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Anhang

Der Sitz der GEW Köln AG ist Köln. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 2114 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Der Jahresabschluss wird nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die GEW Köln AG ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH mit Sitz in Köln. Die Stadtwerke Köln GmbH hält 90 % der Aktien und die Stadt Köln die restlichen 10 %. Zwischen der Stadtwerke Köln GmbH und der GEW Köln AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Zwischen der GEW Köln AG und der Stadtwerke Köln GmbH als Organträgerin besteht eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft. 

Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung hinzugefügt oder zusammengefasst. Zusammengefasste Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und „Davon-Vermerke“ werden ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Vom Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB wird insofern abgewichen, als es zur Hervorhebung des Holdingcharakters der GEW Köln AG erforderlich ist.

Der Jahresabschluss wird in vollen Euro aufgestellt; die Beträge im Anhang werden überwiegend in Tausend Euro (T€) angegeben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Soweit erforderlich werden bei einer dauerhaften Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Von dem Wahlrecht von Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde in Vorjahren Gebrauch gemacht. Dabei wurden steuerliche Rücklagenübertragungen auf das Finanzanlagevermögen beibehalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert beziehungsweise mit dem Barwert bewertet. Alle erkennbaren Risiken werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

1 Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Finanzanlagenpositionen und ihre Entwicklung im Jahr 2020 ergeben sich aus dem nachstehenden Anlagenspiegel:

Anschaffungskosten
1.1.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
T€ T€ T€ T€
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 792.392 792.392
Beteiligungen 176.736 176.736
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.495 31.495
Summe 1.000.623 1.000.623
  Abschreibungen
  1.1.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
  T€ T€ T€ T€
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 142.366 142.366
Beteiligungen 21.728 21.728
Wertpapiere des Anlagevermögens
Summe 164.094 164.094
  Buchwerte
  31.12.2020 31.12.2019
  T€ T€
Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 650.026 650.026
Beteiligungen 155.008 155.008
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.495 31.495
Summe 836.529 836.529

Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2020 – soweit nicht von untergeordneter Bedeutung – ist nachstehend aufgeführt:

Anteil
am Kapital
%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
RheinEnergie AG, Köln 80 914.418 162.598(1)
BRUNATA-METRONA GmbH, Hürth 100 16.927 23.549(2)
NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Köln 100 106.120 8.097(3)
Stadtwerke Düsseldorf AG, Düsseldorf 20 556.754(4) 70.166(4)
RW Beteiligungs GmbH i.L., Düsseldorf 21,4 139.835(4) 59.997(4)
RWE AG, Essen 0,21(5) 7.826.000(5) 580.251(3)
(1) Jahresüberschuss 2020 vor Ausgleichszahlung und Gewinnabführung
(2) Jahresüberschuss 2020 vor Gewinnabführung
(3) Ergebnis 2020
(4) Vorjahreswerte
(5) Wertpapiere des Anlagevermögens / Wert auf T€ gerundet
2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Diese bestehen gegen die RheinEnergie AG, die BRUNATA-METRONA GmbH und die METRONA GmbH aus Gewinnabführungen sowie gegen die Stadtwerke Köln GmbH aus dem laufenden Verrechnungsverkehr.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

3Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt unverändert 255.700 T€ und ist in 511.400 Namensaktien zum Nennbetrag von je 500 € eingeteilt.

4 Kapitalrücklage

In der unveränderten Kapitalrücklage sind das Aufgeld gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 8.582 T€ und Zuzahlungen der Gesellschafter im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 110.845 T€ enthalten.

5 Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage in Höhe von 17.577 T€ und die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 396.885 T€ sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

6 Rückstellungen

Dieser Posten in Höhe von 253 T€ (Vorjahr 244 T€) beinhaltet eine Rückstellung für rechtliche Risiken in Höhe von 229 T€ (Vorjahr 229 T€) und für Jahresabschlusskosten in Höhe von 24 T€ (Vorjahr 15 T€).

7 Verbindlichkeiten
Gesamt Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
31.12.2020 bis 1 Jahr über
1 Jahr
davon über
5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
28.000 0 28.000 0
(Vorjahr) (54.500) (26.500) (28.000) (8.000)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 66 66 0 0
(Vorjahr) (0) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
169.157 169.157 0 0
(Vorjahr) (165.462) (165.462) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 25.484 484 25.000 0
(Vorjahr) (26.142) (1.142) (25.000) (19.000)
Gesamt 222.707 169.707 53.000 0
(Vorjahr) (246.704) (193.104) (53.000) (27.000)

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Gesellschafterin Stadtwerke Köln GmbH mit der Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 169.157 T€ (Vorjahr 165.462 T€).

8 Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltene Gewinne

Die aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltenen Gewinne beinhalten die Gewinnabführung der RheinEnergie AG, der BRUNATA-METRONA GmbH und der METRONA GmbH.

9 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Vergütung für ein gewährtes Andienungsrecht.

10 Personalaufwand

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die RheinEnergie AG fungiert als Dienstleister und übernimmt alle notwendigen Aktivitäten.

Die ausgewiesenen Beträge betreffen ausschließlich Löhne und Gehälter. Es handelt sich um die Bezüge für den Vorstand.

11 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter anderem Verwaltungskostenbeiträge der RheinEnergie AG, Beratungskosten, Aufwendungen für den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung sowie Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung.

12 Übriges Finanzergebnis
2020
T€
2019
T€
Erträge aus Beteiligungen 13.666 15.030
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.169 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7 23
Zuschreibungen auf Finanzanlagen 0 6.650
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.173 -2.230
Gesamt 13.669 19.474

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen die Ausschüttung der Stadtwerke Düsseldorf AG.

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens resultieren aus der Dividendenzahlung für Aktien der RWE AG.

In den folgenden Posten sind Erträge und Aufwendungen von verbundenen Unternehmen ausgewiesen:

2020
T€
2019
T€
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7 23
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 899
Gesamt 7 922
13 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 4.808 T€ (Vorjahr 4.778 T€) enthalten aufgrund der steuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Köln GmbH Umlagen für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer.

14 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von 2,3 Mio. €, die ausschließlich auf ein verbundenes Unternehmen entfallen. Die eingegangenen Verpflichtungen der Bürgschaften sind nicht zu passivieren, da die zugrunde liegenden Verpflichtungen voraussichtlich erfüllt werden können.

Zudem besteht eine finanzielle Verpflichtung gegenüber verbundenen Unternehmen aus einem Andienungsrecht zum 28. Februar 2030 in Höhe von 78,8 Mio. €. 

15 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Auf Basis der uns vorliegenden Erkenntnisse durch die Corona-Pandemie ist auch für 2021 von leicht negativen Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern auszugehen.

16 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die GEW Köln AG hat mit den Tochterunternehmen RheinEnergie AG, BRUNATA-METRONA GmbH und METRONA GmbH Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen.

Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH (kleinster und größter Konsolidierungskreis) aufgestellt, dem Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

17 Nahestehende Unternehmen und Personen

Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2020 nicht stattgefunden.

18 Veröffentlichung

Der Jahresabschluss der GEW Köln AG wird dem Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

19 Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, beträgt 23 T€. Es handelt sich ausschließlich um Leistungen für die Abschlussprüfung.

20 Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind auf der Seite Aufsichtsrat und Vorstand angegeben.

21 Gesamtbezüge des Aufsichtsrates

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. November 2000 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates der GEW Köln AG für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses.

Für Mitglieder des Aufsichtsrates betrug die Vergütung je teilgenommene Sitzung 255,65 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den doppelten, sein Stellvertreter den anderthalbfachen Betrag erhält.

An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden insgesamt 94,5 T€ vergütet. Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder haben folgende Bezüge erhalten:

Mitglied des Aufsichtsrates Gesamtbezüge
(1)
Christian Joisten, Vorsitzender 511
Wolfgang Nolden, stellv. Vorsitzender 8.053
Barbara Bethke 3.068
Berit Blümel 256
Karl-Heinz Böhle 3.068
Martin Börschel 19.940
Florian Braun 256
Ulrich Breite 256
Jürgen Brenig 2.557
Prof. Dr. Dörte Diemert 256
Dr. Ralph Elster 2.301
Jörg Frank 9.203
Stefan Götz 2.301
Inge Halberstadt-Kausch 2.812
Thomas Hegenbarth 2.812
Norbert Kasten 2.557
Dr. Stephan Keller 1.023
Niklas Kienitz 256
Jakob Klein 1.278
Ralf Klemm 256
Heiner Kockerbeck 256
Dr. Gerrit Krupp 2.812
Stefanie Mägdefrau 2.557
Christiane Martin 256
Jan Orbach 3.068
Stefan Plag 1.790
Dr. Frank Schaefer 9.203
Ursula Schlömer 2.557
Sonja Schnürpel 2.557
Brigitta von Bülow 2.557
(1) Die Angabe der Beträge erfolgt ohne Umsatzsteuer.
22 Gesamtbezüge des Vorstandes

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem nicht ruhegehaltfähigen Jahresfestgehalt. 

Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden nicht vereinbart.

Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 71,2 T€ (Vorjahr 70,1 T€), die sich wie folgt zusammensetzt:

  Gesamtbezüge
  2020
T€
2019
T€
Dr. Dieter Steinkamp (Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender RheinEnergie AG) 26,0 26,0
Norbert Graefrath (Personalvorstand und Arbeitsdirektor RheinEnergie AG) 22,6 21,5
Dieter Hassel (Kaufmännischer Vorstand RheinEnergie AG) 22,6 22,6

Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.  

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten sowie für den Fall der regulären Beendigung bestehen keine Ansprüche auf Leistungen.

Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich ausschließlich auf Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften und teilen sich wie folgt auf:

  T€
Dr. Dieter Steinkamp 7,0
Norbert Graefrath 2,0
Dieter Hassel 1,8

Köln, den 30. März 2021

Der Vorstand

Dr. Dieter Steinkamp      Norbert Graefrath      Dieter Hassel