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RheinEnergie AG

Geschäftsbericht 2017

Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement

Unternehmerisches Handeln ist stets mit Chancen und Risiken verbunden. Diese Risiken können sehr unterschiedlicher Natur sein: Strategische Risiken, gesetzliche Risiken, Regulierungsrisiken, Preis- und Mengenrisiken, sonstige operative Risiken und finanzwirtschaftliche Risiken. Aufgabe des Risikomanagements ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung beziehungsweise Minimierung zu ergreifen. Neben dem unmittelbaren unternehmerischen Interesse eines Unternehmens werden damit auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Das Risikomanagementsystem der RheinEnergie regelt Zuständigkeiten, Analyse- und Bewertungsverfahren sowie Risikokennziffern. Alle diesbezüglichen Prozesse sind in einer Risikoleitlinie festgehalten. Auf dieser Basis wird unter Berücksichtigung von bestimmten Schwellenwerten regelmäßig über Veränderungen von Risiken berichtet. Bei erstmaligem Eintritt eines monetär bedeutsamen Risikos erfolgt der Bericht unmittelbar. Die Einstufung der Risiken erfolgt in einer Risikomatrix nach dem Verhältnis zwischen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Als Ergebnis ergeben sich Risiken, die überwacht werden müssen. Bei den im folgenden Abschnitt genannten Risiken handelt es sich um Risiken mit einem niedrigen und mittleren Erwartungswert.

Die Risikoberichterstattung berücksichtigt auch alle wesentlichen Tochtergesellschaften der RheinEnergie und ist selbst eingebunden in entsprechende Richtlinien des Stadtwerke Köln Konzerns. Die wesentlichen Tochtergesellschaften haben eigene Risikorichtlinien. So gelten für die auf die RheinEnergie Trading GmbH ausgegliederten Geschäftsaktivitäten zusätzliche Regelungen in einem separaten Risikohandbuch. Darin sind alle organisatorisch notwendigen Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten festgehalten. Darüber hinaus werden spezifische Festlegungen und Begrenzungen für die relevanten Risiken definiert und fortgeschrieben, die aus den Beschaffungs- und Handelsaktivitäten resultieren.

Die RheinEnergie führt mit allen Fachbereichen systematische Risikoinventuren durch. Ziel ist es, Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und zu dokumentieren. Auf dieser Basis ergreift das Unternehmen dann Maßnahmen zur Steuerung, Begrenzung und Minimierung von Risiken. In die Analysen fließen die denkbaren externen Marktrisiken, operative Betriebsrisiken und finanzwirtschaftliche Risiken mit ein. In das Risikomanagement wurden auch – entsprechend ihrer Beteiligungsquote und Wesentlichkeit – ausgewählte Beteiligungsunternehmen einbezogen.

Unter Berücksichtigung der gegebenen Gegensteuerungs- und Minimierungsmaßnahmen sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Derartige Risiken sind aus heutiger Sicht auch in absehbarer Zukunft nicht zu erkennen.

Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Entwicklung zum Energiesystem der Zukunft wird von vielen energiepolitischen Vorgaben bestimmt, die für die betroffenen Unternehmen aus heutiger Sicht ein hohes Maß an Planungsunsicherheit bedeuten. Investitionen von Energie­versorgern, insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Verteilung, sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Daher bedarf es für die investierenden Unternehmen in hohem Maße verlässlicher gesetzlicher energiepolitischer sowie regulatorischer Rahmenbedingungen. Diese hängen sehr stark vom energiepolitischen Kurs auf europäischer und nationaler Ebene ab. Sowohl auf Ebene der Europäischen Union als auch auf Ebene des Bundes stehen auch in Zukunft erhebliche energiepolitische Weichenstellungen an, die substanzielle Auswirkungen auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung von Energieversorgern haben können. Im Rahmen der Dekarbonisierungsdebatte ist nunmehr nach der Konstituierung der neuen Bundesregierung inhaltlich von Festlegungen zu möglichen Kohleausstiegsszenarien auszugehen. Angesichts der unbefriedigenden wirtschaftlichen Situation konventioneller Erzeugungsanlagen ergeben sich für die verbleibenden Energieerzeugenden Einheiten dadurch Chancen, dass die derzeit in vielen erzeugenden Einheiten nicht gegebene Wirtschaftlichkeit der Kraftwerke verbessert werden kann; andererseits kann es zu erheblichen Risiken aus einer gegenüber der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer frühzeitigen Abschaltung und einem weiteren Anstieg der erneuerbaren Energien kommen.

Zunehmende Risiken bei langfristig wirksamen Investitionsprojekten ergeben sich auch durch etwaige genehmigungsrechtliche Fragestellungen, die nicht oder nicht zeitgerecht gelöst werden können. Alle derartigen Aspekte haben Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen und zukünftige Ergebnisse aus diesen Investitionen.

Weiterhin sind Energieversorger in erheblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundesnetzagentur oder der Landesregierungsbehörden, ausgesetzt. Neben jährlichen Absenkungen der Erlösobergrenzen stehen insbesondere die Ergebnisse der Kostenerhebungen in der Sparte Strom zur Festlegung der entsprechenden Erlösobergrenzen noch aus, die unter anderem aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus für die nächsten Jahre mit einer sinkenden Eigenkapitalverzinsung zu Erlöseinbußen führen können. Bei allen genannten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass es bei den Erträgen aus dem Netzgeschäft im Saldo zu weiteren Minderungen kommt. Auch wenn die Vorgaben der Bundesnetzagentur zur effizienzbedingten jährlichen Absenkung der Erlösobergrenze etwas reduziert worden sind, sind die Netzbetreiber und Dienstleister für die Netzbereiche aufgefordert, diesen negativen Auswirkungen auf die Wertschöpfung im Rahmen der Strom- und Gasnetze entsprechende Kosteneinsparungen und/oder Effizienzsteigerungen entgegenzusetzen. 

Weitere Risiken können sich dadurch ergeben, dass Regulierungsbehörden in die Kalkulation von sonstigen Entgelten eingreifen. Hier ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass es zu Diskussionen insbesondere im Bereich der Wasser- und Fernwärmepreise mit entsprechenden Verfügungen der Kartellbehörden sowie negativen Auswirkungen auf die Ergebnissituation kommen kann. 

Auswirkungen ergeben sich auch aus der Regulierung von Energiehandelsgeschäften. Die beiden EU-Verordnungen „EU Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency (REMIT)“ sowie „European Market Infrastructure Regulation (EMIR)“ verpflichten die Marktteilnehmer, unterschiedlichste Informationen zu veröffentlichen und Transaktionen zu melden. Zu den Pflichten gehören ebenfalls die Standards aus der Market Abuse Regulation (MAR), die Entwicklung der MiFID II zu beobachten und notwendige Maßnahmen zu definieren. Alle genannten Aspekte führen zu erhöhtem administrativem Aufwand sowie zu einer nachhal­tigen Erhöhung der Kosten im Handelsbereich.

Chancen ergeben sich für die RheinEnergie insbesondere durch laufende Projekte, mit denen Potenziale zur Prozessverbesserung sowie zur Effizienzsteigerung identifiziert und umgesetzt werden. RheinEnergie hat hierzu ein Benchmarking Projekt durchgeführt, auf dessen Grundlage im Geschäftsjahr 2017 seitens der prozessverantwortlichen Führungskräfte diverse kostensenkende und effizienzsteigernde Maßnahmen identifiziert wurden, die in den Jahren 2018 ff. umgesetzt werden sollen. Daneben hat die RheinEnergie im Rahmen der Diskussionen über die zukünftige strategische Ausrichtung eine Reihe von neuen Geschäftsfeldern identifiziert, die sich aus der grundlegenden Veränderung der Energiemärkte ergeben und in den Jahren 2018 ff. konsequent mit entsprechenden Ergebnispotenzialen entwickelt werden sollen. Dies wird eingebunden sein in einen systematischen Innovationsmanagement-Prozess. Damit beabsichtigt die RheinEnergie, zukünftig Marktchancen laufend und frühzeitig zu erkennen sowie Risiken rechtzeitig entgegenwirken zu können.

Grundlage für die Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Energieversorgungsunternehmens sind technologisch anspruchsvolle und komplexe Anlagen. Trotz umfangreicher Vorsorge durch entsprechende Kontrollen, Wartungen, Betriebsführungskonzepte etc. können sich Risiken durch den Ausfall dieser Einheiten aus den unterschiedlichsten Gründen, beispielsweise Alter, Witterung etc., ergeben. Die Abwicklung vieler Prozesse erfolgt durch moderne und sehr komplexe IT-Systeme. Trotz hoher Sicherheits- und Wartungsstandards können sich insbesondere vor dem Hintergrund steigender Risiken durch Angriffe Dritter aus unterschiedlichen Umständen Einschränkungen der Nutzbarkeit und Verfügbarkeit dieser Systeme ergeben.

Was die vertraglichen Beziehungen zu den Kunden angeht, gibt es neben den typischerweise bestehenden Risiken aufgrund möglicher Forderungsausfälle, insbesondere im Hinblick auf verlässliche vertragliche Grundlagen, unverändert eine Vielzahl zum Teil neuer Fragestellungen (z.B. Klage der Verbraucherschutzzentrale), die rechtliche Risiken mit entsprechender wirtschaftlicher Relevanz darstellen. 

Neben den energiepolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen haben insbesondere die Verhältnisse auf den Strom- und Gasmärkten erhebliche Auswirkungen auf die Ertragskraft. Die entscheidenden Parameter wie Öl-, Kohle-, CO2-, Strom- und Gaspreise unterliegen unverändert erheblichen Schwankungen bei einem zwar leicht gestiegenen, aber immer noch niedrigen Strompreisniveau. Große Auswirkungen ergeben sich durch diese Preisentwicklung insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugungsanlagen. Der deutliche und kontinuierliche Strompreisverfall in den letzten Jahren hat die wirtschaftliche Situation von Kraftwerksanlagen trotz einer mittlerweile erfolgten leichten Erholung unter Druck gesetzt und bei der RheinEnergie in den letzten Jahren zu nennenswerten Abwertungen verschiedener Kraftwerke geführt. Bei einer negativen Entwicklung der Differenz zwischen den Verkaufserlösen für Strom und den dafür anfallenden wesentlichen Erzeugungskosten besteht das Risiko, dass neben den negativen Auswirkungen auf die Wertschöpfung in zukünftigen Jahren weitere Wertberichtigungen auf Erzeugungsanlagen notwendig sein können. Umgekehrt können ein Anstieg der Strompreise beziehungsweise der Margen und/oder die Einführung von entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Verbesserung der Wertschöpfung aus der Erzeugung führen.

Zusätzlich zu den Auswirkungen von Preisveränderungen ergeben sich weitere Chancen und Risiken aus der Entwicklung der abgesetzten Mengen. Neben Witterungseinflüssen können insbesondere konjunkturelle Einflüsse einen erheblichen Effekt auf Absatzmengen und -strukturen in den einzelnen Segmenten haben. Der große Kreis von Anbietern mit der einhergehenden Intensivierung des Wettbewerbs wird auch in Zukunft zu weiteren Kunden- und damit auch Mengen- und Margenverlusten führen. Zunehmend an Bedeutung gewinnt im Vertriebsgeschäft die Aufgabe, verloren gegangene Kunden zurückzugewinnen und insoweit Marktanteile zu stabilisieren oder zu erhöhen.

Wirtschaftliche Risiken aus dem Verlust von Konzessionen leiten sich aus dem Ausfall von Netzentgelten und Betriebsführungserlösen ab, aus vertrieblicher Sicht droht mittelbar der Verlust des Grundversorgerstatus.

Die Situation an den Finanz- und Kapitalmärkten ist in den letzten Jahren von einem vergleichsweise niedrigen Niveau insbesondere der Langfristzinsen gekennzeichnet. In finanzwirtschaftlicher Hinsicht ergeben sich aus dieser Entwicklung Chancen und Risiken. Eine nachhaltige Erhöhung der langfristigen Zinsen beispielsweise würde zwar einerseits zu geringeren Belastungen im Zusammenhang mit langfristigen Personalverpflichtungen führen, andererseits aber auch die langfristigen Finanzierungskosten vor dem Hintergrund der gegebenen Fremdfinanzierungsmittel erhöhen.

In der Gesamtbewertung lassen sich keine bestandsgefährdenden Risiken feststellen.

Köln, den 26. März 2018
Der Vorstand

Dr. Steinkamp          Dr. Cerbe          Graefrath          Hassel          Südmeier