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RheinCargo GmbH & Co. KG
Der rheinische Logistikdienstleister RheinCargo hat das Verfahren zur Anmeldung von ein- und auslaufenden Binnenschiffen an seinen Hafenstandorten optimiert. Anstatt komplizierter Anmeldeprozesse können die Schiffer sich nun einfach und smart registrieren. Zur Vereinfachung werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Allgemeinen Hafenverordnung (AHVO) an den Hafeneinfahrten gut sichtbare QR-Codes installiert. Gleichzeitig wurde die Entgeltstruktur für Liegegelder angepasst.
An den Hafeneinfahrten
wurden gut sichtbare QR-Codes installiert.
Die Änderungen bauen auf der bestehenden gesetzlichen Anmeldepflicht gemäß § 11 ff. AHVO auf. Sie dienen der Sicherheit im Hafenbetrieb, der geordneten Verkehrssteuerung sowie der effizienten Nutzung der Hafeninfrastruktur. Durch vollständige und rechtzeitige Meldungen können Liegeplätze, Umschlagskapazitäten und Verkehrsströme besser geplant und Engpässe vermieden werden. Zudem ist RheinCargo gesetzlich verpflichtet, die gemeldeten Daten an zuständige Behörden weiterzugeben.
Die Besatzung einfahrender Binnenschiffe kann sich jetzt über die QR-Codes unmittelbar und ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand anmelden. Ergänzend stehen weiterhin die Anmeldung über die Website der RheinCargo sowie ein zentraler Anmeldelink zur Verfügung. Die Anpassungen gelten für die Hafenstandorte Düsseldorf, Düsseldorf-Reisholz, Neuss sowie Köln-Niehl I und II.
„Mit dem neuen Anmeldeverfahren setzen wir eine bestehende gesetzliche Vorgabe bewusst einfach, digital und zweckmäßig um. Unser Ziel ist es, den Meldeprozess für die Binnenschifffahrt so unkompliziert wie möglich zu gestalten und gleichzeitig Sicherheit, Transparenz und Planbarkeit im Hafenbetrieb zu verbessern“, sagt Lukas Klippel, Bereichsleiter Häfen der RheinCargo. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Anmeldeverfahrens wurde zudem die Entgeltstruktur für die Hafennutzung überprüft.
Auf Grundlage des § 119 Landeswassergesetz NRW wurde eine neue Preisliste für Hafenabgaben und Leistungsentgelte festgesetzt. Die Anpassung betrifft dabei ausdrücklich und ausschließlich das Hafengeld. Die Ufergelder bleiben unverändert auf dem seit dem 1. Januar 2024 gültigen Niveau. Für Umschlagsaktivitäten und Hafenanlieger entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Liegezeiten, die unmittelbar mit Umschlagsvorgängen verbunden sind, sind gemäß der geltenden Preisliste von den entsprechenden Gebühren befreit. Operative Prozesse im Hafen werden dadurch nicht zusätzlich belastet.
Mit den getroffenen Maßnahmen verfolgt RheinCargo das Ziel, gesetzliche Vorgaben, betriebliche Anforderungen und die Interessen der Hafennutzer sachgerecht miteinander in Einklang zu bringen. Die vollständige, seit dem 1. April 2026 gültige Preisliste sowie weiterführende Informationen zur Umsetzung der Anmeldepflicht sind auf der Unternehmenswebsite www.rheincargo.com abrufbar.
