2 Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Hier werden Lizenzen für Software ausgewiesen.
Die Vermögensgegenstände werden über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.
3 Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Vermögensgegenstände werden über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Auf die Zugänge im Laufe des Geschäftsjahres werden die Abschreibungen „pro rata temporis“ vorgenommen.
Im Übrigen gelten die Grundsätze des § 253 Abs. 3 HGB.
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 250 € betrugen, wurden im Zugangsjahr unmittelbar als Aufwand verbucht. Wenn die Anschaffungskosten mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen, werden die Vermögensgegenstände in jährlichen Sammelposten aktiviert. Diese Posten sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben. Mit dem Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung werden diese Vermögensgegenstände im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Das steuerliche Sammelpostenverfahren wird aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewendet.
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen im Wesentlichen technische Anlagen und Maschinen (Fuhrpark) sowie Gebäude.
Die Veränderungen der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 sind in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt (siehe Anlage zum Anhang).
4 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen betreffen ausschließlich sonstige Ausleihungen. Sie weisen Darlehen und langfristige Vorschüsse an Beschäftigte aus, die mit dem Nominalwert vermindert um Abzinsungen bilanziert werden. Der angewendete Zinssatz für langfristige Mitarbeitervorschüsse beträgt 0,30 % (Vorjahr 0,47 %) und für Mitarbeiterdarlehen 0,81 % (Vorjahr 1,10%) bedingt durch die Restlaufzeit zum Stichtag. Für die Abzinsung wird der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebene durchschnittliche laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet.
Die Entwicklung der Finanzanlagen im Geschäftsjahr 2021 ist in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt (siehe Anlage zum Anhang).
5 Vorräte
Das Vorratsvermögen umfasst im Berichtsjahr den durch permanente Inventur festgestellten Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Die Vorräte sind zum gleitenden Durchschnittspreis bewertet, soweit sich nicht aus der Bewertung nach dem Niederstwertprinzip ein geringerer Wertansatz ergibt. Die sich daraus ergebende Wertberichtigung beläuft sich auf 24,0 Tsd. € (Vorjahr 12,0 Tsd. €).
Für die Winterdienstmaterialien wurde der Festwert turnusgemäß überprüft. Es erfolgte eine geringfügige Anpassung von 385,1 Tsd. € auf 377,1 Tsd. €.
6 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Risiken durch angemessene Wertberichtigungen auf den Nennwert berücksichtigt.
Im Berichtsjahr wurden bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Wertberichtigungen für erkennbare Einzelrisiken in Höhe von 1.329,0 Tsd. € (Vorjahr 1.243,0 Tsd. €) vorgenommen. Zudem wurde in dem Posten eine Pauschalwertberichtigung gebildet, um das allgemeine Kreditrisiko zu berücksichtigen. Sie beträgt 124,2 Tsd. € (Vorjahr 35,2 Tsd. €). Bei der Ermittlung wurden Wertberichtigungssätze von 2 % auf den nicht einzelwertberichtigten Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angewandt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
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31.12.2021 Tsd. € |
31.12.2020 Tsd. € |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
9.958,2 |
3.517,7 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
22.761,4 |
11.356,5 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
371,5 |
1.589,5 |
Gesamt |
33.091,1 |
16.463,7 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von 22.761,4 Tsd. € (Vorjahr 11.238,6 Tsd. €) die Konzernfinanzierung mit dem Alleingesellschafter (SWK). Das Konzernverrechnungskonto zur Regulierung aller konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten wurde zum 31. Dezember 2021 zu Gunsten der Konzernfinanzierung ausgeglichen. Seit dem Jahr 2014 gilt eine steuerliche Organschaft, im gleichen Jahr wurde ein Ergebnisabführungsvertrag mit der SWK geschlossen. Deshalb wurden die Umlagen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sowie das Ergebnis des Berichtsjahres gegen das Verrechnungskonto gebucht. Im Berichtsjahr wurden aus der Teilnahme am konzernweiten Cash-Management negative Zinserträge („Verwahrgeld“) in Höhe von –128,7 Tsd. € (Vorjahr +4,2 Tsd. €) erwirtschaftet. Dabei wurde ein durchschnittlicher Zinssatz von –0,32 % (Vorjahr +0,01 %) erzielt.
In den folgenden Bilanzposten sind Forderungen gegenüber dem Konzernverbund der Stadt Köln (ohne Teilkonzern SWK) in folgender Höhe enthalten:
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31.12.2021 Tsd. € |
31.12.2020 Tsd. € |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
8.621,1 |
1.694,1 |
7 Flüssige Mittel
Der Posten umfasst Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 12,3 Tsd. € (Vorjahr 5,3 Tsd. €) sowie Barmittel einschließlich Schecks in Höhe von 114,4 Tsd. € (Vorjahr 97,2 Tsd. €).
8 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten umfasst im Wesentlichen Ende Dezember 2021 ausgezahlte Beamtenvergütungen für Januar 2022 und Kraftfahrzeugsteuern sowie sonstige Aufwendungen des Jahres 2022.
9 Eigenkapital
Entwicklung des Eigenkapitals:
|
31.12.2021 Tsd. € |
31.12.2020 Tsd. € |
Gezeichnetes Kapital |
15.000,0 |
15.000,0 |
Gewinnrücklagen |
16.725,8 |
5.925,8 |
Eigenkapital |
31.725,8 |
20.925,8 |
Im Berichtsjahr wurde entsprechend dem Beschluss von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung vom 1. Dezember 2020 eine Rücklagenzuführung in Höhe von 10.800,0 Tsd. € vorgenommen. Die ausgewiesenen Gewinnrücklagen betreffen ausschließlich andere Rücklagen.
Aufgrund des seit dem Jahr 2014 bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der SWK wird im Eigenkapital kein Jahresüberschuss mehr ausgewiesen.
10 Rückstellungen
|
31.12.2021 Tsd. € |
31.12.2020 Tsd. € |
Pensionsrückstellungen |
40.790,1 |
38.850,9 |
Sonstige Steuerrückstellungen |
40,0 |
0,0 |
Sonstige Rückstellungen |
26.170,3 |
27.066,6 |
Gesamt |
67.000,4 |
65.917,5 |
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen decken die entsprechenden Verpflichtungen für die Beamten der Stadt Köln ab, die bei der AWB beschäftigt sind. Zudem hat die AWB gegenüber zehn Angestellten Pensionsverpflichtungen für Versorgungsempfänger und Hinterbliebene vertraglich zugesichert, davon vier Versorgungsempfänger und zwei unverfallbar Ausgeschiedene, die ebenfalls abgedeckt sind. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der biometrischen Grundlagen der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und eines Zinssatzes von 1,87 % (Vorjahr 2,31 %) sowie eines Gehaltstrends von 2,50 % (unverändert zum Vorjahr). Aufgrund entsprechender gesetzlicher Änderungen im Jahr 2016 erfolgt die Ermittlung des Abzinsungssatzes zum 31. Dezember 2021, ebenso wie im Vorjahr, auf Basis eines zehnjährigen Durchschnittssatzes. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem siebenjährigen und dem zehnjährigen Durchschnittssatz beträgt 3.478,9 Tsd. € (Vorjahr 4.680,9 Tsd. €).
Die sonstigen Rückstellungen resultieren in Höhe von 21.316,3 Tsd. € (Vorjahr 21.933,2 Tsd. €) aus Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten der AWB. Dazu zählen die Abgeltung von Urlaub und Mehrarbeit, Altersteilzeit, Tantieme-Verpflichtungen, Arbeitnehmerjubiläen und vertraglich zugesicherte Beihilfeverpflichtungen im Pensionsfall. Außerdem beinhaltet der Posten Rückstellungen für arbeitsrechtliche Prozesse und sonstige Prozessrisiken in Höhe von 227,6 Tsd. € (Vorjahr 289,4 Tsd. €). Für ausstehende Rechnungen sind 1.909,1 Tsd. € (Vorjahr 2.174,4 Tsd. €) in den sonstigen Rückstellungen enthalten. Für Jahresabschluss- und Archivierungskosten wurden 227,4 Tsd. € (Vorjahr 255,7 Tsd. €) zurückgestellt. Für Abrechnungsrisiken wurden Rückstellungen in Höhe von insgesamt 1.054,2 Tsd. € (Vorjahr 1.880,0 Tsd. €) gebildet. Hinzu kommen Rückstellungen für sonstige Risiken in Höhe von 1.435,7 Tsd. € (Vorjahr 533,9 Tsd. €).
Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt in Höhe der Erfüllungsbeträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken angemessen berücksichtigt. Die zu erwartenden zwischenzeitlichen Preis- und Kostensteigerungen werden ebenfalls berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst. Als Zinssatz wird der durchschnittliche laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet. Bei Beihilferückstellungen, Jubiläumsrückstellungen und Rückstellungen für vertraglich vereinbarte Altersteilzeitverpflichtungen wird dieser Zinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet.
Die Bewertung der genannten Rückstellungen erfolgte unter Verwendung eines Zinssatzes von 1,35 % (Vorjahr 1,60 %) und eines Gehaltstrends von 2,50 % (unverändert zum Vorjahr).
11 Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Geschäftsjahres 2021 ausgewiesen werden:
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Gesamtbetrag |
davon mit einer Restlaufzeit |
|
31.12.2021 (31.12.2020) Tsd. € |
bis 1 Jahr
Tsd. € |
1 bis 5 Jahre
Tsd. € |
über 5 Jahre Tsd. € |
1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
33.403,6 |
3.540,8 |
11.363,2 |
18.499,6 |
|
(36.944,4) |
(3.540,8) |
(12.163,2) |
(21.240,4) |
2.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
2.995,4 |
2.995,4 |
0,0 |
0,0 |
|
(8.020,1) |
(8.020,1) |
(0,0) |
(0,0) |
3.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
324,5 |
324,5 |
0,0 |
0,0 |
|
(195,6) |
(195,6) |
(0,0) |
(0,0) |
4.Sonstige Verbindlichkeiten |
8.223,5 |
8.223,5 |
0,0 |
0,0 |
|
(8.549,3) |
(8.549,3) |
(0,0) |
(0,0) |
Gesamt |
44.947,0 |
15.084,2 |
11.363,2 |
18.499,6 |
(Vorjahr) |
(53.709,4) |
(20.305,8) |
(12.163,2) |
(21.240,4) |
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Abtretung von Forderungen aus den Leistungsverträgen mit der Stadt Köln in Höhe von 1.200 Tsd. € besichert. Daneben bestehen keine weiteren Ausfallbürgschaften der Stadt Köln. Die im Jahr 2018 aufgenommenen und in den Jahren 2018 und 2019 ausgezahlten Darlehen zur Finanzierung des Neubaus Christian-Sünner-Straße über ursprünglich insgesamt 37.000 Tsd. € valutieren zum Bilanzstichtag mit 32.203,6 Tsd. € und sind durch eine Grundschuld besichert.
In den folgenden Bilanzposten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Konzernverbund der Stadt Köln (ohne Teilkonzern SWK) in folgender Höhe enthalten:
|
31.12.2021 Tsd. € |
31.12.2020 Tsd. € |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
423,5 |
332,3 |
Sonstige Verbindlichkeiten (Eigenbetrieb) |
3.096,5 |
1.132,4 |
Gesamt |
3.520,0 |
1.464,7 |
Von den ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten sind:
|
31.12.2021 Tsd. € |
31.12.2020 Tsd. € |
Verbindlichkeiten aus Steuern |
4.817,4 |
842,2 |
12 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2021 bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen:
In der Zusatzversorgungskasse Köln (ZVK) besteht laut versicherungsmathematischem Gutachten eine Unterdeckung („nicht durch Kapital gedeckte Verpflichtungen“) für Mitarbeitende und ehemalige Mitarbeitende der AWB in Höhe von 82,1 Mio. € (Vorjahr 71,5 Mio. €). Diese Unterdeckung ergibt sich in Höhe des Barwerts der in der ZVK bestehenden Verpflichtungen abzüglich des angerechneten Kapitalisierungsgrades der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Der Berechnung der Barwerte liegen unverändert die Richttafeln 2018 G zugrunde. Der Rechnungszinsfuß liegt bei 1,87 % (Zehn-Jahres-Durchschnittszins, Vorjahr 2,31 %) und die zugesagte Rentendynamik wurde mit 1 % p.a. berücksichtigt.
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen bestehen aufgrund von Mietverträgen für betrieblich genutzte Flächen. Sie betreffen angemietete Flächen für das Wertstoff-Center Butzweilerstraße (Stadt Köln) sowie Büroräume, Parkplätze und Lagerflächen. Die Verträge sind in vielen Fällen unbefristet oder haben eine Restlaufzeit von weniger als zwei Jahren. Lediglich der Anmietung der Flächen für das Abfall-Center Butzweilerstraße liegt mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 ein längerer Zeitraum zugrunde. Insgesamt belaufen sich die jährlichen finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen auf 287 Tsd. €. Daneben existieren noch Leasingverträge für Dienst- und Schutzkleidung sowie PKW mit jährlichen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 325,3 Tsd. €.
Für den Auftrag zur Sammlung und zum Transport von Leichtverpackungen wurden Verträge über den Umschlag von Leichtverpackungen auf mehreren Umschlagplätzen geschlossen. Weiterhin wurde ein Vertrag über die Sortierung der gesammelten Leichtverpackungen mit der Fristigkeit von einem Jahr geschlossen. Die Gesamtverpflichtungen aus diesen Verträgen belaufen sich auf rund 1.280 Tsd. € für das Jahr 2022.
Mit der RheinCargo GmbH & Co. KG als verbundenem Unternehmen bestehen zwei langjährige Transportverträge, aus denen sich insgesamt eine Mindestabnahmeverpflichtung von rund 1.117,2 Tsd. € pro Jahr bis zum 31. Dezember 2033 ergibt.
Zum Bilanzstichtag besteht ein Bestellobligo in Höhe von 12.096 Tsd. € (Vorjahr 7.441 Tsd. €), das mit 990 Tsd. € (Vorjahr 1.644 Tsd. €) Aufträge für Bauprojekte und mit 7.209 Tsd. € (Vorjahr 2.175 Tsd. €) Fahrzeuge und andere Anlagegüter sowie mit 3.897 Tsd. € (Vorjahr 3.622 Tsd. €) sonstige Bestellungen betrifft.