Unternehmerisches Handeln ist stets mit Chancen und Risiken verbunden. Diese Risiken können sehr unterschiedlicher Natur sein: strategische Risiken, gesetzliche Risiken, Regulierungsrisiken, Preis- und Mengenrisiken, sonstige operative Risiken und finanzwirtschaftliche Risiken. Aufgabe des Risikomanagements ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung beziehungsweise Minimierung zu ergreifen. Neben dem unmittelbaren unternehmerischen Interesse eines Unternehmens werden damit auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Das Risikomanagementsystem der RheinEnergie regelt Zuständigkeiten, Analyse- und Bewertungsverfahren sowie Risikokennziffern. Alle diesbezüglichen Prozesse sind in einer Risikoleitlinie festgehalten. Auf dieser Basis wird unter Berücksichtigung von bestimmten Schwellenwerten regelmäßig über Veränderungen von Risiken berichtet. Bei erstmaligem Eintritt eines monetär bedeutsamen Risikos erfolgt der Bericht unmittelbar. Die Einstufung der Risiken erfolgt in einer Risikomatrix nach dem Verhältnis zwischen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Es ergeben sich Risiken, die überwacht werden müssen.
Die Risikoberichterstattung berücksichtigt auch alle wesentlichen Tochtergesellschaften der RheinEnergie und ist selbst eingebunden in entsprechende Richtlinien des Stadtwerke Köln Konzerns. Die wesentlichen Tochtergesellschaften haben eigene Risikorichtlinien. Beispielsweise gelten für die auf die RheinEnergie Trading GmbH ausgegliederten Geschäftsaktivitäten zusätzliche Regelungen in einem separaten Risikohandbuch. Darin sind alle organisatorisch notwendigen Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten festgehalten. Darüber hinaus werden spezifische Festlegungen und Begrenzungen für die relevanten Risiken definiert und fortgeschrieben, die aus den Beschaffungs- und Handelsaktivitäten resultieren.
Die RheinEnergie führt mit allen Fachbereichen systematische Risikoinventuren durch. Ziel ist es, Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und zu dokumentieren. Auf dieser Basis ergreift das Unternehmen dann Maßnahmen zur Steuerung, Begrenzung und Minimierung von Risiken. In die Analysen fließen die denkbaren externen Marktrisiken, operative Betriebsrisiken und finanzwirtschaftliche Risiken mit ein. In das Risikomanagement wurden auch – entsprechend ihrer Beteiligungsquote und Wesentlichkeit – ausgewählte Beteiligungsunternehmen einbezogen.
Bei der RheinEnergie existieren derzeit 13 (Vorjahr 5) Risiken mit einer niedrigen und 8 (Vorjahr 8) Risiken mit einer mittleren bis hohen Eintrittswahrscheinlichkeit, die im folgenden Abschnitt näher beschrieben werden. Zum 1. Januar 2020 wurde die Risikorichtlinie der RheinEnergie AG aktualisiert. Der Anstieg der Risiken resultiert überwiegend aus einer gegenüber dem Vorjahr geänderten Risikoaggregation.
Unter Berücksichtigung der gegebenen Gegensteuerungs- und Minimierungsmaßnahmen sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Derartige Risiken sind aus heutiger Sicht auch in absehbarer Zukunft nicht zu erkennen.
Energieversorger sind in erheblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundesnetzagentur oder der Landesregulierungsbehörden, ausgesetzt. Absenkungen der Erlösobergrenzen aufgrund von Kostenerhebungen und des gesunkenen Zinsniveaus können zu Erlöseinbußen führen. Bei allen genannten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass es bei den Erträgen aus dem Netzgeschäft im Saldo zu weiteren Minderungen kommt. Insoweit sind die Netzbetreiber und Dienstleister für die Netzbereiche aufgefordert, diesen negativen Auswirkungen auf die Wertschöpfung im Rahmen der Strom- und Gasnetze entsprechende Kosteneinsparungen und/oder Effizienzsteigerungen entgegenzusetzen.
Weitere Risiken können sich dadurch ergeben, dass Regulierungsbehörden in die Kalkulation von sonstigen Entgelten eingreifen. Hier ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass es zu Diskussionen vor allem im Bereich der Wasser- und Fernwärmepreise mit entsprechenden Verfügungen der Kartellbehörden sowie negativen Auswirkungen auf die Ergebnissituation kommen kann.
Die Entwicklung zum Energiesystem der Zukunft wird von vielen energiepolitischen Vorgaben bestimmt, die für die betroffenen Unternehmen aus heutiger Sicht ein hohes Maß an Planungsunsicherheit bedeuten. Investitionen von Energieversorgern, insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Verteilung, sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Daher bedarf es für die investierenden Unternehmen in hohem Maße verlässlicher gesetzlicher energiepolitischer sowie regulatorischer Rahmenbedingungen. Diese hängen sehr stark vom energiepolitischen Kurs auf europäischer und nationaler Ebene ab. Sowohl auf Ebene der Europäischen Union als auch auf Ebene des Bundes stehen nach wie vor in der Zukunft erhebliche energiepolitische Weichenstellungen an, die substanzielle Auswirkungen auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung von Energieversorgern haben können. Für die verbleibenden energieerzeugenden Einheiten ergeben sich einerseits erhebliche Risiken aus einer gegenüber der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer frühzeitigen Abschaltung und einem weiteren Anstieg des Anteils der erneuerbaren Energien andererseits Chancen, dass die derzeit in vielen erzeugenden Einheiten unbefriedigende Wirtschaftlichkeit der Kraftwerke verbessert werden kann.
Was die vertraglichen Beziehungen zu den Kunden angeht, gibt es neben den typischerweise bestehenden Risiken aufgrund möglicher Forderungsausfälle, insbesondere im Hinblick auf verlässliche vertragliche Grundlagen, unverändert eine Vielzahl zum Teil neuer Fragestellungen, die rechtliche Risiken mit entsprechender wirtschaftlicher Relevanz darstellen. Durch die Einführung der CO2-Abgabe auf Erdgas ab 2021 können sich zusätzliche Preisrisiken ergeben.
Grundlage für die Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Energieversorgungsunternehmens sind technologisch anspruchsvolle und komplexe Anlagen. Trotz umfangreicher Vorsorge durch entsprechende Kontrollen, Wartungen, Betriebsführungskonzepte etc. können sich Risiken durch den Ausfall dieser Einheiten aus den unterschiedlichsten Gründen, beispielsweise Alter, Witterung etc., sowie bedingt durch die Corona-Pandemie ergeben. Die Abwicklung vieler Prozesse erfolgt durch moderne und sehr komplexe IT-Systeme. Trotz hoher Sicherheits- und Wartungsstandards können sich insbesondere vor dem Hintergrund steigender Risiken durch Angriffe Dritter aus unterschiedlichen Umständen Einschränkungen der Nutzbarkeit und Verfügbarkeit dieser Systeme ergeben. Zusätzlich sind die hohen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Auch aus diesem Aspekt ist die RheinEnergie regulatorischen Risiken ausgesetzt. Im Hinblick auf das Risiko der Verbreitung des neuartigen Coronavirus hat die RheinEnergie Maßnahmen vorgesehen, die die Betriebsführung und Daseinsfürsorge für die Kunden in der Region gewährleisten. Auch im Hinblick auf Mitarbeitergesundheit, Forderungsausfälle, Absatzminderungen und eingeschränktem Anlagenbetrieb werden Risiken durch die Auswirkungen der Pandemie überwacht und gesteuert.
Insbesondere die Verhältnisse auf den Strom- und Gasmärkten haben erhebliche Auswirkungen auf die Ertragskraft. Die entscheidenden Parameter wie Öl-, Kohle-, CO2-, Strom- und Gaspreise unterliegen unverändert erheblichen Schwankungen bei einem zwar leicht gestiegenen, aber immer noch niedrigen Strompreisniveau. Große Auswirkungen ergeben sich durch diese Preisentwicklung insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugungsanlagen. Bei einer negativen Entwicklung der Differenz zwischen den Verkaufserlösen für Strom und den dafür anfallenden wesentlichen Erzeugungskosten besteht das Risiko, dass sich die Wertschöpfung in zukünftigen Jahren verringert. Umgekehrt können ein Anstieg der Strompreise beziehungsweise der Margen und/oder die Einführung von entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Verbesserung der Wertschöpfung aus der Erzeugung führen.
Zusätzlich zu den Auswirkungen von Preisveränderungen ergeben sich weitere Chancen und Risiken aus der Entwicklung der abgesetzten Mengen. Neben Witterungseinflüssen können insbesondere konjunkturelle Einflüsse einen erheblichen Effekt auf Absatzmengen und -strukturen in den einzelnen Segmenten haben. Der große Kreis von Anbietern mit der damit einhergehenden Intensivierung des Wettbewerbs wird auch in Zukunft zu weiteren Kunden- und somit auch Mengen- und Margenverlusten führen. Zunehmend an Bedeutung gewinnt im Vertriebsgeschäft die Aufgabe, verloren gegangene Kunden zurückzugewinnen und insoweit Marktanteile zu stabilisieren oder zu erhöhen.
Chancen ergeben sich für die RheinEnergie insbesondere durch laufende Projekte, mit denen Potenziale zur Prozessverbesserung sowie zur Effizienzsteigerung identifiziert und umgesetzt werden. Neben einem Projekt auf Basis eines Benchmarks hat die RheinEnergie mit dem Projekt zur Neuausrichtung des Lieferantenbereichs kostensenkende und effizienzsteigernde Maßnahmen identifiziert. Daneben hat die RheinEnergie im Rahmen der Diskussionen über die zukünftige strategische Ausrichtung eine Reihe von neuen Geschäftsfeldern identifiziert, die sich aus der grundlegenden Veränderung der Energiemärkte ergeben und derzeit konsequent entwickelt werden sollen. Dies wird eingebunden sein in einen systematischen Innovationsmanagement-Prozess. Damit beabsichtigt die RheinEnergie, zukünftig Marktchancen laufend und frühzeitig zu erkennen sowie Risiken rechtzeitig entgegenwirken zu können.
Durch die Neuausrichtung von RWE und E.ON ergeben sich Risiken im Hinblick auf Wettbewerbsdruck. Dem stehen Chancen durch die von der RheinEnergie und Westenergie angestrebte Kooperation gegenüber.
Bei den Risiken in den Bereichen Produktion, Netzausfall und Recht handelt es sich um die Risiken mit einem niedrigen Nettoschadenswert.
Aus derzeitiger Sicht sind weitere negative Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftsverlauf nicht auszuschließen, obgleich auch eine Entschärfung der Situation durch den fortschreitenden Impfstatus der Bevölkerung zu erwarten ist.
In der Gesamtbewertung lassen sich keine bestandsgefährdenden Risiken feststellen.