SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat den Vorstand entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum wurden keine Meldungen und Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Hauptversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Interessenkonflikte nicht bekannt.
Beratungsschwerpunkte
Im Geschäftsjahr 2017 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 23. März, 1. Juni, 7. September und 8. Dezember sowie eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrates am 14. Juni stattgefunden.
Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:
- die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
- der Strategiecheck der „Strategie 2025“ aus dem Jahr 2015
- die Änderungsvereinbarung zum Organvertrag
- die Betriebsstörung der Kölner Seilbahn
- die Direktvergabe – Vorabbekanntmachung der Stadt Köln
- die Abtretung des Geschäftsanteils an der RVK GmbH
- die Bestellung eines Vorstandsmitgliedes
- die Festlegung von Zielgrößen für Frauen und Männer in Führungspositionen
- die Roadmap zum ÖPNV-Bedarfsplan und Weiterentwicklung der Kölner Busangebote.
In der Sitzung am 1. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und Lagebericht 2016 ausführlich beraten und gebilligt.
Den Wirtschaftsplan 2018 mit den wesentlichen Daten für die Ergebnis-, Investitions- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2017 nach ausführlicher Beratung beschlossen.
Im Mittelpunkt der Arbeit des Aufsichtsrates stand im Berichtszeitraum unverändert das Projekt Nord-Süd Stadtbahn und damit verbunden die Aufarbeitung des Unglücks am Waidmarkt. Die jeweils aktuell vorliegenden Erkenntnisse und Sachstände wurden durch den Vorstand ausführlich erläutert. Ergänzend hat sich der Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Unglücks Waidmarkt externer Expertise bedient.
Auch im Berichtsjahr 2017 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung kann der Aufsichtsrat – gemeinsam mit dem Vorstand – auch für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgeben.
Ausschuss des Aufsichtsrates
Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat im Geschäftsjahr 2017 siebenmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet und haben die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten.
Zudem haben sich die Mitglieder des Ausschusses intensiv mit Personal- und Vorstandsangelegenheiten befasst.
Jahresabschlussprüfung
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind von dem von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2017 am 28. Juni 2018 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.
Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.
Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die der Vorstand im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Vorstand dessen Feststellung durch die Hauptversammlung.
Der Verlust wird gemäß § 4 des Organvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH abgedeckt.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Im Aufsichtsrat der Kölner Verkehrs-Betriebe AG gab es mehrere Veränderungen.
Herr Peter Meyer ist zum 2. März 2017 aus dem Gremium ausgeschieden. Herr Ronald Laubrock ist für ihn in den Aufsichtsrat nachgerückt. Herr Franz-Josef Höing ist zum 23. März 2017 aus dem Gremium ausgeschieden. Die Nachfolge hat Frau Andrea Blome angetreten.
Nach der Wahl der Arbeitnehmervertreter/-innen in den Aufsichtsrat der Kölner Verkehrs-Betriebe AG gemäß § 13 Abs. 2 der 3. WO MitbestG am 30. Mai 2017 begann die Amtszeit der neu gewählten bzw. wiedergewählten Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 14. Juni 2017.
Frau Susana dos Santos Herrmann, Herr Peter Kron und Herr Reinhard Houben sind zum 8. Dezember 2017 aus dem Gremium ausgeschieden. Die Nachfolge von Frau dos Santos Herrmann hat Herr Andreas Pöttgen angetreten. Die Nachfolge von Herrn Peter Kron hat Herr Horst Noack angetreten. Die Nachfolge für Herrn Reinhard Houben hat Herr Ralph Sterck angetreten.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens.
Für die im Geschäftsjahr 2017 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, dem Betriebsrat, den leitenden Angestellten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kölner Verkehrs-Betriebe AG seinen Dank aus.
Köln, im Juni 2018
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Wilfried Kuckelkorn