Erklärung zur Unternehmensführung Geschäftsbericht 2020
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Erklärung zur Unternehmensführung

Die Gesellschafterversammlung hat am 5. September 2017, rückwirkend zum 1. Juli 2017, eine Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung von 30 % und im Aufsichtsrat von 30 % beschlossen. Die Zielgrößen sollen spätestens am 30. Juni 2022 erreicht sein. Die gleiche Quote hat die Geschäftsführung am 26. Juli 2017 für die ihr direkt unterstehenden zwei Führungsebenen festgelegt, die ebenfalls spätestens am 30. Juni 2022 erreicht werden soll. 

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 ergibt sich folgender Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in den ersten und zweiten Führungsebenen:

Aufsichtsrat Geschäftsführung Erste Führungsebene Zweite Führungsebene
 47 %  0 %  25 % 35 %

Auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat die Gesellschaft nur bedingt Einfluss. Denn der Aufsichtsrat wird bei nicht-mitbestimmten Gesellschaften im Wesentlichen vom Rat der Stadt Köln und bei mitbestimmten Gesellschaften zusätzlich von den Arbeitnehmern des Unternehmens besetzt. Zur Beteiligung der Arbeitnehmer wird ein Wahlverfahren gemäß Mitbestimmungsgesetz oder Drittelbeteiligungsgesetz angewendet.

Durch Personalveränderungen ist die Frauenquote in der ersten Führungsebene im Berichtsjahr auf 25 % gestiegen (Vorjahr 0 %).