Stadtwerke Köln Konzern

Pressemeldung der KVB

Ab Montag gilt Maskenpflicht in Bus und Bahn

24.04.2020

Fahrgäste müssen Mund und Nase bedecken – Vorerst keine Verweise aus den Fahrzeugen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ab Montag, 27. April, eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr angeordnet. Das heißt, dass auch die Fahrgäste in den Bussen und Bahnen und den Einrichtungen der KVB eine Maske oder einen einfachen Mund-Nase-Schutz tragen beziehungsweise ihr Gesicht mit einem Schal oder einem Tuch bedecken müssen.

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