RheinEnergie AG Geschäftsbericht 2020
03

Anhang

(1) Angaben zur Form und Darstellung

Der Sitz der RheinEnergie AG (RheinEnergie) ist Köln. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 37306 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Die RheinEnergie ist ein Tochterunternehmen der GEW Köln AG mit Sitz in Köln. Die GEW Köln AG hält 80 % der Aktien und die Westenergie AG, Essen, die restlichen 20 %. Zwischen der RheinEnergie und der GEW Köln AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die GEW Köln AG hat der Gesellschaft gemäß § 20 AktG mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien an der RheinEnergie gehört.

Zwischen der RheinEnergie und der GEW Köln AG als Organträgerin besteht eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft. Umsatzsteuerlich besteht über die GEW Köln AG mit der Stadtwerke Köln GmbH als Organträgerin eine Organschaft.

Der Jahresabschluss wird nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 7. Juli 2005 aufgestellt.

Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG stellt die RheinEnergie mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung auf.

Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung hinzugefügt oder zusammengefasst. Zusammengefasste Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und „Davon - Vermerke“ werden ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden in Euro aufgestellt; die Beträge im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Investitionsförderungen mindern unmittelbar die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bis zum 31. Dezember 2007 erfolgten, soweit steuerlich zulässig, die Abschreibungen nach der degressiven Methode mit Übergang zur linearen Abschreibung, sobald diese zu höheren Abschreibungen führen. Ab dem 1. Januar 2008 werden Zugänge grundsätzlich nur noch linear abgeschrieben.

Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich im Wesentlichen nach den allgemeinen sowie für die Energiewirtschaft anzuwendenden amtlichen Abschreibungstabellen. Die Nutzungsdauern der wichtigsten Anlagengüter betragen:

  Jahre
Immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 5
Gebäude 33,3
Außenanlagen 15 bis 19
Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 15 bis 20
Umspannungs- und Speicheranlagen 20
Leitungsnetze ohne Telekommunikationsnetze 25 bis 40
Telekommunikationsnetze 15 bis 20
Fuhrpark 6 bis 12

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 € werden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst und voll abgeschrieben. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250 € bis 1.000 € wird der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 % p.a. in dem Jahr, für dessen Zugänge der Sammelposten gebildet wurde, und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei dauerhafter Wertminderung zu dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie zum Barwert ausgewiesen.

Vorräte werden zu den durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Die unentgeltlich zugeteilten CO2-Zertifikate der Periode 2013 bis 2020 werden abweichend von diesem Grundsatz zum jeweiligen Bilanzstichtag mit 0 € bewertet. Die entgeltlich erworbenen CO2-Zertifikate werden nach dem LiFo-Verbrauchs-folgeverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem Barwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen sind erhaltene Netto-Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch verrechnet.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; sie werden mit dem Nennwert bilanziert. 

Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse werden bis zum 31. Dezember 2002 als Empfangene Ertragszuschüsse im Sonderposten ausgewiesen und ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Ab dem 01. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2015 (für Strom und Gas bis 31. Dezember 2006) werden diese als Investitionszuwendungen aktivisch abgesetzt und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. Ab dem 01. Januar 2016 werden die Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse für Wasser, Wärme und öffentliche Beleuchtung als Investitionszuschüsse im Sonderposten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst.

Ab 2016 erfolgt die Behandlung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskostenbeiträge für die eigenen Strom- und Gasnetze für den Zeitraum ab 1. Januar 2007 nach einem Treuhandmodell. Im Außenverhältnis erfolgt die Vereinnahmung durch den Netzbetreiber bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede sowie einen Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme mit der Rheinische NETZGesellschaft mbH wird klargestellt, dass die Einziehung auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die RheinEnergie weitergeleitet wird. Diese Baukostenzuschüsse sowie Hausanschluss-kostenbeiträge werden somit als Investitionszuschuss im Sonderposten bilanziert und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2020 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB), wurde auf den Dezember interpoliert. Der Zinssatz beträgt 2,31 % und wurde zur Abzinsung verwendet. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 2,5 % angesetzt. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 %, Rentensteigerungen von 2,5 % und Preissteigerungen von 2,0 % berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Absatz 6 HGB beträgt 22,1 Mio. € (Vorjahr 22,2 Mio. €).

Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Beihilfeverpflichtungen und Jubiläumsrückstellungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2020 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) beträgt 1,60 % und wurde zur Abzinsung verwendet. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 2,5 % angesetzt. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 %, Rentensteigerungen von 2,5 % und Preissteigerungen von 2,0 % berücksichtigt.

Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vom Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme auf den Bilanzstichtag abgezinst. Außerdem beinhaltet dieser Posten Aufwandsrückstellungen in Höhe von 4,5 Mio. €, die gem. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) fortgeführt werden können.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung erfasst. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten werden Verluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag ergebniswirksam berücksichtigt.

Es wurde eine Bewirtschaftungsstrategie festgelegt, dass im Bereich Sondervertragskunden nur zeitgleich geschlossene Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge mit gleichem Mengenvolumen mit einem Mindestdeckungsbeitrag zulässig sind. Im Bereich der Privat- und Gewerbekunden wird die Energie überwiegend tranchiert beschafft, so dass die Bewertung von schwebenden Geschäften für Bezugsverträge der tranchierten Beschaffung unter Berücksichtigung der Absatzverträge für Privat- und Gewerbekunden auf Portfolioebene erfolgt. Die Bewertung der übrigen Energiebeschaffungsverträge erfolgt auf Basis der einzelnen wirtschaftlich zusammenhängenden Bezugs- und Absatzverträge.

Als Organgesellschaft weist die Gesellschaft keine aktiven oder passiven latenten Steuern aus.

(3) Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahr 2020 ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.

Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2020 ist nachstehend aufgeführt:

Anteil
am Kapital
%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
RheinEnergie Windkraft GmbH, Köln 1 100 59.315 207
RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH, Köln 1 100 55.000 3
Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln 1 100 50.334 –14.719
RheinEnergie Trading GmbH, Köln 1 100 10.000 150
AGO GmbH Energie + Anlagen, Kulmbach 2 100 8.692 621
RheinEnergie Solar GmbH, Köln 1 100 2.525 556
RheinEnergie HKW Rostock GmbH, Köln 1 100 25 1.582
cowelio GmbH, Köln 2 100 491 –263
ENERGOTEC Energietechnik GmbH, Köln 1 100 307 –3
RheinEnergie Biokraft Randkanal Nord GmbH & Co. KG, Köln 100 36 –561
RheinEnergie Biokraft Verwaltungs GmbH, Köln 100 26 1
GT-HKW Niehl GmbH, Köln 1 100 25 30
RheinEnergie Industrielösungen GmbH, Ludwigshafen 1 100 25 –275
ENTALO GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 100 7 0
RheinEnergie Express GmbH, Köln 1 87,8 2.695 1.379
TankE GmbH, Köln 2 80 227 –403
AggerEnergie GmbH, Gummersbach 2 62,7 69.703 10.557
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Hürth 2 56,6 48.539 8.557
BELKAW GmbH, Bergisch Gladbach 2 50,1 54.927 10.161
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), Leverkusen 2 50 76.638 10.074
RheinWerke GmbH, Düsseldorf 2 50 4.408 –108
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Leverkusen 2 50 62 2
AS 3 Beteiligungs GmbH, Essen 2 49 31.308 1.489
evd energieversorgung dormagen GmbH, Dormagen 1,2 49 18.804 6.795
Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG, Lohmar 2 49 11.750 1.306
Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG, Bornheim 2 49 6.756 200
Stadtwerke Leichlingen GmbH, Leichlingen 1,2 49 6.926 1.755
Stromkontor Rostock Port GmbH, Rostock 2 49 5.743 1.272
Stadtwerke Pulheim GmbH, Pulheim 2 49 2.340 240
Stadtwerke Lohmar Verwaltungs-GmbH, Lohmar 2 49 27 1
Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Sankt Augustin 2 45 12.592 392
Stadtwerke Troisdorf GmbH, Troisdorf 1,2 40 39.538 7.176
rhenag Rheinische Energie AG, Köln 33,3 142.622 28.566
COLONIA-CLUJ-NAPOCA-Energie S.R.L., Cluj-Napoca 2 33,3 2.695 6
chargecloud GmbH, Köln 2 33,3 1.129 –1.096
GWAdriga GmbH & Co. KG, Berlin 2 31 3.195 –3.073
GWAdriga Verwaltungs GmbH, Berlin 2 31 26 0
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn 1,2 13,7 159.698 52.431
8KU GmbH, Berlin 2 12,5 271 11
ASEW Energie und Umwelt Service GmbH & Co. KG, Köln 2 6,7 978 56

1 Ergebnis vor Abführung und ggf. Ausgleichszahlungen
2 Vorjahreswerte

(4) Vorräte

  31.12.2020
T€
31.12.2019
T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

9.377

9.696

Emissionsberechtigungen

47.741

34.923

Unfertige Leistungen

13.336

14.463

Geleistete Anzahlungen 41 41
Gesamt 70.495 59.123

Der aus der Vorratsbewertung resultierende Unterschiedsbetrag für Emissionszertifikate zwischen dem LiFo-Verbrauchsfolgeverfahren und dem letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten höheren Börsenkurs beläuft sich auf 29.414 T€.

(5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  31.12.2020
T€
31.12.2019
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 195.862 238.117
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 301.012 34.777
Sonstige Vermögensgegenstände 48.666 70.211
Gesamt 545.540 343.105

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag mit 504.725 T€ (Vorjahr 510.727 T€) enthalten. Die erhaltenen Netto-Abschlagszahlungen in Höhe von 416.402 T€ (Vorjahr 406.693 T€) wurden saldiert.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen 1.104 T€ (Vorjahr 465 T€) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und 1.852 T€ (Vorjahr 4.855 T€) Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 403 T€ (Vorjahr 1.705 T€).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von 298.710 T€ (Vorjahr: 34.777 T€) gegenüber der Stadtwerke Köln GmbH aus dem laufenden Verrechnungsverkehr und aus dem Cash-Pooling sowie in Höhe von 2.302 T€ (Vorjahr: 0 €) gegenüber der Rheinische NETZGesellschaft mbH aus Lieferungen und Leistungen.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 6.324 T€ (Vorjahr 6.217 T€) enthalten und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, von 10.037 T€ (Vorjahr 10.484 T€). Außerdem sind Forderungen aus Steuern mit 6.165 T€ enthalten.

(6) Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital von 400.000 T€ ist eingeteilt in 80.000.000 Stückaktien zum Nennbetrag von je 5 €, die auf den Namen lauten. Es ergeben sich zum 31. Dezember 2020 folgende Beteiligungsverhältnisse: GEW Köln AG mit 320.000 T€ (80 %) und Westenergie AG mit 80.000 T€ (20 %).

(7) Kapitalrücklagen

In den Kapitalrücklagen sind Aufgelder gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 149.729 T€ und Zuzahlungen der Gesellschafter im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 125.010 T€ enthalten.

(8) Gewinnrücklagen

Es handelt sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen, welche Zuführungen aus dem Umstellungs- und Anpassungsbedarf im Übergang auf BilMoG von 112.873 T€ sowie andere Gewinnthesaurierungen von 126.806 T€ beinhalten. Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag von 7.500 T€ zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zugeführt.

(9) Sonderposten

  31.12.2020
T€
31.12.2019
T€
Investitionszuwendungen 70.924

67.559

Empfangene Ertragszuschüsse 647 1.985
Gesamt 71.571 69.544

(10) Rückstellungen

  31.12.2020
T€
31.12.2019
T€
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 254.324 245.750
Steuerrückstellungen

2.700

2.700
Sonstige Rückstellungen 355.663 256.475
Gesamt 612.687 504.925

In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Pensions-, Versorgungs- und Deputatverpflichtungen enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Altersteilzeit und personalbezogenen Maßnahmen, die Rückgabe von CO2-Rechten, ausstehende Eingangsrechnungen, Erlösschmälerungen, Prozesskosten, Beihilfen, zivil- und energie-wirtschaftliche Ansprüche, variable Vergütungen, Urlaubstage und Gleitzeitguthaben, Abrechnungsleistungen sowie Kraftwerksrevisionen.

(11) Verbindlichkeiten

Übersicht über die Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020:

  Gesamt
31.12.2020

T€
bis 1 Jahr


T€
über
1 Jahr

T€
davon über
5 Jahre

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 37.364 5.182 32.182 12.455
(Vorjahr) 73.000 35.636 37.364 12.455
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.040 1.040 0 0
(Vorjahr) 1.498 1.498 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 76.005 76.005 0 0
(Vorjahr) 66.446 66.446 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 132.331 132.331 0 0
(Vorjahr) 123.623 123.623 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 169.869 106.145 63.724 0
(Vorjahr) 206.272 142.056 64.216 0
davon aus Steuern 3.210 3.210 0 0
(Vorjahr) 9.984 9.984 0 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.925 1.925 0 0
(Vorjahr) 1.887 1.887 0 0
Gesamt 416.609 320.703 95.906 12.455
(Vorjahr) 470.839 369.259 101.580 12.455

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 132.331 T€ (Vorjahr 122.619 T€) die Ergebnisabführung gegenüber dem Gesellschafter GEW Köln AG.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Beträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 19.379 T€ (Vorjahr 76.842 T€) und betreffen im Wesentlichen Verlustübernahmen. Außerdem sind die Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von 30.267 T€ (Vorjahr 25.435 T€) gegenüber der Westenergie AG sowie Verpflichtungen aus Darlehen in Höhe von 67.562 T€ (Vorjahr 67.704 T€) enthalten.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind 11.377 T€ (Vorjahr 11.659 T€) durch Bürgschaften eines Kreditinstitutes gesichert.

(12) Umsatzerlöse ohne Strom- und Energiesteuer

  2020
T€
2019
T€
Strom einschließlich Stromsteuer 1.478.890 1.541.816
Stromsteuer –72.338 –83.998
Strom ohne Stromsteuer 1.406.552 1.457.818
Erdgas einschließlich Energiesteuer 254.239 261.114
Energiesteuer –22.676 –25.927
Erdgas ohne Energiesteuer 231.563 235.187
Fernwärme 86.456 91.068
Nahwärme 68.119 73.280
Dampf 18.877 19.322
Wärme und Dampf 173.452 183.670
Trinkwasser 135.907 135.403
Betriebswasser 1.253 1.496
Wasser 137.160 136.899
Verkaufserlöse nach Sparten 1.948.727 2.013.574
Sonstige Umsatzerlöse 514.709 492.933
Empfangene Ertragszuschüsse 4.946 8.091
Umsatzerlöse ohne Energiesteuer 2.468.382 2.514.598

Die Verkaufserlöse nach Sparten beinhalten ausschließlich Erlöse des laufenden Geschäftsjahres. 

Die Position sonstige Umsatzerlöse enthält unter anderem Pacht-, Betriebsführungs- und Dienstleistungserlöse. Außerdem sind periodenfremde negative Umsatzerlöse in Höhe von -2.432 T€ (Vorjahr -9.815 T€) sowie periodenfremde Strom- und Energiesteuer in Höhe von 223 T€ (Vorjahr 638 T€) enthalten.

(13) Sonstige betriebliche Erträge

  2020
T€
2019
T€
Abgang Vermögensgegenstände 61.388 7.051
Konzessionsabgabe 48.896 49.119
Optimierungsbonus 14.638 14.862
Auflösung von Rückstellungen 8.005 20.089
Schadenersatzleistungen 7.162 2.327
Investitionszuwendungen 1.758 4.189
Übrige Erträge 8.878 9.835
Gesamt 150.725 107.472

Die Position Abgang Vermögensgegenstände beinhaltet als außergewöhnliches Geschäft mit 57.420 T€ einen Veräußerungserlös aus dem Verkauf einer Beteiligung.

Neben der Auflösung von Rückstellungen enthält der Posten weitere periodenfremde Erträge in Höhe von 1.152 T€ (Vorjahr 1.412 T€).

(14) Materialaufwand

  2020
T€
2019
T€
Aufwendungen:    
für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.230.340 1.261.542
für bezogene Leistungen 649.865 657.920
Gesamt 1.880.205 1.919.462

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen Strombezüge, Gasbezüge, Energieeinsatz in den Kraftwerken sowie Kosten aus dem sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffverbrauch. 

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Netzentgelte und Fremdleistungen. 

Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwandsentlastungen in Höhe von -12.454 T€ (Vorjahr -19.967 T€) enthalten.

(15) Personalaufwand

  2020
T€
2019
T€
Entgelte an Mitarbeiter 199.944 194.654
Soziale Abgaben 35.326 34.967
Aufwendungen für Altersversorgung 31.475 37.735
Aufwendungen für Unterstützung 3.262 2.303
Gesamt 270.007 269.659

Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten ohne Vorstände und Auszubildende stellt sich wie folgt dar:

  2020
 
2019
 
Frauen

880

880

Männer 2.022 2.040
Gesamt 2.902 2.920

(16) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Es sind planmäßige Abschreibungen für den Jahressammelposten in Höhe von 1.273 T€ (Vorjahr 1.410 T€) enthalten.

Außerdem wurden vereinnahmte Investitionszuwendungen (Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse) in Höhe von 2.602 T€ (Vorjahr 2.651 T€) mit den planmäßigen Abschreibungen verrechnet.

(17) Sonstige betriebliche Aufwendungen

  2020
T€
2019
T€

Konzessionsabgaben

71.606 70.677

Zuführung Altersteilzeit- und Personalmaßnahmen

58.278 12.472

Fremdleistungen

34.721 21.281
Rechts- und Beratungskosten 26.165 6.491
Forderungsausfälle/Wertberichtigungen 21.813 7.808
Mieten und Pachten 20.799 19.587
Werbung und Inserate 13.446 16.407
Verwaltungskostenbeiträge 10.302 9.959
Sonstige Steuern 6.322 6.739
Öffentliche Abgaben 5.173 5.617
Versicherungen 4.373 4.086
Porto 2.614 2.581
Telekommunikationsgebühren 2.277 2.012
Übrige Aufwendungen 16.717 19.206
Gesamt 294.606 204.923

Die ausgewiesenen Konzessionsabgaben entsprechen den vertraglichen Regelungen mit den Gebietskörperschaften.

Die Fremdleistungen beinhalten mit 22.046 T€ überwiegend Leistungen für den Vertriebs- und Verwaltungsbereich.

Als Geschäfte von außergewöhnlicher Bedeutung sind die Rückstellungszuführungen für Altersteilzeit und Personalmaßnahmen anzusehen.

Der Posten „Übrige Aufwendungen“ beinhaltet im Wesentlichen die Kosten für Wartung und Pflege von Software sowie Aus- und Weiterbildungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden, Spenden, Reisekosten, Bewirtungen, Büromaterial und Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen.

(18) Finanzergebnis

  2020
T€
2019
T€
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltene Gewinne 3.906 5.819
Erträge aus Beteiligungen 53.975 52.599
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.377 1.422
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 583 347
Zuschreibungen auf Finanzanlagen 19.316
Abschreibungen auf Finanzanlagen –3.684 –2.844
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen übernommene Verluste –14.997 –73.514
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –12.687 –15.845
Gesamt 47.789 –32.016

Die aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltenen Gewinne betreffen im Wesentlichen die RheinEnergie HKW Rostock GmbH, die RheinEnergie Express GmbH, die RheinEnergie Solar GmbH sowie die RheinEnergie Windkraft GmbH.

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind 7.647 T€ (Vorjahr 8.516 T€) aus der Aufzinsung gemäß § 277 Abs. 5 HGB enthalten. Darüber hinaus beinhalten die Positionen einen Zinsaufwand aus Steuern in Höhe von 609 T€ (Vorjahr 165 T€).

In den folgenden Posten sind Erträge und Aufwendungen von verbundenen Unternehmen im aufgeführten Umfang ausgewiesen:

  2020
T€
2019
T€
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltene Gewinne 3.906 5.819
Erträge aus Beteiligungen 17.071 17.918
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 456 470
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 392 94
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen übernommene Verluste –14.997 –73.514
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –112 –52
Gesamt 6.716 –49.265

(19) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten aufgrund der steuerlichen Organschaft Umlagen des SWK-Konzerns für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag. Diese Belastungen betrugen im Vorjahr für Gewerbesteuer 4.482 T€ und für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag 1.236 T€. Im aktuellen Berichtsjahr fielen hierfür keine Aufwendungen an. Zusätzlich enthält die Position Gewerbesteuer für Vorjahre in Höhe von 1.904 T€ (Vorjahr 657 T€) sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für Vorjahre von insgesamt -162 T€ (Vorjahr -1.388 T€). Daneben werden die für die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG von der RheinEnergie abzuführende Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag von insgesamt 5.635 T€ (Vorjahr 4.735 T€) ausgewiesen.

(20) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Es bestehen Verpflichtungen aus Lieferrahmenverträgen mit der RheinEnergie Trading GmbH sowie Bezugsverträge für Wirbelschichtbraunkohle. Hieraus hat die RheinEnergie finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 1.053 Mio. € für den Zeitraum 2021 bis 2025.

Das Bestellobligo aus erteilten Aufträgen beträgt 187 Mio. €.

Die RheinEnergie hat gegenüber einem Handelspartner der RheinEnergie Trading GmbH eine Patronatserklärung abgegeben. Aufgrund der geschäftlichen Situation ist mit einer Inanspruchnahme aus derzeitiger Sicht nicht zu rechnen.

Seit 2016 erfolgt die Behandlung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskostenbeiträge für die verpachteten Strom- und Gasnetze nach einem Treuhandmodell. Im Außenverhältnis erfolgt die Vereinnahmung durch die Rheinische NETZGesellschaft mbH bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede sowie Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme zwischen der Rheinische NETZGesellschaft mbH und der RheinEnergie wird klargestellt, dass die Vereinnahmung auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die RheinEnergie weitergeleitet wird. Aufgrund der Schuldbeitritte im Zusammenhang mit der Übernahme der Verpflichtungen aus den Netzanschlussverhältnissen besteht eine Haftung der RheinEnergie in Höhe von 57 Mio. €.

Auf der Grundlage einer Schätzung bei einem Rechnungszinssatz von 2,31 % und unter Berücksichtigung der gem. Satzung anzuwendenden Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck besteht auf der Basis der fiktiven Zurechnung des anteiligen Kassenvermögens ein nicht bilanzierter Fehlbetrag aus den Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Rheinischen Zusatzversorgungskasse gegenüber den Versicherten und ehemaligen Mitarbeitern von 221,3 Mio. €. Da die ZVK durch die jährliche Finanzierung aus Umlage und Zusatzbeitrag kontinuierlich Deckungskapital aufbaut, ist aus derzeitiger Sicht eine Inanspruchnahme nicht zu erwarten.

Aus unternehmenspolitischen Gründen hat die RheinEnergie Vermögensgegenstände an ein Tochterunternehmen veräußert und von ihr beginnend seit 2015 geleast. Die von ihr vereinnahmte Kaufpreiszahlung wirkt sich positiv auf die Finanzlage aus. Aus den künftigen Leasingzahlungen resultiert eine Verpflichtung von insgesamt 8.629 T€ jährlich.

(21) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Auf Basis der uns vorliegenden Erkenntnisse ist durch die Corona-Pandemie auch für 2021 von leicht negativen Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis vor Steuern auszugehen.

(22) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Zwischen der RheinEnergie und der RheinEnergie Trading GmbH, der RheinEnergie HKW Rostock GmbH und der RheinEnergie Solar GmbH bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Mit der RheinEnergie einerseits und der Rheinische NETZGesellschaft mbH, der ENERGOTEC Energietechnik GmbH, der RheinEnergie Industrielösungen GmbH, der GT-HKW Niehl GmbH, der RheinEnergie Express GmbH, der RheinEnergie Windkraft GmbH und der RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH andererseits bestehen Ergebnisabführungsverträge.

Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH (kleinster und größter Konsolidierungskreis) aufgestellt, an den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

(23) Veröffentlichung

Der Jahresabschluss der RheinEnergie wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

(24) Honorare des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar für Leistungen der Abschlussprüfung beträgt im Geschäftsjahr 166 T€. Darüber hinaus sind Honorare für sonstige Leistungen in Höhe von 61 T€ angefallen.

(25) Nahestehende Unternehmen und Personen

Wesentliche Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2020 nicht stattgefunden.

(26) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Geschäfte größeren Umfangs im Sinne der vorstehenden gesetzlichen Regelung wurden mit der Rheinische NETZGesellschaft mbH getätigt. Die RheinEnergie hat ihre eigenen und fremden Strom- und Gasnetze an die Rheinische NETZGesellschaft mbH verpachtet, die hierfür die Netzbetreiberfunktion übernommen hat. Weiterhin erbringt die RheinEnergie im Wesentlichen technische und kaufmännische Dienstleistungen gegenüber der Rheinische NETZGesellschaft mbH, BELKAW GmbH, RheinEnergie HKW Rostock GmbH, RheinEnergie Express GmbH, RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH und der GT-HKW Niehl GmbH. Neben den Pachtaufwendungen für fremde Strom- und Gasnetze erhält die RheinEnergie kaufmännische und technische Dienstleistungen von der AggerEnergie GmbH, der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft und der evd energieversorgung dormagen GmbH. Die Beträge hierzu sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Vertragsart Betrag
T€
Ertrag:  
technische Betriebsführung 211.340
kaufmännische Dienstleistung 97.916
Verpachtung Stromnetze 59.289
Verpachtung Gasnetze 46.036
Aufwand:  
technische Dienstleistung –53.644
Pacht Stromnetze –36.620
Pacht Gasnetze –32.791
kaufmännische Dienstleistung –10.630
Betriebsführung 110 kV –5.981

(27) Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind auf der Seite Organe der Gesellschaft angegeben.

(28) Gesamtbezüge des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der RheinEnergie erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommener Sitzung des Aufsichtsrates gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Dezember 2002. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses, für den Beteiligungsausschuss sowie die Hauptversammlung.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrug diese Vergütung je teilgenommener Sitzung 500 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den zweifachen, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag erhielt.

Auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder verteilen sich die Gesamtbezüge wie folgt:

Mitglieder des Aufsichtsrates Gesamtbezüge
in T€
Bernd Petelkau, Vorsitzender 57,0
Wolfgang Nolden, stellv. Vorsitzender 42,3
Frauke Bendokat 27,5
Walter Berndgen 7,0
Bernd Böddeling 10,0
Martin Börschel 21,5
Ulrich Breite 7,0
Jürgen Brenig 7,0
Gerhard Brust 12,5
Clivia Conrad 6,0
Prof. Dr. Dörte Diemert 7,0
Dr. Ralph Elster 7,0
Dr. Karsten Klemp 6,5
Dr. Thomas König 1,0
Claudia Kowalak 9,0
Dr. Gerrit Krupp
Dr. Stefan Küppers 3,0
Stefanie Mägdefrau 12,0
Christiane Martin
Andreas Mathes 12,5
Reiner Priggen
Katherina Reiche 1,5
Dr. Frank Schaefer 7,0
Gernot Schubert 6,5
Ira Sommer
Rafael Struwe 7,0

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer erfolgsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen, Versicherungsbeiträge und in einem Fall ein Deputat.

Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 3.059 T€ (Vorjahr: 3.108 T€), die sich wie folgt zusammensetzt:

  *Festvergütung


Gezahlte Tantieme

*Sach- und sonstige Bezüge
Insgesamt


Dr. Dieter Steinkamp 480.000,00
(480,0)
206.847,43
(222,4)
25.971,70
(27,8)
712.819,13
(730,2)
Dr. Andreas Cerbe 399.999,96
(400,0)
172.372,85
(185,3)
14.937,36
(21,5)
587.310,17
(606,8)
Norbert Graefrath 399.999,96
(380,0)
172.372,85
(185,3)
28.510,20
(28,5)
600.883,01
(593,8)
Dieter Hassel 399.999,96
(400,0)
172.372,85
(185,3)
20.800,41
(25,8)
593.173,22
(611,1)
Achim Südmeier 379.999,98
(360,0)
172.372,85
(185,3)
12.500,96
(20,6)
564.873,79
(565,9)

* erfolgsunabhängige Bezüge

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit und im Falle einer Beendigung der Verträge vor Erreichen der Altersgrenze Ansprüche auf Leistungen. Diese Leistungen sind aufgrund unterschiedlicher Vertragsregelungen in den Anstellungsverträgen differenziert:

Für die Herren Dr. Steinkamp und Hassel besteht nach Ablauf ihrer Anstellungsverträge Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes in Höhe ihres bis dahin erreichten Versorgungsprozentsatzes. Die Versorgungsleistungen sind in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt.

Herr Dr. Cerbe kann mit Ablauf der zweiten Bestellperiode ein Ruhegehalt in Höhe der bis dahin erworbenen Ansprüche beanspruchen.

Herr Südmeier und Herr Graefrath haben bei Nichtverlängerung ihrer Anstellungsverträge auf Veranlassung der Gesellschaft und ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Vorstandsmitglieds, im Versorgungsfall Anspruch auf ein Ruhegehalt bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres.

Für die Herren Dr. Steinkamp, Hassel und Südmeier steigt der Prozentsatz beginnend mit 40 % jährlich um 2 %-Punkte bis zum Höchstsatz von 65 %. Für Herrn Dr. Cerbe steigt der Prozentsatz des Ruhegehalts ab 1. Oktober 2016 von 44 % mit jedem vollendeten Jahr der Vorstandstätigkeit um 2 % Punkte bis zu einem Höchstsatz von 60 %. Für Herrn Graefrath beträgt das Ruhegehalt ab der zweiten Bestellperiode 40 % und steigt mit jedem vollendeten Jahr der Vorstandstätigkeit um 2 %-Punkte bis zum Höchstsatz von 50 %. Für die Herren Dr. Steinkamp, Hassel und Südmeier werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus für alle Vorstandsmitglieder Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren Anstellungsverhältnissen und bezüglich der Herren Dr. Steinkamp und Hassel für die Anrechnung von Einkünften bis zum 65. Lebensjahr. Für das Geschäftsjahr wurden keine Änderungen der Zusagen vereinbart.

Die Pensionsverpflichtung im Einzelnen:

  Erreichter
Ver.-%-Satz

Erreichbarer
Ver.-%-Satz

Veränderung der
Pensionsrückstellung
(Stand Rückstellung Vorjahr)
T€
Barwert Pensions-
rückstellung per
31.12.2020
T€
Dr. Dieter Steinkamp 65,0 65,0 413,7 (1.397,8) 9.080,0
Dr. Andreas Cerbe 52,0 60,0 –895,8 (986,9) 4.104,3
Norbert Graefrath 42,0 50,0 350,4 (517,9) 4.678,9
Dieter Hassel 65,0 65,0 217,8 (939,6) 7.325,6
Achim Südmeier 50,0 62,0 –1.800,8 (1.549,6) 2.683,9

Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich nahezu ausschließlich auf Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und Beteiligungsgesellschaften. Sie beinhalten pauschale Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgelder) sowie ergebnisabhängige und/ oder - unabhängige Bestandteile und teilen sich wie folgt auf:

  Beträge
T€
Dr. Dieter Steinkamp 37,3
Dr. Andreas Cerbe 37,8
Norbert Graefrath 31,2
Dieter Hassel 39,3
Achim Südmeier 34,6

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden an Pensionen 2.371,5 T€ (Vorjahr 2.265,3 T€) aufgewendet; hierfür bestehen Pensionsrückstellungen.

Köln, den 29. März 2021

Der Vorstand

Dr. Steinkamp        Dr. Cerbe         Graefrath       Hassel        Südmeier

  Anschaffungs- und Herstellungskosten
  1.1.2020



Zugänge



Umbuchungen



Abgänge



Immaterielle Vermögens-
gegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 62.577.488,88 1.700.674,11 1.707.596,96 2.299.635,22
Geleistete Anzahlungen 2.208.187,13 132.097,92 –1.707.300,04 0,00
  64.785.676,01 1.832.772,03 296,92 2.299.635,22
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 268.959.318,68 2.151.952,06 6.457.357,65 1.670.577,12
Technische Anlagen und Maschinen
2.616.159.874,34 52.773.677,03 36.245.192,16 21.589.842,47
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
325.346.372,58 19.219.592,89 2.665.194,52 8.790.235,94
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 63.643.137,33 25.345.129,87 –45.368.041,25 4.490.145,46
  3.274.108.702,93 99.490.351,85 –296,92 36.540.800,99
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
310.986.035,31 41.301.516,07 0,00 85.000.000,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
14.500.000,00 1.190.000,00 0,00 500.000,00
Beteiligungen
741.612.456,65 2.436.179,97 0,00 337.747.669,27
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
24.371.410,02 1.162.147,70 0,00 1.967.001,19
Sonstige Ausleihungen 7.587.850,10 60.000,00 0,00 811.301,77
  1.099.057.752,08 46.149.843,74 0,00 426.025.972,23
  4.437.952.131,02 147.472.967,62 0,00 464.866.408,44
  Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
  Investitions-
förderung


31.12.2020



Kumulierte
Investitions-
zuwendungen

1.1.2020



Immaterielle Vermögens-
gegenstände
       
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 63.686.124,73 0,00 54.174.299,88
Geleistete Anzahlungen 0,00 632.985,01 0,00 0,00
  0,00 64.319.109,74 0,00 54.174.299,88
Sachanlagen        
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 275.898.051,27 0,00 204.716.418,81
Technische Anlagen und Maschinen 3.311.619,71 2.680.277.281,35 85.813.701,30 2.198.584.942,04
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
26.861,78 338.414.062,27 0,00 236.668.955,58
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 39.130.080,49 0,00 0,00
  3.338.481,49 3.333.719.475,38 85.813.701,30 2.639.970.316,43
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 267.287.551,38 0,00 2.212.250,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 15.190.000,00 0,00 0,00
Beteiligungen 0,00 406.300.967,35 0,00 163.998.184,32
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
0,00 23.566.556,53 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 0,00 6.836.548,33 0,00 2.729.724,59
  0,00 719.181.623,59 0,00 168.940.158,91
3.338.481,49 4.117.220.208,71 85.813.701,30 2.863.084.775,22
  Abschreibungen
  Abschrei-
bungen des
laufenden Jahres
Um-
buchungen

Zuschrei-
bungen

 
Immaterielle Vermögens-
gegenstände
     
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3.196.092,07 0,00 0,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00
  3.196.092,07 0,00 0,00
Sachanlagen      
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.273.664,19 –4.910,02 0,00
Technische Anlagen und Maschinen
31.124.680,58 4.910,02 0,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
14.271.210,31 0,00 0,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
  46.669.555,08 0,00 0,00
Finanzanlagen      
Anteile an verbundenen Unternehmen
300.000,00 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
686.000,00 0,00 0,00
Beteiligungen
2.520.000,00 0,00 19.316.169,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
0,00 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 177.875,53 0,00 331.823,33
  3.683.875,53 0,00 19.647.992,33
53.549.522,68 0,00 19.647.992,33
  Abschreibungen Buchwerte
  Abgänge


31.12.2020
31.12.2020

31.12.2019
 
Immaterielle Vermögens-
gegenstände
       
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.046.209,22 55.324.182,73 8.361.942,00 8.403.189,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 632.985,01 2.208.187,13
  2.046.209,22 55.324.182,73 8.994.927,01 10.611.376,13
Sachanlagen        
Grundstücke, grundstücks-
gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
1.569.722,14 204.415.450,84 71.482.600,43 64.242.899,87
Technische Anlagen und Maschinen 21.259.642,59 2.208.454.890,05 386.008.690,00 331.761.231,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
8.689.807,62 242.250.358,27 96.163.704,00 88.677.417,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 39.130.080,49 63.643.137,33
  31.519.172,35 2.655.120.699,16 592.785.074,92 548.324.685,20
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 2.512.250,00 264.775.301,38 308.773.785,31
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 686.000,00 14.504.000,00 14.500.000,00
Beteiligungen 122.586.133,98 24.615.881,34 381.685.086,01 577.614.272,33
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
0,00 0,00 23.566.556,53 24.371.410,02
Sonstige Ausleihungen 0,00 2.575.776,79 4.260.771,54 4.858.125,51
  122.586.133,98 30.389.908,13 688.791.715,46 930.117.593,17
 
156.151.515,55 2.740.834.790,02 1.290.571.717,39 1.489.053.654,50