SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Gesellschafterversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Interessenkonflikte nicht bekannt.
Beratungsschwerpunkte
Im Geschäftsjahr 2018 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 5. März, 15. Juni, 31. August und 12. Dezember sowie zwei außerordentliche Sitzungen am 8. November und 22. November stattgefunden.
Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:
- die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
- die Änderung des Gesellschaftsvertrages
- die Investitionsmaßnahmen zur Attraktivierung und Sanierung der Kölner Bäderlandschaft
- die Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung der Saunalandschaft und des Fitnessbereiches im Agrippabad
- die Einnahmen- und Besucherentwicklung, inklusive KölnPass, Schul- und Vereinsnutzung, Freibadesaison
- die Tarife der KölnBäder GmbH.
Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über die Anstellung und Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung informiert.
In der Sitzung am 15. Juni 2018 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2017 ausführlich beraten und gebilligt.
Den Wirtschaftsplan 2019, bestehend aus dem Erfolgs- und Finanzplan, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 ausführlich beraten und gebilligt.
Auch im Berichtsjahr 2018 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat am 15. Juni 2018 – gemeinsam mit der Geschäftsführung – für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgegeben.
Ausschuss des Aufsichtsrates
Der am 19. Juni 2002 gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der KölnBäder GmbH hat im Geschäftsjahr 2018 siebenmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet und haben die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten.
Jahresabschlussprüfung
Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind von dem von der Gesellschafterversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, EversheimStuible Treuberater GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2018 am 4. Juni 2019 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.
Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.
Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.
Der Verlust wird gemäß § 2 des Organschaftsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH abgedeckt.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2019 Herrn Heiko Seifert gemäß § 108a Gemeindeordnung NRW – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten – als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH bestellt. Herr Nikolaj Simanko ist durch die Bestellung von Herrn Heiko Seifert aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Für die im Geschäftsjahr 2018 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KölnBäder GmbH seinen Dank aus.
Köln, im Juni 2019
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Peter Kron