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Stadtwerke Köln GmbH

Geschäftsbericht

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende sowie im Vertretungsfall der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende standen im Jahr 2018 mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner die Compliance-Berichte zur Kenntnis genommen. Die Berichte enthalten grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum 2018 wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Gesellschafterversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 wurden Interessenkonflikte eines Mitglieds des Aufsichtsrates offengelegt. Das betreffende Mitglied des Aufsichtsrates hat an den entsprechenden Beratungen im Ausschuss des Aufsichtsrates nach § 27 Abs. 3 MitbestG sowie im Aufsichtsrat nicht teilgenommen und legte im Anschluss sein Mandat nieder.

Für Geschäftsvorgänge, die für das Unternehmen eilbedürftig waren, wurden in drei begründeten Ausnahmefällen die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen schriftlicher Beschlussfassungen gefasst.

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2018 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 16. März, 29. Juni, 28. September und 14. Dezember sowie vier außerordentliche Sitzungen (17. April, 30. April, 9. Juli und 3. September) stattgefunden.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren gemäß den rechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Vorgaben im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und des Konzerns
  • die Wahlen des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie des stellver­tretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
  • die Wahl eines Vertreters der Anteilseigner in den Ausschuss des Aufsichtsrates gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG
  • die Geschäftsführungsangelegenheiten (Bestellung von Geschäfts­führern und des Arbeitsdirektors, Organisation der Geschäftsführung, Ernennung des Vorsitzenden der Geschäftsführung)
  • die Aufsichtsratsangelegenheiten (Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Aufsichtsratsarbeit im Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates und im Aufsichtsrat selbst sowie in Bezug auf die Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrates im Laufe des Jahres 2018)
  • die Personalangelegenheiten
  • die Zuführung einer Einzahlung zur Kapitalrücklage der Häfen und Güterverkehr Köln AG
  • die Stadtbahnbeschaffung durch die Kölner Verkehrs-Betriebe AG
  • die Änderungen des Gesellschaftsvertrags der KölnBäder GmbH
  • die Beschlussfassungen nach § 32 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
  • die aktuellen Vorgänge bei den Beteiligungen der Stadtwerke Köln GmbH
  • die Beteiligungsberichte 2017 der Stadtwerke Köln GmbH und der Organgesellschaften
  • das Verfahren zur Auswahl des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
  • der Sachstand zu Werbemöglichkeiten im Rahmen des Werbenutzungsvertrages
  • die Darstellung der Konzernrevision
  • das Strafverfahren infolge des Einsturzes des Stadtarchivs
  • die Entwicklung der Besucherzahl der KölnBäder GmbH
  • die Übertragung der Anteile an der innogy SE von RWE AG auf E.ON
  • Auswirkungen der Koalitionsvereinbarung der Bundes­regierung auf den Stadtwerke Köln Konzern
  • die wesentlichen Grundstücksangelegenheiten der Organ­gesellschaften.

In der Sitzung am 29. Juni 2018 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2017 ausführlich beraten und gebilligt.

Den Wirtschaftsplan 2019, bestehend aus dem Erfolgs- und Finanzplan, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 ausführlich beraten und gebilligt.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft informiert.

Auch im Berichtsjahr 2018 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern.

Im Berichtsjahr wurden zwei Vorgänge umfangreich und unter verschiedenen rechtlichen Aspekten kritisch und kontrovers behandelt.

Zum einen ist der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Ständigen Ausschusses des Aufsichtsrates gemäß § 27 Absatz 3 MitbestG zur Einrichtung und Besetzung einer sogenannten hauptamtlichen Geschäftsführerposition bei der Stadtwerke Köln GmbH unter Berücksichtigung der Empfehlung von Ziffer 3.6.2 des PCGK Köln nicht gefolgt und hat die entsprechenden Vorschläge nicht umgesetzt.

Der Vorgang war Gegenstand von Strafanzeigen, die Ermittlungen wurden mangels Anfangsverdacht von der Staatsanwaltschaft Köln eingestellt.

Zum anderen war die erfolgte Wahl eines Arbeitnehmervertreters zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates kontrovers. Nach dessen Rücktritt und der Übernahme des Vorsitzes durch einen Vertreter der Anteilseignerseite wurde ein anhängiges gerichtliches Verfahren für erledigt erklärt.

Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat – gemeinsam mit der Geschäftsführung – am 19. Juni 2019 für das Geschäftsjahr 2018 eine Erklärung über die vollständige Anwendung der verpflichtenden Regelungen und der Empfehlungen des PCGK Köln abgegeben.

Ausschuss des Aufsichtsrates

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH hat im Geschäftsjahr 2018 zwölfmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit Geschäftsführungsangelegenheiten befasst und haben die Sitzungen des Aufsichts­rates vorberaten.

Jahresabschlussprüfung

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind von dem von der Gesellschafterversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie den Lagebericht und Konzernlagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Die Berichte wurden in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen.

Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2018 am 19. Juni 2019 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risiko­szenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht und Konzern­lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns an.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH gab es mehrere Veränderungen.

Herr Werner Bierfeld hat mit Wirkung zum 30. April 2018 sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrates niedergelegt. An seiner Stelle wurde Frau Stefanie Mägdefrau, die am 30. Mai 2017 von der Belegschaft als Ersatzmitglied gewählt worden ist, mit Wirkung zum 1. Mai 2018 Mitglied des Aufsichtsrates.

Herr Martin Börschel hat sein Mandat im Aufsichtsrat mit Schreiben vom 17. April 2018 niedergelegt. Er ist mit Ablauf des 17. Mai 2018 nicht mehr Mitglied des Aufsichtsrates. Die Nachfolge von Herrn Börschel hat Herr Artur Grzesiek zum 7. Juni 2018 angetreten.

Weiter hat Herr Bernd Petelkau am 30. April 2018 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt, so dass er mit Ablauf des 30. April 2018 aus dem Gremium ausgeschieden ist. Die Nachfolge von Herrn Petelkau hat Herr Prof. Dr. Heribert Hirte zum 7. Juni 2018 angetreten.

Herr Jörg Frank hat sein Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 30. April 2018 niedergelegt. Herr Frank ist mit Ablauf des 1. Juni 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die Nachfolge von Herrn Frank hat Frau Annemarie Lütkes zum 5. Juli 2018 angetreten.

Herr Michael Paetzold hat mit Wirkung zum 27. September 2018 sein Mandat im Aufsichtsrat niedergelegt. Die Nachfolge hat Herr Garrelt Duin zum 27. September 2018 angetreten.

Frau Kirsten Jahn hat am 14. Februar 2019 mit sofortiger Wirkung ihr Mandat im Aufsichtsrat niedergelegt. Herr Lino Hammer wurde mit Wirkung zum 14. Februar 2019 in den Aufsichtsrat in Nachfolge von Frau Jahn entsandt.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und ihre Leistungen im Gremium zum Wohle des Unternehmens.

Für die im Geschäftsjahr 2018 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Köln GmbH sowie den Konzerngesellschaften seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2019

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Garrelt Duin