Stadtwerke Köln Konzern

Pressemeldung der RheinEnergie

RheinEnergie weist Unterlassungsbegehren der Verbraucherzentrale NRW zurück

20.01.2022

Die RheinEnergie ist überzeugt davon, dass die Preisspreizung für Neukunden rechtmäßig ist.

“Unser Verhalten ist kundenfreundlich, weil wir in einer besonderen Situation die zusätzlichen Kosten für eine nicht planbare zusätzliche Energiebeschaffung dort zugeordnet haben, wo sie entstanden sind – durch Weitergabe dieser zusätzlichen Kosten an die neuen grundversorgten Kunden”, sagt Vertriebsvorstand Achim Südmeier. Daher bestehe kein Grund, die verlangte Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale NRW abzugeben.

zur Pressemeldung

nach oben