden in einen Sammelposten eingestellt und dieser wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die AfA-Tabellen für Personen- und Güterbeförderung im Straßen- und Schienenverkehr sowie die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern – wie sie in Anlehnung an die AfA-Tabellen betriebsindividuell festgelegt werden – zugrunde.

Nutzungsdauer der Sachanlagen

in Jahren

   
U-Bahn-Bauwerke 75
Betriebsgebäude 50
Gleisanlagen 25
Weichen 20
Fahrdraht 20
Zugsicherungs- und Signalanlagen 20
Bahnsteige und Rampen 25
Speise- und Rückleiterkabel 20
Unterwerke 20
Stadtbahnwagen 15 – 30
Busse 7 – 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 23

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt; sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie mit dem Barwert auf der Grundlage eines marktkonformen Zinsfußes bilanziert. Liegt die Bewertung der Finanzanlagen über dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, wird dem bei dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle sowie Kostenminderungen (Skonti und andere) werden entsprechend berücksichtigt. Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wurden berücksichtigt.

Bei den zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen Leistungen wird das Material ebenfalls mit durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. In den Wertansatz werden darüber hinaus der Lohn, die Material- und die Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung einbezogen.

Die Waren sind zu Anschaffungskosten auf Einzelkostenbasis bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertminderungen in begründeten Einzelfällen angesetzt.

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bilanziert.

Die noch nicht mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten verrechneten Investitionszuschüsse werden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses als Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse ausgewiesen. 

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Durchschnittszinssatzes sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerungen ermittelt. Der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Altersvorsorge-/Pensionsrückstellungen entspricht zehn Jahren.

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen werden abgezinst, die langfristigen sonstigen Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen und für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Beihilfen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung von Gehalts- beziehungsweise Kostensteigerungen und eines Durchschnittszinssatzes berechnet.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Derartige Geschäfte wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

Die KVB ist Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Köln GmbH, Köln (SWK). Latente Steuern werden beim Organträger ausgewiesen.

1 Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten ist der Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2019 zu entnehmen, welche dem Anhang beigefügt ist.

Anteilsbesitz

  Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis
Name und Sitz in % Tsd. € Jahr Tsd. €
Kölner Seilbahn-Gesellschaft mbH, Köln (KSG) 100,0 1.700 2019
Westigo GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmen, Köln (Westigo) 100,0 200 2019
KSV – Kölner Schulbusverkehr GmbH, Köln (KSV) 51,0 902 2018 802
Schilling Omnibusverkehr GmbH, Hürth (SOV) 51,0 3.877 2018 1.165
Dienstleistungsgesellschaft für Kommunikationsanlagen des Stadt- und Regionalverkehrs mbH, Köln (DKS) 25,5 1.883 2018/19
(30.9.)
937
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG, Köln, Kommanditanteil 10,1 3.989 2018 51

Eine Beteiligung von nominal 1 Tsd. € besteht außerdem an der beka GmbH, Köln. Mit der KSG und der Westigo bestehen Organverträge mit Ergebnisausschlussvereinbarung.

2 Vorräte
  31.12.2019
Tsd. €
31.12.2018
Tsd. €
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 30.206 27.843
Unfertige Leistungen 1.396 1.468
Waren 42 43
Gesamt 31.644 29.354
3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  31.12.2019
Tsd. €
31.12.2018
Tsd. €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 28.109 24.538
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 57.019 0
Sonstige Vermögensgegenstände 143.668 138.099
Gesamt 228.796 162.637

Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 131,3 Mio. € (Vorjahr 124,7 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle übrigen Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen mit 2,3 Mio. € (Vorjahr 2,2 Mio. €) die Stadt Köln.

Im Geschäftsjahr lagen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 57,0 Mio. € – im Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2,2 Mio. € – aus dem laufenden Verrechnungsverkehr und aus der Verlustausgleichsforderung mit der SWK vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 2,9 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €) Forderungen gegen die Stadt Köln und betreffen im Wesentlichen die Abrechnungen aus interlokalen Verkehren.

4 Flüssige Mittel

Hier sind Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfasst.

5 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter diesem Posten werden Vorauszahlungen auf Versicherungsleistungen für kommende Geschäftsjahre ausgewiesen.  

6 Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 78,3 Mio. € (unverändert zum Vorjahr) ist voll eingezahlt und in 156.600 Namensaktien zum Nennbetrag von je 500 € eingeteilt.

7 Kapitalrücklage

Die Stadt Köln stellte zur Finanzierung der Infrastruktur im Geschäftsjahr einen Betrag in Höhe von 18,6 Mio. € (Vorjahr 18,0 Mio. €) in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) ein. 

8 Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse

Dem Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse wurden 21,8 Mio. € (Vorjahr 23,4 Mio. €) zugeführt; 15,8 Mio. € (Vorjahr 7,0 Mio. €) wurden mit dem Anlagevermögen verrechnet.

9 Rückstellungen

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag enthält Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 73,5 Mio. € (Vorjahr 70,7 Mio. €) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 50,6 Mio. € (Vorjahr 48,4 Mio. €).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

  31.12.2019
Tsd. €
31.12.2018
Tsd. €
Versorgungsverpflichtungen 49.731 45.615
Sachleistungsverpflichtungen 23.782 25.115
Gesamt 73.513 70.730

Sämtliche Pensionsrückstellungen sind wie im Vorjahr langfristig.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 2,70 % (Vorjahr 3,21 %) sowie Gehalts- und Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % berechnet. Der Zinssatz entspricht dem für den 31. Dezember 2019 prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Der sich im Vergleich zu einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,97 %; Vorjahr 2,33 %) ergebende ausschüttungsgesperrte Differenzbetrag beläuft sich auf 7,6 Mio. € (Vorjahr 9,0 Mio. €).

Die Rückstellungen für Sachbezüge wurden mit einer Kostensteigerungsrate von 2,0 % (Vorjahr 3,0 %) berechnet. Im Geschäftsjahr wurde die Berechnungsgrundlage an die konzerneinheitlichen Vorgaben angepasst.

Der Fehlbetrag aus den nicht vollständig abgesicherten Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) für aktive und ehemalige Mitarbeiter beträgt Ende des Berichtsjahres 191,4 Mio. € (Vorjahr 166,9 Mio. €).

Sonstige Rückstellungen

  31.12.2019
Tsd. €
31.12.2018
Tsd. €
  • für den Personal- und Sozialbereich
  • 23.093 22.629
  • für Erneuerungsverpflichtungen
  • 10.490 10.640
  • für Instandhaltung
  • 2.550 2.899
  • für ausstehende Rechnungen
  • 756 921
  • für Haftpflichtleistungen
  • 1.453 1.451
    Übrige 12.293 9.812
    Gesamt 50.635 48.352

    Die übrigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Minderungen Verbunderträge, ungewisse Verbindlichkeiten und noch nicht abgerechnete Baumaßnahmen.

    Von den sonstigen Rückstellungen haben 9,0 Mio. € (Vorjahr 8,8 Mio. €) langfristigen Charakter.

    Die Rückstellungen für Jubiläen, Beihilfen und Altersteilzeit wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Verfahren berechnet. Neben den Richttafeln 2018 G wurde ein für den 31. Dezember 2019 prognostizierter Zinssatz von 1,97 % (Vorjahr 2,33 %) angewendet und Gehaltssteigerungen von 2,5 % beziehungsweise bei den Beihilfeverpflichtungen Kostensteigerungen von 2,0 % wurden berücksichtigt.

    Für den Unglücksfall Waidmarkt waren keine Rückstellungen zu bilden, da eventuellen gegen die KVB gerichteten Schadenersatzansprüchen in gleicher Höhe Ausgleichsansprüche gegen Dritte beziehungsweise die Stadt Köln gegenüberstehen.

    10 Verbindlichkeiten

    Verbindlichkeitenspiegel 31.12.2019

    (31.12.2018)

      Restlaufzeit Gesamt
      bis 1 Jahr


    Tsd. €
    größer
    1 Jahr

    Tsd. €
    davon
    größer
    5 Jahre
    Tsd. €



    Tsd. €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 35.248 347.495 232.158 382.743
    (Vorjahr) (31.540) (341.737) (230.407) (373.277)
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27.296 0 0 27.296
    (Vorjahr) (27.108) (0) (0) (27.108)
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 291 0 0 291
    (Vorjahr) (3.851) (0) (0) (3.851)
    davon        
  • aus Lieferungen und Leistungen
  • (225)
    ((888))
    (0)
    ((0))
    (0)
    ((0))
    (225)
    ((888))
    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3 0 0 3
    (Vorjahr) (0) (0) (0) (0)
    davon        
  • aus Lieferungen und Leistungen
  • (3)
    ((0))
    (0)
    ((0))
    (0)
    ((0))
    (3)
    ((0))
    Sonstige Verbindlichkeiten 73.741 21.917 13.132 95.658
    (Vorjahr) (13.722) (22.529) (14.263) (36.251)
    davon        
  • aus Steuern
  • (1.951) (0) (0) (1.951)
  • (Vorjahr)
  • ((1.877)) ((0)) ((0)) ((1.877))
  • im Rahmen der sozialen Sicherheit
  • 0 0 0 0
  • (Vorjahr)
  • (0) (0) (0) (0)
    Gesamt 136.579 369.412 245.290 505.991
    (Vorjahr) (76.221) (364.266) (244.670) (440.487)

    Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Verlustübernahme der KSG und Westigo (Vorjahr: neben den Verlustübernahmen auch das SWK-Verrechnungskonto sowie die verrechnete Verlustausgleichsforderung gegen SWK).

    In den sonstigen Verbindlichkeiten sind 60,2 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €) gegenüber der Stadt Köln enthalten. Arbeitnehmerdarlehen auf der Grundlage des 5. Vermögensbildungsgesetzes stellen 7,0 Mio. € (Vorjahr 7,0 Mio. €) der sonstigen Verbindlichkeiten dar.  

    11 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

    Unter diesem Posten werden Ansprüche aus der Abrechnung der Vorfinanzierungskosten im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn periodisiert sowie Mietvorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2020 ausgewiesen.

    Haftungsverhältnisse

    Die Stadt Köln hat mit Schreiben vom 9. März 2015 wegen des Einsturzes des Historischen Archivs infolge des Waidmarktunglücks einen verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Höhe von 122 Mio. € gegenüber der KVB geltend gemacht. Dies gilt für den Fall, dass aus dem kombinierten Haftpflicht- und Bauleistungsversicherungsvertrag eine entsprechende Versicherungsleistung tatsächlich zur Auszahlung kommt. Eine Rückstellung war deshalb nicht zu bilden, weil die Stadt Köln die Inanspruchnahme der KVB auf den tatsächlich von der Versicherung ausgezahlten Betrag begrenzt hat.
     
    Am 22. Juni 2011 hat die KVB eine Freistellungserklärung gegenüber der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg GmbH i.L. in Höhe von 3,7 Mio. € und am 21. Juli 2014 eine weitere Freistellungserklärung über 1,5 Mio. € abgegeben. Für den ergebniswirksamen Teil besteht im Jahresabschluss 2019 eine Rückstellung in angemessener Höhe.

    Sonstige finanzielle Verpflichtungen

    Das Bestellobligo umfasst 311,8 Mio. €, davon 152,5 Mio. € für Investitionsaufträge, die überwiegend aus Investitionszuschüssen finanziert werden. 

    Für eine Streckenmitbenutzung bestehen gegenüber einem verbundenen Unternehmen jährliche Zahlungsverpflichtungen, die im Berichtsjahr 15,0 Mio. € betrugen.

    Aus Leasingverträgen für 14 Dienstwagen ergeben sich bis zum jeweiligen Vertragsende Zahlungsverpflichtungen von 124,8 Tsd. € jährlich.

    12 Umsatzerlöse
      2019
    Tsd. €
    2018
    Tsd. €
    Fahrgelderlöse  260.317  249.269
    Abgeltungszahlungen  12.554  11.932
    Periodenfremde Verkehrserlöse  -509  1.044
    Übrige Verkehrserlöse 2.779 2.895
    Verkehrserlöse gesamt 275.141 265.140
    Sonstige Umsatzerlöse 24.259 22.889
    Gesamt 299.400 288.029

    In den sonstigen Umsatzerlösen sind insbesondere Erlöse aus Werbeeinnahmen, aus Leistungen für Dritte, Erstattungen der Betriebs- und Unterhaltskosten für U-Bahn-Haltestellen durch die Stadt Köln sowie Grundstücks- und Lagervermietung enthalten.

    13 Andere aktivierte Eigenleistungen

    Die aktivierten Eigenleistungen betreffen vor allem aktivierte Personalkosten.

    14 Sonstige betriebliche Erträge

    Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Sie beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Ausgleichszahlungen für interlokale Verkehre, Zuschüssen, Schadenersatzleistungen und Auflösungen von Rückstellungen. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 6,7 Mio. € (Vorjahr 3,0 Mio. €) periodenfremd.

    15 Materialaufwand
      2019
    Tsd. €
    2018
    Tsd. €
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren  45.207  44.798
    Bezogene Leistungen  98.901  89.522
    Gesamt 144.108 134.320
    16 Personalaufwand
      2019
    Tsd. €
    2018
    Tsd. €
    Löhne und Gehälter einschließlich sonstiger Personalaufwendungen  173.415  162.580
    Soziale Abgaben  33.915  31.412
    Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung  16.928  15.987
       – davon Altersversorgung (15.891) (14.856)
    Gesamt 224.258 209.979

    Im Jahresdurchschnitt betrug die Anzahl der Arbeitnehmer (ohne Vorstand) 3.533 (davon 41 leitende Arbeitnehmer; Vorjahr insgesamt: 3.384, davon 41 leitende Arbeitnehmer). Von diesen Arbeitnehmern waren 667 weiblich und 2.866 männlich (Vorjahr: 646 weiblich und 2.738 männlich). Einschließlich der 160 (Vorjahr 157) Auszubildenden belief sich die durchschnittliche Gesamtzahl im Berichtsjahr auf 3.693 (Vorjahr 3.541).

    17 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
    des Anlagevermögens und Sachanlagen

    Von den handelsrechtlichen Abschreibungen in Höhe von 40.137 Tsd. € (Vorjahr 40.183 Tsd. €) entfallen 38.677 Tsd. € (Vorjahr 38.459 Tsd. €) auf Sachanlagen und 1.460 Tsd. € (Vorjahr 1.724 Tsd. €) auf immaterielle Vermögensgegenstände.

    18 Sonstige betriebliche Aufwendungen

    Neben Vertriebs- und Verwaltungskosten sind hier vor allem Umlagen der Konzernunternehmen sowie Rechts- und Beratungskosten ausgewiesen. Im Übrigen sind hier unter anderem Aufwendungen für Mieten und Pachten, für externe Ausbildung und Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Versicherungen sowie für Öffentlichkeitsarbeit enthalten.

    19 Beteiligungsergebnis
      2019
    Tsd. €
    2018
    Tsd. €
    Erträge aus Beteiligungen  1.069  1.165
      – davon aus verbundenen Unternehmen (850) (1.081)
    Aufwendungen aus Verlustübernahme  -66  -725
    Gesamt 1.003 440

    Ausgewiesen sind hier im Wesentlichen die Erträge aus den verbundenen Unternehmen SOV in Höhe von 441 Tsd. € (Vorjahr 700 Tsd. €) und KSV in Höhe von 409 Tsd. € (Vorjahr 381 Tsd. €) sowie die Verluste aus der organschaftlichen Verlustübernahme der KSG in Höhe von 52 Tsd. € (Vorjahr 713 Tsd. €) und der Westigo in Höhe von 14 Tsd. € (Vorjahr 12 Tsd. €).

    20 Zinsergebnis
      2019
    Tsd. €
    2018
    Tsd. €
    Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens  35  42
      – davon aus verbundenen Unternehmen (12) (18)
    Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  60  61
    Zinsen und ähnliche Aufwendungen  -15.001  -14.324
      – davon an verbundene Unternehmen (-620) (-433)
      – davon Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen (-7.504) (-6.527)
    Gesamt -14.906 -14.221

    Der Anstieg der Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

    21 Abschreibungen auf Finanzanlagen

    Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich insbesondere um die Abzinsung unverzinslicher Arbeitgeberdarlehen auf den Barwert.

    22 Sonstige Steuern

    Die sonstigen Steuern enthalten vor allem Grund- und Kraftfahrzeugsteuer.

    Honorar des Abschlussprüfers

    Das Honorar des Abschlussprüfers, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, betrug im Geschäftsjahr insgesamt 175,5 Tsd. €. Davon entfielen 96,6 Tsd. € auf die Jahresabschlussprüfung und 78,9 Tsd. € auf sonstige Leistungen.

    Mutterunternehmen

    Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Sitz in Köln. Die SWK hält 90 % der Aktien der KVB. Der nach § 291 HGB befreiende Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, die von der Stadtwerke Köln GmbH sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis aufgestellt werden, werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

    Aufgrund eines Organschaftsvertrages mit Ergebnisausschlussvereinbarung ist die SWK verpflichtet, den Verlust der KVB auszugleichen.

    Angaben zu § 6b EnWG

    Die KVB verkauft in geringem Umfang bezogenen Strom an Dritte weiter. In Verbindung mit dem oben genannten Organschaftsverhältnis ist die KVB deswegen als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen anzusehen und muss die Vorschriften des § 6b EnWG beachten.

    Die Weiterveräußerung des Stroms ist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG als andere Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors zu qualifizieren, für die grundsätzlich getrennte Konten teilweise unter Verwendung sachgerechter Schlüsselungen geführt werden.

    Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) betreffen den organschaftlichen Verlustausgleich durch die SWK.

    Mitglieder und Bezüge des Aufsichtsrates

    Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Kölner Verkehrs-Betriebe AG einschließlich der Veränderungen nach dem Bilanzstichtag sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschusses.

    Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Dezember 2000 erhalten

    • der Vorsitzende 511,29 € je Sitzung (1.000 DM),
    • der stellvertretende Vorsitzende 383,47 € je Sitzung (750 DM) und
    • die übrigen Mitglieder 255,65 € je Sitzung (500 DM).

    Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf 51,9 Tsd. € (Vorjahr 55,7 Tsd. €). Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder der KVB AG:

        Gesamtbezüge
    Wilfried Kuckelkorn Vorsitzender, Pensionär 8.181
    Harald Kraus * Stellvertretender Vorsitzender (bis 12.9.2019),  
    Betriebsratsmitglied (bis 30.9.2019),
    Arbeitsdirektor, Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
    5.624
    Marco Steinborn * Stellvertretender Vorsitzender (seit 12.9.2019), Betriebsratsvorsitzender 3.068
    Mira Ball * Gewerkschaftssekretärin, ver.di Bundesverwaltung Berlin 1.023
    Frauke Bendokat * (bis 23.4.2019)
    Gewerkschaftssekretärin, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen
    511
    Andrea Blome Beigeordnete der Stadt Köln, Dezernentin für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur 1.790
    Helga Blömer-Frerker MdR, Pensionärin 2.045
    Ralf Finkensieper * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 2.045
    Detlef Friesenhahn * Bereichsleiter Fahrgastsicherheit/-service 2.045
    Markus Fürst-Reichelt * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 1.790
    Lino Hammer MdR, Fraktionsgeschäftsführer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 2.045
    Daniel Kolle * (seit 17.5.2019), Bezirksgeschäftsführer, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen 767
    Dirk Michel MdR, Immobilienmakler Senior Investment/Kapitalanlage, Sachverständiger für Immobilienbewertung (TÜV), Corpus Sireo 1.790
    Frank Michael Munkler * Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen 4.090
    Michael Nettesheim * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 2.045
    Horst Noack MdR, Pensionär 2.045
    Thomas Oberwinter * (seit 1.10.2019), Freigestelltes Betriebsratsmitglied 256
    Andreas Pöttgen MdR, Geschäftsführer, Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. 1.790
    Ralph Sterck MdR, Geschäftsführer, Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH 2.045
    Michael Weisenstein MdR, Fraktionsgeschäftsführer, Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 2.045
    Stefan Weyers * Mitarbeiter Fahrgastbetreuung/-sicherheit 2.045
    Andreas Wolter MdR, Controller, BRUNATA-METRONA GmbH 2.812

    * Arbeitnehmervertreter/-in, MdR = Mitglied des Rates der Stadt Köln

    Für Aufsichtsratsmitglieder bestanden zum 31. Dezember 2019 keine unverzinslichen Darlehen.

    Mitglieder und Bezüge des Vorstandes

    Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen, einer Übergangsgeldzusage (in zwei Fällen) sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen.

    Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 vereinbart.

    Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 1.271,0 Tsd. € (Vorjahr 1.494,0 Tsd. €), die sich wie folgt zusammensetzt:

      Festvergütung


    Tsd. €
    Tantieme


    Tsd. €
    Sach- und
    sonstige
    Bezüge*
    Tsd. €
    Insgesamt


    Tsd. €
    Stefanie Haaks (seit 1.3.2019)
    Vorstandsvorsitzende KVB
    226,3 7,0 233,3
    Jörn Schwarze
    Technischer Vorstand KVB
    273,2 83,1 16,9 373,2
    Peter Hofmann (bis 31.8.2019)
    Kaufmännischer Vorstand KVB
    180,1 83,1 8,6 271,8
    Peter Densborn
    Personalvorstand und Arbeitsdirektor KVB
    273,2 83,1 36,4 392,7
    Vorstand gesamt 952,8 249,3 68,9 1.271,0

    * erfolgsunabhängige Bezüge

    Herr Jürgen Fenske ist zum 31. Dezember 2018 als Vorstandsvorsitzender ausgeschieden. Gemäß der vertraglichen Regelung wurde ihm im Berichtsjahr eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 83.129,05 € (brutto) ausgezahlt. Zusätzlich erfolgte für die Jahre 2017 und 2018 eine Ausschüttung in Höhe von 28.969,36 € (brutto) aus den noch offenen Tranchen des auf Nachhaltigkeit und Mehrjährigkeit angelegten Teils der Tantieme entsprechend den vertraglichen Regelungen (sogenannter „Cut“). 

    Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen der Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt. 

    Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Leistungen für den Versorgungsfall.

    Bei Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages besteht in zwei Fällen ein Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes, wenn die Beendigung oder Nichtverlängerung von der Gesellschaft ausgeht und hierfür kein wichtiger Grund in der Person des Vorstandsmitgliedes vorliegt. In Abhängigkeit vom erreichten Alter bei Beendigung wird das Übergangsgeld für mindestens sechs beziehungsweise zwölf Monate, höchstens jedoch für 18 Monate in Höhe der letzten monatlichen Festvergütung gewährt. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres – beziehungsweise in einem Fall des 61. Lebensjahres – wird das Übergangsgeld in Höhe der erreichten Versorgung und bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.

    Herr Peter Hofmann ist zum 31. August 2019 aus der Gesellschaft ausgeschieden. Gemäß der vorgenannten Regelungen erhält er für die Dauer von zwölf Monaten ein Übergangsgeld von 15 Tsd. € pro Monat. 

    Die Versorgungsleistungen sind in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt (unmittelbare Versorgungszusage). Dieser Prozentsatz steigt beginnend mit 40 % jährlich um zwei Prozentpunkte bis zum Höchstprozentsatz von 60 % bzw. 65 %. Auf die Versorgung werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren Anstellungsverhältnissen sowie für die Anrechnung von Einkünften bis zum 65. Lebensjahr.

    Die Pensionsverpflichtungen im Einzelnen:




    Vorstandsmitglied
    Erreichter
    Vers.-%-Satz
    Erreichbarer
    Vers.-%-Satz
    Zuführung
    zur Pensions-
    rückstellung
    Tsd. €
    Barwert per
    31.12.2019*

    Tsd. €
    Stefanie Haaks (seit 1.3.2019) 40 % 60 % 216,2 216,2
    Jörn Schwarze 58 % 65 % 535,5 2.348,1
    Peter Densborn 52 % 65 % 442,5 1.586,6
    * nachrichtlich

    Die nachrichtlich angegebenen Werte ergeben sich aus der versicherungsmathematischen Berechnung zum 31. Dezember 2019.

    Während des Geschäftsjahres wurden keine Änderungen der Zusagen vereinbart. 

    Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich vor allem auf Aufsichtsrats- und Beiratsmandate sowie auf Geschäftsführer-/Liquidatorentätigkeiten bei Konzerngesellschaften und städtischen Beteiligungsunternehmen. Sie teilen sich wie folgt auf:

    Vorstandsmitglied Tsd. €
    Stefanie Haaks, Vorsitzende (seit 1.3.2019) 20,2
    Jörn Schwarze 8,0
    Peter Hofmann (bis 31.8.2019) 0,0
    Peter Densborn 0,0

    Diese Vergütungen beinhalten ausschließlich erfolgsunabhängige Bestandteile.

    Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden für Pensionen 1.493,2 Tsd. € aufgewendet; für diesen Personenkreis existieren Pensionsrückstellungen in Höhe von 30.583.931 €.

    Die Zahl der Fahrgäste der KVB nach VRS-Tarif hat sich im Januar und Februar 2020 wie geplant entwickelt und bewegt sich mit 48,4 Mio. leicht über dem Vorjahresniveau.

    Wegen steigender Fahrgastzahlen sowie der Tariferhöhung zum 1. Januar 2020 um durchschnittlich 2,5 % erhöhten sich unsere Fahrgelderlöse während der ersten beiden Monate im Vergleich zu den Vorjahreswerten – unter Berücksichtigung des noch ausstehenden VRS-Ausgleichs nach den Ergebnissen der Verkehrserhebung 2009 – um 4,6 % auf 46,6 Mio. €.

    Der weitere Verlauf der Fahrgastentwicklung und der Fahrgelderlöse lässt sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht absehen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KVB im Geschäftsjahr 2020 verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht (Risiko- und Prognosebericht).

    Die KVB ist auf Wunsch der Stadt Köln im Anschluss an die Betrauung im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der EU-VO 1370/07 bzw. § 108 GWB mit der Fortführung des ÖPNV ab dem 1. Januar 2020 für 22,5 Jahre beauftragt worden. Erst Anfang Mai 2019, d.h. nach erfolgter Vergabe Mitte April 2019 an die KVB, hat ein Busunternehmen bei der Vergabekammer Rheinland einen Nachprüfungsantrag gestellt. Die Vergabekammer stellte daraufhin in der ersten Instanz jedoch die Wirksamkeit der Direktvergabe an die KVB fest. Das antragstellende Unternehmen hat anschließend sofortige Beschwerde bei der zweiten und gleichzeitig letzten Instanz (OLG Düsseldorf) eingelegt. Die Entscheidung des OLG wird am 27. April 2020 erwartet.

    Köln, den 31. März 2020
    Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft

    Der Vorstand

    Haaks      Schwarze       Densborn