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AWB Köln GmbH

Geschäftsbericht

Chancen- und Risikobericht

Nach wie vor ist die AWB in ihrem Kerngeschäft keinen nennenswerten geschäftsgefährdenden Risiken aus dem laufenden Geschäft ausgesetzt.

Zwischenzeitlich wurden die Leistungsverträge für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2019 für weitere 15 Jahre verlängert. Dadurch hat die AWB für einen wesentlichen Zeitraum Planungssicherheit erreicht. Allerdings muss die AWB bei nahezu gleich bleibenden Entgelten umfangreichere Leistungen gegenüber der Stadt Köln (sowohl im gebühren- wie auch im haushaltsfinanzierten Bereich) erbringen. Hier sind komplett neue Leistungen, wie zum Beispiel die Intensiv- und die Zwischenreinigung in der satzungsgemäßen Straßenreinigung, zu nennen. Außerdem wurden bestehende Aufgaben erweitert, zum Beispiel im Littering oder beim Servicelevel in den Wertstoff-Centern. Diese Mehrleistungen ziehen Kostensteigerungen nach sich, die bei nahezu gleichen Erlösen zu einer angespannteren Ergebnissituation führen. Vor diesem Hintergrund ist die Ergebnisplanung der kommenden Jahre trotz vergleichbarer Planergebnisse deutlich ambitionierter als die der zurückliegenden Jahre.

Die Verwertungserlöse stellen auch zukünftig einen wesentlichen Ergebnisbeitrag der AWB dar. Die zu erwartende Entwicklung der entsprechenden Preise für die einzelnen Wertstofffraktionen hat einen erheblichen Einfluss auf das Unternehmensergebnis. Kurzfristig wird nur mit relativ geringen Preisänderungen gerechnet. Es bestehen aber neben dem Erlös-Risiko auch Risiken in der Mengen- und der Qualitätsentwicklung, insbesondere beim Altpapier. Steigende Anteile an Verpackungsmengen wirken sich ebenso nachteilig auf die Altpapiererlöse aus wie rückläufige Sammelmengen.

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie der Eintritt neuer Akteure in den Markt der dualen Systeme bergen vor der im Jahr 2019 bevorstehenden Ausschreibung des Kölner LVP-Erfassungsgebietes sowohl Risiken als auch Chancen, deren Auswirkungen sich noch nicht abschließend abschätzen lassen. Das gilt auch in Bezug auf das Thema der PPK-Mitbenutzung.

Außerdem kann das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23. Februar 2018, mit dem das BVerwG eine Überlassungspflicht von Sperrmüll an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verneint hat („gewerbliche Sammlung von Sperrmüll zulässig“), Auswirkungen für die AWB haben. Auch offene Rechtsfragen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Nachsortiergebühren beinhalten zugleich Chancen und Risiken für die AWB, die jedoch aktuell noch nicht absehbar sind.

Um unsere Wertstoffstrategie („Aktiv für Köln“) mit Fokus auf Abfalltrennung und -recycling sowie die Wertstoffstrategie im Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln weiterzuentwickeln, ist ein weiterer Ausbau der getrennten Sammlungen in den folgenden Jahren geplant.

Im Rahmen neuer Möglichkeiten und steigender Ansprüche der Kunden durch die Digitalisierung in der Abfallwirtschaft und der Stadtreinigung sind zusätzliche Investitionen zur Zukunftssicherung notwendig, um die Marktposition in Köln dauerhaft zu festigen. Soweit diese Investitionen für den aktuellen Planungszeitraum absehbar sind, sind sie bereits in der Planung enthalten.

Das anhaltende Absinken des Zinsniveaus in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass die betrieblichen Versorgungszusagen mit immer geringeren Zinssätzen abgezinst werden müssen. Dies führt zu einem stark gestiegenen Zuführungsbedarf bei den langfristigen Pensionsrückstellungen und sonstigen Personalrückstellungen. Wenn das Zinsniveau stärker absinkt als in der Planung bereits berücksichtigt, kann das zu einem Anstieg der Personalkosten über die geplanten Werte hinaus führen.

Die aktuellen Überlegungen zur weiteren städtebaulichen Entwicklung in Köln, insbesondere im Zusammenhang mit der Erneuerung der Fachhochschule in Deutz, haben dazu geführt, dass der Betriebshof Gießener Straße in Köln-Deutz im Jahr 2016 an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW veräußert wurde. Als Ersatzstandort hat die AWB ebenfalls im Jahr 2016 ein Grundstück an der Christian-Sünner-Straße von der Stadt Köln erworben. Bis zum Jahr 2020 errichtet die AWB auf dem Grundstück einen Ersatz für den veräußerten Standort. Der derzeit absehbare Fremdkapitalbedarf ist durch Darlehensaufnahme im Jahr 2018 abgedeckt.

Die sonstigen Investitionen werden aus dem laufenden Cashflow finanziert.

Zur systematischen Erkennung und Steuerung der Risiken aus der Geschäftstätigkeit der AWB existiert ein Risikomanagementsystem, über das weiter oben bereits berichtet wurde.

Umweltrisiken aus dem Geschäftsbetrieb der AWB, also Gefahren für die Umwelt durch den Betrieb riskanter Anlagen oder den Umgang mit Gefahrgütern, bestehen aktuell in keinem nennenswerten Umfang. Wir halten alle vorgesehenen Vorrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren einschließlich der Beschäftigung entsprechender Sicherheitsbeauftragter strikt ein. Dies wird auch durch die regelmäßigen Audits im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb geprüft. Insgesamt bestehen somit keine besonderen Umweltrisiken. Die geschäftsüblichen Risiken sind im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.