Kölner Verkehrs-Betriebe AG Geschäftsbericht 2020
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Die Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft (KVB) hat ihren Sitz in Köln. Sie ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 2130 in das Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 17. Juli 2015 wurde bei der Aufstellung beachtet.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Ferner wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden über ihre Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Abschreibung erworbener Software erfolgt hierbei über einen Zeitraum von vier beziehungsweise zehn Jahren.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung.

Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abgesetzt, sobald diese fertiggestellt sind.

Die planmäßigen Abschreibungen im Sachanlagevermögen erfolgen im Wesentlichen linear. Die in den Jahren 1996 bis einschließlich 2007 in Betrieb genommenen Stadtbahnwagen werden degressiv abgeschrieben. Sofern hier die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen führt, wird ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode vorgenommen.

Zugänge bei den geringwertigen Vermögensgegenständen werden in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die AfA-Tabellen für Personen- und Güterbeförderung im Straßen- und Schienenverkehr sowie die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde, wie sie in Anlehnung an die AfA-Tabellen betriebsindividuell festgelegt werden.

Nutzungsdauer der Sachanlagen

in Jahren

   
U-Bahn-Bauwerke 75
Betriebsgebäude 50
Gleisanlagen 25
Weichen 20
Fahrdraht 20
Zugsicherungs- und Signalanlagen 20
Bahnsteige und Rampen 25
Speise- und Rückleiterkabel 20
Unterwerke 20
Stadtbahnwagen 15 – 30
Busse 7 – 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 23

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt; sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie mit dem Barwert auf der Grundlage eines marktkonformen Zinsfußes bilanziert. Liegt die Bewertung der Finanzanlagen über dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, wird dem bei dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle sowie Kostenminderungen (Skonti und andere) werden entsprechend berücksichtigt. Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wurden berücksichtigt.

Bei den zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen Leistungen wird das Material ebenfalls mit durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. In den Wertansatz werden darüber hinaus der Lohn, die Material- und die Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung einbezogen.

Die Waren sind zu Anschaffungskosten auf Einzelkostenbasis bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertminderungen in begründeten Einzelfällen angesetzt.

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bilanziert.

Die noch nicht mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten verrechneten Investitionszuschüsse werden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses als Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Durchschnittszinssatzes sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerungen ermittelt. Der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Altersvorsorge-/Pensionsrückstellungen entspricht zehn Jahren.

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen werden abgezinst, die langfristigen sonstigen Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen und für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Beihilfen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung von Gehalts- beziehungsweise Kostensteigerungen und eines Durchschnittszinssatzes berechnet.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Derartige Geschäfte wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

Die KVB ist Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Köln GmbH, Köln (SWK). Latente Steuern werden beim Organträger ausgewiesen.

1 Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten ist der Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020 zu entnehmen, welche dem Anhang beigefügt ist.

Anteilsbesitz

  Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis
Name und Sitz % Tsd. € Jahr Tsd. €
Kölner Seilbahn-Gesellschaft mbH, Köln (KSG) 100,0 1.700 2020
Westigo GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmen, Köln (Westigo) 100,0 200 2020
KSV – Kölner Schulbusverkehr GmbH, Köln (KSV) 51,0 754 2019 654
Schilling Omnibusverkehr GmbH, Hürth (SOV) 51,0 4.224 2019 1.212
Dienstleistungsgesellschaft für Kommunikationsanlagen des Stadt- und Regionalverkehrs mbH, Köln (DKS) 25,5 2.522 2019/20
(30.9.)
1.576
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG, Köln, Kommanditanteil 10,1 4.474 2019 511

Eine Beteiligung von nominal 1 Tsd. € besteht außerdem an der beka GmbH, Köln. Mit der KSG und der Westigo bestehen Organverträge mit Ergebnisausschlussvereinbarung.

2 Vorräte
  31.12.2020
Tsd. €
31.12.2019
Tsd. €
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 30.997 30.206
Unfertige Leistungen 548 1.396
Waren 37 42
Gesamt 31.582 31.644
3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  31.12.2020
Tsd. €
31.12.2019
Tsd. €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.884 28.109
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.919 57.019
Sonstige Vermögensgegenstände 88.750 143.668
Gesamt 119.553 228.796

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr 2,3 Mio. €) gegenüber der Stadt Köln.

Im Geschäftsjahr lagen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 7,9 Mio. € (Vorjahr 57,0 Mio. €) aus dem laufenden Verrechnungsverkehr (Cash-Pooling) und aus der Verlustausgleichsforderung mit der SWK vor.

Nach der am 29. Juni 2020 geschlossenen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln, der KVB, der Arge Los Süd und deren Gesellschafter wurden die unter den sonstigen Vermögensgegenständen erfassten Ansprüche aus dem Unglück Waidmarkt (81,9 Mio. €, Vorjahr 131,3 Mio. €) nicht mehr der Arge Los Süd, sondern dem Gesellschafter Stadt Köln zugeordnet. Die im Jahr 2019 unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesene Zahlung der Stadt Köln von 60,1 Mio. € wurde im Geschäftsjahr mit den Forderungen verrechnet.

Insgesamt enthalten die sonstigen Vermögensgegenstände Forderungen gegen die Stadt Köln von 81,9 Mio. € (Vorjahr 2,9 Mio. €).

Alle Forderungen (Vorjahr 131,3 Mio. €) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4 Flüssige Mittel

Hier sind Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfasst.

5 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter diesem Posten werden Vorauszahlungen auf Versicherungsleistungen für kommende Geschäftsjahre ausgewiesen.  

6 Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 78,3 Mio. € (unverändert zum Vorjahr) ist voll eingezahlt und in 156.600 Namensaktien zum Nennbetrag von je 500 € eingeteilt.

7 Kapitalrücklage

Die Stadt Köln stellte zur Finanzierung der Infrastruktur im Geschäftsjahr einen Betrag in Höhe von 18,7 Mio. € (Vorjahr 18,6 Mio. €) in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) ein. 

8 Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse

Dem Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse wurden 47,6 Mio. € (Vorjahr 21,8  Mio. €) zugeführt. 15,2 Mio. € (Vorjahr 15,8 Mio. €) wurden mit dem Anlagevermögen verrechnet.

9 Rückstellungen

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag enthält Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 78,7 Mio. € (Vorjahr 73,5 Mio. €) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 59,1 Mio. € (Vorjahr 50,6 Mio. €). 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

  31.12.2020
Tsd. €
31.12.2019
Tsd. €
Versorgungsverpflichtungen 52.014 49.731
Sachleistungsverpflichtungen 26.699 23.782
Gesamt 78.713 73.513

Sämtliche Pensionsrückstellungen sind wie im Vorjahr langfristig.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Grundsätze nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck berechnet. Zudem wurden ein Zinssatz von 2,31 % (Vorjahr 2,70 %) sowie Gehalts- und Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % zugrunde gelegt. Der Zinssatz entspricht dem für den 31. Dezember 2020 prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Ausgehend von einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,60 %; Vorjahr 1,97 %) ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Differenzbetrag in Höhe von 8,2 Mio. € (Vorjahr 7,6 Mio. €).

Die Rückstellungen für Sachbezüge wurden wie im Vorjahr mit einer Kostensteigerungsrate von 2,0 % berechnet.

Der Fehlbetrag aus den nicht vollständig abgesicherten Versorgungsverpflichtungen der mittelbaren nicht passivierten Pensionsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) für aktive und ehemalige Mitarbeiter beträgt unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 2,31 % (Vorjahr 2,70 %) und eines Rententrends von unverändert 1,0 % zum Ende des Berichtsjahres 211,9 Mio. € (Vorjahr 191,4 Mio. €).

Sonstige Rückstellungen

  31.12.2020
Tsd. €
31.12.2019
Tsd. €
  • für den Personal- und Sozialbereich
  • 21.210 23.093
  • für Erneuerungsverpflichtungen
  • 12.490 10.490
  • für Instandhaltung
  • 4.811 2.550
  • für ausstehende Rechnungen
  • 737 756
  • für Haftpflichtleistungen
  • 1.520 1.453
    Übrige 18.293 12.293
    Gesamt 59.061 50.635

    Die übrigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Corona-Rettungsschirm und Minderungen bei Verbunderträgen aus Überzahlungen.

    Von den sonstigen Rückstellungen haben 9,1 Mio. € (Vorjahr 9,0 Mio. €) langfristigen Charakter.

    Die Rückstellungen für Jubiläen, Beihilfen und Altersteilzeit wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Verfahren berechnet. Neben den Richttafeln 2018 G wurde ein für den 31. Dezember 2020 prognostizierter Zinssatz von 1,60 % (Vorjahr 1,97 %) angewendet. Zudem wurden Gehaltssteigerungen von 2,5 % sowie bei den Beihilfeverpflichtungen Kostensteigerungen von 2,0 % berücksichtigt.

    Für den Unglücksfall Waidmarkt waren in den Vorjahren keine Rückstellungen zu bilden, da eventuellen gegen die KVB gerichteten Schadenersatzansprüchen in gleicher Höhe Ausgleichsansprüche gegen die Stadt Köln gegenüberstehen. 

    10 Verbindlichkeiten

    Verbindlichkeitenspiegel 31.12.2020

    (31.12.2019)

      Restlaufzeit Gesamt
      bis 1 Jahr


    Tsd. €
    größer
    1 Jahr

    Tsd. €
    davon
    größer
    5 Jahre
    Tsd. €



    Tsd. €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 36.306 316.027 197.397 352.333
    (Vorjahr) (35.248) (347.495) (232.158) (382.743)
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.261 0 0 25.261
    (Vorjahr) (27.296) (0) (0) (27.296)
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.183 0 0 4.183
    (Vorjahr) (291) (0) (0) (291)
    davon        
  • aus Lieferungen und Leistungen
  • (3.863)
    ((225))
    (0)
    ((0))
    (0)
    ((0))
    (3.863)
    ((225))
    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2 0 0 2
    (Vorjahr) (3) (0) (0) (3)
    davon        
  • aus Lieferungen und Leistungen
  • (2)
    ((3))
    (0)
    ((0))
    (0)
    ((0))
    (2)
    ((3))
    Sonstige Verbindlichkeiten 6.952 51.661 33.030 58.613
    (Vorjahr) (73.741) (21.917) (13.132) (95.658)
    davon        
  • aus Steuern
  • (1.963) (0) (0) (1.963)
  • (Vorjahr)
  • ((1.951)) ((0)) ((0)) ((1.951))
  • im Rahmen der sozialen Sicherheit
  • 0 0 0 0
  • (Vorjahr)
  • (0) (0) (0) (0)
    Gesamt 72.704 367.688 230.427 440.392
    (Vorjahr) (136.579) (369.412) (245.290) (505.991)

    Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber der RheinEnergie. Weiterhin sind hier die Verlustübernahmen der KSG und Westigo ausgewiesen.

    Im Vorjahr waren In den sonstigen Verbindlichkeiten 60,1 Mio. € gegenüber der Stadt Köln enthalten. Diese wurden im Geschäftsjahr mit den Forderungen aus dem Unglück Waidmarkt verrechnet.

    Arbeitnehmerdarlehen auf der Grundlage des 5. Vermögensbildungsgesetzes stellen 7,0 Mio. € (Vorjahr 7,0 Mio. €) der sonstigen Verbindlichkeiten dar.  

    11 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

    Unter diesem Posten werden Ansprüche aus der Abrechnung der Vorfinanzierungskosten im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn periodisiert sowie Mietvorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesen.

    Haftungsverhältnisse

    Am 22. Juni 2011 hat die KVB eine Freistellungserklärung gegenüber der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg GmbH i.L. in Höhe von 3,7 Mio. € und am 21. Juli 2014 eine weitere Freistellungserklärung über 1,5 Mio. € abgegeben. Für den ergebniswirksamen Teil besteht im Jahresabschluss 2020 eine Rückstellung in angemessener Höhe.

    Sonstige finanzielle Verpflichtungen

    Das Bestellobligo umfasst 633,7 Mio. €, davon 512,9 Mio. € für Investitionsaufträge, die überwiegend aus Investitionszuschüssen finanziert werden.

    Für eine Streckenmitbenutzung bestehen gegenüber einem verbundenen Unternehmen jährliche Zahlungsverpflichtungen, die im Berichtsjahr 15,1 Mio. € betrugen.

    Aus Leasingverträgen für 15 Dienstwagen ergeben sich bis zum jeweiligen Vertragsende Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 126,8 Tsd. €.

    12 Umsatzerlöse
      2020
    Tsd. €
    2019
    Tsd. €
    Fahrgelderlöse  217.553  260.317
    Abgeltungszahlungen  11.142  12.554
    Periodenfremde Verkehrserlöse  -2.688  -509
    Übrige Verkehrserlöse 1.690 2.779
    Verkehrserlöse gesamt 227.697 275.141
    Sonstige Umsatzerlöse 23.059 24.259
    Gesamt 250.756 299.400

    Der Rückgang der Fahrgelderlöse ist eine unmittelbare Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Die staatlich auferlegten Kontaktsperren schränkten die Mobilität der Menschen ein und ließen die Fahrgastzahlen sinken.

    In den sonstigen Umsatzerlösen sind insbesondere Erlöse aus Werbeeinnahmen, aus Leistungen für Dritte, Erstattungen der Betriebs- und Unterhaltskosten für U-Bahn-Haltestellen durch die Stadt Köln sowie Grundstücks- und Lagervermietung enthalten.

    13 Andere aktivierte Eigenleistungen

    Die aktivierten Eigenleistungen betreffen vor allem aktivierte Personalkosten.

    14 Sonstige betriebliche Erträge

    Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind außergewöhnliche Erträge in Höhe von 45,6 Mio. € enthalten. Sie stehen im Zusammenhang mit den für das Geschäftsjahr erhaltenen Zuwendungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm zum Ausgleich der coronabedingten Einnahmeausfälle.
     
    Insgesamt verdoppelten sich die sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr von 48,0 Mio. € um 54,6 Mio. € auf 102,6 Mio. €.

    Ansonsten beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus weiteren Zuschüssen, Ausgleichszahlungen für interlokale Verkehre und Schadenersatzleistungen.

    Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 0,5 Mio. € (Vorjahr 6,7 Mio. €) periodenfremd.

    15 Materialaufwand
      2020
    Tsd. €
    2019
    Tsd. €
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren  43.393  45.207
    Bezogene Leistungen  110.367  98.901
    Gesamt 153.760 144.108

    Der Anstieg der bezogenen Leistungen resultiert einerseits aus zusätzlichen Maßnahmen für den Schutz der Mitarbeiter gegen das Coronavirus. So wurden insbesondere Trennscheiben in Bussen nachgerüstet sowie Masken und Desinfektionsmittel angeschafft. Andererseits entstanden höhere Kosten für die Instandhaltung der Fahrzeuge und Anlagen sowie Kosten für die Folgen des Unglücks am Waidmarkt. Letztere werden der KVB in voller Höhe von der Stadt Köln erstattet.

    16 Personalaufwand
      2020
    Tsd. €
    2019
    Tsd. €
    Löhne und Gehälter einschließlich sonstiger Personalaufwendungen  181.897  173.415
    Soziale Abgaben  36.139  33.915
    Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung  16.321  16.928
       – davon für Altersversorgung (15.258) (15.891)
    Gesamt 234.357 224.258

    Im Jahresdurchschnitt betrug die Zahl der Arbeitnehmer (ohne Vorstand) 3.721 (davon 37 leitende Arbeitnehmer; Vorjahr insgesamt: 3.533, davon 41 leitende Arbeitnehmer). Von diesen Arbeitnehmern waren 692 weiblich und 3.029 männlich (Vorjahr 667 weiblich und 2.866 männlich). Einschließlich der 160 (Vorjahr 160) Auszubildenden belief sich die durchschnittliche Gesamtzahl im Berichtsjahr auf 3.881 (Vorjahr 3.693).

    17 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
    des Anlagevermögens und Sachanlagen

    Von den handelsrechtlichen Abschreibungen in Höhe von 41.454 Tsd. € (Vorjahr 40.137 Tsd. €) entfallen 39.691 Tsd. € (Vorjahr 38.677 Tsd. €) auf Sachanlagen und 1.763 Tsd. € (Vorjahr 1.460 Tsd. €) auf immaterielle Vermögensgegenstände.

    18 Sonstige betriebliche Aufwendungen

    Neben Vertriebs- und Verwaltungskosten sind hier vor allem Umlagen der Konzernunternehmen sowie Rechts- und Beratungskosten ausgewiesen. Im Übrigen sind hier unter anderem Aufwendungen für Mieten und Pachten, für externe Ausbildung und Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Versicherungen sowie für Öffentlichkeitsarbeit enthalten.

    19 Beteiligungsergebnis
      2020
    Tsd. €
    2019
    Tsd. €
    Erträge aus Beteiligungen  1.037  1.069
      – davon aus verbundenen Unternehmen (1.037) (1.069)
    Aufwendungen aus Verlustübernahme -320 -66
    Gesamt 717 1.003

    Ausgewiesen sind hier im Wesentlichen die Erträge aus den verbundenen Unternehmen SOV in Höhe von 465 Tsd. € (Vorjahr 441 Tsd. €) und KSV in Höhe von 334 Tsd. € (Vorjahr 409 Tsd. €) sowie die Verluste aus der organschaftlichen Verlustübernahme der KSG in Höhe von 306 Tsd. € (Vorjahr 52 Tsd. €) und der Westigo in Höhe von 14 Tsd. € (Vorjahr 14 Tsd. €).

    20 Zinsergebnis
      2020
    Tsd. €
    2019
    Tsd. €
    Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens  20  35
      – davon aus verbundenen Unternehmen (0) (12)
    Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  58  60
    Zinsen und ähnliche Aufwendungen  -12.315  -15.001
      – davon an verbundene Unternehmen (-188) (-620)
      – davon Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen (-6.060) (-7.504)
    Gesamt -12.237 -14.906

    Der Rückgang der Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

    21 Abschreibungen auf Finanzanlagen

    Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich insbesondere um die Abzinsung unverzinslicher Arbeitgeberdarlehen auf den Barwert.

    22 Sonstige Steuern

    Die sonstigen Steuern enthalten vor allem Grund- und Kraftfahrzeugsteuer.

    Honorar des Abschlussprüfers

    Das Honorar des Abschlussprüfers, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, betrug im Geschäftsjahr insgesamt 209,0 Tsd. €. Davon entfielen 100,8 Tsd. € auf die Jahresabschlussprüfung und 108,2 Tsd. € auf sonstige Leistungen.

    Mutterunternehmen

    Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Sitz in Köln. Die SWK hält 90 % der Aktien der KVB. Der nach § 291 HGB befreiende Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, die von der Stadtwerke Köln GmbH sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis aufgestellt werden, werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

    Aufgrund eines Organschaftsvertrages mit Ergebnisausschlussvereinbarung ist die SWK verpflichtet, den Verlust der KVB auszugleichen.

    Angaben zu § 6b EnWG

    Die KVB verkauft in geringem Umfang bezogenen Strom an Dritte weiter. In Verbindung mit dem oben genannten Organschaftsverhältnis ist die KVB deswegen als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen anzusehen und muss die Vorschriften des § 6b EnWG beachten.

    Die Weiterveräußerung des Stroms ist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG als andere Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors zu qualifizieren, für die grundsätzlich getrennte Konten teilweise unter Verwendung sachgerechter Schlüsselungen geführt werden.

    Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) betreffen den organschaftlichen Verlustausgleich durch die SWK.

    Mitglieder und Bezüge des Aufsichtsrates

    Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Kölner Verkehrs-Betriebe AG einschließlich der Veränderungen nach dem Bilanzstichtag sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschusses.

    Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Dezember 2000 erhalten

    • der Vorsitzende 511,29 € je Sitzung (1.000 DM),
    • der stellvertretende Vorsitzende 383,47 € je Sitzung (750 DM) und
    • die übrigen Mitglieder 255,65 € je Sitzung (500 DM).

    Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf 52,7 Tsd. € (Vorjahr 51,9 Tsd. €). Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder der KVB AG:

        Gesamtbezüge
    Lino Hammer Vorsitzender (seit 22.12.2020), MdR, Fraktionsgeschäftsführer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 1.790
    Wilfried Kuckelkorn Vorsitzender (bis 22.12.2020), Pensionär 9.203
    Marco Steinborn * Stellvertretender Vorsitzender, Betriebsratsvorsitzender 6.135
    Mira Ball * Gewerkschaftssekretärin, ver.di Bundesverwaltung Berlin 1.534
    Andrea Blome Beigeordnete der Stadt Köln, Dezernentin für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur 1.278
    Helga Blömer-Frerker (bis 22.12.2020), Pensionärin 1.534
    Teresa De Bellis-Olinger MdR (seit 22.12.2020), Beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die italienische Sprache, DeBellis-Lingua 0
    Ralf Finkensieper * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 1.790
    Detlef Friesenhahn * Bereichsleiter Fahrgastsicherheit/-service 2.045
    Markus Fürst-Reichelt * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 1.278
    Eric Haeming MdR (seit 22.12.2020), Prokurist, DACHSER SE 0
    Mike Homann MdR (seit 22.12.2020), Rechtsanwalt, Geschäftsführer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 0
    Christiane Jäger MdR (seit 22.12.2020), Dipl.-Kauffrau, Angestellte REG Regionalentwicklungsgesellschaft mbH 0
    Daniel Kolle * Bezirksgeschäftsführer, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen 2.045
    Dr. David Lutz MdR (seit 22.12.2020), Informatiker, Deutsche Telekom IT GmbH 0
    Dirk Michel MdR (bis 22.12.2020), Immobilienmakler Senior Investment/Kapitalanlage, Sachverständiger für Immobilienbewertung (TÜV), Corpus Sireo 2.045
    Frank Michael Munkler * Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen 4.346
    Michael Nettesheim * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 2.045
    Horst Noack (bis 22.12.2020), Pensionär 2.045
    Thomas Oberwinter * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 1.790
    Andreas Pöttgen (bis 22.12.2020), Geschäftsführer,
    Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V.
    1.790
    Ralph Sterck MdR, Geschäftsführer, Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH 1.790
    Güldane Tokyürek MdR (seit 22.12.2020), Volljuristin, Jobcenter Mönchengladbach 0
    Michael Weisenstein MdR (bis 22.12.2020), Fraktionsgeschäftsführer, Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 1.790
    Stefan Weyers * Mitarbeiter Fahrgastbetreuung/-sicherheit 2.045
    Andreas Wolter MdR, Controller, BRUNATA-METRONA GmbH 4.346

    * Arbeitnehmervertreter/-in, MdR = Mitglied des Rates der Stadt Köln

    Für Aufsichtsratsmitglieder bestanden zum 31. Dezember 2020 keine unverzinslichen Darlehen.

    Mitglieder und Bezüge des Vorstandes

    Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen, in zwei Fällen einer Übergangsgeldzusage sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen.

    Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 vereinbart.

    Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 1.259,7 Tsd. € (Vorjahr 1.271,0 Tsd.  €), die sich wie folgt zusammensetzt:

      Festvergütung


    Tsd. €
    Tantieme


    Tsd. €
    Sach- und
    sonstige
    Bezüge*
    Tsd. €
    Insgesamt


    Tsd. €
    Stefanie Haaks
    Vorstandsvorsitzende
    276,4 74,5 9,1 360,0
    Jörn Schwarze
    Technischer Vorstand
    279,2 98,9 19,1 397,2
    Dr. Thomas Schaffer
    (seit 1.9.2020)
    Kaufmännischer Vorstand
    83,7 2,8 86,5
    Peter Densborn
    Personalvorstand und Arbeitsdirektor
    279,2 98,9 37,9 416,0
    Vorstand gesamt 918,5 272,3 68,9 1.259,7

    * erfolgsunabhängige Bezüge

    Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen der Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.

    Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Leistungen für den Versorgungsfall.

    Bei Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages besteht in zwei Fällen ein Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes, wenn die Beendigung oder Nichtverlängerung von der Gesellschaft ausgeht und hierfür kein wichtiger Grund in der Person des Vorstandsmitgliedes vorliegt. In Abhängigkeit vom erreichten Alter bei Beendigung wird das Übergangsgeld für mindestens sechs beziehungsweise zwölf Monate, höchstens jedoch für 18 Monate in Höhe der letzten monatlichen Festvergütung gewährt. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres – beziehungsweise in einem Fall des 61. Lebensjahres – wird das Übergangsgeld in Höhe der erreichten Versorgung und bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.

    Herr Peter Hofmann ist zum 31. August 2019 aus der Gesellschaft ausgeschieden. Gemäß der vorgenannten Regelungen erhält er für die Dauer von zwölf Monaten ein Übergangsgeld in Höhe von 15 Tsd. € pro Monat.

    Die Versorgungsleistungen sind in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt (unmittelbare Versorgungszusage). Dieser Prozentsatz steigt beginnend mit 40 % jährlich um zwei Prozentpunkte bis zum Höchstprozentsatz von 60 % bzw. 65 %. Auf die Versorgung werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren Anstellungsverhältnissen sowie für die Anrechnung von Einkünften bis zum 65. Lebensjahr.

    Die Pensionsverpflichtungen im Einzelnen:




    Vorstandsmitglied
    Erreichter
    Vers.-%-Satz
    Erreichbarer
    Vers.-%-Satz
    Zuführung
    zur Pensions-
    rückstellung
    Tsd. €
    Barwert per
    31.12.2020*

    Tsd. €
    Stefanie Haaks 42 % 60 % 270,0 486,2
    Jörn Schwarze 60 % 65 % 441,6 2.789,7
    Dr. Thomas Schaffer (seit 1.9.2020) 40 % 60 % 126,6 126,6
    Peter Densborn 54 % 65 % 398,9 1.985,5
    * nachrichtlich

    Die nachrichtlich angegebenen Werte ergeben sich aus der versicherungsmathematischen Berechnung zum 31. Dezember 2020.

    Während des Geschäftsjahres wurden keine Änderungen der Zusagen vereinbart. 

    Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich vor allem auf Aufsichtsrats- und Beiratsmandate sowie auf Geschäftsführer-/Liquidatorentätigkeiten bei Konzerngesellschaften und städtischen Beteiligungsunternehmen. Sie teilen sich wie folgt auf:

    Vorstandsmitglied Tsd. €
    Stefanie Haaks, Vorsitzende 10,2
    Jörn Schwarze 8,0
    Dr. Thomas Schaffer (seit 1.9.2020) 0,0
    Peter Densborn 0,0

    Diese Vergütungen beinhalten ausschließlich erfolgsunabhängige Bestandteile.

    Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden für Pensionen 1.680,4 Tsd. € aufgewendet. Für diesen Personenkreis existieren Pensionsrückstellungen in Höhe von 31.649.707 €.

    Die Zahl der Fahrgäste der KVB nach VRS-Tarif hat sich im Januar und Februar 2021 aufgrund des anhaltenden Lockdowns schlechter entwickelt als geplant.

    Wegen des deutlichen Fahrgastrückgangs liegen die Fahrgelderlöse – trotz der Tariferhöhung von durchschnittlich 2,5 % zum 1. Januar 2021 – im Januar und Februar 2021 mit rund 31,5 Mio. € pandemiebedingt 12,5 Mio. € unter Vorjahresniveau und 8,2 Mio. € unter Plan.

    Der weitere Verlauf der Fahrgastentwicklung und der Fahrgelderlöse lässt sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht absehen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KVB im Geschäftsjahr 2021 verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht (Risiken- und Chancenbericht sowie Prognosebericht).

    Köln, den 31. März 2021
    Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft

    Der Vorstand

    Stefanie Haaks      Jörn Schwarze       Dr. Thomas Schaffer       Peter Densborn