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Chancen- und Risikobericht

Unternehmerisches Handeln ist stets mit Chancen und Risiken verbunden. Aufgabe des Risikomanagements ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung beziehungsweise Minimierung zu ergreifen. 

Im Rahmen dieser Aufgabe hat der Vorstand für die risikobezogenen Aktivitäten und Maßnahmen ein Risikomanagementsystem implementiert, das Zuständigkeiten, Analyse- und Bewertungsverfahren sowie Risikokennziffern regelt. Alle diesbezüglichen Prozesse sind in einer Risikoleitlinie festgehalten. Auf dieser Basis wird unter Berücksichtigung von bestimmten Schwellenwerten regelmäßig über Veränderungen von Risiken berichtet. Bei erstmaligem Eintritt eines monetär bedeutsamen Risikos erfolgt der Bericht unmittelbar. 

In das Risikomanagement wurden auch – entsprechend ihrer Beteiligungsquote und Wesentlichkeit – ausgewählte Beteiligungsunternehmen einbezogen.

Die Einstufung der Risiken erfolgt in einer Risikomatrix nach dem Verhältnis zwischen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Als Ergebnis ergeben sich Risiken, die überwacht werden müssen.

Risikomatrix

Die identifizierten Risiken sind in nachfolgender Risikotabelle abgebildet worden.

Risikoklasse Anzahl 2019 Anzahl 2018
A (rot) 0 1
B (gelb) 8 8
C (grün) 6 5

Bei den Risiken in den Bereichen Produktion, Netzausfall, Recht, Forderungsausfall und Telekommunikation handelt es sich um die Risiken mit einem niedrigen Erwartungswert. Die Erlös-/Preisrisiken aus gesetzlichen Grundlagen sowie vertraglichen Vereinbarungen, Risiken aus dem Geschäftsprozess, regulatorischen Risiken sowie Vertriebsrisiken sind mit einem mittleren Erwartungswert verbunden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Berichtszeitraum keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestanden haben und aus heutiger Sicht auch für die absehbare Zukunft nicht erkennbar sind.

Die Chancen und Risiken der GEW Köln AG sind fast ausschließlich mit denen der Beteiligungen verbunden. Dazu gehören insbesondere rechtliche und regulatorische Entwicklungen sowie die Marktrisiken in den einzelnen Branchen. Entsprechende Risikovorsorgen werden auf Ebene der Beteiligungen getroffen. Durch das implementierte Berichtssystem ist sichergestellt, dass die GEW Köln AG frühzeitig über deren wirtschaftliche Entwicklung Kenntnis erlangt. Die Werthaltigkeit von Beteiligungen wird regelmäßig überprüft.

Energieversorger sind in erheblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundesnetzagentur oder der Landesregulierungsbehörden, ausgesetzt. Absenkungen der Erlösobergrenzen aufgrund von Kostenerhebungen oder des gesunkenen Zinsniveaus können zu Erlöseinbußen führen. Bei allen genannten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass es bei den Erträgen aus dem Netzgeschäft im Saldo zu weiteren Minderungen kommt. Auch wenn die Vorgaben der Bundesnetzagentur zur effizienzbedingten jährlichen Absenkung der Erlösobergrenze etwas reduziert worden sind, sind die Netzbetreiber und Dienstleister für die Netzbereiche aufgefordert, diesen negativen Auswirkungen auf die Wertschöpfung im Rahmen der Strom- und Gasnetze entsprechende Kosteneinsparungen und/oder Effizienzsteigerungen entgegenzusetzen. Durch die geplante Einführung einer CO2-Abgabe auf Erdgas ab 2021 können sich zusätzliche Preisrisiken ergeben.

Die Entwicklung zum Energiesystem der Zukunft wird von vielen energiepolitischen Vorgaben bestimmt, die für die betroffenen Unternehmen aus heutiger Sicht ein hohes Maß an Planungsunsicherheit bedeuten. Investitionen von Energieversorgern, insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Verteilung, sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Daher bedarf es für die investierenden Unternehmen in hohem Maße verlässlicher gesetzlicher energiepolitischer sowie regulatorischer Rahmenbedingungen. Diese hängen sehr stark vom energiepolitischen Kurs auf europäischer und nationaler Ebene ab. Sowohl auf Ebene der Europäischen Union als auch auf Ebene des Bundes stehen auch in Zukunft erhebliche energiepolitische Weichenstellungen an, die substanzielle Auswirkungen auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung von Energieversorgern haben können. Angesichts der unbefriedigenden wirtschaftlichen Situation konventioneller Erzeugungsanlagen ergeben sich einerseits für die verbleibenden energieerzeugenden Einheiten dadurch Chancen, dass die derzeit in vielen erzeugenden Einheiten nicht gegebene Wirtschaftlichkeit der Kraftwerke verbessert werden kann; andererseits kann es zu erheblichen Risiken aus einer gegenüber der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer frühzeitigen Abschaltung und einem weiteren Anstieg der erneuerbaren Energien kommen.

Grundlage für die Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Energieversorgungsunternehmens sind technologisch anspruchsvolle und komplexe Anlagen. Trotz umfangreicher Vorsorge durch entsprechende Kontrollen, Wartungen, Betriebsführungskonzepte etc. können sich Risiken durch den Ausfall dieser Einheiten aus den unterschiedlichsten Gründen, beispielsweise Alter, Witterung etc., ergeben. Die Abwicklung vieler Prozesse erfolgt durch moderne und sehr komplexe IT-Systeme. Trotz hoher Sicherheits- und Wartungsstandards können sich insbesondere vor dem Hintergrund steigender Risiken durch Angriffe Dritter aus unterschiedlichen Umständen Einschränkungen der Nutzbarkeit und Verfügbarkeit dieser Systeme ergeben. Im Hinblick auf das Risiko der Verbreitung des neuartigen Coronavirus hat die RheinEnergie Maßnahmen vorgesehen, die die Betriebsführung und Daseinsfürsorge für die Kunden in der Region gewährleisten.

Insbesondere die Verhältnisse auf den Strom- und Gasmärkten haben erhebliche Auswirkungen auf die Ertragskraft. Die entscheidenden Parameter wie Öl-, Kohle-, CO2-, Strom- und Gaspreise unterliegen unverändert erheblichen Schwankungen bei einem zwar leicht gestiegenen, aber immer noch niedrigen Strompreisniveau. Große Auswirkungen ergeben sich durch diese Preisentwicklung insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugungsanlagen. Das niedrige Strompreisniveau der letzten Jahre hat die wirtschaftliche Situation von Kraftwerksanlagen trotz einer mittlerweile erfolgten leichten Erholung unter Druck gesetzt und bei der RheinEnergie in den letzten Jahren zu nennenswerten Abwertungen verschiedener Kraftwerke geführt. Bei einer negativen Entwicklung der Differenz zwischen den Verkaufserlösen für Strom und den dafür anfallenden wesentlichen Erzeugungskosten besteht das Risiko, dass neben den negativen Auswirkungen auf die Wertschöpfung in zukünftigen Jahren weitere Wertberichtigungen auf Erzeugungsanlagen des RheinEnergie-Portfolios notwendig sein können. Umgekehrt können ein Anstieg der Strompreise beziehungsweise der Margen und/oder die Einführung von entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Verbesserung der Wertschöpfung aus der Erzeugung führen.

Das Geschäft der BRUNATA-METRONA wird nachhaltig gesichert, und zwar sowohl über die langfristige Vermietung von messtechnischen Ausrüstungen als auch über zunehmend langfristige Dienstleistungsverträge mit Großkunden über Abrechnungsdienstleistungen und Wartungsleistungen für Rauchmelder. Bereits im Jahr 2015 wurde ein Risiko als Folge einer durch das Bundeskartellamt durchgeführten Sektoruntersuchung für den Bereich Submetering identifiziert. Dieses Risiko wird unverändert fortgeschrieben. Im Ergebnis hat das Bundeskartellamt Empfehlungen an den Gesetzgeber gegeben, die auf eine Stärkung des Wettbewerbs abzielen. Eine Umsetzung dieser Empfehlungen könnte zu erhöhtem Preisdruck am Markt führen. Im Jahr 2018 wurde ein weiteres Risiko identifiziert. Grund ist ein Markenrechtsstreit der drei BRUNATA-Gesellschaften in München, Hamburg und Hürth mit der Minol-Zenner Gruppe in Leinfelden-Echterdingen über die Nutzung der Marke „Brunata“. Das Risiko besteht unverändert fort. Als allgemeines Risiko ist der wettbewerbsbedingt anhaltend hohe Preisdruck zu sehen, insbesondere im Großkundenbereich. Darüber hinaus werden Markttendenzen zur Selbstabrechnung weiterhin intensiv beobachtet.

Für die NetCologne werden Chancen vor allem in den eigenen Hochleistungsinfrastrukturen gesehen, die die Abhängigkeit von der Deutschen Telekom vermindern und Alleinstellungsmerkmale bei Leistungsumfang und -qualität ermöglichen. Der stetige Ausbau dieser Infrastrukturen macht die NetCologne als Vorleistungslieferant von BSA-(Bitstream Access)-Leistungen für Wholesale-Partner zunehmend interessant. Das im Jahr 2017 gestartete Projekt „DigitalNetCologne“ und insbesondere der daraus resultierende FttB-Ausbau in Köln bieten der NetCologne Potenzial, Neukunden zu gewinnen und den Kundenbestand zu sichern. Zudem investiert die NetCologne weiterhin verstärkt in die neue Übertragungstechnik G.fast und nimmt damit eine wichtige Vorreiterstellung im Marktumfeld ein. Mit der im Frühjahr 2019 vollzogenen Frequenzversteigerung der fünften Mobilfunk-Generation (5G) eröffnen sich auch für die NetCologne neue Chancen, am Markt partizipieren zu können. Wesentliche Risiken werden im starken Wettbewerb und der hohen Wechselbereitschaft der Kunden gesehen. Sie schlagen sich nicht nur in den sinkenden durchschnittlichen Umsätzen pro Kunde, sondern auch in höheren Aufwendungen für die Kundenakquisition und Kundenbindung nieder. Ferner besteht das Risiko der Substitution der klassischen Festnetztelefonie durch Telefonie über Mobilfunk, Social-Media-Plattformen oder über Fernsehkabel. Darüber hinaus sind die Produkte der Informations- und Telekommunikationsbranche teilweise schnelllebig und unterliegen einer hohen Komplexität und Dynamik. Diese Faktoren führen zu einem permanenten Innovations- und Investitionsdruck bei einem verkürzten Zeitfenster für die Amortisationsphase.