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Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Geschäftsbericht 2017

Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit

Entgelt­trans­parenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz (EntgTranspG) fordert gemäß § 21 EntgTranspG einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern.

Durch die Einbindung in das Tarifsystem (TV-N-Tarifvertrag Nahverkehr NRW) ist eine Entgeltgleichheit für Frauen und Männer sichergestellt.

Personalbestand (31.12.)

(ohne Auszubildende und Altersteilzeit)

2017
männlich
2017
weiblich
2017
gesamt
2016
männlich
2016
weiblich
2016
gesamt
Gesamtzahl 2.748 644 3.392 2.739 639 3.378
Zahl der Vollzeitbeschäftigten 2.437 431 2.868 2.484 439 2.923
Zahl der Teilzeitbeschäftigten 311 213 524 255 200 455

Die KVB fördert als Arbeitgeber durch diverse Maßnahmen die Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Geschäftsjahr beteiligte sich die KVB beispielsweise zum dritten Mal an dem Cross-Mentoring-Programm, um die Qualifizierung für Frauen in Führungspositionen und die Chancengleichheit sicherzustellen. Dabei tauschen für ein Jahr Führungskräfte von Unternehmen ihr Wissen und ihre Erfahrungen über Unternehmens- und Hierarchiegrenzen hinweg praxisnah mit den Nachwuchsführungskräften aus anderen Unternehmen aus.

Flexible Arbeitszeitmodelle wie das sogenannte „AZ Flex Modell“ bieten einem Teil der Belegschaft die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit innerhalb eines großen Zeitfensters frei zu planen. Dies beinhaltet beispielsweise die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis an Samstagen zu arbeiten. Mögliche Mindestbesetzungs- oder Kernarbeitszeiten können dabei durch die Beschäftigten eigenverantwortlich untereinander abgestimmt werden.

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet die KVB Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Möglichkeit des Homeoffice an, welche jedem Teilnehmenden die Gelegenheit gibt, an einem frei aufteilbaren Arbeitstag pro Woche von zu Hause aus für das Unternehmen tätig zu sein.

Dem verstärkten Wunsch nach einer Teilzeitbeschäftigung wird in allen Bereichen der KVB entsprochen, soweit das betrieblich umsetzbar ist. Trotz der Problematik von Teilzeit im Schichtdienst bzw. im Fahrdienst wird gerade hier darauf geachtet, die berechtigten Bedürfnisse der Beschäftigten mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Dazu haben Fahrdienstbeschäftigte seit 2005 im Rahmen des sogenannten Wunschdienstplanes eine bestimmte Anzahl von Punkten, die sie für bestimmte Tage verwenden können, um dort die gewünschte Dienstlage (beispielsweise Frühdienst) vergeben zu bekommen. Dies ist ein hilfreiches Instrument, um am gesellschaftlichen Leben partizipieren zu können, insbesondere mit sozialen Aktivitäten, bei familiären Anlässen sowie schulischen oder sonstigen Veranstaltungen.

Ganz bewusst wird auch Führungskräften Teilzeit angeboten. Die Entwicklung der Zahl der teilzeitbeschäftigten Führungskräfte ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

  2017 2016 2015 2014
Teilzeitbeschäftigte 525 455 404 370
davon Führungskräfte 5 5 3 2
Teilzeitbeschäftigte weibliche Führungskräfte 5 5 3 2

Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, arbeitet die KVB seit 2015 mit dem pme Familienservice zusammen. Das Hilfsangebot umfasst Beratung und Vermittlung von Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen, „Back-up“-Betreuung und Ferienprogramme. Durch die Nutzung eines eigens zur Verfügung stehenden Mutter-Kind-Büros können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Betreuungsnotfälle überbrücken.