Pressemeldung der RheinEnergie
Landgericht Köln gibt RheinEnergie recht
10.02.2022Antrag auf Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW zurückgewiesen - Das Landgericht Köln hat der RheinEnergie rechtgegeben, was deren Aufteilung von Grund- und Ersatzversorgungspreisen für Strom und Erdgas angeht.
Die Kammer wies einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als „unbegründet“ zurück. Zur Erläuterung führt das Gericht aus, dass die von der RheinEnergie vorgenommene Preisspreizung rechtlich nicht zu beanstanden sei.
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