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SEHR GEEHRTE LESERINNEN,
SEHR GEEHRTE LESER,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat den Vorstand entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Christian Joisten, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Christian Joisten

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Hauptversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Interessenkonflikte nicht bekannt.

Im Berichtsjahr 2021 wurde eine seitens der Stadt Köln organisierte Grundlagenschulung für die seitens des Rates der Stadt Köln vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder durchgeführt.

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2021 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 17. März, am 28. Juni, am 9. September und am 2. Dezember sowie fünf außerordentliche Sitzungen am 15. April, am 28. Mai, am 15. Juni, am 22. Juni und am 15. November stattgefunden.

In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates am 15. April beschäftigte sich der Aufsichtsrat – anknüpfend an die ordentliche Sitzung am 17. März – intensiv mit dem Check der Unternehmensstrategie sowie der Strategien der Beteiligungsunternehmen der GEW Köln AG und bestätigte die strategischen Ausrichtungen vor dem Hintergrund der dargestellten Rahmenbedingungen und des Betrachtungszeitraumes bis 2030. Gemeinsam mit den Aufsichtsräten der RheinEnergie AG und der Stadtwerke Köln GmbH befasste sich der Aufsichtsrat in außerordentlichen Sitzungen am 28. Mai, am 15. Juni und am 22. Juni eingehend mit der Rheinlandkooperation. Am 15. November beschäftigte sich der Aufsichtsrat – in gemeinsamer Sitzung mit dem Aufsichtsrat der RheinEnergie AG – mit einem Umsetzungsschritt der Rheinlandkooperation. 

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum darüber hinaus vor allem folgende weitere Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens,
  • die wirtschaftlichen Entwicklungen und aktuelle Vorgänge bei den Beteiligungen der GEW Köln AG,
  • die Beschlussfassungen nach § 32 Mitbestimmungsgesetz, 
  • die Empfehlung an die Hauptversammlung zur Erteilung des Prüfauftrages für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2021,
  • Vorstandsangelegenheiten,
  • die Anpassung der Satzung der GEW Köln AG,
  • die Anpassung der Geschäftsordnung für den Vorstand,
  • die Selbstverpflichtung des Aufsichtsrates auf den novellierten PCGK Köln und diesbezügliche Anwendungshinweise,
  • der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der GEW Köln AG und der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH,
  • der Abschluss des Mediationsverfahrens zwischen der RheinEnergie AG und der Bürgerinitiative Klimawende Köln,
  • die Anpassung der finanziellen Entschädigung für die Tätigkeit in den Aufsichtsgremien,
  • die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben,
  • die Auswirkungen der Starkregenereignisse im Juli 2021,
  • die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

In der Sitzung am 28. Juni 2021 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2020 ausführlich beraten und gebilligt.

Den Wirtschaftsplan 2022 mit den wesentlichen Daten für die Ergebnis-, Finanz- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 nach ausführlicher Beratung beschlossen. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat – gemeinsam mit dem Vorstand – zudem für das Geschäftsjahr 2020 eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln in der im Jahr 2012 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung abgegeben.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, informiert. 

Im Berichtsjahr 2021 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Zur Anwendung der Regeln des PCGK Köln, zu Abweichungen von diesen und Begründungen für diese Abweichungen wird auf die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinschaftlich abzugebende Erklärung über die Corporate Governance des Unternehmens in der Anlage zum Jahresabschluss verwiesen.

Ausschuss des Aufsichtsrates

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der GEW Köln AG hat im Geschäftsjahr 2021 siebenmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit Vorstandsangelegenheiten befasst und die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten. Der Ausschuss hat zudem die Rheinlandkooperation gemeinsam mit dem Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates der RheinEnergie AG bzw. dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH regelmäßig erörtert.

Mitglieder des Vorstandes nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil, sofern sie nicht selbst betroffen waren.

Der Aufsichtsrat wurde über die Arbeit im Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrates in Kenntnis gesetzt.

Jahresabschlussprüfung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 sind von dem von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2021 am 9. Juni 2022 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die der Vorstand im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Vorstand dessen Feststellung durch die Hauptversammlung.

Der Gewinn ist gemäß § 4 des Organschaftsvertrages an die Stadtwerke Köln GmbH abzuführen.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat der GEW Köln AG gab es folgende Veränderungen.

Herr Jürgen Brenig legte sein Mandat zum 31. Januar 2021 nieder. Ihm folgte als Ersatzmitglied Frau Nadine Daniel-Groß am 1. Februar 2021 nach.

Auf Herrn Norbert Kasten, der sein Mandat zum 28. Februar 2021 niederlegte, folgte als Ersatzmitglied am 1. März 2021 Herr Wolfgang Herde nach.

Herr Jan Orbach legte sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 30. September 2021 nieder. Da ein Ersatzmitglied nicht zur Verfügung stand, folgte ihm per Beschluss des Amtsgerichtes Köln (§ 104 AktG) antragsgemäß Herr Georg Abraham Gampe als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 8. Oktober 2021 nach.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei allen ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrates für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und deren Leistungen im Gremium zum Wohle des Unternehmens.

Für die im Geschäftsjahr 2021 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beteiligungsgesellschaften seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2022

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Christian Joisten