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Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Geschäftsbericht

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat den Vorstand entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Hauptversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Interessenkonflikte nicht bekannt.

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2018 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 8. März, 28. Juni, 13. September und 13. Dezember sowie drei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates am 15. Juni, 14. November und 21. Dezember stattgefunden.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • die Ersatz- und Neubeschaffung von Niederflurbahnen (NF12)
  • die Personalstrategie der KVB
  • der Grundstücksankauf Kaiserstraße 127 in Köln-Porz für einen Busbetriebshof
  • die Neugestaltung der Ost-West-Achse
  • der Sachstand bei der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages der Verkehrsleistungen im Stadtbahn- und Busverkehr in der Stadt Köln und auf abgehenden Linien
  • der Sachstand zum Unfall der Kölner Seilbahn
  • das strafrechtliche Urteil zum Verfahren Waidmarkt
  • die Bestellung einer Vorstandsvorsitzenden
  • die Bestellung von Vorstandsmitgliedern
  • Personalangelegenheiten, z.B. Dienstwagenregelung und Prokuraerteilung.

Im Mittelpunkt der Arbeit des Aufsichtsrates stand im Berichtszeitraum unverändert das Projekt Nord-Süd Stadtbahn und damit verbunden die Aufarbeitung des Unglücks am Waidmarkt. Die jeweils aktuell vorliegenden Erkenntnisse und Sachstände wurden durch den Vorstand ausführlich erläutert. Ergänzend hat sich der Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Unglücks Waidmarkt externer Expertise bedient.

In der Sitzung am 28. Juni 2018 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und Lagebericht 2017 ausführlich beraten und gebilligt.

Den Wirtschaftsplan 2019 mit den wesentlichen Daten für die Ergebnis-, Investitions- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 nach ausführlicher Beratung beschlossen. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement informiert.

Auch im Berichtsjahr 2018 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung kann der Aufsichtsrat – gemeinsam mit dem Vorstand – auch für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgeben.

Ausschuss des Aufsichtsrates

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat im Geschäftsjahr 2018 zwölfmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet und haben die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten.

Zudem haben sich die Mitglieder des Ausschusses intensiv mit Personal- und Vorstandsangelegenheiten befasst. Im Dezember 2018 hat der Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates seine Aufgabe als Vermittlungsausschuss nach § 27 Abs. 3 MitbestG aufgenommen, um im Verfahren einer im ersten Wahlgang nicht erfolgten Wiederbestellung eines Vorstandsmitgliedes zu vermitteln.

Jahresabschlussprüfung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind von dem von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2018 am 6. Juni 2019 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die der Vorstand im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Vorstand dessen Feststellung durch die Hauptversammlung.

Der Verlust wird gemäß § 4 des Organschaftsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH abgedeckt.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat der Kölner Verkehrs-Betriebe AG gab es folgende Veränderung:

Herr Kenan Millihuzin ist zum 10. Dezember 2018 aus dem Gremium ausgeschieden. Herr Frank Michael Munkler ist als Ersatzmitglied in das Mandat im Aufsichtsrat nachgerückt.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Millihuzin für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens.

Für die im Geschäftsjahr 2018 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, dem Betriebsrat, den leitenden Angestellten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kölner Verkehrs-Betriebe AG seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2019

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Wilfried Kuckelkorn