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Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Geschäftsbericht 2017

Allgemeine Erläuterungen

Allgemeine Angaben

Die Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft (KVB) hat ihren Sitz in Köln. Sie ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 2130 in das Handelsregister eingetragen.

Angaben zu Form und Darstellung

Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 17. Juli 2015 wurde bei der Erstellung beachtet.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Ferner wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden über ihre Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung erworbener Software erfolgt hierbei über einen Zeitraum von vier beziehungsweise zehn Jahren.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung.

Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abgesetzt, sobald diese fertiggestellt sind.

Die planmäßigen Abschreibungen im Sachanlagevermögen erfolgen im Wesentlichen linear. Die von 1996 bis einschließlich 2007 in Betrieb genommenen Stadtbahnwagen werden degressiv abgeschrieben. Sofern hier die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen führt, wird ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode vorgenommen.

Zugänge bei den geringwertigen Vermögensgegenständen werden in einen Sammelposten eingestellt und dieser wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die AfA-Tabellen für Personen- und Güterbeförderung im Straßen- und Schienenverkehr sowie die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern – wie sie in Anlehnung an die AfA-Tabellen betriebsindividuell festgelegt werden – zugrunde.

Nutzungsdauer der Sachanlagen in Jahren  
U-Bahn-Bauwerke 75
Betriebsgebäude 50
Gleisanlagen 25
Weichen 20
Fahrdraht 20
Zugsicherungs- und Signalanlagen 20
Bahnsteige und Rampen 25
Speise- und Rückleiterkabel 20
Unterwerke 20
Stadtbahnwagen 15 – 30
Omnibusse (bis 31.12.2016) 7
E-Busse und Dieselbusse (seit 01.01.2017) 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 19

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt; sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie mit dem Barwert auf der Grundlage eines marktkonformen Zinsfußes bilanziert. Liegt die Bewertung der Finanzanlagen über dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle sowie Kostenminderungen (Skonti und andere) werden entsprechend berücksichtigt. Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wurden berücksichtigt.

Bei den zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen Leistungen wird das Material ebenfalls mit durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. In den Wertansatz werden darüber hinaus der Lohn, die Material- und die Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung einbezogen.

Die Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertminderungen in begründeten Einzelfällen angesetzt.

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bilanziert.

Die noch nicht mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten verrechneten Investitionszuschüsse werden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses als Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Durchschnittszinssatzes sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerungen ermittelt. Der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Altersvorsorge-/Pensionsrückstellungen entspricht gemäß Artikel 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 zehn Jahre.

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen werden abgezinst, die langfristigen sonstigen Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen und für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Beihilfen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung von Gehalts- beziehungsweise Kostensteigerungen und eines Durchschnittszinssatzes berechnet.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Corporate Governance

Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG bekennt sich insoweit zu der im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen Aussage, dass Unternehmen verantwortungsvoll und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet zu leiten und zu kontrollieren sind.

Segmentbericht­erstattung

Eine Segmentberichterstattung ist nicht angezeigt, da die KVB ausschließlich ÖPNV-Verkehrsleistungen in Köln und auf abgehenden Linien im Umland erbringt.

Derivative Finanzinstrumente

Derartige Geschäfte wurden im Jahr 2017 nicht getätigt.

Latente Steuern

Die KVB ist Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Köln GmbH, Köln (SWK). Latente Steuern werden beim Organträger ausgewiesen.

Erläuterungen der Bilanz

1 Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten ist der Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2017 zu entnehmen.

Anteil am Kapital in % Eigenkapital Ergebnis
Anteilsbesitz Tsd. € Jahr Tsd. €
Kölner Seilbahn-Gesellschaft mbH, Köln (KSG) 100,0 1.700 2017
Westigo GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmen, Köln (Westigo) 100,0 200 2017
KSV – Kölner Schulbusverkehr GmbH, Köln (KSV) 51,0 640 2016 340
Schilling Omnibusverkehr GmbH, Hürth (SOV) 51,0 3.425 2016 1.012
Dienstleistungsgesellschaft für Kommunikationsanlagen des Stadt- und Regionalverkehrs mbH, Köln (DKS) 25,5 1.275 2016/17
(30.9.)
329
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG, Kommanditanteil 10,1 3.419 2016 958

Eine Beteiligung von nominal 1 Tsd. € besteht außerdem an der beka GmbH, Köln. Die RC Data GmbH wurde im Geschäftsjahr 2015 liquidiert und im Geschäftsjahr 2017 aus dem Handelsregister gelöscht. Der Anteil an der Regionalverkehr Köln GmbH wurde 2017 an die Stadt Köln verkauft. Mit der KSG und der Westigo bestehen Organverträge mit Ergebnisausschlussvereinbarung.

2 Vorräte

  31.12.2017
Tsd. €
31.12.2016
Tsd. €
Gesamt 26.995 24.944
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 25.456 23.346
Unfertige Leistungen 1.496 1.555
Waren 43 43

3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  31.12.2017
Tsd. €
31.12.2016
Tsd. €
Gesamt 150.749 146.176
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23.926 22.435
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.852 19.990
Sonstige Vermögensgegenstände 120.971 103.751

Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 108,6 Mio. € (Vorjahr 94,9 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen mit 3,2 Mio. € (Vorjahr 2,2 Mio. €) die Stadt Köln.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in voller Höhe (Vorjahr 19,6 Mio. €) Forderungen gegen die SWK aus dem laufenden Verrechnungsverkehr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 1,9 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) Forderungen gegen die Stadt Köln und betreffen im Wesentlichen die Abrechnungen aus interlokalen Verkehren und der Vorfinanzierungskosten und des Kapitaldienstes der KVB im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn. 

4 Flüssige Mittel

Hier sind Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfasst.

5 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter diesem Posten werden Vorauszahlungen auf Versicherungsleistungen für kommende Geschäftsjahre ausgewiesen.  

6 Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 78,3 Mio. € ist voll eingezahlt und in 156.600 Namensaktien zum Nennbetrag von je 500 € eingeteilt.

7 Kapitalrücklage

Zur Finanzierung der Infrastruktur stellte die Stadt Köln im Geschäftsjahr 16,6 Mio. € in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) ein.

8 Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse

Dem Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse wurden 14,3 Mio. € zugeführt; 13,8 Mio. € wurden mit dem Anlagevermögen verrechnet.

9 Rückstellungen

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag enthält Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von 64,0 Mio. € (Vorjahr 60,2 Mio. €) sowie sonstige Rückstellungen von 57,2 Mio. € (Vorjahr 67,3 Mio. €).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 31.12.2017
Tsd. €
31.12.2016
Tsd. €
Gesamt 64.017 60.185
Versorgungsverpflichtungen 42.237 40.262
Sachleistungsverpflichtungen 21.780 19.923

Wie im Vorjahr sind sämtliche Pensionsrückstellungen langfristig.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 3,68 % (Vorjahr 4,01 %) sowie Gehalts- und Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % berechnet. Der Zinssatz entspricht dem für den 31. Dezember 2017 prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Der sich im Vergleich zu einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (2,80 %) ergebende ausschüttungsgesperrte Differenzbetrag beläuft sich auf 7,3 Mio. €.

Die Rückstellungen für Sachbezüge wurden mit einer Kostensteigerungsrate von 3,0 % berechnet.

Der Fehlbetrag aus den nicht vollständig abgesicherten Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) für aktive und ehemalige Mitarbeiter beträgt Ende 2017 155,1 Mio. € (Vorjahr 145,9 Mio. €).

Sonstige Rückstellungen 31.12.2017
Tsd. €
31.12.2016
Tsd. €
Gesamt 57.175 67.265
– für den Personal- und Sozialbereich 25.449 27.885
– für Erneuerungsverpflichtungen 12.210 13.850
– für Instandhaltung 4.633 6.380
– für ausstehende Rechnungen 2.298 2.258
– für Haftpflichtleistungen 1.411 1.320
– für Umweltschutz 140 280
Übrige 11.034 15.292

Die übrigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Baumaßnahmen, Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und ungewisse Verbindlichkeiten.

Von den sonstigen Rückstellungen haben 8,7 Mio. € (Vorjahr 10,0 Mio. €) langfristigen Charakter.

Die Rückstellungen für Jubiläen, Beihilfen und Altersteilzeit wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Verfahren berechnet. Neben den Richttafeln 2005 G wurde ein für den 31. Dezember 2017 prognostizierter Zinssatz von 2,80 % (Vorjahr 3,22 %) angewendet und Gehaltssteigerungen von 2,5 % beziehungsweise bei den Beihilfeverpflichtungen Kostensteigerungen von 2,0 % wurden berücksichtigt.

Bei den Rückstellungen für Jubiläen ergab sich aus der Umstellung im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 ein niedrigerer Wert im Vergleich zum Ansatz zum 31. Dezember 2009. Unter Anwendung des Wahlrechts gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde auch diese höhere Rückstellung zum 31. Dezember 2017 beibehalten. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Überdeckungsbetrag von 0,1 Mio. €.

Für den Unglücksfall Waidmarkt waren keine Rückstellungen zu bilden, da eventuellen gegen die KVB gerichteten Schadenersatzansprüchen in gleicher Höhe Ausgleichsansprüche gegen Dritte beziehungsweise die Stadt Köln gegenüberstehen.  

10 Verbindlichkeiten

  Restlaufzeit Gesamt
  bis 1 Jahr größer
1 Jahr
davon größer
5 Jahre
31.12.2017
  Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 27.301 339.030 236.898 366.331
(Vorjahr) (24.091) (346.710) (260.155) (370.801)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28.413 28.413
(Vorjahr) (38.651) (–) (–) (38.651)
davon        
  • gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(2) (–) (–) (2)
  • (Vorjahr)
(2) (–) (–) (2)
  • gegenüber verbundenen Unternehmen
(497) (–) (–) (497)
  • (Vorjahr)
(548) (–) (–) (548)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 197 197
(Vorjahr) (113) (–) (–) (113)
Sonstige Verbindlichkeiten 15.935 23.139 14.777 39.074
(Vorjahr) (11.822) (23.661) (15.478) (35.483)
davon        
  • gegenüber verbundenen Unternehmen
(–) (–) (–) (–)
  • (Vorjahr)
(–) (–) (–) (–)
  • aus Steuern
(1.759) (–) (–) (1.759)
  • (Vorjahr)
(1.653) (–) (–) (1.653)
  • im Rahmen der sozialen Sicherheit
(–) (–) (–) (–)
  • (Vorjahr)
(–) (–) (–) (–)
Gesamt 71.846 362.169 251.675 434.015
(Vorjahr) (74.677) (370.371) (275.633) (445.048)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Verlustübernahme der KSG und Westigo (Vorjahr: Einstellung in die Rücklage KSG und Verlustübernahme Westigo).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind 1,4 Mio. € (Vorjahr 2,0 Mio. €) gegenüber der Stadt Köln enthalten. Arbeitnehmerdarlehen auf der Grundlage des 5. Vermögensbildungsgesetzes stellen 7,2 Mio. € (Vorjahr 7,0 Mio. €) der sonstigen Verbindlichkeiten dar.  

11 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter diesem Posten werden Ansprüche aus der Abrechnung der Vorfinanzierungskosten und des Kapitaldienstes der KVB im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn periodisiert sowie Mietvorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesen. Hier eingestellte Barwertvorteile aus einem US-Lease wurden wegen vorzeitiger Beendigung des 96er US-Lease im April 2017 in Höhe von 2,3 Mio. € aufgelöst.

Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Stadt Köln hat mit Schreiben vom 9. März 2015 wegen des Einsturzes des Historischen Archivs infolge des Waidmarktunglücks einen verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Höhe von 122 Mio. € gegenüber der KVB geltend gemacht, sofern aus dem kombinierten Haftpflicht- und Bauleistungsversicherungsvertrag eine entsprechende Versicherungsleistung tatsächlich zur Auszahlung kommt. Eine Rückstellung war deshalb nicht zu bilden, weil die Stadt Köln die Inanspruchnahme der KVB auf den tatsächlich von der Versicherung ausgezahlten Betrag begrenzt hat.

Das Bestellobligo umfasst 321,4 Mio. €, davon 107,5 Mio. € für Investitionsaufträge, die überwiegend aus Investitions­zuschüssen finanziert werden.

Für eine Streckenmitbenutzung bestehen gegenüber einem verbundenen Unternehmen jährliche Zahlungsverpflichtungen, die 14,1 Mio. € im Jahr 2017 ausmachten.

Aus Leasingverträgen für 16 Dienstwagen ergeben sich Zahlungsverpflichtungen von 118,4 Tsd. €.

Am 22. Juni 2011 hat die KVB eine Freistellungserklärung gegenüber der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg GmbH i.L. in Höhe von 3,7 Mio. € und am 21. Juli 2014 eine weitere Freistellungserklärung über 1,5 Mio. € abgegeben. Für den ergebniswirksamen Teil besteht im Jahresabschluss 2017 eine Rückstellung in angemessener Höhe.

Erläuterungen der Gewinn und Verlustrechnung

12 Umsatzerlöse

  2017
Tsd. €
2016
Tsd. €
Gesamt 286.932 284.884
Fahrgelderlöse 245.905 240.854
Abgeltungszahlungen 11.949 12.069
Periodenfremde Verkehrserlöse 390 8.997
Übrige Verkehrserlöse 3.208 3.146
Verkehrserlöse gesamt 261.452 265.066
Sonstige Umsatzerlöse 25.480 19.818

In den sonstigen Umsatzerlösen sind insbesondere Erlöse aus Werbeeinnahmen, aus Leistungen für Dritte, Erstattungen der Betriebs- und Unterhaltskosten für U-Bahn-Haltestellen durch die Stadt und Grundstücks- und Lagervermietung enthalten.

13 Andere aktivierte Eigenleistungen

Die aktivierten Eigenleistungen betreffen vor allem aktivierte Personalkosten.

14 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen insbesondere aufgrund vermehrter Auflösungen von Rückstellungen (+3,9 Mio. €) und Erträgen aus der vorzeitigen Auflösung eines US-Lease (+2,3 Mio. €). Des Weiteren beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge Ausgleichszahlungen für interlokale Verkehre, Zuschüsse und Schadenersatzleistungen. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 8,0 Mio. € (Vorjahr 4,4 Mio. €) periodenfremd.

15 Materialaufwand

  2017
Tsd. €
2016
Tsd. €
Gesamt 135.164 126.563
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren 45.767 41.711
Bezogene Leistungen 89.397 84.852

16 Personalaufwand

  2017
Tsd. €
2016
Tsd. €
Gesamt 205.756 199.122
Löhne und Gehälter einschließlich sonstiger Personalaufwendungen 160.264 154.969
Soziale Abgaben 31.107 30.283
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 14.385 13.870
  • davon Altersversorgung
(13.166) (12.927)

Im Jahresdurchschnitt betrug die Anzahl der Arbeitnehmer (ohne Vorstand) 3.388 (Vorjahr 3.363); einschließlich der 140 (Vorjahr 137) Auszubildenden belief sich die durchschnittliche Gesamtzahl im Berichtsjahr auf 3.528 (Vorjahr 3.500).

17 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen

Von den handelsrechtlichen Abschreibungen in Höhe von 41,4 Mio. € (Vorjahr 41,5 Mio. €) entfallen 39,5 Mio. € (Vorjahr 39,8 Mio. €) auf Sachanlagen und 1,9 Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €) auf immaterielle Vermögensgegenstände.

18 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Neben Vertriebs- und Verwaltungskosten sind hier vor allem Umlagen der Konzernunternehmen sowie Rechts- und Beratungskosten ausgewiesen. Im Übrigen sind hier unter anderem Aufwendungen für Mieten und Pachten, für externe Ausbildung und Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Versicherungen, für Öffentlichkeitsarbeit sowie Gebühren und Beiträge enthalten.

19 Beteiligungsergebnis

  2017
Tsd. €
2016
Tsd. €
Gesamt 609 1.260
Erträge aus Beteiligungen 806 841
  • davon aus verbundenen Unternehmen
(690) (774)
Erträge aus Gewinnabführungen 0 432
Aufwendungen aus Verlustübernahme -197 -13

Ausgewiesen sind hier im Wesentlichen die Erträge aus den verbundenen Unternehmen SOV von 516 Tsd. € (Vorjahr 455 Tsd. €) und KSV von 174 Tsd. € (Vorjahr 143 Tsd. €) sowie die Verluste aus der organschaftlichen Verlustübernahme der KSG von 184 Tsd. € (Vorjahr: Gewinn 432 Tsd. €) und der Westigo von 13 Tsd. € (Vorjahr 13 Tsd. €).

20 Zinsergebnis

  2017
Tsd. €
2016
Tsd. €
Gesamt -13.900 -10.907
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 50 60
  • davon aus verbundenen Unternehmen
(24) (30)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 43 909
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -13.993 -11.876
  • davon an verbundene Unternehmen
(-501) (-319)
  • davon Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen nach BilMoG
(-5.097) (-2.424)

Der Anstieg der Zinsaufwendungen resultiert aus dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen nach BilMoG.

21 Abschreibungen auf Finanzanlagen

Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich im Wesentlichen um die Abzinsung unverzinslicher Arbeitgeberdarlehen auf den Barwert.

22 Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern enthalten vor allem Grund- und Kraftfahrzeugsteuer.

Sonstige Angaben

Honorar des Abschlussprüfers

Für das Honorar des Abschlussprüfers 2017, Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, sind Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung von 82,0 Tsd. € gebildet; auf sonstige Leistungen entfielen weitere 46,0 Tsd. €.

Mutterunternehmen

Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Sitz in Köln; die SWK hält 90 % der Aktien. Der nach § 291 HGB befreiende Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, die von der Stadtwerke Köln GmbH sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis aufgestellt werden, werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Aufgrund eines Organschaftsvertrages mit Ergebnisausschlussvereinbarung ist die SWK verpflichtet, den Verlust der KVB auszugleichen.

Angaben zu § 6b EnWG

Die KVB verkauft in geringem Umfang bezogenen Strom an Dritte weiter. In Verbindung mit dem oben genannten Organschaftsverhältnis ist die KVB deswegen als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen anzusehen und muss die Vorschriften des § 6b EnWG beachten.

Die Weiterveräußerung des Stroms ist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG als andere Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors zu qualifizieren, für die grundsätzlich getrennte Konten teilweise unter Verwendung sachgerechter Schlüsselungen geführt werden.

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) betreffen den organschaftlichen Verlustausgleich durch die SWK.

Mitglieder und Bezüge des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Kölner Verkehrs-Betriebe AG einschließlich der Veränderungen nach dem Bilanzstichtag sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschusses.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Dezember 2000 erhalten

  • der Vorsitzende 511,29 € je Sitzung (1.000 DM),
  • der stellvertretende Vorsitzende 383,47 € je Sitzung (750 DM) und
  • die übrigen Mitglieder 255,65 € je Sitzung (500 DM).

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates stellten sich im Jahr 2017 auf 51,5 Tsd. € (Vorjahr 38,3 Tsd. €). Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder der KVB AG:

Gesamtbezüge
Tsd. €
Wilfried Kuckelkorn Vorsitzender, Pensionär 7,7
Harald Kraus * Stellvertretender Vorsitzender, Betriebsratsvorsitzender 5,7
Mira Ball * Gewerkschaftssekretärin, ver.di Bundesverwaltung Berlin 1,3
Frauke Bendokat * Gewerkschaftssekretärin, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen (seit 14.06.2017) 1,0
Helga Blömer-Frerker MdR, Pensionärin 2,3
Andrea Blome Beigeordnete der Stadt Köln, Dezernentin für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur (seit 23.03.2017) 2,0
Susana dos Santos Herrmann MdR, PR-Beraterin, freiberuflich (bis 08.12.2017) 1,8
Ralf Finkensieper * Stadtbahnfahrer (seit 14.06.2017) 1,3
Detlef Friesenhahn * Bereichsleiter Fahrgastsicherheit/-service 2,0
Markus Fürst-Reichelt * Elektroniker (seit 14.06.2017) 1,3
Lino Hammer MdR, Ingenieur/CAD-Konstrukteur, Jenoptik Industrial Metrology Germany GmbH 1,5
Franz-Josef Höing Oberbaudirektor der Stadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (bis 23.03.2017)
Gerhard Hösbacher * Schlosser (bis 14.06.2017) 1,0
Reinhard Houben MdR, Geschäftsführender Gesellschafter, Arnold Houben GmbH (bis 08.12.2017) 1,5
Werner Kircher * Brandschutzbeauftragter (bis 14.06.2017) 1,0
Peter Kron MdR, Pensionär (bis 08.12.2017) 2,0
Ronald Laubrock * Gewerkschaftssekretär, ver.di Landesbezirk Hessen
(bis 14.06.2017)
0,3
Peter Meyer * Rentner (bis 02.03.2017)
Dirk Michel MdR, Immobilienmakler Senior Investment/Kapitalanlage, Sachverständiger für Immobilienbewertung (TÜV), Corpus Sireo 1,3
Kenan Millihuzin * Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Köln (seit 14.06.2017) 1,8
Michael Nettesheim * Stadtbahnfahrer (seit 14.06.2017) 1,3
Horst Noack MdR, Pensionär (seit 08.12.2017) 0,3
Andreas Pöttgen MdR, Geschäftsführer, Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V.
(seit 08.12.2017)
0,3
Torben Seebold * Gewerkschaftssekretär, ver.di Bundesvorstand Berlin
(bis 14.06.2017)
0,8
Marco Steinborn * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 2,5
Ralph Sterck MdR, Geschäftsführer, IRR GmbH (seit 08.12.2017) 0,3
Michael Weisenstein MdR, Fraktionsgeschäftsführer, Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 2,3
Stefan Weyers * Mitarbeiter Fahrgastbetreuung/-sicherheit 2,3
Leonhard Wolfshohl * Kfz-Schlosser (bis 14.06.2017) 1,0
Andreas Wolter MdR, Controller, BRUNATA METRONA GmbH 3,6

* Arbeitnehmervertreter/-in, MdR = Mitglied des Rates der Stadt Köln

Für Aufsichtsratsmitglieder bestanden zum 31. Dezember 2017 unverzinsliche Darlehen von 6.460 €, die diesen entsprechend der für alle KVB-Mitarbeiter geltenden „Richtlinie für die Vergabe von Wohnraumdarlehen im Stadtwerke Köln Konzern“ gewährt wurden. Die Darlehen sind nach sieben tilgungsfreien Jahren mit 4 % jährlich zurückzuzahlen.

Mitglieder und Bezüge des Vorstandes

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen, einer Übergangsgeldzusage sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen.

Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 vereinbart.

Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 1.745,5 Tsd. € (Vorjahr 1.467,2 Tsd. €), die sich wie folgt zusammensetzt:

  Festvergütung


Tsd. €
Tantieme*


Tsd. €
Sach- und
sonstige Bezüge**
Tsd. €
Insgesamt


Tsd. €
Vorstand gesamt 1.068,4 598,8 78,3 1.745,5
Jürgen Fenske
Vorstandsvorsitzender KVB
293,8 149,7 14,3 457,8
Jörn Schwarze
Technischer Vorstand KVB
267,1 149,7 18,0 434,8
Peter Hofmann
Kaufmännischer Vorstand KVB
267,1 149,7 11,9 428,7
Peter Densborn
Personalvorstand und Arbeitsdirektor KVB
240,4 149,7 34,1 424,2

* inkl. Nachzahlung für Tantiemebestandteile der Jahre 2014 und 2015
** erfolgsunabhängige Bezüge

Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen der Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Leistungen für den Versorgungsfall.

Bei Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages besteht ein Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes, wenn die Beendigung oder Nichtverlängerung von der Gesellschaft ausgeht und hierfür kein wichtiger Grund in der Person des Vorstandsmitgliedes vorliegt. In Abhängigkeit vom erreichten Alter bei Beendigung wird das Übergangsgeld für mindestens sechs beziehungsweise zwölf Monate, höchstens jedoch für 18 Monate in Höhe der letzten monatlichen Festvergütung gewährt. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres beziehungsweise in einem Fall des 61. Lebensjahres wird das Übergangsgeld in Höhe der erreichten Versorgung und bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.

Die Versorgungsleistungen sind in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt (unmittelbare Versorgungszusage). Dieser Prozentsatz steigt beginnend mit 40 % jährlich um 2 % bis zum Höchstprozentsatz von 65 %. Auf die Versorgung werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren Anstellungsverhältnissen sowie für die Anrechnung von Einkünften bis zum 65. Lebensjahr.

Die Pensionsverpflichtungen im Einzelnen:

Vorstandsmitglied Erreichter
Vers.-%-Satz
Erreichbarer
Vers.-%-Satz
Zuführung
zur Pensions-
rückstellung
Tsd. €
Barwert per
31.12.2017*

Tsd. €
Jürgen Fenske, Vorsitzender 58 % 62 % 447,0 2.557,0
Jörn Schwarze 54 % 65 % 317,8 1.502,0
Peter Hofmann 56 % 65 % 292,4 1.426,4
Peter Densborn 48 % 65 % 297,7 845,1

* nachrichtlich

Die nachrichtlich angegebenen Werte ergeben sich aus der versicherungsmathematischen Berechnung zum 31. Dezember 2017.

Während des Geschäftsjahres wurden keine Änderungen der Zusagen vereinbart.

Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich vor allem auf Aufsichtsrats- und Beiratsmandate sowie auf Geschäftsführer-/Liquidatorentätigkeiten bei Konzerngesellschaften und städtischen Beteiligungsunternehmen. Sie teilen sich wie folgt auf:

Vorstandsmitglied Tsd. €
Jürgen Fenske, Vorsitzender 29,7
Jörn Schwarze 8,0
Peter Hofmann 0,3
Peter Densborn 1,5

Diese Vergütungen beinhalten ausschließlich erfolgsunabhängige Bestandteile.

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden für Pensionen 1.422,6 Tsd. € aufgewendet; für diesen Personenkreis existieren Pensionsrückstellungen von 21.829.833 €.

Nachtragsbericht

Die Zahl der Fahrgäste der KVB nach VRS-Tarif hat sich im Januar und Februar 2018 wieder gut entwickelt. Steigende Fahrgastzahlen bei den ZeitTickets für Erwachsene und vermehrter Verkauf von ZeitTickets für Auszubildende prägten das Bild im Januar und Februar des Jahres 2018. Insgesamt lag die Zahl der Fahrgäste während der ersten beiden Monate des Jahres 2018 mit 48,0 Mio. um 1,1 Mio. über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Sie war damit um 1,3 Mio. beziehungsweise 2,7 % höher als geplant.

Wegen des Anstiegs der Zahl der entgeltlich beförderten Fahrgäste und der Tariferhöhung zum 1. Januar 2018 um durchschnittlich 1,1 % erhöhten sich unsere Fahrgelderlöse während der ersten beiden Monate im Vergleich zu den Vorjahreswerten – unter Berücksichtigung des noch ausstehenden VRS-Ausgleichs nach den Ergebnissen der Verkehrserhebung 2009 – um 0,9 % auf 43,0 Mio. €.

Am 23. Dezember 2017 erfolgte die Vorabbekanntmachung für die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im Stadtbahn- und Busverkehr in der Stadt Köln und auf abgehenden Linien nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an die KVB. Die Frist für die Abgabe eigenwirtschaftlicher Anträge endete am 23. März 2018. Es sind keine eigenwirtschaftlichen Anträge bei der Stadt Köln eingegangen.

Köln, den 31. März 2018
Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Fenske      Schwarze        Hofmann        Densborn