der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufgrund der noch anhaltenden Untersuchungen zu den Absackungen darf nun vorübergehend auch der stadteinwärtige Bahnsteig der Haltestelle „Porz Markt“ nicht mehr für den Fahrgastwechsel genutzt werden. Dieser Anordnung durch die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) kam die KVB am heutigen Montag, 25. August 2025, nach.
Für die Richtung stadtauswärts nach Zündorf steht den Fahrgästen der Linie 7 seit Freitagmittag ein Ersatzbahnsteig südlich der regulären Haltestelle zur Verfügung, den die KVB kurzfristig noch vor Schulbeginn aufbauen und umgehend in Betrieb nehmen konnte. Wer aus Richtung Zündorf kommt, kann aktuell in „Porz Markt“ leider nicht mehr ein- und aussteigen. Die Bahnen dürfen die Haltestelle lediglich durchfahren. Das bedeutet, dass Fahrgäste mit dem Ziel „Porz Markt“ zunächst bis zum Haltestelle „Steinstraße“ weiterfahren müssen. Von dort können sie die Bahn in die Gegenrichtung nehmen, die in „Porz Markt“ an dem neuen Interimsbahnsteig hält.
Wer mit dem Bus in Porz Markt ankommt und in die Innenstadt möchte, hat die Möglichkeit, von dem neuen Interimsbahnsteig aus bis zur Haltestelle „Rosenhügel“ zu fahren und dann von dort aus die Bahn in die entgegengesetzte Fahrtrichtung nach Frechen-Benzelrath zu nehmen. Zudem wurde zwischen den Ersatzbushaltestellen „Porz Markt“ und „Porz Steinstraße“ ein Shuttleverkehr der Linie 107 eingerichtet. Die Ersatzbushaltestelle „Porz Markt“ (Linie 154) befindet sich auf der Friedrichstraße in Höhe Hausnummer 38 direkt hinter dem Kreisverkehr. Von hier aus fahren die Busse etwa alle zehn Minuten über die Friedrichstraße und den Deutzer Weg zur Ersatzendhaltestelle „Porz Steinstraße“.
Diese wurde auf dem Deutzer Weg in Höhe der Parkbuchten gegenüber der Einfahrt zur Busspur der Linie 154 in Richtung „Dünnwald Waldbad“ eingerichtet. Die KVB arbeitet aktuell an weiteren Ersatzlösungen und wird diese nach Abschluss der Planungen kommunizieren. Das Unternehmen bittet seine Kunden um Verständnis für diese erneute Beeinträchtigung. Als Verkehrsunternehmen, das lediglich Nutzerin der Haltestelle ist, kann sie zur Ursache und zum Ausmaß der Bodenabsackungen keine Auskunft geben. Eigentümerin ist die Stadt Köln, die einen Baugrundgutachter mit weiteren Untersuchungen beauftragt hat. Ergebnisse sollen in etwa drei Wochen vorliegen. Die KVB hofft, in der Folge weitere Informationen zu erhalten, wann und in welcher Form der Normalbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
