KÖLNBÄDER GmbH Geschäftsbericht 2019
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SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, 

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Peter Kron, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Peter Kron

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Gesellschafterversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Interessenkonflikte nicht bekannt. 

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2019 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 15. März, 4. Juni, 6. September und 29. November sowie zwei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates am 2. April und 19. Juni stattgefunden.

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 2. April hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Strategiecheck befasst. Der Aufsichtsrat hat in diesem Zusammenhang die aktualisierte Fortschreibung der strategischen Ausrichtung zur Umsetzung der Strategie bestätigt. Darüber hinaus zeichneten sich im Rahmen des Strategiechecks Synergiefelder ab, die als konzernübergreifende Themen des Stadtwerke Köln Konzerns identifiziert wurden. Die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und branchenübergreifende Zusammenarbeit wurden erkannt und validiert.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • die Investitionsmaßnahmen zur Attraktivierung und Sanierung der Kölner Bäderlandschaft
  • die Einnahmen- und Besucherentwicklung, inklusive KölnPass, Schul- und
    Vereinsnutzung, Freibadesaison
  • die Marketinginstrumente der KölnBäder GmbH
  • die Tarife der KölnBäder GmbH
  • die Schließung der Sauna im Wahnbad
  • die Wahl eines Aufsichtsratsvorsitzenden
  • die Wahl einer stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
  • die Wahl eines Vertreters in den Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates
  • die Darstellung der Revisionsprüfung.

Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über die Anstellung und Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung informiert.

In der Sitzung am 4. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2018 ausführlich beraten und gebilligt.

Den Wirtschaftsplan 2020, bestehend aus dem Erfolgs- und Finanzplan, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29. November 2019 ausführlich beraten und gebilligt.

Auch im Berichtsjahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat am 4. Juni 2019 – gemeinsam mit der Geschäftsführung – für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgegeben. 

Ausschuss des Aufsichtsrates

Der am 19. Juni 2002 gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der KölnBäder GmbH hat im Geschäftsjahr 2019 sechsmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet und haben die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten.

Jahresabschlussprüfung

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind von dem von der Gesellschafterversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, EversheimStuible Treuberater GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2019 am 5. Juni 2020 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben. 

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat. 

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. 

Der Verlust wird gemäß § 2 des Organschaftsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH abgedeckt.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2019 Herrn Heiko Seifert als Nachfolger von Herrn Nikolaj Simanko gemäß § 108a Gemeindeordnung NRW – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten – als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH entsandt. 

Gemäß § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der KölnBäder GmbH endete mit Ablauf der Gesellschafterversammlung am 19. Juni 2019 die Amtszeit der vierzehn entsandten Anteilseignervertreter beziehungsweise der Nachfolger in diesen Anteilseignermandaten. Für die dreizehn seitens des Rates der Stadt Köln entsandten Anteilseignervertreter hat am 19. Juni 2019 eine neue Amtszeit nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der KölnBäder GmbH begonnen, da diese Aufsichtsratsmitglieder aufgrund der fortgeltenden Entsendung durch den Rat der Stadt Köln für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln wieder entsandt wurden. Der Stadtsportbund Köln hat Herrn Peter Pfeifer mit Wirkung zum 19. Juni 2019 erneut in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH entsandt.

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 Herrn Robert Voigtsberger gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW als Nachfolger von Frau Dr. Agnes Klein in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH entsandt.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens.

Für die im Geschäftsjahr 2019 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KölnBäder GmbH seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2020

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Peter Kron