Sehr geehrte Damen und Herren,
der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten.
Der Aufsichtsratsvorsitzende und nach der Neuwahl die Aufsichtsratsvorsitzende standen mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner die Compliance-Berichte zur Kenntnis genommen. Die Berichte enthalten grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum 2020 wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.
Anne Lütkes,
Vorsitzende des Aufsichtsrates
der Stadtwerke Köln GmbH
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Gesellschafterversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 wurden keine Interessenkonflikte bekannt.
Beratungsschwerpunkte
Im Geschäftsjahr 2020 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 20. März, 19. Juni, 4. September und 9. Dezember sowie sechs außerordentliche Sitzungen am 31. Januar, 9. März, 30. März, 27. April, 6. November und 22. Dezember stattgefunden.
In den außerordentlichen Sitzungen am 9. März, 30. März und 27. April hat sich der Aufsichtsrat jeweils gemeinsam mit dem Aufsichtsrat der Häfen und Güterverkehr Köln AG eingehend mit dem Erwerb einer Binnenschifffahrts-Gruppe durch die Häfen und Güterverkehr Köln AG und der Gründung einer Holdingstruktur zur Eingliederung dieser Gruppe in die HGK-Gruppe beschäftigt und Beschlüsse gefasst.
Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren gemäß den rechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Vorgaben im Berichtszeitraum insbesondere folgende weitere Themen:
- die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und des Konzerns
- der Sachstand der strategischen Ausrichtung in den Bereichen Nachhaltigkeit (Nachhaltigkeitsziele SWK 2030), Digitalisierung und branchenübergreifende Zusammenarbeit
- das Konzept zur Investitionspriorisierung im Stadtwerke Köln Konzern
- die Immobilienstrategie im Stadtwerke Köln Konzern
- die Aufgabenübertragung auf die Stadtwerke Köln GmbH als Entwicklungsträger zur Erfüllung der der Stadt Köln obliegenden Aufgaben nach § 167 BauGB im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens
- die Managementstruktur der Stadtwerke Köln GmbH
- die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Unternehmen und den Konzern
- die zukünftige Zusammenarbeit von RheinEnergie AG und Westenergie AG
- der Konsortialvertrag RheinEnergie
- das Projekt Klärschlammverbrennung in Köln (KLAR) am Kraftwerksstandort der RheinEnergie AG Köln-Merkenich
- die Beschlussfassungen nach § 32 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
- die aktuellen Vorgänge bei den Beteiligungen der Stadtwerke Köln GmbH
- die Beteiligungsberichte 2019 der Stadtwerke Köln GmbH und der Organgesellschaften
- Geschäftsführungsangelegenheiten
- Personalangelegenheiten
- die Wahlen des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
- die Wahl eines Vertreters der Arbeitnehmer in den Ausschuss des Aufsichtsrates gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG
- die Wahl von Mitgliedern in den Präsidialausschuss des Aufsichtsrates
- die Wahl von Mitgliedern in den Finanzausschuss des Aufsichtsrates sowie die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Finanzausschusses
- die Beratung des Kohleausstiegsgesetzes
- die Beratung der Initiative Klimawende Köln
- die Novellierung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln
- die wesentlichen Grundstücksangelegenheiten der Organgesellschaften.
Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung laufend über alle wichtigen Geschäfte und die wirtschaftliche Entwicklung informiert.
In der Sitzung am 19. Juni 2020 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2019 ausführlich beraten und gebilligt.
Den Wirtschaftsplan 2021, bestehend aus dem Erfolgs- und Finanzplan, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2020 ausführlich beraten und gebilligt.
Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft informiert.
Auch im Berichtsjahr 2020 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln in der im Jahr 2012 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung kann der Aufsichtsrat – gemeinsam mit der Geschäftsführung – auch für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgeben.
Ausschüsse des Aufsichtsrates
In der Sitzung des Aufsichtsrates am 20. September 2019 hat der Aufsichtsrat zur Optimierung der Aufsichtsratsarbeit die Bildung von zwei weiteren Ausschüssen, eines Präsidialausschusses und eines Finanzausschusses des Aufsichtsrates, beschlossen sowie die Aufgaben des gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschusses des Aufsichtsrates auf die mitbestimmungsrechtlichen Aufgaben reduziert.
Der am 20. September 2019 gebildete Präsidialausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH hat im Geschäftsjahr 2020 neunmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsangelegenheiten befasst und die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten.
Der am 20. September 2019 gebildete Finanzausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH hat im Geschäftsjahr 2020 viermal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden insbesondere über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit Investitions- und Finanzangelegenheiten und der Arbeit der Konzernrevision befasst, haben den Jahresabschluss 2019 sowie den Wirtschaftsplan 2021 vorberaten und Prüfungsschwerpunkte für den Jahresabschluss 2020 festgelegt.
Der auf die mitbestimmungsrechtlichen Aufgaben nach § 27 Abs. 3 MitbestG ausgerichtete Ausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH hat im Geschäftsjahr 2020 nicht getagt.
Jahresabschlussprüfung
Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sind von dem von der Gesellschafterversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie den Lagebericht und Konzernlagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch die Aufsichtsratsvorsitzende ausgehändigt worden. Die Berichte wurden in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen.
Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2020 am 28. Juni 2021 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.
Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.
Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht und Konzernlagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns an.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Ihre Mandate im Aufsichtsrat legten Herr Wolfgang Nolden, Herr Markus Sterzl und Herr Peter Sterzl gegenüber der Gesellschaft jeweils mit Wirkung des Ablaufs des 31. Dezember 2019 nieder. Als Ersatzmitglieder von Herrn Wolfgang Nolden und Herrn Peter Sterzl traten Herr Gaetano Magliarisi und Herr Andreas Mathes das jeweilige Aufsichtsratsmandat am 1. Januar 2020 an. Herr Daniel Kolle folgte auf das Mandat von Herrn Markus Sterzl infolge einer gerichtlichen Nachbestellung durch das Amtsgericht Köln am 13. Januar 2020.
Im Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH gab es infolge der Kommunalwahl mehrere Veränderungen. Ausgeschieden aus dem Aufsichtsrat sind zum 10. Dezember 2020 Herr Garrelt Duin, Herr Artur Grzesiek, Herr Prof. Dr. Heribert Hirte und Frau Dr. Barbara Lübbecke.
In der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 10. Dezember 2020 wurden Herr Jörg Detjen, Herr Dr. Ralph Elster, Herr Lino Hammer, Herr Mike Homann, Herr Christian Joisten, Frau Anne Lütkes, Frau Christiane Martin, Herr Bernd Petelkau, Herr Ralph Sterck sowie die Oberbürgermeisterin, Frau Henriette Reker, in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH neu beziehungsweise wieder entsandt. Die Vorsitzende des Aufsichtsrates wurde am 22. Dezember 2020 in ihr Amt gewählt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und ihre Leistungen im Gremium zum Wohle des Unternehmens.
Für die im Geschäftsjahr 2020 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Köln GmbH sowie den Konzerngesellschaften seinen Dank aus.
Köln, im Juni 2021
Die Vorsitzende des Aufsichtsrates
Anne Lütkes