Stadtwerke Köln Konzern

Pressemeldung der RheinEnergie

Landgericht Köln gibt RheinEnergie recht

10.02.2022

Antrag auf Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW zurückgewiesen - Das Landgericht Köln hat der RheinEnergie rechtgegeben, was deren Aufteilung von Grund- und Ersatzversorgungspreisen für Strom und Erdgas angeht.

Die Kammer wies einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als „unbegründet“ zurück. Zur Erläuterung führt das Gericht aus, dass die von der RheinEnergie vorgenommene Preisspreizung rechtlich nicht zu beanstanden sei.

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