Kölner Verkehrs-Betriebe AG Geschäftsbericht 2020
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SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat den Vorstand entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Lino Hammer, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Lino Hammer

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Hauptversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Interessenkonflikte nicht bekannt.

Der im Jahr 2020 neu gewählte Rat der Stadt Köln hat der Hauptversammlung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG Vorschläge für die Wahl von zehn kommunalen Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat unterbreitet. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG einen personenidentischen Vorschlag unterbreitet. Die Hauptversammlung hat am 22. Dezember 2020 die vorgeschlagenen Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt.

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2020 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 12. März, 15. Juni, 27. August und 4. Dezember sowie fünf außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates am 27. März, 29. Juni, 29. Juli und am 22. Dezember (zwei Sitzungen) stattgefunden.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • die Beschaffung von hochflurigen Stadtbahnwagen
  • die Beschäftigungssicherungsvereinbarung
  • die Auswirkungen der Corona-Pandemie
  • der Grundstückstausch am Hermeskeiler Platz
  • die Integration der M.K. Fahrzeugservice GmbH & Co. KG in die Schillinggruppe
  • die Bestellung eines Vorstandsmitgliedes gemäß § 84 Abs. 1 AktG i.V.m. § 31 Abs. 1 und 2 MitbestG
  • die Wahl eines Aufsichtsratsvorsitzenden
  • die Wahl eines Vertreters der Anteilseigner in den Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG.

Ein weiterer Schwerpunkt im Aufsichtsrat war im Berichtszeitraum unverändert das Projekt Nord-Süd Stadtbahn und damit verbunden die Aufarbeitung des Unglücks am Waidmarkt. Die jeweils aktuell vorliegenden Erkenntnisse und Sachstände wurden durch den Vorstand ausführlich erläutert und die Beteiligung der KVB AG an dem Vergleichsvorschlag der Stadt Köln zu den Folgen des Stadtarchiv-Einsturzes durch den Aufsichtsrat beschlossen.

In der Sitzung am 15. Juni 2020 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und Lagebericht 2019 ausführlich beraten und gebilligt.

Den Wirtschaftsplan 2021 mit den wesentlichen Daten für die Ergebnis-, Investitions- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2020 nach ausführlicher Beratung beschlossen.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, informiert.

Auch im Berichtsjahr 2020 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln in der im Jahr 2012 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung kann der Aufsichtsrat – gemeinsam mit dem Vorstand – auch für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgeben.

Ausschuss des Aufsichtsrates

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat im Geschäftsjahr 2020 neunmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet und haben die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten.

Zudem haben sich die Mitglieder des Ausschusses intensiv mit Personal- und Vorstandsangelegenheiten befasst. Im März 2019 hat der Aufsichtsrat den Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates beauftragt, einen Nachfolger für das am 31. August 2019 ausgeschiedene Vorstandsmitglied zu finden. Mit Abschluss des Auswahlverfahrens hat der Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates im März 2020 eine Empfehlung an den Aufsichtsrat zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes ausgesprochen.

Jahresabschlussprüfung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sind von dem von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2020 am 10. Juni 2021 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden. 

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die der Vorstand im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Vorstand dessen Feststellung durch die Hauptversammlung. 

Der Verlust wird gemäß § 4 des Organschaftsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH abgedeckt.

Veränderungen im Aufsichtsrat und im Ständigen Ausschuss

Im Aufsichtsrat der Kölner Verkehrs-Betriebe AG gab es unter anderem aufgrund der Wahl der Anteilseignervertreter am 22. Dezember 2020 mehrere Veränderungen.

Ausgeschieden sind im Zuge der Wahl am 22. Dezember 2020 aus dem Aufsichtsrat Frau Helga Blömer-Frerker, Herr Wilfried Kuckelkorn, Herr Dirk Michel, Herr Horst Noack, Herr Andreas Pöttgen und Herr Michael Weisenstein.

In die Mandate der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder sind gewählt worden: Frau De Bellis-Olinger, Herr Eric Haeming, Herr Mike Homann, Frau Christiane Jäger, Herr Dr. David Lutz und Frau Güldane Tokyürek als Anteilseignervertreter. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wurde am 22. Dezember 2020 in sein Amt gewählt. 

Ebenfalls gab es Veränderungen in der Besetzung des Ständigen Ausschusses des Aufsichtsrates. Ausgeschieden sind Herr Wilfried Kuckelkorn und Herr Andreas Wolter. Neue Mitglieder im Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates sind Herr Lino Hammer, Vorsitzender des Aufsichtsrates, und Herr Mike Homann.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens.

Für die im Geschäftsjahr 2020 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2021

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Lino Hammer