Häfen und Güterverkehr Köln AG Geschäftsbericht 2019
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SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat den Vorstand entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten. 

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden.  Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Michael Zimmermann, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Michael Zimmermann

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Hauptversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Interessenkonflikte nicht bekannt.

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2019 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 14. März, 13. Juni, 5. September und 28. November sowie zwei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates am 19. März und 19. Juni stattgefunden. 

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 19. März hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Check der Strategie befasst und diesen Check zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat in diesem Zusammenhang die aktualisierte Fortschreibung der strategischen Ausrichtung zur Umsetzung der Strategie hin zu einer Logistik-Holding bestätigt. Darüber hinaus zeichneten sich im Rahmen des Strategiechecks Synergiefelder ab, die als konzernübergreifende Themen des Stadtwerke Köln Konzerns identifiziert wurden. Die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und branchenübergreifende Zusammenarbeit wurden erkannt und validiert.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • die Investitionsstrategie des Unternehmens
  • der Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Häfen und Güterverkehr Köln AG
  • der Verkauf des Grundstücks des ehemaligen Güterbahnhofs Kendenich in Hürth-Hermülheim
  • die Änderung des Organschaftsvertrages zwischen der Stadtwerke Köln GmbH und der Häfen und Güterverkehr Köln AG
  • der Stopp des Ausbaus des Hafens in Köln-Godorf
  • die Wiederbestellung eines Vorstandsmitgliedes
  • die Wahl eines Aufsichtsratsvorsitzenden
  • die Wahl eines stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
  • die Wahl eines Anteilseignervertreters in den Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates
  • weitere Personalangelegenheiten.

Der Vorstand berichtete außerdem regelmäßig über die Geschäftsentwicklungen der RheinCargo GmbH & Co. KG. Der Aufsichtsrat hat sich zudem regelmäßig über die weiteren Beteiligungen der Gesellschaft informiert.

In der Sitzung am 13. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und Lagebericht 2018 ausführlich beraten und gebilligt. 

Den Wirtschaftsplan 2020 mit den wesentlichen Daten für die Erfolgs-, Investitions- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28. November 2019 nach ausführlicher Beratung beschlossen.

Auch im Berichtsjahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat am 13. Juni 2019 – gemeinsam mit dem Vorstand – auch für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgegeben.

Ausschuss des Aufsichtsrates

Der am 13. Juli 1992 gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der Häfen und Güterverkehr Köln AG hat im Geschäftsjahr 2019 dreizehnmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit der Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie befasst und die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten. Mitglieder des Vorstandes nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil, sofern sie nicht selbst betroffen waren.

Jahresabschlussprüfung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind von dem von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2019 am 26. Mai 2020 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden. 

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die der Vorstand im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Vorstand dessen Feststellung durch die Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns an.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat der Häfen und Güterverkehr Köln AG gab es im Geschäftsjahr 2019 keine Veränderungen. 

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Häfen und Güterverkehr Köln AG endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 die Amtszeit der acht seitens des Rates der Stadt Köln sowie zwei seitens des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises vorgeschlagenen und in der Hauptversammlung am 5. September 2014 in den Aufsichtsrat gewählten Anteilseignervertreter beziehungsweise der Nachfolger in diese Mandate. In der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 wurden die bisher entsandten Anteilseignervertreter des Rates der Stadt Köln wiedergewählt.

Für die im Geschäftsjahr 2019 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, den leitenden Angestellten, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Häfen und Güterverkehr Köln AG seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2020

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Michael Zimmermann