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AWB Köln GmbH

Geschäftsbericht

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Der Aufsichtsrat berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Gesellschafterversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Interessenkonflikte nicht bekannt.

Beratungsschwerpunkte
Im Geschäftsjahr 2018 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 1. März, 19. Juni, 13. September und 12. Dezember sowie drei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates am 30. Januar, 27. August und 25. Oktober 2018 stattgefunden.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:

  •  die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  •  die Auftragsvergabe an Mandatsträger im Jahr 2017
  •  der Personal- und Sozialbericht 2017
  •  die Erteilung des Prüfauftrags für das Geschäftsjahr 2018
  •  der Statusbericht des Programms „AWB 2018“.

In der Sitzung am 19. Juni 2018 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2017 ausführlich beraten und gebilligt.

Den Wirtschaftsplan 2019 mit den wesentlichen Daten für die Erfolgs-, Investitions- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 ausführlich beraten und gebilligt.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft informiert.

Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung laufend über alle wichtigen Geschäfte und die wirtschaftliche Entwicklung informiert. Im Mittelpunkt der Arbeit des Aufsichtsrates stand die Verlängerung der Leistungsverträge mit der Stadt Köln bis 2033. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Verlagerung des Betriebshofes an der Gießener Straße sowie mit dem Neubau an der Christian-Sünner-Straße beschäftigt.

Auch im Berichtsjahr 2018 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat am 19. Juni 2018 – gemeinsam mit der Geschäftsführung – für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgegeben.

Jahresabschlussprüfung
Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind von dem vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen und von der Gesellschafterversammlung bestellten Abschlussprüfer, die Dipl.-Kfm. Hans M. Klein + Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2018 am 3. Juni 2019 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns an.

Veränderungen im Aufsichtsrat
Im Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH gab es folgende Veränderungen:

Herr Horst Leonhardt ist zum 31. Januar 2018 aus dem Gremium ausgeschieden. Die Nachfolge hat Herr Jürgen Fenske bis zum 31. Dezember 2018 angetreten.

Für die im Geschäftsjahr 2018 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2019

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Gerhard Brust