Im Folgenden werden alle bedeutsamen Risiken und Chancen der KVB – bezogen auf den Zeitraum der Mittelfristplanung von 2021 bis 2025 – aufgeführt.
Marktrisiken und -chancen
Mindereinnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie
Die Covid-19-Pandemie hat sich im Jahr 2020 auf die gesamte ÖPNV-Branche negativ ausgewirkt. Auch im Jahr 2021 wird das Kundenverhalten im ÖPNV weiter stark von der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 abhängen. Das Marktrisiko für die KVB bezogen auf die zu erzielenden Verkehrserlöse verschärft sich durch den seit Anfang des Jahres 2021 vorherrschenden zweiten Lockdown deutlich, der erwartungsgemäß bis Ende April 2021 anhalten wird. Daraus resultierende zusätzliche Auswirkungen hat die KVB im Rahmen einer Ad-hoc-Meldung vom 29. Januar 2021 bereits bekannt gegeben.
Für die Zeit nach dem Lockdown geht die KVB davon aus, dass – mit steigender Impfquote und einer wieder zunehmenden Wahrnehmung der Notwendigkeit einer Verkehrswende – der negative Trend bei der Verkehrserlösentwicklung im Mai 2021 gestoppt und umgekehrt werden kann.
Es wird erwartet, dass die Fahrgastzahlen Ende 2022 wieder das Niveau aus 2019 erreichen. Allerdings könnten unvorhergesehene Entwicklungen bei der Pandemie, etwa hinsichtlich möglicher Virus-Mutationen, zu weiteren Einschränkungen der Gesamtmobilität der Bevölkerung führen. Dies würde zusätzliche Verkehrserlöseinbußen zur Folge haben.
Bereits Ende 2020 hatten sich die Länder auf eine Fortsetzung des ÖPNV-Rettungsschirms für 2021 verständigt und aufgrund seiner Finanzierungsverantwortung für den SPNV Gespräche mit dem Bund über die Verteilung der Finanzierungslast aufgenommen. Bei einer positiven Abstimmung zwischen Bund und den Ländern könnten auch im Jahr 2021 finanzielle Mittel für eine dritte Phase des ÖPNV-Rettungsschirms zur Verfügung stehen.
Änderung VRS-Tariffortschreibungsmodell
Die VRS GmbH hat dem Beirat am 17. September 2020 einen neuen Vorschlag für das Tariffortschreibungsverfahren ab 2022 vorgelegt, nach dem es zu niedrigeren Fortschreibungssätzen kommen könnte. Es ist davon auszugehen, dass die Zweckverbandsversammlung ein neues Tariffortschreibungsmodell beschließen wird, welches die Entwicklung der Verkehrserlöse belasten würde.
Rahmenbedingungen und rechtliche Risiken
Zum 31. Dezember 2020 existieren für die KVB keine wesentlichen Risiken, die rechtliche Rahmenbedingungen beziehungsweise bestehende Verträge betreffen.
Betriebsrisiken
Die Fahrzeuge und technischen Anlagen setzt die KVB mit einem hohen Grad an Zuverlässigkeit und Sicherheit sowie unter Berücksichtigung gegebener Umweltstandards ein. Technischen Ausfallrisiken sowie umweltbezogenen Risiken begegnet das Unternehmen mit einer permanenten Verbesserung des technischen Standards. Zum 31. Dezember 2020 werden folgende konkrete Betriebsrisiken ausgewiesen:
Risiken im Rahmen des E-Bus-Projektes
Der geplante Betrieb eines E-Bus-Netzes stellt mit seinem automatisierten Betriebshofmanagement neue Anforderungen an die Fahrzeugdisposition. Bei der Einführung des E-Bus-Betriebs existieren wesentliche Schnittstellen zu KVB-internen Projekten sowie externen Beteiligten. Um die E-Busse auf den vorgesehenen Linien betreiben zu können, muss die komplexe Ladeinfrastruktur auf den Betriebshöfen termingerecht bereitgestellt und müssen die E-Busse und die Ladestationen in die KVB-Leitstelle eingebunden werden. Verzögerungen an nur einer dieser Schnittstellen könnten zu nicht geplanten Zusatzkosten führen, die das Unternehmensergebnis zusätzlich belasten.
Zudem wurden im Rahmen des Grundstückskaufs für den geplanten neuen Betriebshof Ost bei Bodenproben erhöhte Schadstoffbelastungen im Grundwasser festgestellt. Es besteht das Risiko, dass die Schadstoffbelastung über den zulässigen Grenzwert steigt und damit aufwendige Filter- und Reinigungsarbeiten seitens der KVB notwendig werden.
Jahrhunderthochwasser
Von einem möglichen Jahrhunderthochwasser wäre der Linienbetrieb in großen Teilen Kölns betroffen. Eine mögliche Folge wäre – neben der Beeinträchtigung des Stadtbahn- und Seilbahn-Betriebs – die Beschädigung der Betriebstechnik vor allem in der U-Bahn. Die KVB hat allerdings eine Vielzahl von Gegensteuerungsmechanismen eingeleitet und etabliert. Das Gefährdungspotenzial dieses Risikos wird deshalb als gering eingeschätzt.
Finanzrisiken
Zum 31. Dezember 2020 werden folgende konkrete Finanzrisiken ausgewiesen:
Zuschussrückforderungs- bzw. -ausfallrisiken beim ITCS-Projekt
Die Förderung von Infrastrukturvorhaben kann aufgrund verschiedener Einflussfaktoren gefährdet sein. Im Rahmen des ITCS-Projektes, das die Modernisierung des Betriebsleitsystems zum Ziel hat, besteht für die KVB die Gefahr, dass durch Nichteinhaltung der vom Zuschussgeber vorgegebenen Fristen geplante Zuschüsse nicht gewährt werden. Die KVB hat fristgerecht Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums gestellt. Im Falle einer nicht genehmigten Verlängerung des Bewilligungszeitraums besteht zudem das Risiko, dass bereits im vorangegangenen Bewilligungszeitraum abgerufene Fördermittel zurückgefordert werden, sofern der ursprünglich geplante Zuwendungszweck einzelner Arbeitspakete nicht erfüllt wurde. Zur Beherrschung dieser Risiken wurden seitens der KVB frühzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet.
Wegfall der EEG-Vergünstigungen für Fahrstrom durch Stromweiterleitung
Am 1. Januar 2019 ist das sogenannte Energiesammelgesetz in Kraft getreten. Der neu eingepflegte § 62b EEG stellt klar, dass sämtliche Strommengenweitergaben durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen zu erfassen sind. Dies gilt insbesondere auch für die Stromweiterleitung an Dritte. Wird keine gesetzeskonforme messtechnische Abgrenzung durchgeführt, ist für die gesamte nicht abgegrenzte Strommenge der höchstgeltende EEG-Umlagesatz zu zahlen. Es besteht somit die Gefahr, dass die KVB die EEG-Vergünstigungen für Fahrstrom verliert. Eine Auswirkung auf das Ergebnis der KVB ist frühestens im Jahr 2024 gegeben. Aufgrund rechtzeitig eingeleiteter Maßnahmen seitens der KVB wird der Eintritt des Risikos als gering eingeschätzt.
Unglücksfall Waidmarkt
Am 29. Juni 2020 stimmte der Rat der Stadt Köln einem Vorschlag der Verwaltung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen der Arge Nord-Süd Stadtbahn Köln, Los Süd, der Stadt Köln und der KVB zu (wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den wesentlichen Ereignissen des Geschäftsjahres). Vor diesem Hintergrund bestehen zum 31. Dezember 2020 keine finanziellen Risiken aus dem Unglücksfall Waidmarkt bzw. der Sanierung und Fertigstellung des Gleiswechselbauwerkes.
Grundsätzlich sind durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Stadtwerke Köln Konzern (SWK) finanzielle Risiken des operativen Geschäftes für die KVB weitgehend ausgeschlossen. Für Risiken des operativen Geschäftes hat die KVB darüber hinaus adäquate Versicherungslösungen abgeschlossen beziehungsweise im Bedarfsfall vorgesehen, um finanzielle Konsequenzen auf ein tragbares Maß zu reduzieren.
Hinsichtlich finanzieller Risiken des strategischen Geschäftes, die mit der Änderung gesetzlicher, vertraglicher sowie gesellschaftsstruktureller Rahmenbedingungen verbunden sind, werden frühzeitig geeignete Strategien entwickelt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet sowie umgesetzt.