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AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Mit den ersten kalten Nächten hat in Köln der Winterdienst begonnen. Ziel ist es, Straßen und Wege sicher begeh- und befahrbar zu halten. Die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) ist dafür einsatzbereit – doch auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer tragen Verantwortung.
Was bedeutet Winterdienst?
Winterdienst umfasst das Räumen und Streuen von Straßen, Geh- und Radwegen sowie von Plätzen und Treppen, um Glätte und Schnee zu beseitigen. Dabei wird auf eine optimale Balance von Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit geachtet. Die AWB arbeitet nach einem definierten Streuplan: Vorrang haben Hauptverkehrsstraßen, Buslinien und verkehrswichtige Radwege.
Die AWB unterteilt den Einsatz in drei Dringlichkeitsstufen: Die Stufe 1 umfasst die Rheinbrücken und Hauptverkehrsstraßen sowie die wichtigsten Radwege. Diese werden bis zum Hauptberufsverkehr auf einer Länge von 1.900 km geräumt und gestreut. In der Stufe 2 folgen die verkehrswichtigen Neben- und Zufahrtsstraßen zu Wohngebieten mit einer Länge von rund 600 km. Die Stufe 3 beinhaltet weitere 500 km an Straßen in den Wohngebieten. Bei extremen Wetterlagen ist die AWB auch abends und nachts im Einsatz.
Zusätzlich zum maschinellen Winterdienstwerden Bushaltestellen, verkehrsrelevante Treppen sowie Fußgängerüberwege, Verkehrsinseln und bestimmte Fußgängerzonen von Hand geräumt und gestreut.
Grundlage für denEinsatz sind Wetterprognosen. Diese Vorhersagen sind oft eine Herausforderung,da sich Wetterlagen kurzfristig ändern können.
Die AWB sorgt mit bis zu 670 Mitarbeitern und über 150 Fahrzeugen, davon mehr als 75 Räum- und Streufahrzeugen, für freie und sichere Straßen in Köln. Die Streugutlager sind mit etwa 6.700 Tonnen Salz, 190.000 Liter Sole und mehr als 1.500 Tonnen Splitt aufgefüllt. Die AWB setzt Salz nur in der erforderlichen Menge ein, um die Verkehrssicherung zu gewährleisten. Durch den Einsatz moderner Streutechnik kann die Salzmenge präzise auf wenige Gramm pro Quadratmeter dosiert werden.
Vorbeugende Streuung
Um gefährliche Glätte zu verhindern, setzt die AWB auf vorbeugende Streuung. Dabei wird eine Salzlösung auf gefährdeten Straßen verteilt, bevor sich Eis bildet. Besonders die Kölner Rheinbrücken werden vorsorglich behandelt, wenn die Temperatur unter 2 Grad fällt und die Luftfeuchtigkeit hoch ist. Das dient der Gefahrenabwehr. So können Unfälle vermieden und ein sicherer Verkehrsfluss gewährleistet werden.
Pflichten der Eigentümer
Alle, die ein Grundstück besitzen sind verpflichtet, Gehwege vor ihrem Haus zu räumen und zu streuen. Dabei gilt: Es sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat zu verwenden – Salz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Die Räumpflicht besteht werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9:00 Uhr, jeweils bis20:00 Uhr. Hinweis: Auch wenn der Winterdienst auf Mieter übertragen wird, bleibt der Eigentümer verantwortlich.
Appell an die Kölnerinnen und Kölner:
Die AWB bittet um Mithilfe, Köln sicher und umweltfreundlich durch den Winter zu bringen und appelliert an Eigentümerinnen und Eigentümer: Räumen Sie Gehwege (auch kombinierte Rad-/ Gehwege), nutzen Sie geeignete Streumittel.
Alle Verkehrsteilnehmenden sollten zu sicheren Straßen beitragen, indem sie ihr Verhalten der jeweiligen Witterung anpassen und den Winterdienstfahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen Kraftfahrzeuge mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein. Wer bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld.
Bei Fragen zum Winterdiensthilft den Kölnerinnen und Kölnern die Winterdienst-Hotline 02 21 / 922 2323, eine E-Mail an winter@awbkoeln.de oder die Feedbackfunktion der Webseite weiter.
