Stadtwerke Köln Konzern

Wir übernehmen
Verant-wortung

für Menschenrechte und
Umwelt

Wir übernehmen Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt - vor Ort und in unseren Lieferketten

Grundsatzerklärung zur Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten

Für Sie nachhaltig vor Ort

Die Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns bieten den Menschen in Köln und in der Region eine Vielzahl unverzichtbarer Angebote und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge rund um Energie- und Trinkwasserversorgung, Mobilität, Abfallentsorgung und -recycling, Stadtreinigung, Güterlogistik, Telekommunikation und Digitalisierung, Entwicklung neuer Wohn- und Arbeitsquartiere sowie Bäder und Sporteinrichtungen.

Wir leisten damit wesentliche Beiträge für die Lebensqualität in unserer Stadt und Region und schaffen attraktive Rahmenbedingungen für die Wirtschaft – in hoher Qualität, zu fairen Preisen, rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.

Für uns steht das Prinzip des nachhaltigen Wirtschaftens im Vordergrund. Das bedeutet, dass unser unternehmerisches Handeln nicht allein am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet ist, sondern dass wir uns als kommunale Unternehmen seit jeher an ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Werten und Zielen orientieren und die anerkannten Regeln guter Unternehmensführung berücksichtigen. Zudem richten wir unser unternehmerisches Handeln an den weltweit geltenden Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 sowie auch an den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen aus. Über unsere Ziele, den Status Quo und die Weiterentwicklung von Nachhaltigkeit sowie über unser Bekenntnis zu guter Unternehmensführung gemäß den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln informieren wir die Öffentlichkeit regelmäßig und ausführlich.

Für Menschenrechte und Umwelt auch in der Lieferkette

Die Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns sehen sich in der Verantwortung, Menschenrechte und Umweltschutz nicht nur vor Ort, sondern auch in ihren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und entschieden darauf hinzuwirken, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden möglichst verhindert und bestehende Missstände abgestellt werden.
Dieses Verständnis ist auch gemeinsame Grundlage der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern. Hierfür sensibilisieren wir unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner, halten Risiken in unseren Lieferketten laufend im Blick und agieren transparent als auch konsequent.
In den Supplier Code of Conduct unserer Unternehmen haben wir die Erwartungen an unsere Geschäftspartner einschließlich der zu beachtenden internationalen menschenrechts- und umweltbezogenen Standards im Einzelnen festgeschrieben. Die Supplier Code of Conduct werden grundsätzlich allen Geschäftspartnern individuell kommuniziert und verbindliche Grundlage der Zusammenarbeit. 
Ferner haben wir Prozesse für eine angemessene Geschäftspartnerprüfung im Vorfeld der Entscheidung über eine Zusammenarbeit festgelegt. 

Mit professioneller Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein

Unsere eigenen Geschäftsbereiche und unsere Lieferanten haben wir auf Grundlage der Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, unserer internen Regeln und unter Berücksichtigung der veröffentlichten Hinweise des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken hin analysiert.
Für unsere eigenen Geschäftsbereiche bestehen aufgrund gesetzlicher Standards sowie der getroffenen organisatorischen, rechtlichen und technischen Maßnahmen überwiegend geringe Risiken. Mit Blick auf den Betrieb technischer Großanlagen sowie in Zusammenhang mit der Erbringung unserer Leistungen im Personen- und Gütertransport stehen die Sicherheit am Arbeitsplatz und der Umweltschutz weiterhin in besonderem Maße in unserem Fokus.
Auch für unsere unmittelbaren Zulieferer ist lediglich von moderaten Risiken auszugehen, da diese ihren Sitz überwiegend in Deutschland und den übrigen EU-Ländern haben. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für uns unterliegen unsere Zulieferer somit den entsprechend hohen gesetzlichen Standards, z.B. für Arbeitsbedingungen, Gesundheits- und Umweltschutz. 
Unser unbedingtes Ziel, Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu schützen, gewährleisten wir insbesondere dadurch, dass wir die menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken in den unternehmensbezogenen als auch in den konzernübergreifenden Risiko-, Compliance- und Nachhaltigkeitsmanagementsystemen, Prozessen und Zuständigkeiten berücksichtigen und unsere Organisation zielgerichtet weiterentwickeln. 
Das laufende Risikomanagement einschließlich der Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie das Dokumentations- und Berichtswesen wird durch die operativen Fachbereiche sichergestellt. 
Die Verantwortlichkeit zur Überwachung des menschenrechts- und umweltbezogenen Risikomanagements und der sonstigen Maßnahmen wird den Compliance-Beauftragten im Konzern übertragen und zudem in der risikoorientierten Prüfungsplanung der Konzernrevision berücksichtigt. Die konzernübergreifende Implementierung, das laufende Monitoring und der wechselseitige Informationsaustausch werden über unser Compliance-Board, einem Gremium, dem alle Compliance-Beauftrage des Konzerns angehören, unterstützt.
In den Unternehmen sowie bei den Lieferanten erfolgen regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfungen der getroffenen Maßnahmen durch die Konzernrevision, die Compliance-Beauftragten oder Dritte.

Gemeinsam mit Ihnen

Wir sind offen und dankbar für jeden Hinweis, der uns bei der Wahrnehmung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Verantwortung unterstützt.
Den Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner sowie weitere Informationen zu unserem Hinweismanagement und zu unseren Aktivitäten zur Umsetzung dieser Erklärung finden Sie auf auf dieser und auf den Websites unserer Unternehmen.

Wir sind fest überzeugt: Gute Daseinsvorsorge kann nur auf der Achtung vor dem Menschen und unserer Umwelt beruhen – vor Ort und in unseren Lieferketten.

Die Unternehmensleitungen der Gesellschaften des Stadtwerke Köln Konzerns

Köln, im Dezember 2023

 

zur Grundsatzerklärung LKSG 

zum Supplier Code of Conduct

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