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AWB Köln GmbH

Geschäftsbericht 2017

Chancen- und Risikobericht

Nach wie vor ist die AWB in ihrem Kerngeschäft keinen nennenswerten geschäftsgefährdenden Risiken aus dem laufenden Geschäft ausgesetzt.

Aktuell wird in Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10. Dezember 2015 die Verlängerung der Leistungsverträge mit der Stadt Köln vorbereitet, um auch für die kommenden Jahre die Geschäftsgrundlage und damit auch die Arbeitsplätze in den betreffenden Leistungsbereichen zu sichern. Wir gehen davon aus, dass die neuen Leistungsverträge in der ersten Jahreshälfte 2018 abgeschlossen werden. Es ist allerdings anzunehmen, dass das aktuelle Ertragsniveau zukünftig nicht weiter fortgeschrieben werden kann, da die neuen Entgelte auch die Weitergabe erreichter Rationalisierungen vorsehen. Fraglich ist auch, ob der Leistungsumfang sowohl im Bereich der sogenannten Satzungsleistungen als auch bei den haushaltsfinanzierten Leistungen ausgeweitet werden kann. Der Leistungsumfang bei den Satzungsleistungen ist bereits relativ hoch und die kommunalen Finanzierungsspielräume werden eher enger. Eine Leistungsausweitung im Wettbewerb ist nur in begrenzten Geschäftsfeldern innerhalb Kölns möglich.

Die Entwicklung der rechtlichen Regelungen für die Entsorgungswirtschaft weist Chancen und Risiken auf: Chancen liegen in der Schließung von Regelungslücken und der Festigung des Modells der „Wertstofftonne“. Kritisch auswirken könnte sich eine Reduzierung der kommunalen Gestaltungshoheit. Weitere Risiken resultieren aus dem Fehlen verlässlicher und rechtlich durchsetzbarer Regelungen für die Mitbenutzungs- und Nebenentgelte der dualen Systeme. Die Aufspaltung der Informationspflicht der Öffentlichkeit auf die dualen Systeme und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kann dabei zu einem Verlust der konsistenten Abfallberatung mit negativen Folgen für die Umsetzung kommunaler Ziele führen.

Da die Altpapiererlöse wesentlich zum Ergebnis beitragen, hat die zukünftige Entwicklung der Altpapierpreise einen erheblichen Einfluss auf das Unternehmensergebnis. In der aktuellen Mittelfristplanung geht die AWB für den Zeitraum, der nicht vertraglich fixiert ist, von einem mehrjährigen Mittelwert aus, so dass ein Teil des Preisrisikos in der Planung hinterlegt ist. Auch der Anstieg des Anteils von Kartonverpackungen an den gesammelten Altpapiermengen und die damit einhergehenden sinkenden Papierqualitäten können für einen Rückgang der Preise sorgen. 

Zudem eröffnet das neue Verpackungsgesetz Interpretationsspielräume in der Zusammenarbeit mit den dualen Systemen, die sich negativ auswirken könnten. Dies gilt dem Grunde nach auch für die Preise anderer Wertstoffe, wie Altmetalle und Altkleider, wenngleich diese nicht den gleichen Einfluss auf das Ergebnis haben wie die Altpapierpreise. Die Entwicklung beim Elektro-Schrott ist geprägt von Gesetzesanpassungen im Rahmen des Elektrogesetzes, die seit Anfang 2016 greifen, sowie durch eine deutliche Konzentration auf Entsorgerseite. Beides wirkt sich negativ auf die Erlöse aus. Zusätzlichen Erlösen, die durch die Zusammenlegung der Elektrokleingeräte realisiert werden können, stehen deutlich höhere Auflagen und demnach entsprechend höhere Aufwände beim Handling gegenüber. Insbesondere in diesem Zusammenhang werden weitere bauliche Maßnahmen in den Wertstoff-Centern notwendig.

Auswirkungen sind zudem im Rahmen des Verpackungsgesetzes sowie der neuen Gewerbeabfallverordnung möglich. Welche Anforderungen und somit Chancen und Risiken sich insgesamt für die AWB ergeben, ist aktuell noch nicht konkret absehbar.

Im Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln ist ein weiterer Ausbau der getrennten Sammlungen vorgesehen. Entsprechend kann es dazu kommen, dass die Menge an Restmüll sich zukünftig weiter reduziert, sofern das Bevölkerungswachstum nicht in entsprechendem Maße steigt. Im Rahmen einer Hausmüllanalyse wurden in den Jahren 2015 und 2016 die satzungsrelevanten Kenngrößen sowie das vorzuhaltende Mindestlitervolumen letztmalig überprüft und seit der Satzung für das Jahr 2017 hinterlegt. Die Analyseergebnisse bestätigen zum einen die aktuellen Regelungen zum Mindestbehältervolumen, so dass hierdurch keine Auswirkungen resultieren. Im Hinblick auf die satzungsrelevanten Kenngrößen haben die Dichtewerte von Kleinbehältern generell abgenommen und die von Großbehältern hingegen zugenommen.

Im Rahmen neuer Möglichkeiten und steigender Ansprüche der Kunden durch die Digitalisierung der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung sind zusätzliche Investitionen zur Zukunftssicherung notwendig, um die Marktposition in Köln dauerhaft zu festigen.

Aufgrund der städtebaulichen Entwicklung in Köln, insbesondere im Zusammenhang mit der Erneuerung der Fachhochschule in Deutz, ergeben sich Einflüsse auf die zukünftige Betriebsstruktur der AWB. So wird der derzeitige Standort in der Gießener Straße aufgegeben und ein neuer Betriebshof in der Christian-Sünner-Straße errichtet. Die AWB geht derzeit davon aus, dass die Verlagerung ergebnisneutral erfolgen wird.

Die Investitionen werden aus dem laufenden Cashflow finanziert. Durch Tilgungen von Bankverbindlichkeiten konnte die AWB die Eigenkapitalquote in den letzten Jahren deutlich erhöhen und hierdurch die Abhängigkeit von Fremdkapitalgebern und Finanzmarktkonditionen entsprechend reduzieren. Die derzeit bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind hinsichtlich der Laufzeiten mit den zentralen Leistungsverträgen mit der Stadt Köln abgestimmt, so dass sich hieraus keine Risiken für den weiteren Geschäftsverlauf des Unternehmens ergeben.

Umweltrisiken aus dem Geschäftsbetrieb, also Gefahren für die Umwelt durch den Betrieb riskanter Anlagen oder den Umgang mit Gefahrgütern, bestehen aktuell in keinem nennenswerten Umfang. Alle vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren einschließlich der Beschäftigung entsprechender Sicherheitsbeauftragter hält die AWB strikt ein. Dies wird auch durch regelmäßige Audits im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb geprüft. Insgesamt bestehen somit keine besonderen Umweltrisiken. Die geschäftsüblichen Risiken sind im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.