SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten.
Sandra Schneeloch,
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsratsvorsitzende sowie nach der Neuwahl die Aufsichtsratsvorsitzende standen mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Der Aufsichtsrat berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Gesellschafterversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Interessenkonflikte nicht bekannt.
Beratungsschwerpunkte
Im Geschäftsjahr 2020 haben zwei turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 28. Mai und am 1. Dezember sowie eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrates am 22. Dezember stattgefunden.
Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:
- die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
- die Baumaßnahme Christian-Sünner-Straße
- das Risikomanagement der AWB
- der Generalcheck und die Beauftragung einer Vergütungsberatungsgesellschaft
- die Erteilung des Prüfauftrags für das Geschäftsjahr 2020
- die Auswirkungen der Corona-Pandemie
- die Wahl einer Aufsichtsratsvorsitzenden
- die Wahl einer stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
- Geschäftsführungsangelegenheiten
- weitere Personalangelegenheiten.
Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung laufend über alle wichtigen Geschäfte und die wirtschaftliche Entwicklung informiert.
In der Sitzung am 28. Mai 2020 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2019 ausführlich beraten und gebilligt.
Den Wirtschaftsplan 2021, bestehend aus dem Erfolgs- und Finanzplan, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 ausführlich beraten und gebilligt.
Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft informiert.
Auch im Berichtsjahr 2020 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln in der im Jahr 2012 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat am 28. Mai 2020 – gemeinsam mit der Geschäftsführung – für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgegeben.
Jahresabschlussprüfung
Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sind von dem vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen und von der Gesellschafterversammlung bestellten Abschlussprüfer, der Dipl.-Kfm. Hans M. Klein + Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch die Aufsichtsratsvorsitzende ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2020 am 10. Juni 2021 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.
Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.
Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns an.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Als Nachfolger von Herrn Peter Sterzl wurde ab dem 1. Januar 2020 als gewähltes Ersatzmitglied Herr Stephan Arnold als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH gewählt.
Im Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH gab es infolge der Kommunalwahl mehrere Veränderungen. Ausgeschieden aus dem Aufsichtsrat sind zum 15. Dezember 2020 Frau Hamide Akbayir, Herr Hans-Werner Bartsch, Herr Wilfried Becker, Herr Gerhard Brust, Herr Dr. Walter Gutzeit und Herr Frank Schneider.
Auf Vorschlag des Rates der Stadt Köln hat die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH mit Schreiben vom 15. Dezember 2020 Frau Denise Abé, Frau Constanze Aengenvoort, Frau Polina Frebel, Herrn Dr. Harald Rau und Frau Uschi Röhrig in den Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH entsandt. Weiter hat die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 Frau Sandra Schneeloch, Frau Ira Sommer und Herrn Rafael Struwe in den Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH entsandt. Die Vorsitzende des Aufsichtsrates wurde am 22. Dezember 2020 in ihr Amt gewählt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens.
Für die im Geschäftsjahr 2020 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH seinen Dank aus.
Köln, im Juni 2021
Die Vorsitzende des Aufsichtsrates
Sandra Schneeloch