RheinEnergie AG Geschäftsbericht 2019
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Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat den Vorstand entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstandsvorsitzenden in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie Informationen zu etwaigen Compliance-Vorfällen. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat mögliche Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Hauptversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden potenzielle Interessenkonflikte offengelegt. Die betreffenden Mitglieder des Aufsichtsrates haben an den Beratungen sowie an den Beschlussfassungen des Aufsichtsrates beziehungsweise der Ausschüsse nicht teilgenommen. Sofern zu dem die Interessenkollision auslösenden Thema lediglich eine allgemeine Sachstandsdarstellung erfolgte, nahmen die betroffenen Mitglieder – im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat – an den Berichterstattungen im Aufsichtsrat teil.

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2019 fanden vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 22. März, 17. Juni, 13. September und 2. Dezember sowie sechs außerordentliche Sitzungen am 17. Januar, 27. Februar, 3. Mai, 15. Mai, 19. Juni und 5. Juli statt.

In den außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrates am 17. Januar, 27. Februar und 15. Mai hat sich der Aufsichtsrat – jeweils in gemeinsamen Sitzungen mit dem Aufsichtsrat der GEW Köln AG – eingehend mit der Übertragung der innogy-Anteile von RWE auf E.ON beschäftigt. In der Sitzung des Aufsichtsrates am 22. März hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Check der Unternehmensstrategie befasst und diesen Check zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat in diesem Zusammenhang die strategische Ausrichtung der RheinEnergie AG vor dem Hintergrund der erörterten Rahmenbedingungen und des erweiterten Betrachtungszeitraums bis 2030 bestätigt.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • die Beratung und vertiefende Betrachtung der Unternehmensstrategie
  • die Transaktion E.ON/innogy und Auswirkungen auf die RheinEnergie
  • der Konsortialvertrag RheinEnergie mit der ehemaligen RWE-Gruppe
  • der Erwerb von 45 % der Geschäftsanteile an der Energieversorgungsgesellschaft mbH Sankt Augustin (EVG); Ausgliederung der Strom- und Gasvertriebskunden in Sankt Augustin
  • die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens: IT 4 Utilities GmbH & Co. KG und IT 4 Utilities Verwaltungs GmbH
  • der Erwerb der weiteren 50 % der Geschäftsanteile an der cowelio GmbH von der GAG Servicegesellschaft mbH
  • der Erwerb von 100 % der Aktien an der AGO AG Energie + Anlagen
  • die Stimmrechtsausübungen in Gesellschafterversammlungen gemäß der Anlage zu § 6 der Geschäftsordnung für den Vorstand
  • der Abschluss eines Vergleichs zwischen der RheinEnergie AG als Klägerin und den Beklagten Rockwood Specialties Group GmbH, Deutsche Bahn AG sowie KMV Vermögensverwaltungs-GmbH
  • der Verkauf von Anlagen des Gas-Hochdrucknetzes im Rahmen der Optimierung der Struktur der Rheinischen NETZGesellschaft mbH
  • die Veräußerung einer Immobilie
  • der Abschluss einer Dienstleistungsvereinbarung zwischen der Stadtwerke Köln GmbH und der RheinEnergie AG
  • die Empfehlung an die Hauptversammlung zur Erteilung des Prüfauftrages für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2019 
  • Vorstandsangelegenheiten
  • Personalangelegenheiten
  • die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden
  • die Wahl eines Vertreters der Anteilseigner in den Ständigen Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG
  • die Wahl von Vertretern der Anteilseigner in den Beteiligungsausschuss des Aufsichtsrates
  • der Sachstandsbericht Kohleausstieg Heizkraftwerk Merkenich und Klärschlamm-Entsorgung in Köln
  • die Beteiligung an der MVV Energie AG
  • das Schiedsverfahren gegen das Königreich Spanien wegen des erfolgten Eingriffs des spanischen Staates in das Förderregime für erneuerbare Energien und dessen Auswirkungen auf die AS 3 Beteiligungs GmbH
  • die Ergebnisse der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (sogenannte Kohlekommission) 
  • die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben.

Der Vorstand informierte darüber hinaus regelmäßig über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes „Energie & Klima 2020/2030“.

In der Sitzung am 17. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2018 ausführlich beraten und gebilligt.

Den Wirtschaftsplan 2020 mit den wesentlichen Daten für die Ergebnis-, Finanz- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2019 nach ausführlicher Beratung beschlossen.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft informiert.

Auch im Berichtsjahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung kann der Aufsichtsrat – gemeinsam mit dem Vorstand – auch für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgeben.

Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignervertreter sowie der Arbeitnehmervertreter nahmen jeweils – gemeinsam mit Aufsichtsratsmitgliedern der Stadtwerke Köln GmbH und der GEW Köln AG – an Fort- und Weiterbildungen für Arbeitnehmervertreter beziehungsweise für Anteilseignervertreter in mitbestimmten Aufsichtsräten zu Fragen der Aufsichtsratsarbeit teil.

Ausschüsse des Aufsichtsrates

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der RheinEnergie AG hat im Geschäftsjahr 2019 22-mal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit Vorstandsangelegenheiten befasst und die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten. Mitglieder des Vorstandes nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil, sofern sie nicht selbst betroffen waren.

Der mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 14. September 2005 eingerichtete Beteiligungsausschuss des Aufsichtsrates der RheinEnergie AG, dessen Einrichtung mit Beschluss des Aufsichtsrates am 18. September 2014 bestätigt wurde, hat im Geschäftsjahr 2019 fünfmal getagt. Der Beteiligungsausschuss wurde regelmäßig über den Sachstand der Beteiligungspolitik des Unternehmens unterrichtet, hat die Beteiligungsstrategie beraten und Entscheidungen des Aufsichtsrates bei Beteiligungsvorhaben vorberaten.

Jahresabschlussprüfung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind von dem von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2019 am 9. Juni 2020 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die der Vorstand im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Vorstand dessen Feststellung durch die Hauptversammlung.

Vom Ergebnis nach Steuern ist eine Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG an den außenstehenden Gesellschafter innogy SE, entsprechend § 3 des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der GEW Köln AG und der RheinEnergie AG, zu leisten. Der nach einer Zuführung zu den Gewinnrücklagen verbleibende Gewinn ist gemäß § 1 des Ergebnisabführungsvertrages an die GEW Köln AG abzuführen. 

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat der RheinEnergie AG gab es folgende Veränderungen:

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der RheinEnergie endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 die Amtszeit der acht seitens des Rates der Stadt Köln vorgeschlagenen und in der Hauptversammlung am 5. September 2014 in den Aufsichtsrat gewählten Anteilseignervertreter beziehungsweise der Nachfolger in diese Mandate. In der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 wurden die bisherigen Anteilseignervertreter wiedergewählt.

Herr Achim Meerkamp legte mit Wirkung zum 19. Juni 2019 sein Mandat nieder. An seiner Stelle wurde Frau Clivia Conrad mit Wirkung ab dem 19. Juni 2019 Mitglied des Aufsichtsrates. Frau Conrad war am 30. Mai 2017 von der Belegschaft als Ersatzmitglied gewählt worden. 

Des Weiteren legte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker ihr Mandat mit Wirkung zum 30. September 2019 nieder. An ihrer Stelle wurde Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert von der Hauptversammlung am 14. Oktober 2019 mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat gewählt.

Zum 31. Dezember 2019 legte Herr Markus Sterzl sein Aufsichtsratsmandat nieder. Für ihn rückte per antragsgemäßer gerichtlicher Bestellung zum 21. Januar 2020 Frau Frauke Bendokat in den Aufsichtsrat nach.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens.

Für die im Geschäftsjahr 2019 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2020

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Bernd Petelkau