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Chancen- und Risikobericht

Unternehmerisches Handeln ist stets mit Chancen und Risiken verbunden. Aufgabe des Risikomanagements ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung beziehungsweise Minimierung zu ergreifen. 

Im Rahmen dieser Aufgabe hat der Vorstand für die risikobezogenen Aktivitäten und Maßnahmen ein Risikomanagementsystem implementiert, das Zuständigkeiten, Analyse- und Bewertungsverfahren sowie Risikokennziffern regelt. Alle diesbezüglichen Prozesse sind in einer Risikoleitlinie festgehalten. Auf dieser Basis wird unter Berücksichtigung von bestimmten Schwellenwerten regelmäßig über Veränderungen von Risiken berichtet. Bei erstmaligem Eintritt eines monetär bedeutsamen Risikos erfolgt der Bericht unmittelbar. 

In das Risikomanagement wurden auch – entsprechend ihrer Beteiligungsquote und Wesentlichkeit – ausgewählte Beteiligungsunternehmen einbezogen.

Die Einstufung der Risiken erfolgt in einer Risikomatrix nach dem Verhältnis zwischen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Es ergeben sich Risiken, die überwacht werden müssen. 

Risikomatrix

Bei der GEW Köln AG existieren derzeit 14 (Vorjahr 6) Risiken mit einem niedrigen und 8 (Vorjahr 8) Risiken mit einem mittleren Nettoschadenswert.

Bei den Risiken in den Bereichen Produktion, Netzausfall, Recht, Forderungsausfall und Telekommunikation handelt es sich um die Risiken mit einem niedrigen Nettoschadenswert. Die Erlös-/Preisrisiken aus gesetzlichen Grundlagen sowie vertraglichen Vereinbarungen, Risiken aus dem Geschäftsprozess, regulatorischen Risiken sowie Vertriebsrisiken sind mit einem mittleren Nettoschadenswert verbunden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Berichtszeitraum keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestanden haben und aus heutiger Sicht auch für die absehbare Zukunft nicht erkennbar sind.

Die Chancen und Risiken der GEW Köln AG sind fast ausschließlich mit denen der Beteiligungen verbunden. Dazu gehören insbesondere rechtliche und regulatorische Entwicklungen sowie die Marktrisiken in den einzelnen Branchen. Entsprechende Risikovorsorgen werden auf Ebene der Beteiligungen getroffen. Durch das implementierte Berichtssystem ist sichergestellt, dass die GEW Köln AG frühzeitig über deren wirtschaftliche Entwicklung Kenntnis erlangt. Die Werthaltigkeit von Beteiligungen wird regelmäßig überprüft.

Energieversorger sind in erheblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundesnetzagentur oder der Landesregulierungsbehörden, ausgesetzt. Absenkungen der Erlösobergrenzen aufgrund von Kostenerhebungen und des gesunkenen Zinsniveaus können zu Erlöseinbußen führen. Bei allen genannten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass es bei den Erträgen aus dem Netzgeschäft im Saldo zu weiteren Minderungen kommt. Insoweit sind die Netzbetreiber und Dienstleister für die Netzbereiche aufgefordert, diesen negativen Auswirkungen auf die Wertschöpfung im Rahmen der Strom- und Gasnetze entsprechende Kosteneinsparungen und/oder Effizienzsteigerungen entgegenzusetzen.

Die Entwicklung zum Energiesystem der Zukunft wird von vielen energiepolitischen Vorgaben bestimmt, die für die betroffenen Unternehmen aus heutiger Sicht ein hohes Maß an Planungsunsicherheit bedeuten. Investitionen von Energieversorgern, insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Verteilung, sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Daher bedarf es für die investierenden Unternehmen in hohem Maße verlässlicher gesetzlicher energiepolitischer sowie regulatorischer Rahmenbedingungen. Diese hängen sehr stark vom energiepolitischen Kurs auf europäischer und nationaler Ebene ab. Sowohl auf Ebene der Europäischen Union als auch auf Ebene des Bundes stehen nach wie vor in der Zukunft erhebliche energiepolitische Weichenstellungen an, die substanzielle Auswirkungen auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung von Energieversorgern haben können. Für die verbleibenden energieerzeugenden Einheiten ergeben sich einerseits erhebliche Risiken aus einer gegenüber der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer frühzeitigen Abschaltung und einem weiteren Anstieg des Anteils der erneuerbaren Energien, andererseits Chancen, dass die derzeit in vielen erzeugenden Einheiten unbefriedigende Wirtschaftlichkeit der Kraftwerke verbessert werden kann.

Grundlage für die Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Energieversorgungsunternehmens sind technologisch anspruchsvolle und komplexe Anlagen. Trotz umfangreicher Vorsorge durch entsprechende Kontrollen, Wartungen, Betriebsführungskonzepte etc. können sich Risiken durch den Ausfall dieser Einheiten aus den unterschiedlichsten Gründen, beispielsweise Alter, Witterung etc., sowie bedingt durch die Corona-Pandemie ergeben. Die Abwicklung vieler Prozesse erfolgt durch moderne und sehr komplexe IT-Systeme. Trotz hoher Sicherheits- und Wartungsstandards können sich insbesondere vor dem Hintergrund steigender Risiken durch Angriffe Dritter aus unterschiedlichen Umständen Einschränkungen der Nutzbarkeit und Verfügbarkeit dieser Systeme ergeben. Zusätzlich sind die hohen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Auch aus diesem Aspekt ist die RheinEnergie regulatorischen Risiken ausgesetzt. Im Hinblick auf das Risiko der Verbreitung des neuartigen Coronavirus hat die RheinEnergie Maßnahmen vorgesehen, die die Betriebsführung und Daseinsfürsorge für die Kunden in der Region gewährleisten. Auch im Hinblick auf Mitarbeitergesundheit, Forderungsausfälle, Absatzminderungen und eingeschränktem Anlagenbetrieb werden Risiken durch die Auswirkungen der Pandemie zu überwacht und gesteuert.

Insbesondere die Verhältnisse auf den Strom- und Gasmärkten haben erhebliche Auswirkungen auf die Ertragskraft. Die entscheidenden Parameter wie Öl-, Kohle-, CO2-, Strom- und Gaspreise unterliegen unverändert erheblichen Schwankungen bei einem zwar leicht gestiegenen, aber immer noch niedrigen Strompreisniveau. Große Auswirkungen ergeben sich durch diese Preisentwicklung insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugungsanlagen. Bei einer negativen Entwicklung der Differenz zwischen den Verkaufserlösen für Strom und den dafür anfallenden wesentlichen Erzeugungskosten besteht das Risiko, dass sich die Wertschöpfung in zukünftigen Jahren verringert. Umgekehrt können ein Anstieg der Strompreise beziehungsweise der Margen und/oder die Einführung von entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Verbesserung der Wertschöpfung aus der Erzeugung führen.

Das Geschäft der BRUNATA-METRONA wird nachhaltig sowohl über die langfristige Vermietung von messtechnischen Ausrüstungen als auch über zunehmend langfristige Dienstleistungsverträge mit Großkunden über Abrechnungsdienstleistungen und Wartungsleistungen für Rauchmelder gesichert. Unverändert fortgeschrieben wird ein Risiko als Folge einer durch das Bundeskartellamt durchgeführten Sektoruntersuchung für den Bereich Submetering. Im Ergebnis hat das Bundeskartellamt Empfehlungen an den Gesetzgeber gegeben, die auf eine Stärkung des Wettbewerbs abzielen. Eine Umsetzung dieser Empfehlungen könnte zu erhöhtem Preisdruck am Markt führen. Als weiteres unverändert fortbestehendes Risiko wurde ein zwischen den drei BRUNATA-Gesellschaften in München, Hamburg sowie Hürth einerseits und der Minol-Zenner Gruppe andererseits in Leinfelden-Echterdingen geführter Markenrechtstreit über die Nutzung der Marke „Brunata“ identifiziert. Neu aufgenommen wurde ein Risiko aus der Verbreitung des Coronavirus und den daraus resultierenden restriktiven Maßnahmen zu dessen Eindämmung. Diese Umstände haben direkte und indirekte Auswirkungen auf die allgemeine wirtschaftliche Lage. 

Als allgemeines Risiko ist der durch Wettbewerbstätigkeit bedingte, anhaltend hohe Preisdruck, insbesondere im Großkundenbereich, zu sehen. Darüber hinaus werden Markttendenzen zur Selbstabrechnung weiterhin intensiv beobachtet.

Für die NetCologne bietet der Telekommunikationsmarkt zusätzliches Wachstumspotenzial. Die wachsende digitale Vernetzung, die Anwendung moderner Kommunikationsformen sowie die starke Bedeutung immer datenintensiverer, komplexerer und integrierter Multimedia-Anwendungen erfordern gemeinschaftlich hohe Bandbreiten. Diese Bedeutung wurde durch die Corona-Pandemie nochmals verstärkt und deutlich gemacht. Des Weiteren bieten die existierende und weiter auszubauende Glasfaserinfrastruktur, die Anbindung aller Schulen in Köln mit FTTB sowie die Ausweitung des öffentlichen WLAN-Netzes Potenzial für die Neukundengewinnung im eigenen Hochleistungsnetz und die Sicherung des Kundenbestandes. Zudem eröffnen sich neue Chancen, am Markt zum Ausbau der fünften Mobilfunk-Generation (5G) zu partizipieren. Mit verstärkter Investition in G.fast-Technik sowie in FTTH wird NetCologne in den entsprechenden Ausbaugebieten voraussichtlich die Bandbreitenführerschaft erlangen. Wesentliche Risiken werden im starken Wettbewerb und der hohen Wechselbereitschaft der Kunden identifiziert. Sie schlagen sich nicht nur in den sinkenden durchschnittlichen Umsätzen pro Kunde, sondern auch in höheren Aufwendungen für die Kundenakquisition und Kundenbindung nieder. Aus dem Ende 2020 beschlossenen Entwurf des Gesetzes für faire Verbraucherverträge und dem Entwurf des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes ergibt sich das Risiko, dass Investitionen in Kunden der aktuellen Größenordnung in Form von Aktionen, Mietverhältnissen usw. nicht mehr zeitgerecht innerhalb der dann kürzeren Vertragslaufzeit zurückverdient werden können. Ferner besteht das Risiko der Substitution der klassischen Festnetztelefonie durch Telefonie über Mobilfunk, Social-Media-Plattformen oder über Fernsehkabel.